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Sonntag, -»§«70. — . — 17, September 1848. Dresdner Journal. Diese« Blatt erscheint täglich Abend« «nd iß durch alle Poß» anftalten de«Zu- und Au«landr« j» beziehen. Preis fß, da« Vierteljahr Tblr. Znsertion«geb4h. ren für den Nau» einer gespaltene» Zeile » Vf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. TageSgeschlchtr: Dresden: Die Kommunalgardrn in Chemnitz und Zwickau; Reformen für dir Universität Leipzig; Deputa- tionSbrricht drr ersten Kammer, die Stifter und Klöster betreffend; Hauptversammlung des DaterlandSverein. Leipzig: Ruhestörung; deutscher Vertin; DaterlandSverein. Pirna: Verbrüderung-fest der Arbeitervereine. Aus dem Voigtlande: Mangel an klingender Münze in Böhmen. Crimmitschau: Anwesenheit deS Staat-Minister Oberländer. Weimar. Berlin. Köln. Dessau. Schwerin. Frankfurt. Wien. Prag. Prsth. Preßburg. Basel. Paris. Marseille. — Wissenschaft und Kunst: Hoftheater: „DieAaubrrfldte". — EingefendeteS. — GeschäftS- kalender. — O?t Skalen der. — An gekommene Reisende. Tagesgeschichte. Dresden, 16. September. Nach den ziemlich gleichlauten den Berichten der öffentlichen Blätter über die traurigen Ereignisse in Chemnitz am 11. u. 12. d. Mts. ist es, leider, unzweifelhaft, daß die Kommunalga^de dieser Stadt, in ihrer Gesammtheit, dabei nicht die ehrenhafte Haltung bewiesen habe, durch welche so viele Kommunalgarden Sachsens in den Stürmen der Neuzeit sich ausgezeichnet haben. Dabei darf aber auch das brave Benehmen vieler Chemnitzer Kommunalgardisten, welche bei großer persönlicher Gefahr sich in strenger Erfüllung ihrer Pflichten nicht irre machen ließen, nicht unerwähnt bleiben, ja es verdient dasselbe um so mehr Anerken nung, als sie von der großen Mehrzahl ihrer Kameraden sich verlas sen sahen. Diese Braven wird ihr eigene- Bewußtsein lohnen und vorzüglich in ihrem Interesse liegt es, daß strenge Untersuchung ein geleitet werde, nicht nur gegen diejenigen, welche sich so weit verga ßen , ihre Waffen zum Umstürze von Gesetz und Ordnung anzu wenden, sondern auch gegen die auf Generalmarsch nicht erschiene nen Kommunalgardisten. Aber nicht nur die pflichtgetreuen Mitglieder der Chemnitzer, alle Kommunalgarden Sachsens sind berechtigt, Untersuchung des Vorgefallenen und strenge Bestrafung der Schuldigen zu erwarten. So bettübend diese Mittheilungen sind, um so erfreulicher ist es, gleichzeitig berichten zu können, daß die Kommunalgarde von Zwickau bei den in dieser Stadt am 9. u. 10. d. M. stattgefundenen Ruhestörungen ihrem hohen Berufe in würdiger Weise entspro chen habe. Schnell und zahlreich auf Generalmarsch versammelt, hat dieselbe am 9. d. M. Abends, nachdem alle-Zureden vergeben- blieb, unter Anwendlkng des Bajonet-, ohne daß Einschreiten de- zur Unterstützung aufgestellten Militär- erforderlich gewesen wäre, die tobenden Meuterer zerstreut, wobei mehrere derselben verwundet, 26 aber verhaftet wor den sind. Auch Tag- darauf, al- ein sehr zahlreicher Haufe außerhalb der Stadt sich versammelt hatte, welcher die Entlassung der Verhaf teten forderte, genügte da- vereinte Aufstellen der Kommunalgarde und de- Militär-, jedem Versuche neuer Ruhestörungen vorzubeugen und den Meuterern den von ihnen beabsichtigten Besuch in der Stadt nicht räthlich erscheinen zu lassen. Dem Vernehmen nach hat da- Generalkommando der Kommu nalgarden seine dankbare Anerkennung deS rühmlichen Verhalten mittelst Tagesbefehl- an die brave Kommunalgarde Zwickau- aus gesprochen. fe Dresden, 15. September. DaS Kultusministerium be schäftigt sich unausgesetzt mit den nöthigen Reformen für die Univer sität Leipzig. So sind erst kürzlich zwei Verordnungen in Bezug auf die Stipendienprüfungen und auf den Antritt der Professoren hinaus- gegangen. Früher hatten diejenigen, welche ein königliche- Stipen dium erhalten, zwei Prüfungen zu bestehen, die eine, um die Anwart schaft, vie andere später, um daS Stipendium selbst zu erhalten. Schon kurz nach Antritt seine- Amte- hob Herr v. d. Pfordten die letzte dieser beiden Prüfungen auf und jetzt hat er auch da- Exspektanteneramen abgeschafft. Die andere der beiden eben erwähnten Verordnungen hebt die bisherigen Weitläufigkeiten und Förmlichkeiten beim Antritte der Professur auf und setzt an deren Stelle eine einfache öffentliche Vorlesung in drr UniversitätSaula. Darauf soll nun aber auch streng gehalten und der Mißbrauch nicht länger geduldet werden, daß manche Lehrer Jahre lang als „designirte Professoren" lesen, ohne sich den zum Antritt ihre- Amte- vorgeschriebenen Bedingungen unterzogen zu haben. Dresden, 16. September. Der Deputationsbericht der ersten Kammer, die Stifter und Klöster betreffend, empfiehlt die Auf hebung der Stifter unter möglichst vollständiger Entschädigung der jetzigen Betheiligten mit Rücksicht auf §. 31 der Verfassung-urkunde und der Verwendung der übrigen Einkünfte zunächst für den Zweck der evangelisch-protestantischen Landeskirche und nach Befinden der dieser Konfession angehörigen Schulen. Die Klöster anlangend, will er die Regierung ersuchen, unverweilt ») eine Revision de- Bestandes der Klöster an Mo - und Immobilien anordnen, auch über die Verwen dung ihrer Einkünfte Auskunft erfordem, d) wegen Beseitigung deS Einflusses ausländischer Visitatoren und Unterstellung der Klöster unter da- Ordinariat zu Bautzen die nöthigen Einleitungen treffen, und e) dafür, daß Inländerinnen, namentlich auch ärmeren, der Eintritt in die Klöster, sowie in da- zu Marienstern befindliche Pensionat, er leichtert werde, ihre Vermittelung eintreten lassen zu wollen. Dagegen lehnt der Bericht die übrigen Beschlüsse der zweiten Kammer ab, welche die Aufhebung der Klöster und die sich hieran schließenden Maßregeln beantragen. Von den in verschiedenen Petitionen ausgesprochenen Wünschen unterstützt der Bericht namentlich einen, der dahin geht, daß die Klöster mehr in ihren Einkünften zur Unterstützung sächsischer ka tholischer Kirchen und Schulen verwenden möchten. Ein Separat votum deS Herrn von Zehmen will, daß die Kammer erkläre, daß die wegen Ausführung der Auflösung der stiftischen Korporationen zu thuenden Vorschritte, sowie die wegen Entschädigung der damaligen Präbendaten und Exspektanten und dir über die Stiftseinkünfte zu