Volltext Seite (XML)
chM für Ms-ruff lsi TharM Mkn. äicbenlehn md dir Umgegtu-tN No. 103 S«. Jahr« Donnerstag, den 1. September 1898 Der Bürgermeister Bursian. Lür den Atsnat mit r. 6^ Wv. Die Tagesordnung hängt im Rathhanse aus. Wilsdruff, am 30. Augus 1898. uad . 30. August. Die Maas-Armee unter dem Befehl des Kron prinzen Albert von Sachsen sälägt die Franzosen bei Beaumont. , 31. August. Königin Karola vertritt Patcust-lle bei dem jüngst- geborenen Sohn Kaiser Wilhelms II. 1. September. Schlacht bei Sedan; die sächsischen Truppen unter Kronprinz Albert waren hervorragend dabei be- theiligt. Königliche Amtshauptmannschaft, von Schroeter. Bekanntmachung. Donnerstag, de« 1. September d. I., Nachmittags -7 Uhr Mcn. gust amlick- Meißen, am 26. August 1898. 846 L. Bekanntmachung. Den sünnnlicheu Ortsptizeibehörden des hiesigen Berwaltungsbezirkes wird die in diesem Blatte unter dem 27. November 1876 crtheilte Anordnung, wonach den sMämtern unter genauer Augah scher Namen, Stand, Alter, Religion und eheliche Verhältnisse von in die Gemeinden neu zuziehenden Personen Kenntnis; zu geben ist, ^geschärft. >I^ 2. September. E Fon stürmischem Jubel begrüßt, reitet Kronprinz Albert mit seinem Brnder Georg durch die Biwaks ^^rdeutscheu Truppen um Sedan. 6. Die Zwangsiunuug hat als solche das Recht, die Gesellenprüfungen abzunehmen, wogegen den freien Inn ungen dieses Recht erst seitens der Handwerkskammer ver liehen wird. Erhält die freie Innung dieses Reckt nicht, so haben ihre Lehrlinge die Gesellenprüfung vor dem Prüf- ungsansschnsse der Handwerkskammer abzulegen. 7. Da die Zwaugsinnung in einer engeren Verbind ung zu den Behörden steht und als gesetzliche Vertretung eines ganzen Handwerkszweiges in einem bestimmten Be zirke anznsehen ist, wird der Staat ihr auch ein besonderes Interesse zuzuwendeu haben und sie, eben weil sie sozusagen ein halbstaatliches Gebilde ist, nach allen Kräften fördern nnd unterstützen müssen. Hingegen muß seine Thätigkeit gegenüber den freien Innungen mehr oder weniger auf die gesetzlich vorgeschriebcne Aufsicht beschränkt bleiben. Die vorstehenden Darlegungen der Jnnungsverhält- nisse, wie sie Herr Reichel in seinem Vortrage bekannt gab, werden sowohl bei Umgestaltung wie bei Neubildung von Jnuungm seitens der Interessenten in reiflichste Er wägung zu ziehen sein. Bestellungen auf das Wochenblatt für W lsdruff re." Iandmirtl)s^aftlicl>er u. ilustrirter Sonn- »i'cilage," sowie Ziehnngsl sten der kgl. sächs. Wlottene für die Stadt Wilsdrus bei unterzeichneter NMstelle zu 4» Pf., für auswirts bei allen kaiserl "intern zu 54 Pf. angenommen. . KesekäftsZtelle ä»8 W06k6Nbl3tt68 M M8äl-uff ete." Gedenktage -es Ia^es §8<)8. dem Leben König Alberts nnd Sachsens Geschichte von 1828-1898. R 1 g-,, Vorzüge der freien Innung. M fahrend die Zwangsiunuug nur für Handwerker, I immer nur für solche, welche das gleiche oder »st ß^^undwerk betreiben, eingerichtet werden darf, ist 1^!^, Innung auch für andere Gewerbtreibende be- Ist v^uch kann sie, als sogenannte gemischte Innung, I. 2 iv "stm Gewerbe zugleich umfasseu. I st! Fie freie Innung kann ihre Mitglieder zum Bei- Mcin» Unterstützungskasseu verpflichteu, sie kann auch djx Geschäftsbetriebe einrichten, einheitliche Preise haaren oder Leistungen ihrer Mitglieder festsetzeu ^as alles die Zwaugsinnung, wenn man auch . Krankenkasse absieht, nicht darf. Aufsicht, welche der Staat über die freie Inn- L M, geht nicht so weit, wie bei der Zwangs-Inn- i freie Innung braucht z. B. nicht ihren jähr- ! und ihre Vorschriften zur Regelung des Lehr- i lingswesens genehmigen zu lassen, sie braucht uicht ihre Jahresrechnuag einzureichen usw. 4. Die freie Innung kann Eintrittsgelder erheben und ihre Mitgliederbeiträge nach Belieben festsetzen. 5. Während bei der Zwangsinnung die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse mindestens zu das Recht zur Anleitung von Lehrlingen besitzen müssen, kann die freie Innung ihre Vorstands- und Ausschußmitglieder nach Belieben wählen. 6. Die freie Innung kann statutarisch festsetzen, daß die Aufnahme von Mitgliedern von der Ablegung einer Prüfung od-r der Zurücklegung einer Lehrlings- oder Ge sellenzeit abhängig gemacht wird. 7. Die freie Innung kann sich im allgemeinen über den ganzen Bezirk einer Kreisdirektion erstrecken, die Zwangsinnung darf ihren Bezirk nur so weck nehmen, daß ihre Mitglieder ohne größeren Zeit- und Geldaufwand an dem Innungsleben regelmäßig theilnehmen können. Vorzüge der Zwangs-Innungen. 1. Da der Zwangsinnung sämmtliche Angehörige des Handwerks, für welches die Zwangsinnung errichtet ist, bei treten müssen, hat sie einen entsprechend stärkeren Einfluß, als wenn sie nur einen Theil der Handwerker umfassen würde. Sie zwingt außerdem diejenigen, welche bisher für die Innungen so wenig Interesse gezeigt haben, sich künftig an den Pflichten und Lasten der Jnnnngen zu betheiligcu. 2. Die Zwangsinnung kann, eben weil sie alle Hand werksgenossen ihres Bezirks umfaßt, diese auch sämmtlich zu den Kosten heranziehen und dadurch die aus der Jun- ungsthätigkeit entstehenden Lasten auf eine größere Anzahl von Schultern vertheilen. , Die Zwangsiunung ist in chren Einnahmen insoweit ungeschränkt, als sie jederzeit das, was sie zur Deckung ihrer Ausaaben braucht, durch Umlage embringeu kann. Ihre Wirksamkeit wird dadurch erheblich erleichtert und gefördert, sie braucht sich, wenn ihre Ausgaben von der Aufsichtsbehörde als uothwendig anerkannt werden, nicht zu sorgen, woher sie das nöthige Geld nehmen soll. 3. Die Zwaugsinnung kann mit ganz anderem Nach druck arbeiten, als die frei e Innung, die immer besorgen muß, daß, wenn sie gegen säumige oder widerstrebende Mitglieder einmal etwas strenger vorgehen will, diese Mit glieder aus der Innung einfach austreten. Hat doch die freie Innung künftig bei weiten; nicht mehr die Anziehungs kraft wie früher, wo den Jnnungsmeistern besondere Vor rechte vor den Nichtinnungsmeistern zugesprochen werden konnten, wie z. B. das Vorrecht, daß nur sie Lehrlinge ausbilden durften. 4. Die Zwangsinnung kann durch ihre Beauftragten jeden Betrieb daraufhin kontrolliren lassen, ob auch die von ihr erlassenen Lehrlingsvorschriften befolgt werden, während die freie Innung über die außerhalb der Innungen stehen den Betriebe gar keine Aufsichtsberechtigung hat. Sie muß es ruhig ansehen, daß die Nichtinnungshand werker ganz nach Belieben verfahren, während sie ihre eigenen Mitglieder womöglich zur Rechenschaft ziehen muß. 5. Die Zwangsinnungen werde» durchschnittlich be deutend stärker an Mitgliederzahl sein, als die freien Inn ungen, sie werden aus diesem Grunde ihre Wirksamkeit stärker und breiter entfalten können, als dies den meisten freien Innungen möglich sein wird. Da die Zwangsinn- uug nicht, wie die freie Innung, verpflichtet ist, wider ihren Willen Fabrikanten aufzunehmen, wird sie ihren handwerks mäßigen Charakter reiner erhalten können, politische Rundschau. Berl; n, 29. August. Einem Mitarbeiter eines hiesigen Blattes wurde vou dem Berliner amerikanischen Bot schafter White mitgetheilt, daß der Abrüstungsplan des Zaren kaum durchführbar sein werde. Amerika werde keineswegs die Philippiuenfrage vor das Forum der Petersburger Konferenz bringen. Die einzelnen Mächte würden sich schwerlich zu dem Schritte der Abrüstung entschließen können. Der Hamburger Brotboykott fäugt an zu ver sumpfen. Er währt schon acht Wochen (seit dem 22. Juni) und die Sozialdemokratie fürchtet, daß sie unterliegen wird. Es ist eine alte Erfahrung, daß, wenn Ausstände nicht in wenigen Tagen gewonnen, Boykotts nicht in acht Tagen durchgeführt werden können, die Sozialdemokratie ver spielt hat. Im Reiche giebt sich gar kein Interesse für die Hambnrger Bäckergesellen bei den „Genossen" kund. Die Leitung des Ausstandes hat einen neuen Aufruf er lassen, in rem sie ihren Groll über das geschlossene Zu sammenhalten der Hamburger Arbeitgeber ausläßt: „Die anmaßende Gesellschaft, die bestrebt ist, die Arbeiter in sklavereiähnlicher Abhängigkeit zu halten, darf nicht trium- phiren! Mit allem Nachdrucke muß es ihr fühlbar gemacht werden, daß die Hamburger Bevö kerung es nicht billigt, so leicht zu erfüllende Arbeiterwünsche abzuweisen, viel weniger noch, deshalb einen so erbitterten Kampf herauf zubeschwören. . . . Wir fordern euch Genossen und Ge nossinnen auf, nicht in der bisherigen Hilfe zu erlahmen, sondern sie mit verstärktem Nachdrucke zu gewähren, damit das gemeinschädliche Treiben des Profit- und herrsch- süchtigen Arbeitgeberverbandes in die gebührenden Schranken zurückgewiesen und ihm für alle Zeit die Lust genommen werde, seine Unterdrückungsgelüste an Hamburger Arbeitern zu erproben." Die Ausstandsleitung glaubt doch sicherlich uicht, daß sie mit diesem Aufrufe irgend welchen Erfolg haben wird. Es geht eben trotz aller bombastischen Worte mit dein Ausstande der Bäckergesellen zu Ende, wie seiner zeit mit dem Ausstande der Hafenarbeiter. Köln, 29. August. Die ultramontaue „Köln.Volks- ztg."faßt deu russische« Abrüstuugsvorschlag sehr pessimistisch auf und sagt, mau könne bei Berücksichtigung der Ge schichte der russischen Politik an die plötzliche Selbstlosig keit der letzteren nickt glauben, Rußland sei diejenige Macht. Amtsblatt Är die Agl. Amtshcuptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. 98. m 1 n scheint wöchentlich dreimal uh zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55Pf. Inserate werden Montags,Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertiouspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Druck und Verlas! von Martin Berger in WilSdruss. — Verantwortlich siir die Redaktion Martin Berger daieldst. ^üge -er freien Innung und ^äiige der Zwangs-Innung. Vortrag über die Nm- und Ausgestaltung ""f Grund der neuen gesetzlichen hde, ^elt im Verlaufe der letzten Woche im zu Stossen ein Mitglied der Chemnitzer und Gewerbekammer, Herr Reichel aus Döbel«. kÄ ""i das weitgehendste Interesse, daß die gegen- dklip» w'eude Frage in alle« Kreise« namentlich aber d ° Fnnntliche Handwerker, zur Zeit erregt, lassen Ausführungen des betr. Herrn wie selbige der D '"kr Anz." bringt hier ausführlich folgen: