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R'ackcMAtt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «nd Umgegend. Erscheint: MittwocP« und Sonnabend« früh S Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich U Mark. Anferate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Corpus» Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittage v Uhr hier auf,»geben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von «rnM Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäfttsteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen» Bureau'S Haasensiein L Vogler, In» Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein <t Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s iimmtliche deutsche Zeitunzen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Präuumerando-Zahlung durch Briefmarken »der Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp«<> «1«« Sonnabend. »42 86. 26. Octover 1878. Für das den Geschwistern Ernst Ferdinand Rentsch, Friedrich August Rentsch und Amalie Wilhelmine Rentsch in Großnaundorf zugehörige Bauergut Nr. 13 des Brandcatasters sud Fol. 12 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großnaundorf ist, einschließlich des vorhandenen tobten Inventars, die Summe von M. — Pf als Kaufpreis geboten worden. Zu Erzielung eines höheren Kaufpreises ist im Interesse der betheiligten Unmündigen, Amalie Wilhelmine Rentsch, -er 4s. November 1878 als Mehrbietungstermin anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot eröffnen wollen, andurch geladen, gedachten Tags Mittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf des Weiteren sich gewärtig zu halten. Die Verkaussbedingungen sind dem an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge beigefttgt. - - PulSnitz, am 11. October 1878. > DasKöniglicheGerichtsamtdaselbst. — Jahn. W. Auf Grund der Anzeige vom gestrigen Tage ist heute im Handelsregister für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk auf dem die Firma CH. G. Kur in g in Pulsnitz betreffenden Folium 64 verlautbart worden, daß diese Firma künftig 6. C XuriiiK strmirt. Pulsnitz, am 23. October 1878. König!. Sächs. Gerichtsamt. . i. v.: Wolf, Ass. Nach Gehör des Altcrsvormundes des minorennen Carl Cmil Hörnig in Großröhrsdorf, sollen die zu dem Bauergute des genannten Unmündigen Nr. 165 deS Brandcatasters gehörigen Flurstücke 8ub Nr. 69b, 70, 71, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046 und 1047 des Flurbuchs für Großröhrsdorf den 5. November 1828 paeeelleuweife aus 6 hintereinanderfolgende Jahre und zwar bis mit dem 1. October 1884 meistbietend verpachtet werden. Unter Bezugnahme auf die den im oberen Gasthofe zu Großröhrsdorf und in den Gasthöfen zur grünen Aue und Herrn Gäblers in Bretnig aushängenden Anschlägen beigesügten Pachtbedingungen, werden Pachtlustige andurch geladen, gedachten Tags Vormittags Punkt v Uhr im Hörnigschen Gute 8ud Nr. 165 des Brand catasters in Großröhrsdorf sich einzufinden und des Weiteren sich zu gewärtigen. Pulsnitz, am 24. October 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. > i. v.: Wolf, Assessor. Erlaß, dm Besuch öffentlicher Tanzbelustigungen durch Fortbildungsschüler betreffend. Durch Erlaß vom 22. Mar 1875 ist bestimmt worden, daß die in 8 139 3. der Allgemeinen Armenordnung enthaltene Vorschrift, wonach Schulkindern und Ahrltngen die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzvergnügungen nicht zu verstatten ist, auch auf die Schüler der Fortbildungsschulen Anwendung zu leiden habe und daß Äirtye, welche dicser Anordnung zuwiderhandeln, mft Geldstrafe zu belegen seien. av' cs gemachten Erfahrungen sieht sich die König!. Amtshaupimannschast veranlaßt, diesen Erlaß dahin abzuändern, daß in Zukunft von einer Bestrafung der abgesehen werden soll, wogegen man Fortbildungsschüler, welche sich dem Verbote zuwider in öffentlichen Tanzlokalen betreffen lassen, mit Geldstrafe bis zu 25 Mark bez. entsprechender Haftstrafe belegen wiro. Kamenz, am 17, October 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. Zeitereignisse. Pulsnitz. In unserem Jnseratentheil bringen wir das Programm, welches für das nächsten Dienstag im Schutzenhaussaale stattfindende Concert Seiten der Herren Cyncertgeber ausgestellt worden ist. Dem Vernehmen nach ist der Anfang des Concertes deshalb schon auf 7 Uhr festgesetzt, um den aus der Kamenzer Gegend kommenden Besuchern desselben, die bereits >/,10 Uhr das Concert verlassen muffen, dafern sie den Abendzug zur Rückkehr benutzen wollen, Gelegenheit zu geben, wenig stens den größeren Theil des Concerts noch hören zu können. Pulsnitz. Wie jederzeit die Hohe Staatsregierung darauf bedacht ist, Arbeiter, welche eine größere Reihe von Jahren ununterbrochen bei einem Principal zur steten Zufriedenheit gearbeitet haben, entweder durch Verleihung von Medaillen oder durch Gratisicationen auszuzeichnen und so deren Mitarbeiter zu Erreichung gleicher Erfolge anzuspornen, so ist auch dieser Tage wiederum einem unserer Mitbürger, Herrn Karl Bürkhoiz, welcher 33 Jahre ununterbrochen bei Herrn Töpfermstr. Enn! Jürgel gearbeitet, verdientermaßen eine Auszeich nung, bestehend in einer Gratisication von 60 Mark zu Theil geworden. Wir bringen dieses freudige Ereigniß, welches wiederum vortrefflichen Beweis des innigsten Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer liefert, mit Vergnügen hiermit zur Kenntniß und wün schen, daß Herr Bürkholz, der leider schon seit längerer Zeit durch Krankheit arbeitsunfähig geworden, recht bald genesen möge. Bautzeu, 17. October. In der heutigen, unter Vor sitz des Herrn Bezirksgerichtsdirector von Mücke abge haltenen Hauptverhandlung wurde Verschon vielfach wegen Diebstahls bestrafte 40 Jahre alte Tuchmachergeselle Joh Hein. Schäfer aus Kamenz wegen schweren im Rückfalle begangenen Diebstahls gemäß H 242, 243,-, und 244 des Neichsstrafgcsetzbuches, unter Ausschluß mildernder Um stände, mit 4Jahren Zuchthausund gemäß 8 361,und 363 desselben Gesetzes wegen Landstreichens und Miß brauchs fremder Legitimationspapiere mit durch die Unter suchungshaft für verbüßt zu erachtender Haft in der Dauer von 2 Wochen, wovon auf jede der beiden Ueber- tretungen eine Woche gerechnet worden, bestraft. Auch wurde er der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 10 Jahren für verlustig und Polizei-Aufsicht wider ihn für zulässig erachtet. Dresden. Um der ihr sicher bevorstehenden Auflösung durch die Behörde zuvorzukommen, hat die hier bestehende Mitgliedschaft der Socialistenpartei gestern Abend in ihrer, von ca. 200 Personen besuchten Wochen versammlung ihre Auflösung ausgesprochen und sind die Anwesenden nach Absingung der Arbeitermarseillaise ruhig nuseinandergegangen. — Zum Besten des Krankenpflegerinnen-Asyls zu Dresden hat der Kaiser dem unter dem Protektorate der Königin von Sachsen stehenden Albertvereine gestattet, zu der von ihm zu veranstaltenden Lotterie auch Loose im preußischen Staatsgebiete zu vertreiben, deren Preis auf 5^l für jedes Stück festgesetzt ist. — sLandes-Brandversicherungs-Anstalt des König reichs Sachsens Nach der Geschäfts-Uebersicht pro 1877 stellte sich die Gesammt-Einnahme auf 25,035,935 die Gesammtausgabe auf 13,332,961 so daß sich ein Ueberschuß von 11,702,975 ergab. Brandschäden waren 950 mit 3,259,746 Entschädigung zu reguliren. Von diesen Brandschäden entfielen 1,084,384 auf Städte und 2,214,362 auf Dörfer. Die Gesammt- versicherungssumme bezifferte sich Ende December 1877 auf 2418,559,340 Hierunter waren Versicherungen in Städten 1159,823,210^ in den Dörfern 1258,756,130^! — Der Erbgroßherzog von Baden, bekanntlich ein Enkel des Kaisers Wilhelm, hat sich an der Universität Leipzig inscribiren lassen und wird das Wintersemester in Leipzig bleiben. Berlin. Das Ausnahmegesetz ist seit gestern in Kraft getreten, nachdem es am Montag vom Kronprinzen „im allerhöchsten Auftrage" unterzeichnet und gestern im Reichs- Gesetzblatt sowie im „Reichs-Anzeiger" veröffentlicht worden. — Wir lesen im Reichs-Anzeiger: Wiederholt daucht in den Zeitungen die Nachricht auf, daß die Regierung mit den Agnaten der Nebenlinien des früheren Kur hauses in Vergleichsverhandlungen wegen des sogenannten Kurfürstlichen Hausfideikommiffes stehe. Diese Nachricht entbehrt der Begründung. Seitdem die Abfindung der Kurfürstlichen Familie im Einverständnisse mit dem gegen wärtigen Haupte derselben, dem Vertreter der älteren Linie, durch den bekannten Vertrag vom Jahre 1873 festgesetzt worden ist, hat für die Regierung keine Ver anlassung zu weiteren Verhandlungen mit den jüngeren Nebenlinien vorgelegen. Auch haben solche nach Ein leitung der von den letzteren angestellten Prozesse nicht stattgefunden. — Sämmtliche kaiserliche Oberpostdirektionen haben vor Kurzem vom Generalpostmeister Auftrag erhalten, diejenigen Beamten namhaft zu machen, welche zur Be setzung' von Postdirektorstellen geeignet sind. Gleichzeitig sollen Beamte zur Besetzung der Vorsteherstellen bei den Postämtern zweiter Klaffe in Vorschlag gebracht werden. Es wird aber dazu bemerkt, daß es sich nicht um die Besetzung einer Anzahl neu hinzutretender Postämter