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Unverl»n«t« Schriltitück« werden nicht «ulbewehr» ei-8tKlS88ig68 l^68tSU>'SNl lAgüe^ 4 0^1-: Isnr-Iss „ösi'bsfins" Ppsgsr Tlk-sSs / k?si1d«kn»1t-sS» äb6s^8 6 llbs: v38 s^ai-kstl cjsn /^itf-sktionsn sllsr Wsll Der Spruch -es Staatsgerichtshofes «klm einstwtill« AMpmg - Ile materielle EnWeibims »erfchaben Leipzi,. 23. Okt. Der «taat<oerl»tShof bat in Sachen Volksbegehren folgen-er» kurz nach 4 Mr nachmittags vom Reichügerichlsprüsi-enten Vr.Vumke verkün-eten Beschluß gefaßt: Der Antrag aus Gelaß einer einstwetllgen lversügung wlr- zurülkgewtesen. Die Begründung Leipzig, 28. Okt. Die Ablehnung des Erlasses einer einst- eoekltgen Verfügung in Sachen Volksbegehren durch den LtaatSgerichtshof wurde vom Vorsitzenden nach Verkündung des Beschlusses wie folgt begründet: Der EtaatSgerichtShos für das Deutsch« Reich hat iu seiner bisherigen Praxis gegenüber den Anträgen ans Erlaß »pp rinst»«ttig«n Nerstiannaen große Zurückhaltung ge übt. Er ha« bisher erst zwei solcher Verfügungen erlasse«, die «lue in einer nicht prioatrechtliche» Streitigkeit zwischen zwei Ländern, die andere in einer gleichartigen Streitigkeit zwischen dem Reich und mehreren Ländern. In einer BerfassNngS» ftrettiakeit innerhalb eines Landes, wie sie nach der Unsiassnng der Antragsteller in ihrem Antrag aus Erlaß einer einst weilig«» Beriügnng zugrunde liegt, ist eine solche vor« länsig« Anordnung überhaupt noch nicht ge- trossen worden. ES kann indessen dabinaestcllt bleiben, ob AersassnngSftreitigkeiten innerhalb eines Landes überhaupt Raum für ein« einstweilige Verfügung bieten. 2m vorliegenden Falle wird ihr Erlaß deshalb ausgeschlossen, weil ihre Beschränkung auf die RegÄung eines einstweiligen Zustandes unmög lich ist. Sie würde hier stets zugleich eine Ent scheidung über die Hauptsache enthalten. SS zeigt das eine Vergleichung des in der Klageschrift enthaltenen Hauptantrages mit den Anträgen, die die Antrag- slellerin in dem Verfahren über die einstweilige Verfügung gestellt hat. Die verschiedenen Fassungen, die sie ihnen ge neben hat, lausen Immer daraus hinaus, daß die Teilnahme der preußischen Beamten an dem Volksbegehren zum Freihcitsgeletz für nicht dienstwidrig erklärt werden soll. Denn nur wenn daö der Fall ist, kann eine VcrsassnngS- widrigkeit der Kundgebungen des preußischen Ministerpräsi denten nnd des preußischen Staatsminlstcriums, deren einst weilige Untersagung begehrt wird, in Frage kommen. Die Befugnis der preußischen Beamten ohne Rücksicht ans ihre Beamtcnstellung, sich in die EintragnngSllstcn für daö Volksbegehren einznzeichnen nnd später an der Volksabstim mung tcilzunehmen. ist aber gerade Gegenstand dcS Sanpt- klageantrages und bildet den eigentlichen Streitpunkt der Parteien. Es würde deshalb eine Verkürzung der Rechte dcS Antragqegners bedeuten, wenn schon setzt in dem Verfahren über die einstweilige Verfügung, die nicht mit den vollen Ncchtsgaranticn des Gesetzes über den Staatsgcrichtshos und der dazu erlassenen Gclchästsordnnna umkleidet ist. der fach, siche Streit entschieden werben würde. Der Antragsgegner kann verlanacn. daß ihm Gclcqcnhci« gegeben wird, die Ein wendungen, die er der Ülagebcgrttndnng gegenüber geltend machen will, dem Staatsgcrichtshos ausführlich darzulcgen. Der Streit über die Tragweite der Verfassungs artikel. die den Beamten die Freiheit ihrer poli tischen Gesinnung und ihre Meinungsfreiheit gewährleisten, kann also seht noch nicht ent schieden werden. Damit erweist eS sich aber auch als unmöglich, die beantragte einstweilige Pcrsügung, deren Zulässigkeit sachlich von der Entscheidung dieses Streites abhänqt, zu erlassen. Sie auf eine bloße vorläufige Prüfung der gekennzeichneten Streitfragen zu stützen, würde weder der Stellung des StaaisgerichtSßoies angemessen sei. noch auch den Belange,, der Antragstellers» genügen. Denn damit würbe an der von ihr beklagten Ber» wirrnng in der Beamtenschaft, deren Klärung st« von der einstweiligen Verfügung erbofst. nichts geändert werben. Der Antrag ans Erlaß einer einstweiligen Vcrsügnng muß bemuach »bgelehnt werden. * Der Spruch des Staatsgerichtshofes ist gefällt! Der An- trag der dcutschiiatlonalcn Landtagssraktion ans Erlaß einer einstweiligen Verfügung, durch die das Recht sedes preußi schen Beamten, sich als wahlberechtigter Staatsbürger am Volksbegehren zu beteiligen, scstgcstellt werden soll, wird »urückgewiesen. Dieser Spruch ist aber, wie die Begründung oußfithrltch darlcgt. keine Entscheidung zur Sache selbst. Die Klage auf Erlaß eines FeststellungSurtetls läuft daher weiter. Formale Bedenken waren «». die Le« StaatSgerichtshof von einer einstwetltgen Verfügung ab. hielten. Sie gipfeln tu der Ansicht des Gerichtshofes, daß ein einstweiliger Erlaß deshalb ausgeschlossen sei, «veil seine Beschränkung auf die Regelung eines etnstwetligetz Zustapbes unmöglich sei, ohne zugleich eine Entscheidung über die Happt- streltsachq zu enthalt««. Daß ein« Verhandlung zu, Sache selbst nicht möglich war, ist auf das unglaublich« Ver bal te n der preüßischen Regierung zurückMsthr«». Sto hat sich, den Paragraphen S der GeschäftSordttung -es StaatSgerichtShofe- zunutze gemacht, der den Parteien eine 14 tägige Lauffrist gewährt. Eine sofortige Verhandlung zur Sache tst hiernach nur Uiögltch. wenn beide Parteien sich damit einverstanden erklären. Die preußische Regierung hat auf Grund dieses Paragraphen eine sofortige Verhand lung zur Sache abgelehnt. Sie hat damit bewiesen, daß eö ihr um eine Klärung der Sachlage während der Lauf zeit dcS Volksbegehrens nicht zu tun ist. Wir haben in unserem gestrigen Morgenblatt dieses Verhalten aus das schärfste kritisiert und brauchen dem nichts mehr hinzuzu. fügen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob die preußische Negierung mit ihrem Verbot an die Beamten verfassungs widrig gehandelt hat. wird nun in 14 Tagen fallen. DaS Volksbegehren ist dann ja längst beendigt. Aber es können sich noch sehr unangenehme Folgen ergeben. Sollte nämlich der unwahrscheinliche Fall eintretcn, daß durch die amtliche Be hinderung der Durchführung des Volksbegehrens die nötige Stimmenzahl nicht aufgebracht wird und der Staatsgerichts. Hof entscheidet zugunsten der Antragsteller, so wäre mit einer Forderung aus erneute Durchführung des Volksbegehrens zu rechnen, und cs märe sehr zweifelhaft, ob diese Forderung zurückgcwicsen werden könnte. Der preußischen Regierung mit ihren diktatorischen Verwaltungsmethodcn hätte es dann das deutsche Volk zu danken, baß die so erwünschte Beruhi gung noch längere Zeit ausbleibt. Wie auch der materielle Spruch des Staatsgcrichtshofes lauten mag, die Autorität der preußische» Regierung hat durch ihre Angst vor einer klaren Entscheidung schwersten Schaden erlitten. Keine Miviiniernag bei brr KeiASbaba! Berlin, 28. Okt. Nachdem der Retchsinnenminister Se vertilg den Netchsbcamten angcdroht hat, daß sic sich gegebenenfalls disziplinarisch strafbar machen, wenn sie das Volksbegehren unterschreiben und dafür agitieren, hat sich der Vorsitzende des Hauptbeamtenrates der Deut, scheu Reichsbahngesel.l schaft an die Hauptver- waltung mit der Frage gewandt, ob auch die Dcuische NcichS- bahngcsellschaft der Auffassung des Rcichsiiinenmlntsters bei- trete und Neichöbahnbeamte disziplinarisch zur Verant wortung ziehen werde. Die Reichsbahngesellschast hat darauf hin mitgeteilt, baß sie ein unpolitisches Institut dar stelle, das mit dem Volksbegehren nichts zu tun habe, und folglich die Reichsbahnbeamten eine Disziplinierung nicht zu erwarten hätten, wenn sic für das Volksbegehren ein- trcten. Eh» neuer Aulruf »er «eichrauMusse« Berlin, 23. Okt. Der RelchSauSfchuß für da- beudsche Volksbegehren veröffentlicht einen, neuen Aufruf, tn dem eö heißt, der gegen die Einzeichnung gerichtete Terror vbn Reichsregierung und NcichSbchörben habe gezeigt, daß Deutschland zur Zeit kein Rechtsstaat sei. Aus dem Volksbegehren sei somit ein Kamps um die Rechte des Volkes geworden. »Wir stellen uns", so heißt «S weiter, „schlitzend mit allen Rechtsmitteln vor Gesinnungsfreunde in Stadt und Land, denen ministerielle Willkür aus der AuSNbung ihrer verfassungsmäßigen Rechte einen Strick drehen will." Der Aufruf ist unterzeichnet von Teldte.Hugcnberg.Otto v. Below, Hitler, Schleie und S ch w e cht. Rach Drian-s Sturz Ueberraschend schnell, wie der Blitz aus heiterem Htmm«l, ist die zwölfte Regierung Briands von ihrem Schicksal ereilt worden. Aber trotzdem ist nur die Plötzlichkeit überraschend, am zweiten Tage der Parlamentsfesflon, und vielleicht -er geringfügige Anlaß, die Verschiebung der Außendebatte um ein paar Wochen, nicht so sehr aber die Tatsache selbst. Denn früher oder später mußt« es so kommen. Ohne Poincarö hatte das Kabinett Poincarö unter Briands Führung keine Lebenskraft mehr, und nur die Rücksicht auf die Außenpolitik — auf die Haager Konferenz und Sicherung ihrer Ergebnisse — war ber Leim, ber das wackelige Gefüge notdürftig zusammen gehalten hat. In dem Augenblick, wo diese Sorge verschwun den war — nicht zuletzt durch die Haltung der deutschen Re gierung, die bi« französisch« Politik Lurch ihr« Propaganda für den Noungplan über -essen Annahme tu Sicherheit ge wiegt hat —, in diesem Augenblick sind die Fragen der fran zösischen Innenpolitik, wie Steuerabbau und Sozialverfiche- rungSausbau, wieder beherrschend in den Vordergrund g«. treten. F« diesem kritischen Moment fehlte der eiserne Will« des Staatsmannes, ber jahrelang alletn mit der ÄtttorilLt seiner Persönlichkeit die Kammer zum Verzicht auf ihre elementarsten Rechte gezwungen hat. Er liegt aus de» Krankenbett, ohne Aussicht, tn absehbarer Zeit wieder tätig In die Politik eingreifen zu können, und muß sich daraus be schränken, durch Artikel auf dem Weg über die südamert- konische Presse den Lehrmeister zu spielen. Briand aber hat nicht das Zeug zum Diktator, so hartnäckig er tst als Unter händler und so geschmeidig er sein mag als Meister des par lamentarischen Kultssenspiels. Er ließ die Dinge treiben, er machte nicht einmal den Versuch des Widerstandes, und so war es nur natürlich, daß seine zahlenmäßig geringe und bunt zusammengewürfelte Mehrheit weiter schmolz, bis sie sich bei der ersten ernsten Probe in eine Minderheit verwandelt hatte. Man kann nicht sagen, daß Ihn diese oder jene Partei im Stich gelassen hättet aus allen Gruppen, links und rechts, sind Teile abgebröckclt, hat sich die Front der Unzufriedenen gesammelt. Fast sieht cS so aus — und die Vermutung ist auch schon ausgesprochen worden —, daß der ganz« Coup» der Vorstoß des Abgeordneten Montigny und die Stellung der Vertrauensfrage, bestellte Arbeit gewesen ist, ein geschickter Schachzug Briands, um sich von -cm lästigen Rechts- flügel seiner Mehrheit zu befreien und eine Verbreiterung der Basis nach links zu suchen. Denn so schillernd Briands Vergangenheit in allen Parteifarbcn ist, so gilt er doch als ein Mann der Linken. Und es gibt Anzeichen, die für dies« Auffassung zu sprechen scheinen: die Erleichterung, mit der Briand die Entscheidung ausgenommen hat — ,Hch werde mich etwas ausruhen und hoffe, daß man mich nicht stört" — un- ber Beginn des radikalsozialistischen Parteitages tn Reims, von dem man eine Klärung der innerpolitischcn Lage erwartet. Freilich ist die notwendige Neugruppterung der Kräfte ln der Pariser Kammer nicht so einfach wie sich das anhört. Der erste Versuch in dieser Richtung ist Briand schon nach Poin- carss Rückzug, als er auf dem Sprung nach dem Haag di« Regierung übernahm, mißlungen. Und inzwischen ist dtv Aufgabe nicht leichter geworden: denn die Mchrhcits-bil-ung tn ber gegenwärtigen Kammer oder ihre Verlagerung nach links oder rechts tst nicht weniger verzwickt als etwa in unserem Reichstag — und das will gewiß etwas heißen. Der deutsche Beobachter darf sich dabei nicht irreftthren lassen durch dieblzarren Namen, die sich bieverschicdenensranzösischenPar teigruppen zugclegt haben. Da sitzt z. B. die 128 Mann starke Fraktion der „Union Nepublicaine Democratiquc" trotz ihres »ach links deutenden Firmenschildes anf der äußersten Rechten (Gruppe Marinj, und dicht neben ihr kommen mit 88 Mann die „Linksrepublikaner" als ausgesprochene Rechtspartei. Das Links bezieht sich nur auf -cn Nachbarn, der noch weiter rechts steht. Nnd ebenso ist es auf -er anderen Sette, wo nach den 27 Kommunisten und 102 Sozialisten als äußerst« bürgerliche Linkspartei die „Sozialrepublikaner" mit 48 Ab geordneten kommen und rechts von diesen erst die groß« Partei ber „Radikalsozialistcn" mit ihren 138 Sitzen. Trotz ihres Namens, der etwa an Drctvtertelskommunistcn säch sischer Prägung erinnert, sind sie biedere, bürgerliche Demo- kraten. Und beinahe ebenso wirr sieht eö innerhalb der Frak tionen aus, die fast bet jeder Abstimmung auselnandcrfallcn oder doch mit Bruchteilen absplittcrn. Man versteht, daß es eine Heldenarbeit ist, aus diesem wilden Durcheinander sich bekämpfender parlamentarischer Kräfte ein« tragsähige Mehrheit zurechtzuztmmern. Für Briand ebenso wie für jeden seiner Nachfolger besteht die Schwierigkeit darin, den rechten Flügel der bisherigen Loalttton l-te Gruppe Marin) abznstoßen. angesichts des