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B autztner MUachnchtm. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konsiftorialbehörde der Oberlaufttz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostriy. des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadtrathe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels» und Gewerbekammer zu Zittau. Dir Bautzener Nachr. erscheinen mit Aufnahme der Sonn« und Festtage, tätlich abends. Breis des vierteljährl- Abonnements 3 JnlertionSgrbühr für den Raum einer Petlr-Svaltzeile arwöhnlichrn Satze- 12 t, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern«, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachwei «gebühr für jede Anzeige und Insertion 20 Pfg., für brtefl. Au«tuuf1«rrtrlluag 10 Pfg. (und Porto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und die Annoncenbureau- an, desgl. die Herren Walde tn Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippttsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Ostritz, Reußner in Ober-CunnerSdors und v. Lindenau in PulSnttz. (Ferusprech-Anschluh Nr. 51.) Nr. 24. Sonnabend, den 3«. Januar, abends. 1892. Kolouialpolitik. Zur Erklärung der Haltung de« Kolonialamtes gegen über dem Gouverneur Freiherr« von Soden einerseits, und gegenüber einer etwaigen Opposition der militärischen Elemente tn der Kolonie heben wir folgende Thatsachen hervor: Gleich nach der Anstellung des Freiherrn von Soden bildete sich ein Gegensatz zwischen den Civilisten und den Militärs der Kolonie heraus. Besonders rief die Vernein ung der Frage, ob ein Rachezug gegen die Wahehe zu unter nehmen sei, m den militärischen Kreisen lebhafte Mißstimm ung hervor, während Freiherr von Soden die Billigung des Kolonialamtes in diesem Falle sand. Die Beweisführung des Freiherr« von Soden geht dahin, daß eS unbedingt notwendig sei, das Vertrauen der einheimischen Häuptlinge zu gewinnen, und sie daran zu ge« wöhnen, ihr wirtschaftliches Interesse im Zusammenstehen mit den Deutschen zu finden, da die Zukunft ohne jeden Zweifel noch einen harten Kampf mit den arabischen Sklaven händlern dringen müsse, wobei dann die Stimmung und Haltung jener Stämme von allergrößter Wichtigkeit sein werde. Nach seinen Ausführungen laufen die mit den Offizieren der Schutztruppe abgeschlossenen Verträge von 3 zu 3 Jahren, und lm Februar läuft ein Teil dieser Verträge ab. Die Erneuerung hätte stattgefunden, wenn jene Herren im Ver waltungsdienst der Kolonie hätten Verwendung finden können. Das war nicht der Fall, ob auS eigener Abneigung, oder aus anderen Gründen mag dahingestellt blelben. Thatsache ist, daß Schmidt, End und Bronsart auS der Schutziruppe verabschiedet sind Nun mag man die Sache drehen und wenden, wie man will — wenn es sich darum handelte, eine Einheitlichkeit in der Kolonie aufrecht zu erhalten, blieb dem Scheine nach keine andere Wahl, als entweder den Gouver- ueur von Soden fallen zu lassen, oder aber seinem Wunsche nachzugeben und jene Verträge nicht zu erneuern. DaS letztere ist unter der Beschränkung geschehen, daß nur jene drei vorgenannten Offiziere heimkehren, die anderen aber bei der Schutztruppe bleiben. Man will dem Freiherrn von Soden Zeit lassen, feine Pläne zur Durchführung zu bringen. Bei diesem Anlaß sei noch erwähnt, daß Wißmann feiner Dampfer-Expedition eben falls einen militärischen Charakter geben möchte, von dem sich vorausfetzen läßt, daß Fchr. v. Soden ihn nicht billigen wird. Me die Verhandlungen, die tn dieser Angelegenheit in nächster Zelt auf Anregung des Antisklaverei - Komitees in Kairo stattfinden, ablaufen werden, bleibt abzuwarten. Zur Zett läßt sich nur soviel sagen, daß es höchst unwahrscheinlich ist, daß die zur Ausführung der Wißmannfchen Pläne erforder lichen Geldmittel vom Reichstage zu erhalten sein werden. Von anderer Seite bemerkt man dazu, daß, entgegen der Behauptung, diese Gesichtspunkte des Kolonialamtes würden von den kolonialen Kreisen geteilt, nur ein Teil derselben mit denselben einverstanden wäre. Gleichzeitig wird die Be fürchtung laut, daß ein Konflikt mit Herrn von Wißmann in sehr weiten Kreisen mit gemischten Gefühlen ausgenommen werden würde. Dem gegenüber glauben wir der Ueberzeug- ung Ausdruck geben zu müssen, daß eine solche Besürchtung vorläufig jeder Begründung entbehrt. Ein Konflikt wird weder vom Kolonialamt, noch vom Gouverneur herauf, beschwo-en werden, wenn sich Herr von Wißmann den gegen wärtigen Verhältnissen fügt und feine neueren Ansprüche ihnen anpaßt. Reuefte Telegraphische Korrespondenz. * Pesth, 30. Januar. (Tel. der B. N.) Bei den gestrigen Wahlen tn Banffghunyas (Siebenbürgern) wo der Kandidat der Liberalen gegenüber demjenigen der Unabhängigen in großem Vorteil war, stürmte die Unab hängigkeitspartei das Wahllokal und zerriß die Wahldoku- mrnte, wobei der Wahlprästdent und mehrere Anwesende verwundet wurden. Die Gendarmerie gebrauchte die Waffe, drei Personen wurden getötet und vier verwundet. Die Wahl wurde unterbrochen; Militär trieb schließlich die Volks menge auseinander. Nerv. 29. Januar. Der Stände rat hat mit 34 gegen 6 Stimmen den gestern vom Nationalrat gefaßten Beschluß, betreffend die Handelsbeziehungen zu Frankreich, ange nommen, wonach Frankreich vorläufig die Meistbegünstig ung erhielte, damit die Unterhandlungen betreffs der Herab setzung des französischen Minimaltartfs geführt werden können. Rom, 29. Januar, abends. Der Senat erteilte mit 104 gegen 5 Stimmen den Handelsverträgen mit Deutschland und Oesterreich.Ungarn, sowie mit 105 gegen 5 Stimmen der Verlängerung des italienisch-spani- schen Handelsvertrages feine Zustimmung. Brüssel, 29. Januar, abends. Die Repräsentanten- lammer nahm den Gesetzentwurf an, durch welchen die Re gierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen Belgiens mit denjenigen Staaten, deren Handelsverträge mit Belgien ablaufen, provisorisch zu regeln. Vor der Abstimmung über den vorgenannten Gesetzentwurf erklärte dec Minister Brernaert, es würde eines Specialgesetzes bedürfen, um die Eingangszölle abzuändern, die Situation bleibe darum so wie sie jetzt sei. Die Regierung werde nur provisorisch unterhandeln, j die Kammer behalte die Kontrolle. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung nahm die Krmmer die Kredite für die Vollendung der Maasbefestiguagen an. Madrid, 29. Januar, nachm. Die Generaldirektion der indirekten Steuern hat an die Zollämter ein Telegramm gerichtet, wonach die Ladung der Schiffe, welche innerhalb der Frist, die von dem 1 Februar d I festgesetzt ist, in einen spanischen Hafen einlaufen, selbst dann nach dem gegenwärtigen Zolltarif behandelt werden soll, wenn sie nach Ablauf der Frist tn anderen spanischen Häfen ge löscht wird. Petersburg, 29. Januar, nachm. Heute mittag fand die Ücbecführung der Leiche des Großfürsten Konstantin nach der Peter Pauls FestungSkirche statt. In dem impo- santen Leichenzuge folgten der Kaiser, der Kronprinz von Schweden und die Großfürsten zu Fuß dem Sarge, wahrend die Kaiserin und die Großfürstinnen demselben zu Wagen das Geleit gaben. Cettiuje, 29. Januar, abends. Heute fand ein feier- liches Requiem für den Großfürsten Konstantin Nikolaje witsch statt. Es ist eine vierzehntägige Hoftrauer an geordnet. Sofia, 29. Januar, abends Das Befinden des Mi nisters Stambuloff ist andauernd rin so befriedigendes, daß die Ausgabe von täglichen Bulletins eingestellt worden ist Die Wunde beginnt zu vernarben und zeigt keinerlei gefährlichen Charakter, vr. E selsberg ist nach Wien zu- rückaereist; derselbe hatte erklärt, daß eine Operation behufs Auffindung der Kugel unnötig wäre. — Für die Lieferung einer Million Stücke neuer bulgarischer Silbermünzen ü 5 Fccs. ist eine öffentliche Lizitation am 12. März o. anbe- räumt worden; Offerten find bis zum 11. März nachmittags tinzureichen. Deutsche« Reich. Dresden, 29. Januar. Auf Allerhöchsten Befehl wird wegen erfolgten Ablebens der verwitweten Frau Herzogin Ludovica in Bayern, geb. Prinzessin von Bayern, am Königlichen Hose die Trauer aus drei Wochen, vom 27. Januar bis mit 16 Februar d. I angelegt und wegen er folgten Ablebens des Großfürsten Konstantin Nikolaje witsch von Rußland die Trauer auf eine Woche, von Sonnabend, den 30 Januar, bis mit Freitag, den 5. Fe bruar, in Verbindung mit der bereits angelegten getragen. — Ein wahrhaft mustergiltigcs Beispiel von Uner schrockenheit gegenüber der Unbill der Witterung giebt, so schreiben die „Dr. Nachr.", unserer verfeinerten Damenwelt Ihre K. K. Hoheit Prinzessin Luise, die Gemahlin des Prinzen Friedrich August. Trotz aller Regenschauer und eines Sturmes, daß man kaum einen Regenschirm gebrauchen konnte, kutschierte die Prinzessin heute mittag, die beiden Füchse selbst leitend, in offener Kalesche durch die Straßen der Stadt. Neben der Prinzessin saß ihre Hofdame, auf dem Rücksitz des Wagens ein Kgl. Stallmeister. In liebens würdigster Welse erwlederte die Prinzessin nach allen Seiten hin die ihr von Passanten ehrfurchtsvoll gebotenen Grüße Leipzig, 29. Januar. Der Promotion Sr. K. Hoheit deS Prinzen Max wohnten gestern auch Se. Excellenz der Kultusminister von S-ydewitz und Hofrat Jakob bei. Se. Kgl. Hoheit Prinz Max fuhr nach beendeter Promotion mit Herrn Hauptmann von Haugk bei den Geh. Hofräien Prof, vr Wach und Prof Vr. Müller vor, um einem jeden derselben im Auftrage Sr. Majestät das Komturkceuz 2. Klasse vom Verdienstorden zu überreichen. Ueberdem zeichnete der Prinz noch einen jeden der genannten Herren durch Ueberreichung seines lebensgroßen Brustbildes mit ent« sprechender Widmung aus. Nächsten Sonntag verläßt der Prinz Leipzig, um nach Dresden zu seinem Regimente zurück- zukehren. / Berlin, 29 Januar. Zu Ehren deS w ürttembergi- schen KönigSpaareS fand gestern beim Prinzen Albrecht ein Galadiner statt, an welchem auch das Kaiser- paar, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Prinz und Prinzessin Heinrich, Prinz Friedrich Leopold u s w teilnahmrn — Heute früh ist das württem bergische Königspair von Berlin wieder abgereist. Der Kaiser gab demselben daS Geleit zum Bahnhofe und fuhr darauf mit dem Prinzen Heinrich nach dem Artillerieschieß plätze bei Jüterbozk, um einer Schießübung der Artillerie schießschule beizuwohnen. — Die Besserung im Befinden der Kaiserin Friedrich schreitet in regelmäßiger Weise fort, wenn auch dle Kaiserin noch genötigt ist, das Zimmer zu hüten. — Der Bundesrat genehmigte in seiner gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs vr. von Boetticher abge halten Plenarsitzung weiter mehrere Ausführungsbestimm ungen zu den neuen Handels- und Zollocrträgen, insbesondere die durch dieselben erforderlich gewordene Abänderung deS amtlichen Warenverzeichnisses und erteilte den Gesetzentwürfen für Eisaß-Lothringen über die Rechtsverhältnisse der Lehrer, über das Notariat, sowie w:qen Ausführung deS Reichs gesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung deS Personenstandes und die Eheschließung die Zustimmung. Dec Entwurf einer Verordnung über die Klasseneinteilung einzelner Orte wurde dem Ausschuß für Rechnungswesen und dem Ausschuß für das Landheer und die Festungen überwiesen. Eidlich wurde über die Wiederbesetzunq einer Mitgliedstelle bei dem Bundesamt für das Heimatwesen Be schluß gefaßt. — Die vom Bundesrate genehmigten besonderen Be stimmungen zur Ausführung der Handelsverträge be treffen hauptsächlich die Ursprungszeugnisse für den Wareneingang und verfügen tn dieser Beziehung: Die Zoll befreiungen und Zollermäßigungen, welche in den von Deutsch, land mit Oesterreich.Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz abgeschlossenen Handels- und Zolloerträgen enthalten sind, finden denjenigen anderen Staaten gegenüber, welche ver tragsmäßig Anspruch auf meistbegünstigte Behandlung haben, ohne weiteres Anwmdnng, während für die Warenetnfuhr aus den übrigen Staaten die Bestimmungen deS allgemeinen Zolltarifs in Kraft bleiben Aus diesem Anlaß sind Aus- führungsvorschnften über die Anwendung der begünstigten Zollsätze zu erlassen. Sie kommen tn Anwendung folgenden Staaten gegenüber, welche einen vertragsmäßigen Anspruch auf diese Begünstigung haben: Argentinische Konföderation, Belgien, Chile, Costarika, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Frankreich (einschließlich Monaco), Griechenland, Großbritannien (einschließlich der Kolonien und auswärtigen Besitzungen), Guatemala,HawaiischeJnseln, Honduras,Italien, Korea, Liberia, Madagaskar, Marokko, Mexiko, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Paraguay, Persien, Portugal, Salvador, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien, Süd afrikanische Republik, Türkei (auch Aegypten, Bulgarien und Ostrumelien), Vereinigte Staaten von Amerika, Zanzibar. Unter anderem wird vocgeschlagen, mit der Ausstellung der Ursprungszeugnisse für Getreide ausschließlich die deutschen Konsuln zu befassen. Bei der Ausstellung von Ursprungs nachweisen für Getreide erscheint die Anwendung besonderer Vorsicht geboten, da hier die Gefahr der Erschleichung von Ucsprungsattesten und eines Mißbrauches derselben wegen der damit verbundenen finanziellen Vorteile größer ist, als bei anderen tn geringeren Mengen zur Einfuhr gelangenden zoll- begünsttgten Waren. Für diejenigen zollbegünstigten Artikel, welche tn Deutschland erfahrungsgemäß nur aus Vertrags, stauten oder meistbegünstigten Ländern eingehen, wird im all- gemeinen von der Forderung von Ursprungszeugnissen Ab stand genommen werden können; nur bezüglich des Rind viehes (Ochsen und Jungvieh) wird eine Ausnahme zu machen sein, da der Umstand, daß seit Jahren die Einfuhr desselben nur aus Vertcagsstarten oder meistbegünstigten Ländern er folgt, nicht auf die Produktionsverhältnisse, sondern auf veterinärpolizeiliche Maßregeln zurückzuführen ist. Ferner dürfte auch für Waren, welche aus nicht meistbegünstigten Ländern eingehen, von dem Erfordernis der Ursprungs nachwelse dann abzusehen sein, wenn der Wert derselben ein so geringer ist, daß er weder an sich, noch nach dem Werte der Gesamteinfuhr gegenüber von Bedeutung ist. Ursprungs- Zeugnisse beim Eingang von «Speiseöl in Flaschen oder Krügen und von Olivenöl in Fässern aus meistbegünstigten Ländern kommen tn Fortfall. Für den Fall, daß Spanien und Portugal aus der Reihe der in Deutschland meistbegünstigten Länder ausscheiden, müssen Ursprungszeugnisse noch erforder- lich werden für Südfrüchte, Rosinen, getrocknete Mandeln, Olivenöl tn Fässern und amtlich denaturiert. — Die Kommission für daS bürgerliche Gesetz buch hat in ihren Sitzungen am 25. und 26. Januar die 88 369 bis 380 erledigt. — Vom 1. April 1891 bis zum Schluffe des Dezember 1891 sind im Deutschen Reich voa Einnahmen (einschlteß. lich der kreditierten Beträge) an Zöllen und gemeinschaft lichen Verbrauchssteuern, sowie vo.i anderen Ein-