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Verordnungsblatt der Kreishauptmanuschaft Bantzen zugleich als Konfistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsölatt der Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptzollamtes Bautzen, ingleichcn der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. LI. Die Bautzener Stachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 Jnsertionsgebühr für den Raum einer Petit- Epaltzeile gewöhnlichen Satze« IS A, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachweiügebühr für jede Anzeige und Insertion 20 Pfg., für briefliche «uskunftserteilung 10 Pfg. (und Porto) AW- Mr bis früh 11) Uhr eingehende Instkate findtU Noch itt dtM abtNds erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Krüling in Bernstadt, Buhr in Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdorf und von Lindenau in Pulsnitz. Nr. 149. Sonnabend, den 2!). Juni, abends. 1901. Kirchenkollekte. Das evangelisch-lutherische Landescousistorium hat mittels der in No. 8 des dies jährigen Verordnungsblattes abgedruckten Verordnung vom 11. dieses Monats die Ver anstaltung einer allgemeinen Kirche,ikollekte für dttt Neubau der Kirche in Schlagwit; — Ephocie Rochlitz — auf den 6. Sonntag nach Trinitatis, den 14. Juli dieses Jahres, ungeordnet. Die evangelisch-lutbrrischen Pfarrämter der Oberlausitz werden hiermit angewiesen, diese Kollekte nach vorheriger am 5. Sonntage nach Trinitatis sowie am Kollektentage selbst zu bewirkender Abkündigung zu veranstalten. Bei der jedesmaligen Abkündigung sind die der Verordnung beigefügten Mitthcilungen in entsprechender Weise zur Kenntnis; der Gemeinde zu bringen. Der Ertrag der Kollekte ist unter Beachtung der für Einsendung von Kirchenkollekten geltenden Vorschriften mit Bci'ügung eines Lieferscheins an die Kasse der unterzeichnete« Areishauptmaunschaft bis spätestens den I. August dieses Jahres cinzusenden. Bautzen, am 24. Juni 1901. Die Königliche KreiShauptmaun schäft als Consistorialbehörde. von Schlieben. Hg. Gesperrt Wird den I. und 2. Juli d I. wegen Beschüttung die Bahnhofstraße in Königswartha aus der Strecke vom Marktplatz bis zur Schwarzwassei bi ücke. Der Berlehr wt»d über Zejcha und Niesendors gewiesen. Bautzen, am 28. Juni ISOI. Königliche AmrSbauptmannschaf!. I>r. Hempel. H- Wegen Reinigung der Amts.-äume werden Montag und Dienstag, am 8. und 9. Juli, bet -er unterzeichneten Behörde »ur erledigt. Bautzen, am 20. Juni 1001. Köujgjiche AlNlshaUpInMUNslW. . Or. Hempel. Bekanntmachung, die Anmeldung zum Einjährig-Freiwilligen-Examen betr. Unter Bezugnahme auf die sub D abgedruckten Bestimmungen der 88 89 fla. der 'Wehrordnung werden die im hiesigen Regierungsbezirke gestellungspflichtigen jungen Leute, welche ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährig-freiwilligen Dienst genügen wollen, aufgefordert, sich zu diesem Behusc schriftlich und zwar spätestens bis ZUM 1. August 1901 bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission (Königliche Kreishanplmannschaft) anzumelden. Bautzen, am 29. Juni 1901. Die Königliche Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige. Der Vorsitzende: von Pöring, Ober-Negierungsrath. Kuhn. DI Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bet Verlust des Anrechtes spätestens bis zum I. April des Kalenderjahres nach- grsucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Meldung sind beizusügen: 1) ein Geburtsschein bez. GeburtSzeugniß (zu Militärzwecken kostenfrei); 2) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Dienstantritt als Einjährig-Freiwilliger in nachstehender Form: Ich ertheiie hierdurch meinem Sohne — Mündel — bl. bl., geboren am zu meine Einwilligung zu seinem Dienstantritt als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeilig ». daß iür die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen oder b. daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalt« mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung iür die Dauer de« einjährigen Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten weiden, ich mich dieser gegenüber sür die Ersatzpfltcht des Bewerbers al« Selbsischuidncr verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift de« bl. bl. und zugleich, daß der Bewerber der Aussteller der obigen Erklärung nach seinen Vermögensvcrhälinissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum. (I-. 8.) Unterschrift. Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, Io hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auSzuslellen: Gegenüber dem ll bl., geboren am zu , der sich zu seinem Dienst eintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der Kosten deS Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienste». So weit die Kosten von der Militärverwaltung be stritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflichi de« Bewerber« als Selbstschuldner. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift ,-c. wte zu b angegeben. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung de« Dritten bedarf der gerichtliche» oder notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gefetze« zur Gewährung de« Unterhalts an den Bewerber verpflichtet tsl.j 3) Unbescholtenhettszeugniß bis zur Anmclduug. Dasselbe ist sür Zöglinge von höheren Schulen MiMnasien, Nealghinuasien, Realschulen, Landwtrthschasllichen Schulen w.) durch den Direktor der Lehrauslall, sür alle übrigen jungen Leute durch die Pvlizeivbrigkeit ihres Aujeitthaitsorles oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auSznstellen. Säminilichc Papiere sind im Original ctnzurcichcn. Außerdem bleibt die wissettschastliche Befähigung sür den einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweise«. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüsung vor der Königlichen Prüsungs-Kvmmission geschehen. Der Meldung bei der PrUsungs-Koinmission sind daher eniweder die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgcwtcsen werden kann, beizusügen, oder es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüsüug auszusprechen. In diesem Falle ist ferner auzugebeu, in welchen zwei frcindcn Sprachen der sich Meldende geprüft .ein will. Auch hat derselbe ctuen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügeii. Bekanntmachung. Das Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaltden und der Kriegshinterbliebenen, vom 31. Mai 1901 bezieh! sich nur auf diejenige» Juvallden, bei welchen ttrietzSinVaiibität anerkannt ist. Empfänger von Unterstützungen auf Gruud des Allerhöchste« Gnadenerlasses vom 22. Juli >884 und Empfänger von Betcrancnvethüifen auf Grund vcü Gesetzes vom 22 Mat >895 werden von diesem Gesetze nicht betroffen. Die aus Grund dieses Gesche« zu gewähreuden Pensionszuschüsse kommen zur Anweisung, ohne daß e« eine« besonderen Anttage« der Betreffenden bedarf. Diejenigen Invaliden, bet welchen KrlegStnoattdltät anerkannt Ist, haben umgehend Ihre Mllllärpäsfe an daS Bezirks-Kommando Bautzen einzuriichen Ganzivviiiidm, deien jährliche« Gesammi-Einkowmen au« Invaliden Gebührnisien und sonstigen ami- tlchen sowie pcivateu Einnahmen an baarem Gelbe und au« anderweiten Etnlünstin, wie Natural bezügen, Wvhnuna u. a. nach dem durchschnittlichen Geldwmhe berechnet, nicht den Betrag von 600 Ma>! erretan, könne» bet dem BcztrkSseldwebel unter Angabe Ihrer Einkommens- Verhältnisse die BttMtguna einer AlierSzulagc beantragen, sobald sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder wenn sie vor dlesem Zeitpunkte dauernd völlig eiwnbSunsädig geworden sind. Bezirks-Kommando Bautzen. Aus Blatt o de« Handrlsregtster«, die Firma Hermann Schmidt in Steinigtwolmsdors bett., ist heute etngelragen worden, daß der bisherige Inhaber der Firma Robert Hermann Schmidt In Steinigt wolmsdorf infolge Ableben« aus der Firma auSgefchieden unü der am 21. August 1880 geborene Kaufmann Alfred Reinhold Schmidt In Steinigiwolmsdors alleiniger Inhaber der Firma ist. Schirgiswalde, den 27. Juni 1901. Königliches Amtsgericht. ZwangS-Versteigerung. Das im Grundbuche des norm. Königlichen Appellalionsgerichis zu Bautzen als Lehnhos Blatt 293 eingetragene Rittergut Nicderslrahwatdc und die im Grundbuche sür Niedersirahwalde Blatt 101 und 111 eingetragenen Grundstücke (Eigenthümer: Wilhelm Georg Schumann) sollen am 17. August 1001, Vormittags 0 Uhr, an der GerichtLstclie tni Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde». Die Grundstücke sind nach dem Flurbuchs 131 Hektar 98,4 Ar groß und auf 200480 60 mit Einschluß de« Jnveolars geschätzt. Die Einsicht der Milthettunge» deS Gcundbuchami« sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweii sie zur Zeit der Eintragung der am 29. März und 6. Juni 1901 verlautbarten VersteigeruvgSvernrerlc aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens tm Verstelgeruugstermtne vor dec Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wldrtgensalls die Rechte bet der Feststellung deS geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vectheiiuna des VersteigerungSerlöjeS dem Ansprüche de« Gläubiger« und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehender Recht haben, werden aufgesordert, vor der Ertheiiung de« Zuschlag« die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de« Verfahrens herbelzuführen, widrigenfalls für da« Recht der VersteigerungserlöS an die Stelle deS versteigerten Gegenstände« treten würde. Herrnhut, den 26. Juni 1901. Königliches Amtsgericht. Ein Hund Ist zugelausen. Bautzen, am 28. Juni 1901 Dkl Stadtrath, Abtheilung sür Polizeisachen. Reichardt. Ortskrankenkaffe Bautzen. Bei Gewährung des Krankengeldes an unsere Kassenmttglieder ist österS sestzustellen gewesen, daß dieselben seit kürzerer oder längerer Zett einen weit höheren Tagesverdienst haben, al« von ihren Arbeit gebern bei der Anmcldung uns mitgetyettt worden ist. Da wir mangel« Kennlvtß an dcrarltgen Lohnveränderungen die Unterstützung nur nach der Höhe der vor der Erkrankung gezahlten Beiträge gewähren können, so werden durch Nichtanzeige der Lohnverändes- ungen nicht allein die Kassenrntigliedcr in ihren UnterstützungSansprüchen geschädigt, sondern auch der Kasseu- verwaltung unr öthige Weiterungen verursacht. Indem wir daher die Arbeitgeber bitten, die bereits eingetretenen Veränderungen In der Lohnhöhe ihrer der Ortskrankenkasse angehörigen Arbeitnehmer unverzüglich, die künftigen dagegen in Gemäßheit der Vorschrift in 8 49 deS KrankenoersicherungS-Gesetze« binnen drei Tagen unS anzuzeigen, machen wir bikannt, daß Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht entsprechen, außer Nachzahlung der der Or Skrankenkasse entzogenen Beiträge tm ErkrankungSsalle auch der Rückgewährung der unS gewordenen Mehrunterstützungea sich zu gewärtigen haben. Unsere Kassenmitglieder aber bitten wir, die Arbeitgeber auf Ihre Verpflichtung zur Anzeige de« wirklichen Arbeitsverdienstes ausmerksam zu machen «außen, am 12 Februar 1901. Der Kassenvorstand. WicarduS Smidt, z. Z. Vorsitzender. Eine Ueberraschung, aber eine für den konservativ gesinnten Leser durchaus nicht erfreuliche, wird der in Nr. 144 d. Bl. enthaltene Bericht über die Sitzung der italienischen Deputiertenkammer vom 22. d. M- mit der Rede des Ministerpräsidenten Zanardelli bereitet haben. Zwar wußte man nach der Berufung Zanardellis an die Spitze des neuen Mini steriums, daß fortan ein stark ausgeprägter liberaler Dok trinarismus herrschen werde, und schon bevor der Minister- Präsident seine Rede hielt, hatte Giolitti sich mit opti mistischem Schwünge für die volle Freiheit der Arbeiter bewegung erklärt; allein es bedeutet doch mehr, wenn der eilende Staatsmann selbst bei der Beratung des Etats ich zu einem Programm bekennt, das dem Socialdemo raten Ferri Veranlassung gab, in einer später gehaltenen Rede zu bemerken, daß das Proletariat sich des Mini- störiums Zarnadelli-Giolitti zu seinen Zwecken bedienen müsse. Das war die Quittung der Socialdemokraten auf die vertrauensvolle Appellation des Ministerpräsidenten an den guten Willen der Socialdemokratie, die er in die seine Auffassung der Lage charakterisierenden Worte faßte: er wünsche, daß die extremen Parteien sich loyal um das liberale Königtum scharen möchten! Welcher »Wunsch' ihm vielleicht kurz vorher noch besonders nahe gelegt