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244 Dlenötag, den 18. Oktober äseztrKsaE^ Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Flöha, -es Äönigl. Amtsgerichts und -es Stadtrats M Frankenberg. 4. prämiirt. 4. Religionsdiener; 5. 6. 7. 8. 5. 8 34. 1. 2. 3. Z Erscheint täglich, mit Aufnahme der Sonn- undgestlage, abends für den fol genden Tag. Preis vierteljährlich l M. do Psg., monatlich so Wg., EtNjel-Nrn. s Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und di« Ausgabe stellen d-S Tage blattes an. Abtcilungsvorstände und vortragende Räte in den Ministerien: der Präsident des Landeskonsistoriums; der Generaldirektor der Staatsbahnen; die Kreis- und Amtshauptleute; die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Inserat« werden mit » Pfg. für die gespaltene lkorpus- geile berechnet. kleinster Inseraten« betrag so Pfg. Komplizierte und ta bellarische Inserat« nach besondere« Tart,. für di« jeweilig« Atend-Simmner bi» vormittag t0 We, eingesetzt. . f. Zchnkh, . . Bekanntmachung. Nachdem me gemäß der Verordnung vom 23. September 1879 angeordnete Auf- stellung emes Verzeichnisses aller derjenigen hier wohnhaften Personen erfolgt ist, welche nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, so wird diese Liste gesetzlicher Vorschrift gemäß vom 18. bis mit 25. Oktober dieses Jahres während der gewöhnlichen Expeditionsstunden zu Jedermanns Einsicht an Ratsstelle ausnegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste können innerhalb der angezergten Frist schriftlich oder zu Protokoll an Ratsstelle angebracht werden. Frankenberg, am 17. Oktober 1881. Der Stadtrat. Kuhn, Brgrmstr. KerichLsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von ei nem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind:' 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in 1. 2. 3. 4. 5. der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Fannlie Armenunttrstützung aus öf fentlichen Mitteln empfangen oder m den drel letzten Jahren, von Aus stellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; Dienstboten. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: Minister; Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; . Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; , . . - Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbeamte; Bolksschullehrer; . 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angeßörende Müttärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 17. Oktober 1881. -f In den letzten Nächten, besonders in der zum Frei- tag und der zum Sonnabend, zeigte sich ein gewaltiger Aufruhr in der Natur. Ein heftig tobender Sturm peitschte Regenmassen gegen die Fenster und wirbelte aus Gärten und Promenaden förmliche Laubmassen in Straßen und Höfe; einer der Stadtgemeinde gehörigen Scheune entführte er die Bedachung. Schlimmer als hier hat der Sturm aber noch an verschiedenen anderen Plätzen, namentlich in Chemnitz, Leipzig und Dresden gehaust. In Chemnitz gestaltete sich in der Nacht zum Sonnabend der Aufenthalt auf der Straße geradezu lebensgefährlich, da Schiefer- und Ziegelstücken herum flogen; starke Bäume wurden gebrochen, auf dem Markt ein großer Teil Buden abgedeckt, in einer Färberei auf der äußeren Klosterstraße eine große Dampfesse umge worfen, wobei das Dach des Seitengebäudes vollständig zerschlagen und ein unter dem Dache schlafender Arbei ter von dem einstürzenden Gebälk und Mauerwerk so verschüttet wurde, daß er Verletzungen erlitt, de nen er nach wenigen Stunden erlegen ist. In Leip zig hat der Sturm in derselben Nacht gleich alls er hebliche Verwüstungen angerichtet und sind namentlich die Kleinhändler und Schaubudenbesitzer auf dem Roß platze empfindlich davon betroffen worden: die Leinwand- Planen, Theerpappbedachungen der Verkaufsbudenstände und der Schaubuden sind fast alle abgedeckt und die ver schiedensten Budenteile unter einander geworfen, auch viele Waren zerstreut und beschädigt, vernichtet oder auch entwendet worden. Der Anblick auf diesen Plätzen war am andern Morgen ein wahrhaft trauriger. An den Häusern der innern Stadt und der Vorstädte hat der Sturm verschiedene Essenköpfe, Dach- und Schicfer- bedeckung, Fenster und Fensterrahmen herabgeworfen, ebenso wurden eine Menge Firmen losgerissen und auf Lie Straße geschleudert. In den Promenaden, im Rosen- von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. . Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte findest auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen mcht berufen werden: Bekanntmachung. unterzeichneten Amtshauptmannschaft (Hauptmarktort Monat September 1881 der Durchschnittspreis für ne?Noh^M. 50Pf 5 1 Zentner Heu 2 M. 75 Pf. und für 1 Zent- Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, den 14. October 1881. von Weisienbach. Menschenleben und Eigentum zur Folge haben würde; das Wasser soll seit 1855 nicht solche Höhe gehabt ha- ben. Sämtliche Elbniederungen bis meilenweit in die Marschen bilden eine Wasserfläche ; die Schäden an Häusern und Feldern sind enorm. Von der ganzen Elbküste laufen 'Nachrichten über Verheerungen durch Wasser und Sturm ein. In Hamburg standen infolge einer Sturmflut die in der Nähe des Hafens belegenen Straßen und Fleeten unter Wasser. Eine Anzahl Rettungsstationen der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger melden erfolgreiche Thätig- keit ihrer Mannschaften. In der Nacht zum 15. sank der kgl. Dampfbagger unterhalb der Emder Rhede, wo bei 6 Mann ertranken, 2 Mann durch das Rettungsboot der Station Nesserland gerettet wurden. Das Ret tungsboot „Bonn" der Station Wilhelmshaven rettete 14 Personen von den Oberahnschen Feldern; 7 Personen sind ertrunken. — Eine Chemnitzer Dame, die nicht öffentlich ge nannt werden will, hat der dasigen deutsch-katholischen Gemeinde eine Geschenk von 1500 M. übergeben. — Am Sonnabend Morgen wurde in Chemnitz die Feuerwehr alarmiert und nach dem Gebäude der Aktien spinnerei beordert, woselbst es im zweiten Saale brannte. Nur dem energischen und umsichtigen Eingreifen der selben ist es zu danken, daß das Feuer nach einigen Stunden gelöscht war. Bei dem furchtbaren Sturm und dem dortselbst aufgehäuften Brennstoff wäre dieser Unglücksfall unberechenbar gewesen. So viel bis jetzt in Ermittelung gebracht, soll das Feuer durch Fahrlässigkeit entstanden sein, indem durch Fallenlassen einer Lampe sich die am Boden befindliche Wolle entzündete. Mehrere Maschinen rc. sind beschädigt. — Bei einem Bau im Dorfe Mäbendorf bei Hai nichen fiel der 38 Jahre alte Wirtschaftsbesitzer LanKoff vom Gerüst und erlag bald darauf den erhaltenen Ver letzungen. — Die 5te Klasse der 100. Landeslotterie wird in den Tagen vom 1. bis 22. Novbr. — mit Letzte^ terie. ) empfiehlt Lotterie- u. Bank - Geschäft. lönckeu 3. ! Muster, un- ierkqrten ver- anco und um- i Tapezierer, t an Wieder- «» Irl- solut nicht billigen Preise ire noch Ra- NN L. kksin. thale und in den städtischen Waldungen sieht es eben falls wüst aus. In gleich zerstörender Weise zeigte sich ebenfalls in der Nacht zum Sonnabend der orkanähnliche Sturm in Dresden; er richtete vielfach Schäden an den Häusern, Einfriedigungen und Bäumen der Stadt an. Der Große Garten und die Bürgerwiesen-Anlagen waren mit abgebrochenen Baumästen übersät; in einem an der Förstereistraße neuerbauten, noch unbewohnten Hause verursachten die offenstehenden Thüren und Fenster einen solchen Lärm, daß zu deren Schließung durch hcrbei- geholte Feuerwehrleute verschritten werden mußte, und in einem Grundstück der Seminarstraße stürzte eine an der Brandmauer des Nachbarhauses drei Stockwerk hoch aufgeführte Ziegelesse eines Schuppen- und Kontorgebäu des ein und durchschlug das Dach des letzteren. Auf allen Chausseen sind Bäume von ziemlicher Stärke um geknickt worden. Die Passanten der Brücken hatten die größte Mühe, vorwärts zu kommen. Mehrfach wurden auch auf den Bahnen, namentlich den von Berlin, Schle sien und Wien einmündenden, Betriebsstörungen durch Zugsverspätungen infolge des Sturmes hcrbeigeführt. Viele andere Nachrichten melden Windbrüche, die an Stellen die Chausseen und Straßen versperrten. Im oberen Vogtlande hat es nach dem Sturm stark ge schneit. Nicht minder heftig ist der Sturm in anderen Gegenden Deutschlands aufgetreten. In Magdeburg hat er einen großen Teil des Daches der Johanniskirche ab gedeckt und in die Straße geschleudert, in Berlin, Pots dam, sowie auch bei Köln und Hannover viele Bäume entwurzelt und stark beschädigt. Auch viele oberirdische Telegraphenleitungen sind durch den Sturm in der Nacht zum 15. gestört worden; unter sämtlichen wichtigeren Plätzen Deutschlands bestand jedoch durch die unterirdi schen Kabel Verbindung, mit Ausnahme von München (in Bayern bestehen keine unterirdischen Leitungen). An der Elbemündung und Nordseeküste hat der Sturm nicht minder großen Schaden angerichtet. Bei Glückstadt drohte ein Deichbruch, der unermeßlichen Verlust an zu sehr bil- verkauft — ind Hillig re- Vurkhardt, 17. ' nnonren. on NlKkolt di« Klr dlle amftsn Heb Lui Munich : Annonce, sienanjchiag -nung der omPie Be<