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< - kl Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Bekanntmachung wegen auSgelooster Leipziger Stadtschuldfcheine der Anleihen vom L. Juli LGLVu.L. Juli L8LS. Bei der heute öffentlich erfolgten AuSloosung von Capitalscheinen der hiesigen Stadtanleihen vom l. Juli 1850 und l. Juli 1856 sind von der ersteren die in 8erie 63 enthaltenen Nummern Lüt. L 500 Thlr. Nr. 311, 312, 313, 314, 315, I.K. L. L 100 Thlr. Nr. 031, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, H 6. L 50 Thlr. Nr. 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, von der letzteren die Nummern 5, 50, 72, 296, 334, 669, 841, 857, 1090, 1290, 1572, 1575, 1884, 1896, 2050, 2125, 2173, 2278, 2343, 2372, 2449, 2471, 2662, 2828, 2874, 2888, 3l05, 3125, 3171, 3294, 3322, 3354, 3555, 3559, 3607, 3626, 3627, 3855, 3899, 3942, 3949, 3977, 4034, 4115, 4221, 4226, 4314, 4376, 4425, 4479, 4588, 4804, 4945, 4990, 5233, 5261, 5517, 5647, 5809, 5836, 6255, 6425, 6507, 6546, 6548, 6560, 6682, 6735, 6829, 6990, 7066, 7078, 7104, 7492, 7539, 7970. 8014. 8046, 8397, 8428. 8482, 8505, 8677, 8843, 8941, 8955, 9078. 9098, 9516, 9850, 9975, IV033, 10064, 10245, 10246, 10331, 10530, 10547,10655.10691,10741*), 10787. 10822, 10899, 10992, 11014, 11126, 11I7I, 113VI, 11313. 11445, 11484, 11674, 11706, 11830, 11897, 11903, 11973, 11988, 12001, I2I38, 12230, 12245, 12257, 12281 gezogen worden, deren Nominalbeträge summt den davon bis Ende December dieses Jahres laufenden Zinsen mit Ablauf diese- ZinStermtns gegen Rückgabe der Capitalscheine nebst dazu gehörenden Talons und Coupons an die Inhaber derselben bei unserer Einnahmestube auSgezahlt werden sollen. Wir fordern daher die Letzteren auf, die gedachten Capitalbeträge und Zinsen zu Ende des Monat- December dieses JahreS in Empfang zu nehmen. Im Falle der Nichterhebung des Capitales werden die etwa auf spätere Termine erhobenen, mithin ohne Verpflichtung gezahlten Zinsen davon am Kapitale bei dessen späterer Erhebung gekürzt werden. Leipzig den 20. Juni 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schlelpner. *) In Nr. 174 d. Bl. ist unrichtig 10771 gedruckt. n Bekanntmachung. In dem der hiesigen Stadtgemeinde gehörigen Gebäude Reichsstraße Nr. 52, den ehemaligen Fleischbänken, soll der große, zur Zeit noch leer stehende Raum zu einem Restaurationölocale eingerichtet und, unter Hinzunahme einiger Räume des dermaligen BurgkellerS, ingleichen mit der im zweiten Stock dcS genannten Hauses befindlichen Familienwohnung vom 15. September dieses Jahres ab aus sechs Jabre an den Meistbietenden vermiethet werden. Es ist hierzu der TV. Juni dieses JahreS anberaumt worden und wir fordern Miethlustige auf, an diesem Tage Vormittags LR Uhr in der Rathsstube zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Die Miethbedingungen liegen vom 18. dieses MonatS auf dem Bauamte zur Kenntnißnahme aus, ebenso der Plan, rückfichtlich dessen noch bemerkt wird, daß etwaige besondere Wünsche des AbmietherS für die innere Einrichtung deS Haupt- locals jede thunliche Berücksichtigung finden werden. Leipzig den 15. Juni I! ' Den Herren Stadtverordneten wird nachstehend die letzte Zuschrift des StadtrathS in Betreff der beseitigten Baumreihen an der Waldstraße, auf welche da- bereits adgedruckte Gutachten de- VerfaffungSauSschusses Bezug nimmt, «itgetheüt: »Ihre Anschrift vom 30. v. M, die äußeren Baumreihm an der Waldstraße betreffend, würde an und für sich einer besondern Erwiderung unsererseits nicht bedürfen, da.e- sich hier um eine Maaßregel handelt, die nach unserer Ansicht lediglich Sache der Verwaltung ist, so daß wir dabei der Gemeindevertretung eine Mitwirkung, eineAustimmung nicht einmal einräumen dürfen, (h. 115, o e der Allgemeinen Städte-Ordnung); wie wir denn auch ^ue Austimmung Ihrerseits zu Beseitigung der fraglichen Bämne nicht nachgesucht haben, vielmehr nur in Folge der von Ihnen «nt« dem 15. März d. I. ausgesprochenen Erwartung »ns veranließt sahen, im Hinblick auf da- kollegiale Verhältnis wie es zwischen Rath und Stadtverordneten obwalten soll, Ihnen de» Stand der Angelegenheit offen mitzutheilen. Ebendeshalb mußte e< uns überraschen, als Sie in dem Schreiben vom 30. April »nß den Beschluß anzeigten: DeS Raths Finauzdeputation. „die Austimmung zur Beseitigung der äußeren Baumreihen an der Waldstraße abzulehnen." „Theils um in dieser Hinsicht über den Gtandpunct, den wir einnehmen, keinen Zweifel übrig zu lassen, theils um de» sonstigen Inhalts Ihrer letzten Zuschrift willen halten wir eS für Pflicht, Ihnen auf die letztere die gegenwärtige Erwiderung zugehen zu lassen." „Was zunächst die Frage über unsere Berechtigung zu Be seitigung jener Bäume ohne Ihre Austimmung anlangt, so brauchen wir uns nicht erst darauf zu berufen, daß die Beseitigung von Bäumen an und für sich jedenfalls reine Verwaltung-maßreael ist — ein Satz, der schwerlich angefochten werden dürfte. Wir nehmen vielmehr ohne Weitere- auf das Grundgesetz für die Wirk samkeit der Stadlverordnelm, auf die Allgemein» Städteordnung Bezug, welche Ihren Geschäftskreis in hh. 115 und 186 genau begrenzt. In beiden Paragraphen vermögen wir ebensowenig wie in dem sonstigen Inhalte der Städteordnung einen Anhalt für die von Ihnen ausgesprochene Meinung zu entdecken; daß aber in unserem Localstatut diesfallsige weitergehende Befugnisse Ihnen eingeräumt worden (§. 186, a E.), werden Sie selber nicht be haupten. — An unserem ausfchließlichen Befugnisse, kraft des WM