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für »s§ Sich!. Amtsgericht M tz» Stadlrat zu hoheuitein-kruftthul Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bertts-vrV Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Gr!b«chf Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. WMeiMMckr WM Amtsblatt Wrfchetnt ieden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Ausrrager das -teljahr M* 1.55, durch die Post bezogen Mk. I.92 frei ins Haus. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Kernsprecher Rr. 11. Nr. 28s. GeschSiiSsteäe Schulftraßr Nr. 81. Sonntag, den Dezember MO Bnei- und Telegramm-Adresse Amtsblatt Hahenstein-Ernftthal 60. Zahrg. Bekanntmachung, -ie Urwahlen für die Handelskammer und die Gewerbekammer zu Chemnitz betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern die von den Vorsitzenden der Handel»- und der Gewerbekammer zu Chemnitz gemäß 8 8 der Verordnung vom 15. August 1900 zur Aurführung de» Gesetze» vom 4. August 1900, die Handel», und Gewerbekammern betr., über die Bildung der Wahlabteilungen und die Zahl der Wahlmänner für die bevorstehenden Urwahlen zur Ha«-els« und zur Gewerbekammer gemachten Vorschläge genehmigt hat, wird über da» Wahloerfahren Folgende» bekannt gegeben. G» stad zu wählen I. zur Handelskammer l. in der den Amtsgertchtsdezirt Glauchau umfasse-den 18. Wahlabtetlung 4 Wahlmäoner, 2. . , , . Hohenstein-Ernstthal umfassenden 14. Wahlabteilung 3 Wahlmänner, 3. . . , . Lichtenstein umfassenden 1k. Wahlabteilung 2 Wahlmänner, 4. » , , , Meerane umfassenden 18. Wahlabteilung 5 Wahlmänner, 5 „ . . , Waldenburg umfassenden 17. Wahlabteilung 1 Wahlmann. ll zur Gewerbekammer 1. IN der den Amtsgerichtsbezirk Glaucha« umfassenden 18. Wahlabteilung 4 Wahlmänner, 2. , . , . Hohenstein-Ernstthal umfassenden 18. Wahlabteilung 4 Wahlmänner, 3. , , . . Lichtenstein umfassenden 20. Wahlabteilung 4 Wahlmänner, 4. „ „ . , Meerane umicssenten 21. Wahlabteilung 2 Wahlmänner. b , , , , Waldenburg umftssenden 22. Wahlabtetlung 2 Wahlmänncr. Sämtliche Wahlen finden Mittwoch, de« 7. Dezember dieses Jahres von vormittag- 11 Uhr bis nachmittags 2 Uhr ——„ statt. BIS Stimmabgabestellen sind für di« Handelskammer und die Wahlabtetlung unter I 1 ein Zimmer im Hotel Stadt Hamburg zu Glauchau, „ „ 2. las Sitzungszimmer im Rathause zu Hohenstein-Ernstthal, „ „ 3 der Saal im Rathause zu Lichtenstein, „ „ 4. , kleine Saal in Härtels Hotel in Meerane, „ , 5. , Rathaussaal m Waldenburg, für die Gewerbekammer uod die Wahlabtetlung unter II. 1. -tn Zimmer tm Restaurant Stadt Hamburg in Glauchau, , , 2. „ , „ «asthause zu de» 3 Schwanen tn Hohenstein-Ernstthal und der Rathaussaal in Oberlungwitz, . , 3. der kleine Saal im «asthause zum goldene« Helm tn Lichtenstet« und da» Ratsttznngszimmer in Call«berg, , „ 4. ein Zimmer im Gasthof zur Souue in Meeraue, „ „ 5. da» Gesellschaftszimmer im Gasthause zum Schönburger Hof in. Waldenburg bestimmt worden. Die Urwäh er zu» Gewerbekammer au« den Orten : Hohenstein-Grnstthal, Meinsdorf, Langenberg und Tirschhetm haben ihre Summe tn HoheufteiN-Erustthal, diejenigen au» den Orten Gersdorf, Hermsdorf und Oberlungwitz in Oberlungwitz, diejenigen aus den Orten Lichtenstein, BrrnSdorf, RüSdorf, Kuhlchnappel, Hohadorf und Rö.litz in Lichtenstein und diejenigen aus Callnberg, Mülsen Sl. Jacob, Mülsen Sl. Michttn, Mülsen Ei. N clas, Stangendorf und Hein» richSort tn Callnberg abzugeber. Zur Teilnahme a« de« Urwahle« für die Handelskammer find berechtigt (8 7 des Gesetzes): 1. diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein HanLelSgewerbe im Sinne von tztz 1 und 2 de» Handelsgesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handels register eingetragen sind. 2. die im GenoflenschaftSregistcr eingetragenen Genossenschaften, sofern sie HandelSgewerb? betreiben, ferner die Gesellschaften im Sinne oon 8 8 de« Allgemeinen Berggesetze« vom 16. Juni 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 353 sg'.); 3. die Gemeinden und Gemeindev-rbände für die von ihnen betriebenen Genre-.b-Unterneh mungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunternehmungen; insgesamt, sofern sie nach 88 176 und 21 de« Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 tm Kam- mcrbeztrke mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eingeschätzt sind. 4. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Zur Tetluahme a« de« Urwahle« für die Gewerbekammer fi«d berechtigt (8 8 der Gesetzes): «) zur Wahl von Handwerker Wahlmäuuer«: Die Mitglieder einer Handwerkerinnung, sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 176 und 21 der Einkommensteuergesetze« vom 24. Juli 1900 im Kammrrbezirke mit einem Einkommen von mehr al» 600 Mark eingeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn diese« Einkommen den Betrag von 3100 Mark übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden al« Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind; d) zur Wahl vo« Nichthaudwerker-Wahlmäuner» t 1. Personen, die ein HandelSgewerbe tm Sinne von 88 1 und 2 der Handelsgesetzbuch« be treiben und al« Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, aber nach 88 176 und 21 deS Einkommensteuergesetze« im Kammerbezirke nur mit einem Einkommen von 600 dt« 3100 Mark etngeschätzt sind, ferner alle nicht unter a fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen alt 600 Mark eingeschätzt und nicht tm Handelsregister eingetragen sind; 2. Genoffenschaften von Handel«, und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden und Ge- meindeverbände, sofern sie noch 88 176 und 21 de« Einkommensteuergesetzes mit einem Einkommen von 600 bi« 3106 Mk. eingkschätzr sind. Bo» de» Wahlmä«»er» für die «ewerbekammer muß die ei»e Hälfte Ha»dwerker u»d die andere Hälfte Rtchtha»dwerker fei». Denjenigen Gewerbetreibenden, welche iunerhalb des Kammerbezirk» gleichzeitig ein Handelt gewerbe im Sinne oon 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuch» und ein Handwerk betreiben und im übrigen den Vorschriften der 88 7 und 8 de» Gesetze» vom 4. August 1900 genügen, steht da« Recht sder Ent- schetdung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der Kammer, spätesten« aber bei der Urwahl dem Wahlleiter gegenüber abzugeben; sie ist bindend für die Beitragspflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf eS nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bi« zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an (8 9 der Gesetze«), Da» Wahlrecht kann nur t» Perso» und nur durch Stimmzettel aurgeübt werden. Ei»e Vertretung fi»-et statt (8 1V de» Gesetzt»): 1. für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Gemeindeoerbänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirre gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besvnder» bestellten Bevollmächtigten; 4. für Personen, die im Ginne de» Bürgerlichen Gesetzbuch«» geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen find berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand ka»» das Wahlrecht i» demselben Kammerbezirke mehrfach a»süde». Bo« Ausübung des Wahlrechts st»d ausgefchloffe« (8 11 de» Gesetze«): 1. dtrjentgen Personen, welche au« den im 8 44 Absatz 1 unter s bis x der Revidierten Städteordnung beziehentlich au« den im 8 3b Absatz 1 unter s bis x der Revidierten Landgemeinde ordnung angegebenen Gründen von Ausübung der Stimmrecht« bet Gemeindewahlen ausgeschlossen find 2. Personen bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung de« Konkursverfahren» wegen unge nügender Konkurrmaffe abpelehnt worden ist, so lange ste in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkurs« ordnung vom Gerichte zu sührenden Verzeichnisse eingetragen sind. Wählbar sind diejenigen wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Ber- ü-eter juristischer Personen, welche da» 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche RetchSangehörtge smd (§ 12 de» Gesetze-). Die Wahlberechtigte» haben sich zu der oben festgesetztenAeit bei dem betr. Wahlletter auzu- melden und auf Verlangen da« Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse (z. B. durch Vorzeigung der Quittung über Bezahlung de» letzten Einkommensteuertermin», bez. de» letzten fälligen Beitrag» für dir Handels» und Gewerbekammer) nachzuweisen. Zweifel über die Berechtigung zur Teilnahme an den Urwahlen werden von dem Wahlleitrr in erster Instanz entschieden. Die Stimmzettel sind mit der festgesetzten Anzahl oon Namen zu versehen und müssen di« Personen der zu Wählenden mit gehöriger Deutlichkeit erkennen lassen. Glauchau, am 29. November 1910. Die Königliche AmlShsnptMnnnschsft. Montag, am 5. Dezember 1910, nach«. 3 Uhr soll in Gersdorf 1 Nähmaschine versteigert werden. Sammelort der Bieter: Restaurant Blauer Stern., Der Gerichtsvollzieher -es König!. Amtsgerichts Hshe«stei»'Er«ftthal, am 3. Dez isio. Da» 16.—19. Stück de» Gesetz- u»d Veror-»u»gsblattes für da« Königreich Sachsen sowie Nr. 48—56 de« Retchsgesetzblattes vom Jahre 1910 sind etngegangen und liegen 14 Tag« lang im Rathause, Zimmer Nr. 2, zu jedermann« EinfiHt aus. Ein Jnhalt»oerzetchni» dieser Gesetz blätter ist im Hautflur de« Rathauses angeschlagen. Aus dem Inhalte find heroorzuheben: Verordnung, die Anwendung de» Gesetze« über die Sonn-, Fest- und BußtagSfeier betr., und Verordnung, den Ge schäftsbetrieb der gewerbsmäßig« n Stellenvermittler betr. / Haheustei« Ernstthal, den 3. Dezember 1910 Der Stad trat. 1S. öffentliche Stadtverordnetensttzung Dienstag, den 6 Dezember 1910, abends 8 Uhr tm Sitzungssaal« -es Rathauses. Hohe»fiei«-Ernstthal, am 3. Dezember 1910. E. Re-slob, Stadtoerordneten-Vorsteher. Tagesordnung: 1 ., Kenntnisnahmen. 2 ., Aufbesserung der Gehälter der SchulhauSmänner. 3 ., Erhöhung der Beihülfe an die Volksbibliothek. 4 , Beschaffung verschiedener Gegenstände sür den Röntaenapparat. 5-, Arealoerkauf oon den ehemals Dörfeltschen Grundstücken. 6 ., Verwertung de« ehemal« Heldschen Hause«. 7 ., Errichtung einer Badeanstalt. 8 ., 5. Nachtrag zur Sparkassenordnung. 9 ., Vorschriften über Wurstküchen. Schulaumet-lmg in Gersdorf. Die Anmeldung der Ostern 1911 schulpflichtigen Kinder, also der 1. Juli 1904 b« 31. März 1905 geborenen, ist für die Knaben von ttntergersdorf (bi« mit Hofgraben) den 5., iür die Mädchen den 6. Dezember, für die Knabe» Obergersdorfs den 7., Mä-che« b n 3. De zember 2—4 Uhr im Sch«lsaale nur durch Erwachsene z l bewirken. Es können b,i Vorhan» -euer Reife noch solche Kinder angrmeldet werden, die bi« zum 30. Juni 1905 geboren sind. Bei- zubringcn: Impfschein für alle Kinder, standesamtliche Geburtsurkunde mit Taulvermerk für dir aus wärts Geborenen. 20 Pfg. in die Schulkasse. Hausnummer!i Gers-orf, den 19. November 1910. Die VrtSschulinspeltion. Pfeifer, Schuroir. - Der am 1b November 1910 fällige 4. Termin Gemetndeanlage« ist spätestens bi« zum 5. Dezember 1810 bet Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzilnehmenden Zwangsmittel an dte hiesige Gemeindekasse abzusühren. Ger-dorf, Bez. Thtz., am 15. Nsoember 1910. Der Gemeiu-evorsta»-.