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Nummer 123 - 25. Jahrgang Smal wöch. Bezugspreis in Juni S.— einschl. Bestellgeld. Anzeigenpreise cke Igesp. Petitzeile 3ÜL, Stellengesuche 30 L. Die P imeklamezeile. 8V Milli. Meter breit. 1 ^t. Ofserteng lühren für Selbstabholer 20 L. bei Uebersenöung r rch die Post außerdem Portozuschlag. Einzel-Nr IN Sonntags-Nr 15 L. Teil: I. Hillebrand in Dresden. Zacov LckubOes.m.b ü. iiii»!»«ntk.csl«p«!lp>»Ir iimümk kit« Ittnits. leiprign llnöe SZ Söckslsctie Sonntag, 6. Juni 1926 Im Fall« höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Lieferung sowie Erfüllung v. Anzeigenaufträgen u. Leistung o. Schadenersatz. Für undeutl. u. v. Fern- ruf übermitt. Anzeigen übernehmen wir deine Ver. antivortung. Unverlangt eingesandte u. m. Rückporto nicht versehene Manuskripte werd. nicht aufbewahrt Sprechstunde der Redaktion 2—Z Uhr nachmittags. Hauptschriftleit.: Dr. Joseph Albert. Dresden. 1) o lAzeitun a bell I8Z0 lXIM-Uil vresüsn - kkivilliinSil D.lchaftssiklt», Lruc» und wrrlag- Eaxonia Luchdruckerei »mbH.. Dretden-A. l, Poliersttahe II. ^»rnru» SIVIL. PolUchkMonto Drkide» I«Ii>7 V.nNont«: vnfs.nae » ^rivstbe. Drerde». »»^»MWWWWWWWWMWWMW^WWWWW, Für christliche Politik und Kultur cktedaktto» der Sächsische» Volkst»U«»S Dresden-«Usl-dt 1. Polierslratze 17. gernru» »011! und 21VI2. Die unbedingte Notwendigkeit -er Locarno-Verträge — Ein zweites Mat könnte Frankreich die Kraftprobe von 1914 nicht wieder abtegen Zentrum un- Volksentschei- Das nachstehende Referat des Abg. Dr. Bockius, das auf der Tagung des Augustinus-Vereins in Frankfurt a.-M. am 1. Juni gehalten worden ist. enthält eingehendes Ma terial zur Beurteilung der Frage der Fürstenabfindung. Die Generalversammlung des Augustinus-Vereins ivar einmütig der Ansicht, daß dieses Referat möglichst weit in der gesam ten deutschen Presse Verbreitung finde. Da immer wieder festgestellt werden muß, daß in den Wählerkreisen die Kennt nis der Zusammenhänge in der Fürstenabfindung sehr man- ge!l>aft sind geben wir das Referat in vollem Wortlaut. Das Referat hat die Aufgabe, die Stellung der Zentrums- -artei zum Volksentscheid betr. entschädigungslose Enteignung der Fürstenvermögen zu untersuchen, die in dem Votum des Parteivorstandes auf Stimmenthaltung der Oefsentlichkeit bekannt ist. Gegenstand der Untersuchung ist damit nicht der In - halt des Volksbegehrens aus entschüdigungslose Enteignung der FürsteNvermügen allein. Die Argumente, welche be züglich dieses Volksbegehrens von der Zentrumsfraktion des Reichstages und dem Neick-sparteivoNstand geltend gemacht wer den, sind zum großen Teil in der initiativen Mitwirkung an sogenannten Kompromißgesetzanträgen und in einem eigenen Zentrumsgesetzentwurf bis zu formulierten Rechtssätzen'vorge drungen. Diese stellen sich im Gegensatz zur entschädigungslosen Enteignung als vermögensrechtliche Auseinander setzung dar und lehnen damit jedenfalls eine vollständig ent- schädigungsiose Enteignung ab. Diese parlamentarische Gesetz- ebungsarbeit im Reichstagsplenum und im Rechtsausschutz ge- ört daher mit zum gestellten Thema. Da die Gesetzgebungsarbeit bis jetzt jedoch zu keinem Re sultat geführt hat, muß ferner die Frage behandelt werden, ob wegen dieses Umstandes eine andere Stellung der Partei zum sogenannten Volksentscheid zu fordern ist. Die Frage ist so zu stellen! „Ist der entschädigungslosen Enteignung zuzustimmen, ivenn und weil eine gerechte Auseinandersetzung parlamen tarisch nicht zu erreichen ist — etwa nach dem Grundsatz des geringen Uebels?" Der Beurteilung des Volksenisclieids betr. die Enteignung der Fürsteuvermögen ist die Frage der Notwendigkeit einer reichsgcsetzlichen Regelung dieses Gebietes, d. h. eines Rechtsverhältnisses zwischen den Ländern und ihren frühe ren Fürsten voranzustellen. Denn sowohl der Volksentscheiü auf Enteignung als auch die Kompromißgcsetze auf Aus einandersetzung erstreben beide eine reichsgesetz- liche Regelung, da sie beide die Notwendigkeit einer Entschei dung dieser Fragen durch Reichsgesetz bejahen. Daß das Reich dos Recht hat, diese Regelung zu treffen, wurde nur von den Deutschnationalen bestritten, ist aber nach der Verfassung, wie überzeugend nachgewiesen wurde, zweifellos. Außer den Deutsch- nationalen erkennen die Parteien sämtlich die Notwendigkeit einer solchen reichsgesetzlichen Regelung an. Sie ist dadurch veranlaßt, daß die Auseinandersetzungen zwiscl>en Land und Fürst sehr zuungunsten des Landes ausgefallen sind, manche Län der zu einer Auseinandersetzung noch nicht kommen konnten, weis es an einer wu-w und klaren Bestimmung fehlt, die spe ziell für die Auseinandersetzung und nur für diese zu gelten hätte. Nach der Revolution hoben sich in Ausführung des Ar tikels 17 der Reichsvcrfassung sämtliche früheren monarchischen Länder eine republikanische Verfassung gegeben, wodurch in jedem einzelnen Land die Republik ordnungsgemäß durch den Bolksmillen zustande Kain. Die Monarchen wurden nicht bloß durch die Revolution, sondern auch durch die Verfassung ihrer Negierungsrechte entkleidet. Das sind die einzigen Be stimmungen. welche die Verfassungen zu dieser Frage des Ver hältnisses des Staates zu den früheren Fürsten enthalten. Aus drückliche Vorschriften über eine Vermögensauseinandersetzung der Fürstenhäuser mit den Ländern unter näherer Bezeichnung des Staatseigentums und des Privateigentums der Fürsten feh len. Infolge Fehlens dieser ausdrücklichen Bestimmungen haben die Fürsten in großein Umfang die Zivilgerichte zur Entscheidung angerusen, und zwar betr. Feststellung des Privateigentums an einzelnen Vermögensgegenständen. Diese Entscheidungen sind durchweg beim Streit des Landes mit den Fürsten bezüglich der Zuteilung des Eigentums zugunsten der Fürsten aus- Keule: „Unterhaltung und Wissen" Das Neue Leben Beiträge: Der ruhend« Pol (von MfonS Heilmann); »Ich klage niemand an als mich selbst* (von Giovanni Pavini); Der Rundfunk (von W. BrllllS); Trinkfreiheit oder Rauschzwang? (von Prof. Dr. Sticker). „Technische Rundschau" „Die Wett" (illustnert) Die „kleine Abkühlung" Paris, 5. Juni. Gestern hielt im französischen Senat vor der Ab stimmung über die Locarno-Verträge Briand eine höchst bemerkenswerte Rede. Nachdem er zunächst eine umfassende Darstellung der Verhandlungen, die die Locarnoverträge ein leiteten, gegeben hatte, ging er auf den deutsch-russischen Per- trag ein: „Ich versichere, so führte Briand aus, daß der deutsch russische Vertrag im ersten Augenblick für mich eine kleine Ab kühlung war. Doch darf nw„ Deutschland keinen Vorwurf daraus machen, daß es diesen Vertrag unterzeichnet hat. Ich glaube nicht, daß der Vertrag den Charakter hat. den man ihm mancherseits beiinißt. Der Vertrag hat unter den Signatar- Mächten des Vertragswcrkes von Locarno eine ziemlich starke Erregung hervorgerufen. Doch können wir die Zusicherung eben, daß der Vertrag durchaus friedlich ist und daß er einer der Verpflichtungen Abbruch tut, die sich für Deutschland aus den früher abgeschlossenen Abmachungen ergeben. Ich bin ausdrücklich ermächtigt, diese Erklärung abzu geben. Wenn Deutschland verkündet, daß es diese Vertrüge getreulich beobachtet, so will ich ihm gern glauben. Trotzdem bleibt es mir unbenommen, zu wünschen, daß mein Land aus seine Sicherheit bedacht sein möge. (Lebhafter Beifall!) Der deutsch-russische Vertrag ist vielleicht eine inoppurtune Kundgebung, doch könnte Deutschland auch ohne diesen Vertrag so Vorgehen, wie jetzt aus Grund des Vertrages. Bei Nichtvor handensein des deutsch-russischen Vertrages wäre die politische Lage auch nicht anders, als wie der Senat sie angetrossen habe." Die Schlußworte Briands klangen in einer Aufforderung zur Versöhnung der beiden Völker aus. „Beide Völker haben eine große Vergangenheit und können mit Recht daraus stolz sein, beide Völker haben Fehler und Vorzüge. Daß das deutsche und das französische Volk jedoch ewig verdammt sein sollen, sich gegenseitig zu zerreißen, das kann und will ich nicht glauben." An einer anderen Stelle sagte Briand: „Frankreich zählt 40 Millionen Einwohner, während Deutschland 60 Millionen hat. Das müssen wir uns immer wieder ins Gedächtnis zurück- rufen, wenn es auch Anlaß zur Bewunderung sein kann, daß wir 1914 trotz numerischer Unterlegenheit dem Anprall des Feineds stand hielten. Wir dürfen das umso weniger vergessen, weil wir ein z weitesmal diese Kraftprobe nicht wieder werden oblegen können. Aus dieser Erkenntnis Hernus ergab sich für uns die Notwendigkeit, den Weg von Locarno zu beschreiten. gefallen, da die Gerichte sich auf einen „formalen" Rechts standpunkt des Rechts vor der Revolution stellten, ohne die Tat sache der Revolution und der neuen Verfassungen zu berücksich tigen. Ueber den Begriff des „formalen Rechts" wird später noch zu sprechen sein. Alle früheren monarchischen Länder waren daher gezwun gen, mit den Fürsten günstige Auseinandersetzungs vertrüge unter dem Druck dieser Rechtssprechung aüzuschlie- ßcn oder zu versuäM, sie abzuschließcn. Ueber diese Aus- einandersetzungsvcrträge sämtlicher Länder wurde von den Re gierungen dieser Länder dem Nechtsansschuß Bericht erstattet. Es handelt sich um Preußen, Thüringen, Sachsen-Weimar- Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Ko- burg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schivarzburg-Son-ershau- sen, Reuß j. L., Reuß ä. L., Mecklenburg-Streiitz, Baden. Braun schweig. Anhalt, Waldeck, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Württemberg, Hessen, Bayern, Lippe-Det mold. Die Auseinandersetzungsverträge sind in allen diesen Staaten mit Ausnahme von Preußen, Hessen. Koburg-Gotha wirksam geworden. Diese drei Länder I)aben deshalb, weil sie zu keiner Auseinandersetzung kommen können, im Rechtsaus schuß ihr Interesse an der r e i ch s gesetzlichen Regelung im Sinne des Kompromißgesetzcntwurfes direkt ausgesprochen. In den Ländern mit zustandegekommenen Auseinandersetzungen haben die Fürsten öfters eine weit über IttOprozentige Aufwertung der Gcldabfindungssummen verlangt und auch durch Schiedsgerichtsurteile schon zugesprochen bekommen. Viele dieser Länder l)äben sich deshalb nicht gegen die reichsgesetz liche Regelung und für die Gleichstellung der Aufwertungs ansprüche der Fürsten mit dem allgemeinen Aufwertungsrccht in einem Reichsgesetz auch direkt ausgesprochen. Die aus diesen Gründen notwendig gewordene reichsgesetz liche Regelung ist im Reichstag durch den demokratischen Antrag vom 23. November 1925 in Gang gebracht worden. Dieser An- Ein großer Teil der Sitzung wurde mit einer Rede des Generals Bourgeois ausgefüllt, der zahllose Daten und Angaben über die militärischen Rü st ungen Deutsch lands verlas. U. a. behauptete er, daß erst unlängst im Schivarzwald große militärische Manöver stattgefunden hätten. Der Schwarzwald sei von Patrouillen durchzogen worden, dis von Offizieren der Marine geführt worden seien. Diese Patrouil len hätten Hebungen anhand von Karten abgehalten und seien dabei stets in allernächster Nähe der Eiscnbahnstränge zu sehen gewesen. Wahrscheinlich seien sie damit beaustragt gewesen, die Möglichkeiten zur Beförderung der Artillerie durch die Eisen, bahn zu studieren. Nach Schluß der Gesamtdcbatte und nach einer letzten Erklärung Briands hat der Senat mit 272 gegen 6 Stimmen sein Einverständnis mit den Verträgen von Locarno erklärt. Paris, 5. Juni. An der gestrigen Pariser Börse wurde ein starker Rück- gang des Franken verzeichnet. Die Gründe dieses nuerlichen Frankensturzes sind nicht klar zu erkennen. Es hat aber den Anschein, daß das gestrige ExposS des Finanzministeriums Per et einen ungünstigen Eindruck hinterlicß, ebenso wie der gestern veröffentlichte Ausweis der Bank von Frankreich. Die Reform -es Dölkerbundsrakes Die Reise Briands und Chamberlains Paris. 0. Juni. (Drahtbericht.) Im Zusammenhang mit der Reise Briands nach Genf betont das Journal, daß den Hauptgegenstand der Besprechungen die Reform des Völkerbundsrates bilden werde. Die Frage sei noch nicht soweit geklärt, daß man schon eine Entschließung erwarten könne, zumal die Staaten, die ihre Kandidaten ange meldet hätten, noch nicht endgültig verzichtet hätten. Polens Verzicht sei schon vor der Staatsumwälzung erfolgt. Brasle lien sei schwankend und Spanien habe noch nicht im ge- ringstcn nachgegebcn. Eine andere wichtige Frage sei dis ungarische Angelegenheit. Ungarn verlange, von der Auf sicht des Völkerbundsrates befreit zu werden. Der ungarische Sä,ritt sei nach dem Urteilsspruch in Budapest eine Kühnheit, zumal die Frankenfälscherafsäre sicher vor dem Völkcrbundsrat zur Sprache gebracht werde. London, 5. Juni. (Drahtbericht.) Sir Austen Chamberlaln reist heute zur Tagung des Böl- kcrbundsrates nach Gens ab. trag erstrebt die Auseinandersetzung evtl, eine Enteignung gegen Entschädigung, nicht die entschädigungslose Enteignung. Nachdem so der Stein ins Rollen war, kam sofort am 25. November 1925 ein kommunistischer Antrag auf völlige cnt- K. K.V. ^rliolungsliemi Waldlrieden kür Icatüoll'sctie Kaulleute und verwandte öeruk« kt-lecsrießrcxja ü» Ißürin^ev 6»6n«t»tioa I^eiv1i»rä«1>runo rr kernsprecken Kummer 109 «rlreteo »o r m. 6. H., Lkeuuüt» 1.8». ^iie»t«rstr»ü« 1 rr kerospr«e1»er vnä 2166 5 0NNLK UND XVINI-LK v»vor»u-t««t» 1-»e« »w PI»t»e. »nr >V»I<1 Kel---r»