Volltext Seite (XML)
MivergerAnzem^ VN- Taaeblatt o SS-. Tageblatt f es k»! seur ü" ! irme, aller dil Mc. WM M ther We-. iptftratze. zu M. 1.W Abg. irr. Oertel (Schluß): Gerade vom Standpunkte der Landwirthschaft haben meine politischen Freunde und ich wesent liche Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwürfe (betr. die Unfall versicherung) gehabt und haben sie zum Theil auch heute noch. Denn nimmt man alles in Bausch und Bogen, so kann man nicht in Abrede stellen: Das Fazit ist doch eine ziemlich empfindliche Mehrbelastung, insbesondere der Landwirthschaft. Demgegenüber stehen einige scheinbare Vortheile. Es ist gewiß für manche Be triebsunternehmer in der Landwirthschaft sehr bequem, daß sie künftighin ihre Arbeiter in den Nebenbetrieben bei der land- Brand, den 22. Mai 1900. 2». 10/00 Nr. 8.1 an meinen kurzen senken — obwohl wir sss . dasPfu-d ftr. St 1-^ opfen ge- müsen, Kar- rnso Fleisch- iohlgeschmack ''1 SS. Jahrgang. — Dienstag, den 28. Mai Amtsblatt M -je llmglichm and städtischen Behörden zu Freiberg und Braud verantwonttich« Leit««g ve* ««vakttonr »<««, v»«rtz«*vt. MU königlich-« Amtsgericht. M. Anrtiou. MUtwoch, de« SV. Mat diese- Jahre-, Vormittag von s Uhr an soll im städtischen Bauhofe — MönchSstraße — daS vom Brande deS Bauhöfe- verbliebene Holz gegen Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Freiberg, den 28. Mai 1900. De* Sitadtrath. Blüher. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Gränitz Blatt 35 und für Großwoltersdorf Blatt 197 auf den Namen Fürchtegott Hermann Günzel eingetragenen Grundstücke sollen am 10. Juli 1900, vormittags 9 Uhr, au der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück, Blatt 35 für Gränitz — Wohngebäude mit Oelmühle und Anbau (Stampfwerk), AuSzugsgebäude mit Scheune und Wassergebäude, Garten und Feld — ist nach dem Flurbuche 1 Hektar 79,8 Ar groß und ist belegt mit 98,34 Steuereinheiten und — ein schließlich deS StampfwerkeS — auf 17786 Mk. 50 Pf. geschätzt; daS Grundstück Blatt 197 für Großwaltersdorf — Feld und Wiese — ist nach dem Flurbuche 1 Hektar 82,0 Ar groß, mit dürfte doch genügen, um eine Liebesgabe seitens deS Reiches überflüssig zu machen, oder wenigstens genügen, um sie un verständlich zu machen. Es wurde bei der zweiten Lesung auf die besonderen Verhältnisse einer hiesigen Hypothekenaktien- bank hingewiesen. Diese hat gerade — ich will sie auS gewissen Gründen nicht wieder erwähnen — an ihre 15 AufsichtSräthe im letzten Jahre Uber 300000 Mark Tantiemen ver- theilt. (Hort! hört!) Ach, die Herren sind so vornehm und sie eben mündelsicher sein. (Heiterkeit.) DaS ist eine Logik, gegen die sich nichts einwenden läßt. Sie scheinen mir durch Ihr Lächeln Ihre Zustimmung zu geben. Ich würde mich freuen, wenn diese Stimmung soweit ginge, daß der Antrag, den ich eigentlich stellen wollte, auf Erfolg zu rechnen hätte. (Sehr gut! rechts.) Es würde verständlich sein, wenn män für die Anlage der Bestände der Berufsgenossenschaften andere Papiere zuließe, nur in dem Falle, daß mllndelsichere Papiere nicht genügend zu haben wären, nicht genügend auf dem Mark te wären, so daß es Schwierigkeiten machte, sie zu erhalten. Wer auch nur ein wenig unserenGeldmarkt kennt,weiß doch,daß in dieser Beziehung absolut keine Schwierigkeiten obwalten. Im Gegentheil, Sie können mündelsichere Papiere zu sehr niedrigem Preise, leider zu sehr niedrigem Preis«, in Hülle und Fülle haben. Machen Sie den Versuch doch, wenn Sie 'in der Lage sind; Sie werden sie leicht zu einem ganz niedri gen Preise erhalten können. Weshalb soll man nun in all«r Welt hier die Sicherheit der Papiere herabdrücken und Pap ton zulassen, von denen ich zwar annehme, daß sie verhält- nißmLßIg sicher sind, von denen ich aber weiß, daß sie eben nicht so sicher sind, wie mündelsichere Papiere. Wozu das? (Zuruf aus der Mitte.) Ja, Herr Kollege Trimborn, Sie mögen die Dinge noch tiefer durchschauen; ich kann mir nichts anderes denken, als daß daS weiter nichts ist, als eine Lie besgabe in optima korma an die Hypotheken-Ak- tienbanken. Nun würde die Liebesgabe verständlich, ent schuldbar sein, wenn diese Banken in einer dauernden oder vorübergehenden Nothlaar sich befänden;' aber vor mir liegt eine Liste, auf der die Tantiemen der Herren AufsichtSräthe und Vorstände von 12 deutschen Hypothekenbanken verzeichnet sind. Die Herren haben im letzten Jahre in Summa 1600000 Mark an Tantiemen erhalten. DaS wirthschaftlichrn Berufsgenossenschaft versichern können. Gewiß ist das bequem, aber nur ein kleiner Theil der landwirthschaft- lichen Unternehmer hat solche Nebenbetriebe, der größere Theil hat sie nicht. Wenn nun dieser größere Theil auch zu den Mehr lasten nicht herangezogen wird, sondern Zuschläge erhoben werden, so bezweifle ich doch, ob diese Zuschläge im Durchschnitt und in der Gesammtsumme genügen werden, um die unzweifelhaften Mehrlasten der landwirthschaftlichen Berussgenossenschaften durch die Hereinziehung der Nebenbetriebe ganz auSzugleichen. Diesen Zweifel spreche ich in aller Bescheidenheit aus: eS kann sich Her ausstellen, daß er unbegründet ist, aber eine Erleichterung der landwirthschaftlichen Berussgenossenschaften und per gesamm- teu Landwirthschaft bedeutet diese Hereinziehung Hewiß nicht. Dann ist die Hereinziehung der hauSwrrthschaftlichen Dienstleistun gen in daS Gesetz gewiß eine Wohlthat, die von der Landwirthschaft auch als solche empfunden wird, wenn sich auch manche Theile noch dagegen sträuben. Ich erinnere an manche Ungeheuerlichkeiten, die früher vorgekommen find; ich darf wohl einen höchst ergötzlichen Fall gelegentlich anführen. Eine Dienstmagd wird von ihrem Arbeitgeber in den Keller geschickt, um eine Schüssel Milch hinunterzutragen; gleichzeitig erhält sie auch den Auftrag, für den Tisch der Herrschaft ein Kännchen Sahne oder Rahm zu füllen. DaS Mädchen kommt zu Fall — d. h. nicht in anderem Sinne (Heiterkeit); eS fällt hm. Da wurde nun eine unendlich lange Untersuchung angestellt, ob das Mädchen Physisch zu Fall gekommen sei beim Hinsetzen der Milchschüssel oder in dem Augenblick, wo sie die Sahne auS der dort stehenden Milch schüssel abnahm. (Heiterkeit.) DaS ist ein Fall auS dem Leben gegriffen, der Ihr Lächeln mit Recht erregt. Wenn derartige Fälle in Zukunft unmöglich gemacht werden, dann wird kein ver nünftiger Mensch, auch kein Landwirth, der so wie so in der Regel zu den vernünftigen Menschen gehört (Heiterkeit), dagegen etwas haben. Aber eine Mehrbelastung der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften bedeutet auch diese Hereinziehung, das kann Niemand leugnen, — eine durchschnittliche Mehr belastung, wenn auch ein Einzelner vielleicht dabei besser fährt. Das Gesetz bietet ferner eine wesentliche Erweiterung des Umfanges der Versicherten und eine gewiß auch nicht unwesentliche Erhöhung der Leistungen. Beides ist selbstverständlich nur durch eine Mehrbelastung zu erzielen. Diese Mehrbelastung in den jetzigen Zeiten der Land wirthschaft aufzubürden, ist eigentlich ein etwas kühnes Stück von uns Agrariern, ein sehr kühnes Stück; und ich kann Diejenigen meiner Freunde im Lande verstehen, die uns zureden das Gesetz im Ganzen abzulehnen, da sie die Mehrbelastung nicht ertragen könnten. Es kommen dann noch einige kleine Schmerzen hinzu, die an sich nicht so bedeutend sind, aber freilich die Zustimmung etwas erschweren, z. B. die Bestimmungen über den Reservefonds, obwohl ich gern anerkenne, daß sie für die Landwirthschaft wesentlich gemildert sind und nicht zu so erheblichen Bedenken Anlaß geben wie z. B. bei dem Gewerbe unfallversicherungsgesetz. Die landwirthschaftlichen Berufsgenossen schaften haben, soviel ich übersehe, zwar Protest gegen diese Bestimmungen eingelegt, sie aber nicht für schlechthin unan nehmbar erklärt. Dazu kommen die mir ganz unverständlichen Bestimmun gendes 8 76u des Gewerbeunfalloersicherungsgesetzes und der entsprechenden Paragraphen der anderen Versicherungsgesetze, daß nicht nur die mündelsicheren Papiere als Anlagen der Bestände der Berussgenossenschaften verwendet werden sollen, sondern auch solche auf den Inhaber lautende Pfandbriefe der deutschen Hypothekenaktien banken, welche die Reichsbank in Klasse I beleiht. Ich habe weder das Interesse der Hypothekenaktienbanken noch das der Landschaften zu vertreten; ich befinde mich in der angenehmen Lage, derartige Aktiensorgen nicht zu haben; ich sehe die ganze Sache nur vom logischen, allein maßgebenden sachlichen und vernünftigen Standpunkt aus an. Darnach müssen die Be stände der Berufsgenossenschaften, die den Rentenbezug der Versicherten, der Unglücklichen, der von einem Unfall Betroffe nen sicherstellen sollen, so bombensicher angelegt wer den, wie es nur irgend möglich ist, und das kann nach meinem beschränkten Unterthanen-, aber auch Abgeordnetenverstande (Heiterkeit) nur durch die Anlage der Bestände in mündelsiche ren Papieren geschehen. Was nicht mündelsichcr ist, mag viel leicht verhältnißmäßig ganz sicher sem, aber so sicher, wie mündelsicher, sind die Papiere doch nicht, sonst würden Inserate angenommen. Preis für die Spaltzetle IS Psg. MRHßDßD Außerhalb de« Landgerichtsbezirk» IS Pfg. (j LV W* 24,83 Steuereinheiten belegt und aus 2609 Mk. 55 Pf. geschätzt. Die Grundstücke stehen in wirthschaftlichem Zusammenhang und sind mit Inventar zusammen auf 21180 Mk. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grundstücke be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung deS am 28. April 1900 verlautbarten VerstelgerungSvermerkes auS dem Grundbuch« nicht ersicht lich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Bertheilung deS Ber- steigerungSerlöseS dem Ansprüche de» Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Ver fahren» herbeizuführen, widrigenfalls für da» Recht der Versteigerungserlö» an die Stelle de» versteigerten Gegenstände» treten würde. Aus dm Keichstige. (Eigenbericht.) nd. Berlin, 26. Mai. In der That ist der Reichstag heute in die Pfingstferien gegangen, um nach dem Feste noch einmal zu einer zwar nur kurzen, aber recht bedeutsamen Tagung — handelt es sich doch vornehmlich um die Flottenvorlage — zusammenzutreten. Auch heute befleißigten sich wieder alle Seiten des Hauses einer wohl- thuenden Kürze; der Feriendrang ist eben doch stärker als die Redelust. Schon gestern hatte eS ein gewisses Mißvergnügen erregt, als der Präsident auf Wunsch deS Staatssekretärs vor den Rest der Unfallversicherungsnovellen die erste und zweite Lesung des Handelsvertragsprovisoriums mit England, das erst gestern eingegangen war, auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Es handelt sich lediglich um eine Verlängerung dieses schon zweimal für je ein Jahr bewilligten Provisoriums, da der neue Handelsvertrag immer noch sich im Stadium der Vorbereitung befindet. Wie schon daS letzte Mal, so wünschte die Regierung auch jetzt wieder eine Verlängerung „bis auf Weiteres", aber auf Antrag Röstcke-KaiserSlautern (Bd. d. L.) wurde die Ver längerung auch jetzt wieder nur auf ein Jahr, bis 30. Juli 1901, ausgesprochen. In Herrn Rickert fand dann der Staatssekretär den freundlichen Abgeordneten, der die sofortige Vornahme der S. Lesung beantragte. Au» prinzipiellen Gründen wurde aber von verschiedenen Seiten gegen diese überstürzte GesetzeSmacherei, die seit dem Surrogat der I« Heinze epidemisch zu werden drohe, Einspruch erhoben, und so mußte Graf PosabowSky ab ziehen, ohne seinen Wunsch, die Vorlage heute erledigt zu sehen, erfüllt bekommen zu haben. Die Unfallversicherungsgesetze wurden in verhältnißmäßig kurzer Zeit glatt erledigt. Einige bereits zur zweiten Lesung gestellte und hier wiederholte AbSnderungsanträgr der Sozialdemokraten zu Gunsten der Arbeiter, und der Konser vativen zu Gunsten der landwirthschaftlichen Unter nehmer wurden abgelehnt, dagegen auch hier eine Reihe von Anträgen deS bekannten Sozialpolitikers Rösicke-Dessau (wildlib.) angenommen, die freilich zum größten Theil mehr redaktioneller Natur oder nothwendige Konsequenzen früherer Be- fchlüsse zum Gewerbeunfallgesetz waren. An materiellen Aenderungen wurden nur noch 3 vorgenommen, nämlich 2 beim Gesetz für Land- und Forstwirthschast und 1 beim sog. Mantel- gesetz, während daS Bau- und das See-Unfallgesetz keine wesent lichen Korrekturen erfuhren. Beim landwirthschaftlichen Gesetze wurde die Schwierigkeit, welche Arbeiterklassen unter die Kategorie der Betriebsbeamten zu rechnen sind, bei denen die Berechnung der Rente bekanntlich nach den Jndividuallöhnen erfolgt, dadurch umgangen, daß die nähere Bestimmung hierüber der statutarischen Festlegung durch die Berufsgenossenschaften Vorbehalten bleiben soll. Ferner wurde die erst in der 2. Lesung auf Antrag Rösicke in das Gesetz gekommene Bestimmung, daß auch die vorwiegend in Nebenbetrieben beschäftigten landwirthschaftlichen Arbeiter eine nach den Jndividuallöhnen brechnete Unfallrente beziehen sollen, gegen den Widerspruch der Sozialdemokraten durch denselben An tragsteller wieder herausgebracht. Im Mantelgesetz wurde aber dafür zur großen Freude der Sozialdemokraten den Berufsge nossenschaften die Befugniß entzogen, Arbeitsnachweise zu organi- siren. Wie gestern schon vermuthet, stimmten bei den Schlußab stimmungen die Sozialdemokraten geschlossen für alle Novellen, und da die vereinzelten Mitglieder der Rechten, für die gestern Dr. Oertel (kons.) seine zustimmende Erklärung nicht glaubte mit abgeben zu können, heute zu fehlen schienen, so erfolgte die An nahme der Gesetze durchweg einstimmig, womit dieser Tagung zwischen den Festen ein hocherfreulicher Abschluß gegeben wurde. Mit dem Wunsche einer, wenn auch leider nur kurzen, so doch desto intensiveren Pfingsterholung schloß Graf Ballestrem unter allgemeinem Beifall die Sitzung. — Am 6. Juni Flottenvorlage. theilt. (Hort! hört!) Ach, die Herren sind so vornehm und so genügend gesättigt, daß sie auf viese Liebesgabe gewiß gerne verzichten. Die Bestände der Berussgenossenschaften müs sen in mündelsicheren Papieren angelegt sein. Das ist eine Forderung der gesunden Vernunft, eine so wohl begründete, sachliche Forderung, daß ich wirtlich neu gierig bin, ob der Herr Kolleg« Dr. Hitze, der mir so freund lich zunickt, nachher mir beweisen kann, daß eS nothwendig sei, hier über den Begriff Mündelsicherheit hinauszugehen. Doch das sind nur so kleine Nebenschmerzen, die aber auch aus gesprochen weiden mußten, weil sie rhatsächlich in unserm Kreisen vielfach empfunden werden. Nun komme ich aber zu dem Aber, und dieses Wer wird vielleicht dem Hause das Erfreulichste an meinen kurzen Darlegungen sein. Trotz , uns dessen bewußt sind, daß wir der Landwirthschaft eine Mehrbelastung zumuthen, die sie nur mit großen Schwierig keiten tragen kann — obwohl die Mehrheit des Hauses unseren bescheidenen, so ungeheuer bescheidenen (Heiterkeit), sachlich so tief begründeten Anregungen und Wünschen recht wenig ent» gegengekommen ist — trotzdem werden meine politischen Freunde, wie ich glaube, fast ausnahmslos für das Gesetz st i m m c n , weil es unseres Erachtens eine Verbes serung der Lage der kleinen Betriebsunternehmer und der landwirthschaftlichen und gewerblichen Arbeiter, bietet. Die Lage dieser wirthschaftlich Schwächsten zu verbessern, ist immer unser Ziel gewesen und wird es bleiben, soweit es im Bereich der Möglichkeit liegt. Ich hätte noch den Wunsch gehabt — vielleicht wird er erfüllt — daß die Unfallrente der kleinen landwirthschaftlichen Betriebs - Unternehmer, wie daS ein sozialdemokratischer, allerdings in der Geburt verunglück ter Antrag wollte, erhöht würde über die Rente der Lohnar beiter hinaus. Der kleine landwirthschaftliche Betriebsunter nehmer steht sozial dem Arbeiter nicht ganz gleich, er steht aber auch dem Betriebsbeamten nicht vollkommen gleich, hof fentlich findet sich noch in letzter Stunde angesichts des hevan- nahenden Pfingfestes (Heiterkeit) eine Form, durch die wir den berechtigten Ansprüchen dieser kleinen landwirthschaftlichen Betriebsunternehmer irgendwie genügen. Gerade für sie ist es ein besonderer Segen, eine bHondereWMAtt, Wo» Ar auch , Erscheint jede« Wochentag Abend« /,«Uhr für den /l/n Z dIZ ander« Tag. Preis vierteljährlich I Mk. 80 Pfg. f- K einmonatlich 60 Pfg.; Lurch die Post S Mk. 25 Psg.