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Mesa, Mittwoch, 3». «Srz 1892, AdevdS « »ederk^n, e« 1089 r. Bl. von Kinder, alität >m» nstratz^ »elchc den rgcßlichen chmückten, l wir ein >och früh Braun. asfübrunz. i emviiehlt von war, 200 ung lachmiltaz n Krou. erden auf aufmerk- rmstr. »creiii m. lvhchen April, ftand rüumt und daS defekte HauS thualichst bald auf den Abbruch verkauft werde, da man der Meinung ist, daß sich für di« da durch gewonnene Baustelle während der Bauzeit leicht ein Käufer finden würte. , ? 7. Herr Commissionär Heinisch in Großenhain Hot sich an den Stadtrath um Ueberlassung einer Baustelle an der Garten, straße gewandt, um daselbst ein Lolonialwaareageschäft zu er richten. Der Stadtrath hat darauf beschlossen, dem Gesuch steller daS gewünschte Areal zu dem Preise von 6 Mark pro Quadratmeter unter den üblichen Bedingungen zu überlassen. DaS Collegium stimmt« dem RathSbeschlusse zu. 8. Ebenso wurde der Verkauf einer Baustelle an der Schützenstraße an den Maurer Herr» Ernst Robert Schnelle zu dem Preise von 5 Mk. 25 Psg. pro Quadratmeter einstimmig genehmigt und verpflichtet sich der Käufer, die Stelle binnen Jahresfrist vorschriftsmäßig zu bebauen. 9. Von der am 7. März erfolgten Verpflichtung des Herrn Bretschneider als Rathsmitglied, sowie von einer Ein ladung deS Vorstandes der hiesigen Handelsschule zur Teil nahme an der am I. April im Gartensalon der Elbterrasse statlfindendcn öffentlichen Prüfung der Handelsschüler wurde Kenntniß genommen. 10. Mehrseitig wurde Verwunderung darüber ausge sprochen, daß daS von dem Collegium wiederholt abgelehntc Gitter vor dem Rathhause doch »och zur Ausführung kommen soll. Es wurde beschlossen, den Stadtrath um Mittheilung darüber zu ersuchen, auS welchem AuSgabetitel deS Haushalt planes die Kosten für daS prosictirte Gitter bestritten werden sollen. — Hierauf nach Verlesen und Vollziehen deS Protokolls Schluß der Sitzung. — Ein sehr bedauerlicher schauriger Unglücksfall ereignete sich gestern Vormittag 11 Uhr auf hiesigem Elbquai. In Nähe der C. C. Brandt'schen Schneidemühle wurde der 33 Jahre alte, ledige Schiffseigner Robert Pälegrimm auS Pritzerbe, Provinz Brandenburg, von einem Rangirzuge erfaßt und von der Loko motive buchstäblich zermalmt.» Verschiedene Gliedmaßen lagen zerstreut umher, daS Gesicht war zur Unkenntlichkeit entstellt. Der Bedauernswerthe, welcher mit seinem mit Getreide beladenen Kahne behufs Entladung desselben am Slbqrai lag, hat jeden falls beim Ueberschreiten der Gleise sein Augenmerk dem daher kommenden Rangirzuge entgegengesetzt gerichtet gehabt und so ahnunglos die Gleise überschritten. Nach polizeilicher Aufhebung' wurden die Leichaamstheile nach der Leichenhalle überführt. — Voa nächstem Freitag, den 1. April, sind die Post schalter deS Postamt I wieder geöffnet Wochentags von 7 Uhr Vorm. bis 1 Uhr Nachm. und von 2 bis 8 Uhr Nach«., die deS Postamt II (im Wettiner Hof) Wochentags von 7 bis 12 Uhr Vorm. und 1 bis 8 Uhr Nachm., an Sonn- und ge setzlichen Feiertagen voa 7 bis 9 Uhr Norm, und 5 bis 7 Uhr Nachmittags. — Die am Montag abgehaltene Generalversammlung der Riesaer Straßenbahngesellschaft wurde von dem Vor sitzenden deS AvfsichtsratheS Herrn Kaufmann Braune eröffnet und geleitet. Unter Bezugnahme auf den gedruckt vorliegenden, den Mitgliedern eingehändigten, von «ns bereits in Nr. 48 d. Bl. gedachten Geschäftsbericht mit Gewinn- und Verlustkonto und Bilance ertheilte der Herr Vorsitzende dem Direktor der Gesell schaft, Herrn Emil Gaschütz, daS Wort und gab derselbe noch einige Details und Erläuterungen. Die Einnahme hat gegen daS Vorjahr ein PluS von 342 Mark ergeben, indem 1890 11 358 Mark, 1891 dagegen 11700 Mark vereinnahmt worden sind. Die Zahl der Personen, wclche die Straßenbahn benutz ten, wurde auf 120 285 geschätzt, eine Zahl, die die früher vielfach gehegten Befürchtungen wegen Nichtbeoutzung deS Ver kehrsmittel« gewiß al« hinfällig erscheinen läßt. Im Januar und Februar v. I. wurden in Folge deS starken Schneefalles 130 Maik zugesetzt, während Heuer in diesen zwei Monaten ca. 600 Mark verdient worden sind. DaS neuerhaute Depot erweist sich als praktisch und Vortheilhaft, den noch vorhandene« kleineren Ueb-lständen wird in Kürze abgeholfen werden. Der Bau der Gel-ise und Weichen nach dem Depot ist durch die Herren Stadt- >ath Zeidler und Bauinspector May in dankenSwerther, un eigennützigster Weise gefördert worden. Alle- in Alle» ist der Bestand der Gesellschaft gut eonsolidirt und es läßt sich e>ue gedeihliche Fortentwickelung d«S Unternehmen« mit Sicherheit e>warten. — Die Generalversammlung genehmigte debattelos nach den Vorschläge» deS AuffichtSrathes den Vortrag deS Ge- winnüb-rschufses von 506 Mk. 20 Pf. auf neue Rechnung und wählte den aus dem AufstchtSrath ausscheidende» Herrn Stadt rath Bretschneider per Acclamatioa einstimmig wieder, nachdem zuvor noch Herr Zeidler ssn. Veranlassung genommen hatte, dem Aussichtsrathe Dank für die gehabte Mühewaltung. abzu statten. Schließlich gab die Generalversammlung noch die Ge nehmigung zur Uebertragung von Aktien. — Den ehem. gedienten Jägern und Schütze» der deutschen Armee dürfte die Mittheilung nicht uninteressant sein, daß der Kongreß der sogenannten „Schwarzen" in diesem Jahr in sder zweiten Hälfte des Monat Juni in Oederan abzehalten wird. Den Theilnehmern an den früheren Kongressen in Leipzig, Frei berg etc. und zuletzt in Meißen stehen gewiß noch die dabei verlebten Stunden in bester Erinnerung und dürfte der Con- greß in Oederan den Andeutungen nach, da sich dieser Ort schon jetzt darauf rüstet, den früher abgehaltenen in keiner Weise zurückstehen. Im Uebrigen machen wir die Interessenten auf das heutige Inserat der auch hierorts bestehenden Vereinigung Jäger und Schützen aufmerksam. — Da in nächster Zeit nach erfolgter Konfirmation viele Knaben in ein Lehrverhältniß treten und die für dieses bestehenden Vorschriften der Reichsgrwerbeordnung vielfach unbeachtet bleiben, was für den Lehrmeister, bezrv. für die Eltern des Lehrlings voa nachtheiligen Folgen begleitet ist, so sei darauf hingewiesen, daß, wenn der Lehrvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird, dem Lehrmeister kein Recht auf Zurücksührung deS daS Lehr verhältniß willkürlich ausgehenden Lehrlings, sowie auf Ent schädigungsanspruch zusteht. UebrigenS kann auch bei dem Vorhandensein eines schriftlichen Vertrages, wenn eine längere Frist nicht vereinbart ist, während der eisten 4 Wochen der Lehrzeit das Lehrverhältniß durch einseitigen Rücktritt aufgelöst werden. Eine Vereinbarung, wonach diese Probezeit länger als 3 Monat« beträgt, ist nichtig. Will der Lehrling, wie dies öfters geschieht, dasselbe Gewerbe bei einem anderen Meister weiter lernen, so darf dies ohne Zustimmung des früheren Lehrherrn erst 9 Monate nach Ablauf des ersten Lehrverhältniffes geschehen. Der Antrag auf Zurückführung eines auS der Lehre getretenen Lehrlings ist nur zulässig, wenn er binnen einer Woche nach de« Austritte deS Lehrling- gestellt ist. — Der Klavierhumorist Lamborg, welcher schon kürzlich hier großen Beifall gefunden hat, wird nächsten Freitag, lt. An zeige, eine nochmalige Soiree im Saale deS Wettiner Hofes veranstalten. — Auf Grund bezüglicher Erörterungen bestimmt daS Ministerium deS Innern, daß Vie bisher mit Baßlitz bei BlatterSleben bezeichnete Ortschaft und das gleichartig ge nannte Rittergut im Bezirk- der AmtShauptmannschaft Großen hain künftighin den Olts- und beziehentlich GutSnamen Baselitz zu führen haben. — Bei dem jetzigen Quartalwrchsel sei darauf hingewiesen, daß die Ansicht, für das Räumen der Miethwoh- oungen habe nach Ablauf des Quartals noch eine sogenannt« Zieh- oder RäumuagSzeit vo» drei Tagen Geltung, irrig ist. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 30. März 1892. — Die gestern abgehaltene Stadtverordneten- Sitzuug, in der 15 Mitglieder des Collegiums, die Herren lhost, Starke, Pietschwann, Hammitzsch, Krcyß, Nitzsche, O. Barth, Thalheim, Thieme, Donat, Schneider, Braune, H. Barth, Schütze und Müder, als Rathsdeputirter Herr Stadtrath Feidler anwesend waren, wurde durch den Vorsteher Herrn Rendant Thost eröffnet. In derselben wurde Nachstehendes verhandelt und beschlossen: 1. Der RathSbeschluß, die Function d«S Herrn Referendar Dr. Conrad als Stellvertreter für den Herrn Bürgermeister bis Ende März auszudehnen, wurde einstimmig genehmigt. 2. Der Kaufmann Ferd. Kolbe schuldet an die hiefize SaSanstaltSkaffe 481 Mk. 9 Pfg. für Gasanlagen, die sich durch den nach Abzug ge- und außergerichtlicher Kosten verbleibenden Erlös aus Pfändungsgegenständcn im Betrage von 79 Mk 1 Pfg. auf 401 Mk. 38 Pfz. abmindern. In einer Sitzung am 26. Januar hat das Collegium den Stadtrath ersucht, darüber Erörterungen anst-llen zu »ollen, ob bezüglich der Maßnahmen zur Erlangung der obengenannten Forderung etwa «ine Verschuldung seitens städtischer Beamten vorliegt, und um LrsolgSbenachrichtigung in der Sache gebeten. Der Gas ausschuß, de« die Sache zur Begutachtung vorgelegen, hat am 7. d. M. resolvirt, daß ein Verschulden seitens eines städtischen Be amten, auS dem eine Haftbarmachung hergeleitet werden könnte, fich nicht Nachweisen lasse, und der Stadtrath ist dieser Ansicht dngetreten. Das Collegium nimmt hiervon Kenntniß uav faßt dabei nach Lage der Sache Beruhigung. Zu bemerken ist noch hierzu, daß die Forderung bei dem Kolbe'schen ConcurS an gemeldet worden ist. DaS Collegium spricht die Erwartung auS, daß dergleichen Forderungen nunmehr nach dem neuen Regulativ rechtzeitiggeltend gemacht und eingehoben werden. 3. Der RathSbeschluß über Beschaffung von 14 Gas- «mdelabern, von denen 13 auf der Kastanieastraße und 1 auf der Wilhelmflraße aufgestellt werden sollen, wurde genehmigt -md der dafür erforderliche Kostenaufwand an 1050 Mk. ein stimmig ver willigt. Herr H. Barth wünscht, daß der Kande laber an der Wilhrlmstraße einen Doppelbrenner erhalten möchte, wie rin solcher an dem Candelaber vor dem Schnei- dcr'schen Grundstück an der Hauptstraße vorhanden ist. Die zur Zeit auf der Kastanienstraße befindlichen Wandcandelaber sollen Verwendung im neuen Kasernenhofe finden. 4. Der RathSbeschluß über Anschaffung von 5 Retorten — im Haushaltplan sind deren nur drei vorgesehen worden — für die GaSbereitungsanstalt wurde, nachdem dieser Titel durch Herrn Stadtrath Zeidler hinreichend motivirt und auch den Herren Thieme und H. Barth befürwortet worden einstimmig genehmigt und der Kostenaufwand dafür an Mark nachverwilligt. Ebenso genehmigte das Collegium 5. dem RathSbeschlusse gemäß die Nachverwilligung 36 Mk. 5 Pfg. zur Kaffe der Stadtbibliothe'. 6. Frau verw. Paul hiec hat gebeten, ihr in der Nähe ihres früheren, jetzt der Stadtgemeinde gehörigen Hausgrund- ststckeS an der Gartenstraße ein kleines Stück Land zur Be nutzung avzuweisen, da die ihr früher zur Benutzung über lassene Parzelle verkauft worden sei. Der Stadtrath hat das besuch genehmigt und gleichzeitig beschlossen, die Wohnung der Frau Paul am 1. April zu kündigen und das HauSgrundstück zu veräußern, oder dafern sich kein Käufer finden sollte, das Haus auf den Abbruch zu versteigern und die Baustelle dann zu »erkaufen. DaS Kollegium stimmt dem RathSbeschlusse zu, -iebt jedoch dem Stadtrath anheim, mit Frau Paul dahin zu »«handeln, daß di« Wohnung »och vor dem 1. October gr- tör vadl, A lU, baniker. milk Kraust gilt auch für Diejenigen, welche bisher Arbeitskarten besaßen, mit An-uahme derjenigen Linder, sowie derjenigen zum Besuche der Volksschule noch verpflichteten jungen Leute im Alter von 14 bis 16 Jahren, welche ausweislich ihrer Arbeitskarte bereits vor de« 1. Juni 1891 in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigt waren; für diese bleiven die bisherigen Bestimmungen über die Arbeitskarten solange in Geltung, bis für sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres beziehentlich nach Beendigung der Schulpflicht ein Arbeitsbuch ausgestellt werden kann, keinesfalls aber länger als bis zum 1. April 1894. Alle diejenigen Minderjährigen, welche nach vorstehenden Bestimmungen Arbeitsbücher führen müssen, haben sich unter Rückgabe ihrer bisherigen Arbeitsbücher bezientlich -karten mit einem den neuen Bestimmungen entsprechenden Arbeitsbuche zu versehen. Der Um tausch beziehentlich die Neubeschaffung von Büchern geschieht durch die Polizeibehörde kosten, und stempelfrei und zwar hierorts in der Zeit vom I. biS mit IL. April L8V2. Es werden daher alle hierzu verpflichteten gewerblichen Arbeiter aufgefordert, inner halb der genan nten Zeit sich an Rathsstelle (Meldeamt) behufs Neuausstellung eines Arbeits buches einzufinden; zugleich werden die Arbeitgeber veranlaßt, ihre Arbeiter hierzu anzuhalten. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß Diejenigen, welche Len Bestimmungen des Gesetzes in Ansehung der Arbeitsbücher zuwiderhandcln beziehentlich diesen Bestimmungen entgegen einen Arbeiter in Beschäftigung nehmen oder behalten, mit 'Geldstrafe bis zu 20 Mark eventuell Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes zu belegen sind. Riesa, den 23. März 1892. Der Stadtrath. Klötzer, Brgrm. Erfcheimm-S- . Rittwoch, Freitag und Sonn abend Abend- i0m»tz«p,ti«: VtmWüchlMk «Pf. IN hrjähriger Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: »aftanienftraße r». — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. r Aus beit ' Bekanntmachung, die Ausstellung von Arbeitsbücher» betr. Nach den am 1. April dieses. Jahres in Krait tretenden. Bestimmungen des Gesetzes ,om 1. Juni 1891, betreffend die Abänderung der Gewerbe-Ordnung, haben alle minder, jährigen gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehülfen. Lehrlinge, Fabrikarbeiter, ferner auch Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker) ein Arbeitsbuch zu führen. Dies s .m ' al k/. « iabrik ist. T e Stettin. (MMall und Anzeiger. N «der »au« lo tzs. releMmm^ldnfse: ßM -ß- -ß"ß- Kernsprechstev« „»lbetlatt", «iefa. HAH, H, N V 4 TT--T- Nr. so. d«r Königl. Amtshauptmanuschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 45 Jahr- SMSMMSSSS Mitt, iranerei er aemllk. früh vor. llfl-isch, Kollert. nstraße. ei«. zendr> »" Bekanntmachung, die Ausstellung der Arbeitsbücher betreffend. Nachdem der Herr Reichskanzler auf Grund des 8 HO des Gesetzes vom 1. Juni »origen Jahres, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, hinsichtlich der Arbeits bücher, zu deren Führung minderjährige Personen nach Maßgabe des angezogenen Gesetzes « Zukunft verpflichtet sind, bestimmt hat, daß die Arbeitsbücher für männliche minder, Hxige Arbeiter mit einem blaue«, die Arbeitsbücher für weibliche minderjährige Ar beiter dagegen mit einem braunen Umschläge versehen sein sollen, so wird dies an- burch unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtS hauptmannschaft vo« 1. dieses Monats, zu Nr. 690 l?, — Nr. 40 des Riesaer Amts blattes — zur allgemeinen Kenntniß gebracht. , Großenhain, am 25. März 1892. Die Königliche AmtShauptmannschaft. I. v. Gruben, R-Ass.