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Sounabenv, de« 27. Mai 18S9 S7. Jahr- Tr. vr. Müller. Schneider. sfarrLmter, die Ktatiftik dev Todesursachen Die Bibliothek OIM darüber beigefüat werde, in welchen, nach der Nummer des Kirchenbuches lä äö Fällen dergleichen Beerdigungen anderwärts Verstorbener stattgefunden » » U sE 6lä^ 86' I 6^ wurde benutzt. Bemerk ungen. s6 ^'ÖHU der zu unterstützenden Bibliothek. Bisher be willigte Staats- ! beihilfe. Ver waltung wurde gegrüu- det. Bezeichnung der Nachsuchenden. um faßt Bände. t vor den Menschen, vor Gott, vor den i^ber! ein Mitpilger an dir versündigt mit Wort decke seine Verfehlung zu vor deinen „xtz ist ihm selbst nicht wohl, sonst thät » .h!" Denke daran, daß der Mund, der X' einst verstummen, die Hand, die dich schlug, «' das Herz, das dir wehe that, einst stille «i "st's denn wirklich so schwer, zu vergeben, : auch den Mitpilger in Schutz vor an- Eigen- thums- Verhiilt- nisse Bisheriger Beitrag der Gemeinde. Mittel zur Unterhaltung der Bibliothek. ", " Ieuerwehr - We serveabtheilung. Die Mannschaften, an welche die Abzeichen der Reserveabtheilung behändigt sind, haben sich Sonnabend, den 27. Mai, Abends Punkt XL Uhr zur ersten diesjährigen Die Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter G an die Hand giebt. Meißen, am 24. Mai 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V. vr. Müller. Ehender Erlaß wird hiermit wiederholt veröffentlicht. Lönigl Amtshauptmannschaft Meißen, am 18. Mai 1899. 8^01 8611 !L Ü M herzige Initiative des Kaisers Nicolaus von Rußland bei unklaren Idealisten erweckt hat, als ob nun die Zeit des ewigen Friedens anbrechen werde. Aber es giebt eine Reihe praktischer Fragen, über die bei allseitigem ernsten Willen eine Verstänvlgung angebahnt werden kann, um der Humanität gegenüber den Gefahren, Laster und Schrecken eines Krieges zu größern: Rechte zu verhelfen. Wenn wir daher auch wissen, daß, wie überhaupt in menschlichen Dingen, so auch hier nicht alle Blüthenträume edler Geister reifen können, so bleibt doch der Vorwurf mangelnden guten Willens auf deutscher Seite unberechtigt und dient nur dazu, das freundschaftliche Einvernehmen zwischen den beiden Kaisern und ihren Ländern zu stören. Wie thöricht dabei verfahren wird, zeigt die Deutung, die man der Ernennung des Münchner Professors Frhrn. v. Stengel zu einem der deutschen Kommissare im Haag zu geben versucht hat. Frhr. von Stengel war in einen litterarischen Streit mit Münchner Anhängern des soge nannten Friedensbundes gerathen, der das völlig utopische Ziel einer Verbrüderung aller Nationen und Rassen ver folgt, und hat eine Broschüre veröffentlicht, in der er seinen nüchternen Standpunkt gegen die verwaschenen Ideen un klarer Köpfe sachlich vertheidigt. Indessen ist die Wahl lediglich wegen seiner Stellung als Staatsrechtslehrer aus ihn gefallen, und er hat im Haag nur die Aufgabe, dem deutschen Hauptdelegierten, Botschafter Grafen Münster, ebenso wie der Königsberger Professor Zorn, in staats- und völkerrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen. Er hat selbst jetzt entschieden Verwahrung dagegen eingelegt, daß seiner Broschüre eine Spitze gegen den Zaren ange dichtet werde. betreffend. fr gleichmäßiger Durchführung der vorgeschriebenen Statistik der Todes- Xur Herbeiführung größerer Uebereinstimmung der Ergebnisse derselben ^sämtlichen Feststellungen macht es sich nach Mittheilung des König!, ^arztes erforderlich, daß in den Fällen, in welchen die Beerdigung der Hi Sterbeorte stattfindet, der Leichenbestattungsschein für die zu über- M beziehendlich eine beglaubigte Abschrift desselben bei dem Pfarramte , -ü Aktes verbleibe und dem König!. Bezirksarzte gemäß 8 7 der Verordnung ^gestellt, von dem Pfarramte des Beerdigungsortes hin- ^Oi'A pichen Fällen ein Leichenbestattungsschein nicht eingesendet, wohl aber bei . langen von Leichenbestattungsscheinen an den König!. Bezirksarzt eine Sprüche Sal. 10, 12: Liebe decket zu alle : Uebertwtungcn. heißen, daß der Mensch die Sünden, die er durch ein Leben in der Liebe hernach sühnen lH Sünden gegen das Eigenthum durch reiche Sünden gegen die Keuschheit durch reines Sünden gegen die Pietät durch Milde und späteren Jahren? Kann die Liebe, die ^ Gottes Augen die Menge deiner Sünden ^Maß deiner Schuld verringern? Nun und lUZ ^ deiner eigenen Sünden deckt schwort „Liebe decket zu alle Uebertrctungen", Jakobus in ihren Briefen auch der ^»geschärft wird, bezieht sich nicht auf deine f/Er Lesn, sondern auf die Sünden der Pilger, dem Wege find, auf die Uebertrctungen ^?Mschen. Du kannst und sollst mit deiner !^re Schuld des anderen schonend bedecken: MHentlicy oretmat uno zwar Dienslags, Donnerstags uno Sonnavenos. — Bezugspreis meneftayrttH 1 ll-N. 30 Pf., ourcy me Pog oezogeu iMt. büPs. ^ate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. vro viergespaltene Eorpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. pichen. Trinitatisfeste einzufinden. Fehlende Mannschaften verfallen der im Feuerlöschregulativ 8 42 festgesetzten Strafe. Gleichzeitig werden die Herren Zugführer der Pflichtfeuerwehr freundlichst zu dieser Uebung eingeladen. Der Branddirektor. Geißler. deren Mitpilgern. Entschuldige ihn, rede gutes von ihm, kehre alles zum Besten. Manche Sünde wird erklär lich durch die Erziehung, die ein Mensch genossen hat, durch die Versuchung, die er zu durchkämpfen hat, durch erbliche Anlagen, die ihm anhaften. Die Liebe sucht alle möglichen Entschnldigungsgründe für den Nächsten. Decke betend vor Gott die Schuld des Mitmenschen zu. So verfuhr den HErr Jesus am Kreuze, so thut Er noch heute hohepriesterlich an den Stufen des Thrones i.n Allerheiligsten. Ein jeglicher sei gesinnt, wie Jesus Christus auch war. Auch vor dem Schuldigen selbst darfst du, sollst du die Schuld liebend bedecken. Freilich nur dann, wenn er reuig leine Schuld erkannt hat, wenn sie ihm Schmerzen macht. Dann hilf ihm zum Vertrauen auf die Barm herzigkeit Gottes, die ihm allein die verlorene Selbstachtung wiedergeben und neue Kraft schenken kann. Lehre ihm, indem er deine Milde sieht, an die Milde seines Gottes glauben. Liebe decket zu alle Uebertrctungen. Nicht deine eigene, aber die der anderen. Wandelt in der Liebe, gleich wie Christus uns hat geliebet. Deutschland und die Haager Asn- ferenz. Von verschiedenen Seiten ist versucht worden, die Aufrichtigkeit in Zweifel zu ziehen, mit der die kaiserliche Regierung an den Arbeiten der Haager Friedens-Konferenz theilzunehmen entschlossen ist. Gewiß theilt mau bei uns die überschwänglichen Hoffnungen nicht, welche die hoch- chilM ßr WM Warandt, Aossen, Sieöwlehn und die Umgegenden. Amtsblatt Kgl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, , Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- "kg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, .Steinbach bei Kessclsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. H hiernächst nach 8 4 der erwähnten Verordnung die Geistlichen und Kirchen- Müber zu wachen haben, daß die Rubriken der Leichenbestattungsscheine YAM Msgefüllt sind, so wird es insbesondere zur schnelleren Uebersicht beitragen, ^rst 2 dieser Scheine für die Leichen erwachsener Perjonen das Alter lob'' § deutlich eingetragen und nur daneben das Datum der Geburt bemerk wird. l810^ Solches den Pfarrämtern, für welche die unterzeichneten Behörden als Mon bestehen, zur sorgfältigen Nachachtung eröffnet wird, erhalten dieselben Mlassung, die Leichenfrauen entsprechend anzuweisen. Nossen und Lommatzsch, am 10. Februar 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft Königliche Superintenöentur Meißen, sowie die Ztadtrathe ;u Kossen und Lommatzsch. ^ Kirchbach, vr. Kohlschütter, Zschiedrich, Or Zahn. iAe um Unterstützungen zur Gründung, Unterhaltung und Erweiterung 'bibliotheken sind bis zum 31. Juli bs. Js.