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ALZniglich SAchpsch-V Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. 1912 Nr. 5 Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Ps., die ispaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7k Ps., unter dem Redaktivnsstrich (Eingesandt) ikv Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. - Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr » Beaufttagt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Montag, 8. Januar Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 1S, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 12SK, Redaktion Nr. «K74. Heute fand unter den» Borsitze Sr. Majestät des Königs und in Gegenwart Sr. Königk. Hoheit des Prinzen Aohann Georg eine Sitzung im Gesamtmintsterinm statt. * Mosel und Saar führen Hochwasser. * In der Nähe von Paris haben sich zw.i schwere Eisen» bahnunfälle ereignet. Am Freitag abend fuhr auf dem Bahnhofe Austerlitz ein Borortszug in voller Fahrt auf die Maschine eines Leerzuges auf. Etwa öv Personen wurden verletzt. Am Sonnabend abend stießen bei BondH zwei Züge zusammen, wobei 10 Personen getötet und 20 verletzt wurden. , * Heftige Stürme herrschten gestern in fast ganz Frank reich und verursachten an der atlantischen Küste mehrere Schiffsunsölle. Ein Memorandum der britischen Admiralität kündigt die Bildung eines Marinekriegsstabs an. Ein offiziöses türkisches Eommnniqus stellt fest, daß die Gerüchte über die Absicht eines Friedensschlusses jeder Grundlage entbehren. Die Mächte haben in Übereinstimmung mit dem jüngst gefaßten Plan die Bahnlinie von Peking nach der See be setzen lassen. * Präsident Taft hat eine Proklamation unterzeichnet, nach der Renmrxiko als stebemmdvirrzigster Staat in die Union anfgenommen wird. * Die plötzlich eingetretene Kälte hat viele Unglücksfalle und Verkehrsstörungen verursacht. In New Mork sind vor gestern zwölf Personen erfroren. In Redwing (Minnesota) verursachte das «-rft-n einer Eisenbahnschiene infolge der Kälte eine Zugsentgleisnng, bei der A» Personen verletzt wurden. Amtlicher Teil. So. Majestät der König haben AUergnädigst geruht, d m Oberlehrer Karl Otto Zügelt in Glauchau anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Perdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruht, dem Oberlehrer an der Volksschule in Hartha Hermann Eduard Clemens Uhlig anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben AUergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der K. u. K- österreichisch-ungarische G.neralkonsul Johannes Wimmer in Lissabon den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen ver liehenen Kronenorden 3. Klasse annehme und trage. Am 1. Januar 1912 sind die beiden Rittergüter Auerbach obern und untern Teils mit der Stadtgememde Auerbach vereinigt worden. iris«H6. Dresden, den 4. Januar 1912. 172 Ministerium des Innern. Vie Sächsische Stiftung zum 26. Juli 1811, ins besondere die ttvterstntzungen zum Lnrgebrauch in Sad Elster betreffend. Zum Besuche Sächsischer und Böhmischer Heil quellen und Luftkurorte sind auch für das laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen und Freistellen zu ver geben. Insbesondere können Personen, die einer Kur in Bab Elster bedürfen, durch die Bewilligung freien Badegenusses auf die Dauer eines Monats, freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe sowie auch durch Geldbeihilfen unterstützt werden, aber unter der Bedingung, daß der Kurgebrauch entweder in die Zeit vom 1. Mai bis 10. Juni oder vom 20. August bis Ende September fällt. Die Unterstützungsgesuche sind bi» zum IS. März lanfenden J«hreS bei dem Ministerium des Innern, IV. Abteilung, ein zureichen; ihnen sind beizufügen: ») ein ärztliches Zeugnis, das eine kurze Kranken geschichte enthalten und die Notwendigkeit des Kurgebrauches unter Angabe Ves betreffenden Kurortes Nachweisen muß. Ist die Kur schon früher gebraucht worden, so sind Zeit und Erfolg anzugeben. Für die Zeugnisse, die eine Kur in Bad Elfter empfehlen, ist ausschließlich das von den Bezirksärzten oder von der Badedirektion zu Bad Elster zu beziehende Formular zu verwenden, während vas Formular für Gesuche zur Er langung von Freistellen in Teplitz von der Kanzlei der IV. Abteilung des Ministeriums des Innern un mittelbar bezogen werden kann. b) eine Mitteilung über die Staatsangehörigkeit und o) ein obrigkeitliche», die Angaben des Alters, der Erwerbs-, Vermögens- und Familien-Verhältnisse des Kranken enthaltendes Zeugnis, aus welchem hervorgeht, daß der Kranke, bei Ehefrauen anch, daß der Ehemann nicht in der Lage ist, die Kosten der ärztlich verordneten Badekur ohne be sondere Unterstützung zu bestreiten. In den auf Bad Elfter gerichteten Gesuchen ist be stimmt anzugeben, um welche von den Vergünstigungen nachgesucht wird. Die Zeit für die Kuren in Teplitz beginnt am 15. April und endigt am 14. Oktober. Für die dortigen Freistellen kommen in Betracht: 1. in erster Linie solche Kranke, welche nach einem vor kurzer Zeit überstandenen Gelenkrheumatismus dessen Folgen, wie allgemeine Körperschwäche, Anschwellungen und Versteifungen einzelner Gelenkere., zu beheben haben; 2. Kranke, die mit chronischem Gelenkrheumatismus behqftet sind und bei denen sichtbare Veränderungen an den Gelenken oder die Einschränkung ihrer Gebrauchs fähigkeit mit größter Wahrscheinlichkeit sich noch be seitigen lassen; 3. Kranke, die an den Folgen kurz vorher über standener Gichtanfälle leiden; 4. Kranke, die nach überstandenen Nerven entzündungen mit Neuralgien behaftet sind (keine ver alteten Fälle); 5. solche Kranke, die die Folgen einer kurz vorher erlittenen Verletzung, als Knochenbrüche, Verrenkungen, Verstauchungen rc. nach Zellgewebsentzündungen zu be seitigen haben. Auszuschließen sind 1. alle veralteten Fälle von Gelenkrheumatismus, bei denen bleibende, also nicht mehr zu be seitigende Veränderungen und Versteifungen der Gelenke bestehen; 2. Kranke, die der persönlichen Wartung und Pflege bedürfen; 3. Personen, die mit einem unheilbaren inneren Leiden, mit Epilepsie, Geisteskrankheit, Haut- oder Geschlechtskrankheiten behaftet sind. Gesuchsteller, die bereits wiederholt unterstützt worden sind, haben keine Aussicht auf nochmalige Be rücksichtigung. Unterstützuvgsgesuche von Beamte« sind auf dem Dienstwege einzureichen. uv 6 Dresden, am 4. Januar 1912. 173 Ministerium -es Innern, iv. Abteilung In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 17, 1 des Volksschulgesetzes in Verbindung mit 8 2 der Prüfungs- 'ordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen vom 1. November 1877 sind bis auf weiteres zu König lichen Kommissaren für die Schulamtskandidaten- Prüfungen an den Seminaren zu Nossen und Rochlitz die Direktoren dieser Anstalten Professor Benno Naupert und Professor Friedrich Paul Reinhold Wehner ernannt worden. < Sem. Dresden, den 2. Januar 1912. 174 Ministerium de» Kultus und öffentlichen Nnterrichts. Für den Monat Dezember 1911 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Januar 1912 an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Pferdefutters in den Hauptmarktorten der Lieferung» - verbände des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefntter mit einem Aufschläge vo» fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 Kg Heu 100 Kg Stroh 100 Kg Bautzen: 20 M. 47 Pf. 10 M. 18 Pf. 5 M. 60 Pf. Kamenz: 20 - 16 - 10 - 50 - 5 « 59 - Löbau: 19 - 37 - 10 - 50 - 5 . 94 - Zittau: 19 - 45 - 11 - 02 - 6 - 72 - Bautzen, am 2. Januar 1912. 37 V Königliche Kreishanptnrannfchaft. ino Nachdem bei der Abstimmung mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür erklärt haben, wird nunmehr auf Grund von 8 139 k der Reichs gewerbeordnung hiermit ungeordnet, daß in der Stadt Gottleuba die offenen Berkaufsftellen sämtlicher Geschäftszweige, mit Ausnahme der Barbiere und Friselire, insoweit es sich um deren Berufstätigkeit handelt, in der Zeit vom 1. Oktober bis mit 3V. April jede« Fahres um 8 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Ausgenommen hiervon bleiben 1. der Werktag vor dem Osterfeste, 2. - - - - Kirchweihfeste, 3. - - - - Erntefeste, 4. die Werktage in der Zeit vom 15. bis mit 24. Dezember, 5. der Sylvesterabend, 6. die in § 139« Absatz 2 Ziffer 1 und 2 der Reichs gewerbeordnung vorgesehenen Fälle. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein nrüsseu, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Fcilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Otten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu HauS im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42l> Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — 8 55 Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Aus, nahmen können von der Ottspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 146» der Reichsgewerbeordnung. Dresden, am 4. Januar 1912. ssro iv Königliche Krei-Hauptmannschnft. is» Durchschnitte der höchsten Preise für im Januar an Militärpferde zu verabreichendes Futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert: Hafer 100 kg Heu 100 kg Stroh 100 K; Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: 21 M. 50 Pf. 11 M. 03 Pf. 5 M. 78 Pf. Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft: 20 - — . 12 . 60 - 7 - 56 - Ofchatz .... - : 20 - 90 . 10 - 58 . 6 - 30 - Mittweida- ... - Rochlitz: 19 - 95 . 11 . 55 - 7 . 35 - Leipzig, den 5. Januar 1912. Königliche Kreishauptmannfchaft. llttk7»o 18,