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Dresdner W Munal. Stantsernzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. 1909. Nr. 26. 1> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Dienstag, 2. Februar Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: WerttagS nachmittagS. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen:Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. aus GefchäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Amtsrichter Johannes Felix Fabian in Dresden zum Landrichter bei dem Landgerichte Dresden zu er nennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten, in den Ruhestand versetzten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung und zwar dem Fahrgeld- kassierer Wohlan in Dresden das Verdienstkreuz, dem Stationsassistenten I. Klasse Höntzsch in Bautzen und dem Oberschaffner Döhler in Gera das Albrechtskreuz sowie dem Feuermann I. Klasse Schmalfuß in Falken stein und dem Stationswärter Lehmann in Nieder wartha das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem herrschaftlichen Kutscher Müller auf dem Ritter gute Zehista die Friedrich August-Medaille in Bronze zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Direktor im Auswärtigen Amte, Wirkl. Geh. Rat v. Körner in Berlin den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 1. Klasse anlege, sowie den ihm von Sr. Kömgl. Hoheit-dem'Fürsten von Montenegro verliehenen Tschernagorischen Unabhängig keitsorden 1. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Senatspräsident beim Reichs gericht vr. Menge in Leipzig den ihm von Sr. Maje stät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 2. Klasse mit dem Stern anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Reichsgerichtsrat vr. Sievers in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 2. Klasse anlege. Sc. Majestät der König haben zu genehmigen Allergnädigst geruht, daß der Rechtsanwalt beim Reichs gerichte Justizrat vr. Junck in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Könige von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 3. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Major a. D. v. Ehrenthal in Heidelberg das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie ver liehene Ehrenkreuz 2. Klasse annehme und trage. Herr Bezirkstierarzt Veterinärrat Rost in Pirna ist bis zum 14. dss. Mts. beurlaubt uyjd mit seiner Stell vertretung Herr Bezirkstierarzt vr. Otto in Dresden be auftragt worden. — Dresden, am 1. Februar 1909. 7,8 Die Kgl. Kommission für das Beterinärwefen. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» der Kinauze«. Forstverwaltung. Versetzt: Forstassessor Schönherr, techn. Hilfsarbeiter, von der Revierverwaltung Schmiedeberg zur Ober forstmeisterei Eibenstock: die Förster Kubasch vom CarlSfelder auf das Wendischcarsdorfer, Hofmann vom Wermsdorfer auf das CarlSfelder, Fietze vom Jöhstädter auf das Wermsdorfer, Busche vom Okrillaer auf das Jöhstädter und Weißwange vom Crottendorfer auf das Okrillaer Revier. Im Geschäftsbereiche de» Ministeriums de» Inner«. Brandversicherungskammer. Versetzt: der Regierungs amtmann vr. jur. Grüllich im Ministerium des Innern zur Brandversicherungskammer. Bei dem LandgendarmeriekorpS. Versetzt: Gendarme Hamann in Lößnitz nach Borna bei Chemnitz, Haufe in Borna bei Chemnitz nach Lößnitz, Herrmann III in der Brigade Klingenthal al» Distriktsgendarm nach JägerSgrün.— Angestellt al»Landgendarme: Feldwebel Schmidt in der Brigade Schmiede berg, Wachtmeister Walter in der Brigade Freiberg, Vizefeld webel Berger in der Brigade Oberwiesa, Bizefeldwebel Herr mann in der Brigade Oberlungwitz, Bizewachtmeister Hörning in der Brigade Deuben und Bizewachtmeister Fiedler in der Brigade Burgstädt. Bei der Polizeidirektion zu Dresden. Angestellt: Militäranwärter Sachse und Schädlich al» Expedienten, Ulbricht al» Gefangen-Aufseher. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. König Angestellt: Chemiker vr.Eugen Ristenpartals Lehreran den Technischen Staatslehranstalten zu Chemnitz; Diätist Göbel bei der Gewerbeinspektion m Döbeln al» Expedient. — Ernannt: Obergehilfe Voigtländer beim Botanischen Garten in Dresden zum Obergärtner. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 2. Februar. Se. Majestät der Deutsches Reich. Kaiserlicher Erlas;. Ter „Reichsanzeiger" veröffentlicht nachstehenden Erlaß Sr. Majestät des Kaisers: „Aus Anlaß der Vollendung Meines 50. Lebensjahres sind Mir schriftliche und telegraphische Glück- und Segenswünsche in besonders großer Zahl von nah und fern zugegangen. Mein Geburtstag ist in Stadt und Land von Behörden, Vereinen und Korporationen durch Veranstaltungen mannigfacher Art festlich begangen worden. Auch die im Auslande lebenden Deutschen haben sich vereinigt und Mir ihre Treue lind Anhänglichkeit zum Ausdruck gebracht. Diese Kundgebungen vertrauensvoller Zuneigung haben Meinem Herzen wohlgetan, und es ist Mir eine angenehme Pflicht, allen, welche Meiner an diesem Tage mit freundlichen Glückwünschen und treuer Fürbitte gedacht haben, Meinen wärmsten Dank auszusprechen." Zum Veutsch-schweizerifchen Mehltonflikt. Die „Nordd. Allg. Ztg." bringt heute eine längere Auslassung über den deutsch-schweizerischen Mehl konflikt, jdie wir im Wortlaute wiedergeben: Nationalrat Alfred Frey, der als schweizerischer Unter händler bei den deutsch-schweizerischen Handelsvertrags Verhandlungen tätig war, hat gegenüber den in der Budgetkommission des Reichstags gemachten Darlegungen des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes über den deutsch-schweizerischen Mehlkonflikt in der „Neuen Züricher Zeitung" vom 27. Januar d. J.,Nr. 27, folgende ErNürung veröffentlicht: Da» Telegramm über die Erklärungen des deutschen Staats sekretärs des Äußern vor der Budgetkommission des Reichstags zum Mehlzollkonflikt mit der Schweiz scheint eine wörtliche Wieder gabe zu sein. Dies und damit die Richtigkeit der Meldung voraus- gesetzt, sehe ich mich, al» einer der schweizerischen Unterhändler bei den Verhandlungen über den deutsch-schweizerischen Handels vertrag, in einem Punkte zu einer Gegenerklärung genötigt, über anderes wird sich auch noch Gelegenheit zur Aussprache bieten. Hr. v. Schoen sagt: „Nachdem die schweizerischen Unter händler bei den Verhandlungen über den deutsch-schweizerischen Handelsvertrag anerkannt hatten, daß da» System unserer Ein fuhrscheinordnung keine Prämien für Weizenmehl erster AuS hielt heute mit mehreren Herren eine Hochwildjagd auf Langebrücker Revier ab. Allerhöchstderfelbe wird abends 7 Uhr dem Regiments abend beim Schützenregiment Nr. 108 beiwohnen und hierauf mit Sr. König!. Hoheit dem Prinzen Johann Georg den Presseball im städtischen Ausstellungspalast mit Allerhöchstseinem Besuch auszeichnen. Ihre K. u. K. Hoheit die Frau Erzherzogin Maria Josepha von Österreich trifft zu einem mehr tägigen Besuch am König!. Hofe morgen früh 7 Uhr 8 Min. auf dem Hauptbahnhof hier ein. — Bei Ihren König!. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg findet heute abend 7 Uhr größere Tafel statt, zu der mit Ein ladungen ausgezeichnet worden sind: der Kaiser!. Russische Ministerresident Baron v. Wolfs, Ihre Exzellenzen der Staatsminister Vr.v. Rüger, der Generaladjutant Weiland Sr. Majestät des Königs Georg, General der Infanterie v. Treitschke, Oberkammerherr Graf v. Wallwitz, General- adjutant Sr. Majestät des Königs Generalleutnant v. Müller, der Stadtkommandant Generalleutnant v. Seyd litz, ferner der Präsident des Oberlandesgerichts vr. Börner, Geh. Rat Frhr. v. Salza und Lichtenau, Ober zeugmeister Generalmajor v. Zobel, Generalarzt und Korpsarzt des XII. (I. K. S.) Armeekorps vr. Müller, Oberzeremonienmeister Graf Wilding v. Königsbrück, Kammerherr Graf v. Rex-Zehista, Geh. Hofrat Prof. Bracht, Geh. Kriegsrat Walde, Regierungsrat vr. Lippert, Prof. Wrba Medizinalrat Prof. vr. Röder, Leutnant v. Römer, kommandiert zur Dienstleistung bei den Prinzen- Söhnen Sr. Majestät des Königs und Schloßprediger Pfarrer Preu-Weesenstein. beuteklasse in sich schließt, ist die Schweiz infolge Klagen fchweizerifcher Müller und der Zunahme der deutschen Mehleinfuhr im Sommer 1907 und im Frühjahr 1908 auf die Angelegenheit zurückgekommen." Dieser Satz ist in seinem Anfang so überaus gewagt, daß ich gegen ihn in aller Form Einspruch erhebe. Er bietet ein Stück Wahrheit, vorenthält aber das Wichtigere. Es ist un bestritten, daß im Jahre 1903 von schweizerischer Seite einmal zugegeben wurde, im deutschen System der Rückvergütung des Weizenzolls liege keine Exportprämie; allein die beiderseitig ge nehmigten Bertragsprotokolle beweisen ebenfalls, daß diese Ansicht im Verlaus der späteren Verhandlungen im Jahre 1904 nach drücklich widerrufen und im Gegenteil daran festgehalten worden ist, Deutschland richte eine Ausfuhrprämie aus. Da» hätte billiger- weise beigefügt werden sollen, wenn die Bezugnahme auf die Vertragsverhandlungen überhaupt als notwendig erachtet wurde. Alfred Frey. Dieser Erklärung gegenüber stellen wir folgendes fest: Deutschland hatte bei Beginn der Handelsvertrags verhandlungen zu Pos. 16 des schweizerischen Zolltarifs („Mehl in Gefäßen aller Art von mehr als 5 Kg Gewicht, aus Getreide, Mais, Hülsenfrüchten") die Ermäßigung des Zolles von 2,50 Frcs. auf 2 Frcs. beantragt. In der Sitzung vom 9. Oktober 1903 wurde zunächst die Be ratung hierüber ausgesetzt und einer späteren Erörterung Vorbehalten, „bei der auch die Frage zu besprechen wä«e, inwiefern durch die Erteilung von Einfuhrscheinen bei der Ausfuhr von Mehl aus Deutschland die schweizerischen Interessen berührt werden". Die Angelegenheit kam so dann in der Sitzung vom 29. Oktober 1903 zur Erörterung. Hierüber lautet das von den Schweizer Unterhändlern — einschließlich des Hrn. Nationalrat Frey — genehmigte amtliche Protokoll folgendermaßen: „Im Zusammenhang hiermit wurde die Frage behandelt, ob durch die bei der Ausfuhr von Mehl aus Deutschland be stehenden Zollvorschriften die schweizerischen Interessen berührt würden. Schweizerischerseits wurde, nach Mitteilung der ein einschlägigen deutschen Bestimmungen, anerkannt, daß bei der Ausfuhr von Mehl aus Weizen und Roggen den deutschen Müllern eine Ausfuhrprämie nicht zufließe, da die für die Abrechnung zu grunde zu legenden allgemein festgesetzten Ausbeutungsziffern den normalen Verhältnissen entsprechen. Anders scheine es sich aber mit Mehl aus Hafer und anderen Getreidearien zu ver halten. Hier sei das Ausbeuteverhältnis vom deutschen Bundes rat nicht allgemein festgesetzt, müsse vielmehr für jede einzelne Mühle auf Grund besonderer Ermittelungen von der Zollbehörde (Direktivbehörde) bestimmt werden. Hierdurch ergebe sich die Möglichkeit, daß im einzelnen Fall die Ausbeute zu niedrig be ziffert werde, und dadurch eine Ausfuhrprämie erwachse. Nach Schriftstücken, die der fchweizerischen Regierung von schweizerischen Müllern mitgeteilt worden seien, sei für einige die Ausfuhr be treibenden deutschen Hafermühlen ein Ausbeuteverhältnis von 40 Proz. festgesetzt worden, obgleich nach den in der Schweiz gemachten Erfahrungen eine Ausbeute von 55 Proz. die Regel bilde. Schweizerischerseits würde man Wert darauf legen, daß auch für Mehl aus Hafer und anderem Getreide als Weizen und Roggen ein genügend hoch gegriffenes Ausbeuteverhältnis all gemein festgesetzt werde. Um hierfür die Unterlage zu ge winnen, würde es sich empfehlen, eine gemeinschaftliche Konferenz deutscher und schweizerischer Sachverständiger zu veranlassen. Deutscherseits wurde erwidert, gerade dadurch, daß bei Hafer und anderen Getreidearten, außer Weizen und Roggen, die Fest stellung der Ausbeute nach den individuellen Verhältnissen der einzelnen Mühle getroffen werde, fei eine Sicherheit gegen eine Begünstigung der Müller gegeben. Man habe keinen Grund zu zweifeln, daß die Feststellung in allen einzelnen Fällen sachgemäß erfolgt. Indes würde man schon aus fiskalischen Gründen gern bereit sein, alle von der Schweiz zu bemängelnden Fälle dieser Art näher zu untersuchen. Schweizerischerseits wurde zugesagt, die oben erwähnten, in den Händen der schweizerischen Regierung befindlichen Schriftstücke behufs weiterer Erhebungen hierher mit zuteilen. Im übrigen wurde schweizerischerseits erklärt, daß man be- dauere, den deutschen Forderungen zu Nr. 11 und 16 des neuen schweizerischen Zolltarifs nicht entsprechen zu können. Denn wenn auch nicht in Deutschland, so würden doch in anderen Ländern Ausfuhrprämien bei der Ausfuhr von Mehl gewährt, und man sei gezwungen, aus diesem Grunde den im neuen Tarif der schweizerischen Müllerei zugedachten höheren Zollschutz beizu behalten. Zur Bindung der neuen Zollsätze sei man dagegen bereit." In zweiter Lesung, in der Sitzung vom 29. August 1904, lehnten die Schweizer Unterhändler wiederum die deutsche Forderung ab. Das Protokoll über diese Sitzung bemerkt hierüber folgendes: „Es besteht zwischen den beiden Delegationen, wie schon in der ersten Lesung, eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob die deutschen Müller aus der praktischen Anwendung des Regulativ», betreffend die Gewährung von Zollerleichterungen bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, namentlich was die Festsetzung der Aus- beuteverhültnisse anbetrifft, Vorteile zu ziehen vermögen, durch die schweizerische Interessen berührt werden. Deshalb und aus Rücksichten auf das System der ^oyuiw L oautioa in Frankreich erklärt die fchweizerische Delegation, den deutschen Forderungen zu den genannten Tarifnummern auch jetzt nicht entsprechen zu können; dagegen besteht Einverständnis darüber, daß dieser Punkt der Verhandlungen beiderseits noch mals zu prüfen und sodann zum Gegenstände besonderer Erörte rungen zu machen fei." In der dritten Lesung haben die Schweizer Unter händler, ohne mit einem Wort auf die deutschen Ausfuhr-