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Die WHmtz-Mtmig 82. Jahiyang Mittwoch den 8. November 1916 abends Nr. 2K0 * Mit achtsettlgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Inserat« werden mb 20 Pf., solche aus unsere« Amtshauptmauuschast init 18 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 40 bez. 35 Pf. - Tabellarisch« undkomplizierteJnseratö mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im - redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Meiheritz - Zeitung* ' erscheint täglich mi. Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr- lich 1 M. 80 Pf., zwei- monatlich 1 M. 20 Pf., emmonatlichOOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post- , TUHeitiW M AMM fir HPlMOe, Sjmthelielg il. ll Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Die nachstehende Verordnung über einen Höchstpreis für Weizengrieß wird hier durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. kö Drrsden, den 6. November 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß. Vom 2. Noveibber 1916. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaß,.ahmen zur Sicherung der Volks- rrnöhrung vbm 22. Mai 1916 (RGBl. S. 401) wird verordnet: 8 l Der Preis für Weizengrieß darf beim Verkauf an den Verbraucher 56 Pfennige für da» Kilogramm nicht übersteigen. 8 2. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den in 8 1 bestimmten Preis überschreitet; 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags ausfordert, durch den der Preis (§ I) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, lingezogen werden. 8 3. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 4. Diese Verordnung tritt am 20. November 1916 in Kraft. Berlin, den 2. November 19'6. Der Stettvertteter des Reichskanzlers. vr. H elfferich. Rüben. Die Ausfuhr von Kohlrüben und Möhren aller Art aus dem hiesigen Bezirke wird gemäß 8 4 der Verordnung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts über Höchstpreis für Rüben vom 26. Oktober 1916 (RGBl. S. 1204) hiermit verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Wer Innerhalb des Bezirks für feine Rüben usw. keinen Käufer findet, wolle sich an den unterzeichneten Kommunaloerband wenden. Dippoldiswalde, am 7. November 1916 3934 a Mob. II. Der Kommunal-Berband. Fleischer-Kundenlisten. Der Eintrag eines Haushalt» in die Kundenlisten der Fleischer darf nur erfolgen, wenn der Haushaltungsvorstand einen von der Ortsbehörd' seines Wohnortes auszu- s stellenden Ausweis beim Fleischer abgibt Der Fleischer hat die Ausweise mit der I Kundenliste der Ortsbehörde zur Prüfung einzureichen. Der Ausweis wird später von der Gemeinde an den Haushalt zurückgegeben. Für die Einträge im November d. I sind die Ausweise spätestens bis zum 11. November 1Ä1K an die Fleischer und von diesen bis zum 14. d. M. an die Ortsbehörde abzugeben. Bei Aenderungen in Bezug auf die Fleischversorgung ist der Ausweis von dem Haushaltungsoorstande spätestens vor dem erneuten Eintrag in eine Kundenlifte der Gemeindebehörde seine» Wohnortes zur Abänderung vorzulegen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit Ge- fängnis bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dippoldiswalde, am 1. November 1916. llss» Nach neuerer Anweisung des Kgl. Ministerium» dyr Innern darf von den Kartoffel» erzeugern für den eigenen Hausbedarf l >/r Pfund auf den Kopf und Tag nicht mehr bis 15. August, sondern nur noch bi« 15. Juli zurückbehalten werden, das ist vom 15. November ab für den Kopf 360 Pfund. Die hierdurch frei werdenden Kartoffel mengen sind den Bedarfsgemeinden, die nicht voll beliefert werden konnten, zur Ver fügung zu stellen. Dippoldiswalde, am 7. November 1916. Der Kommunalverband. Von heute ab gelangen sLwlUodo 8tüoto der 4- Lttsgkanlolko zur Ausgabe. 8parka«so vlppolcktswalcko, am 8. November 1916. Freitag den 10 November 1916 mittags l/2l Uhr sollen im Hotel „zur Tellkoppe" folgende Gegenstände als: I gnov«» gvmmib«» Vvldilil mit kskmvn- l«i»itvn (Friedrich den Großen darstellend), l Kani« mit Lehne (lackiert), I Knunelin (Grundfarbe) zirka 25 Pfund, sowie 3 (gelb und blau) meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. <2 205/16. Der Gerichtsvollzieher de» König!. Amtsgericht». Gemeindevorftand. Die Vemeindevorstandsstelle der Gemeinde bei Kreischa mit 800 Einwohnern ist am I. Januar 1917 neu zu besetzen. Geeignete Bewerber wollen sich mit Gehaltsansprüchen bis zum 15 d. M. beim Unterzeichneten melden. Müller, Gemeindeältesler. Lokales »nd Sächsisches. Dippoldiswalde Bei der Ztnnsammlung sind Gegenstände von kunstgewerblichem oder kunstgeschichtlichem Wert von der Beschlagnahme zu befreien. Das Ministe rium hat zum Sachverständigen hierfür den Direktor des Kunstgrwerbe-Museum» Prof. vr. Berling, Dresden-A-, Lliasstraße 34, bestimmt. — Wildschaden. Noch immer scheint die Annahme verbreitet zu sein, daß im Oberforstmeislereibezüke Bären- fels Hochwild auf den Fluren in übermäßiger Weise Schaden anrichtet. Dies? Annahme entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Ls sei daher an dieser Steile darauf hin- gewirsen, daß das Auftreten und der Bestand des Hoch- wilde» von Jahr zu Jahr stark zurückgegangen ist, und daß in gleicher Weise die berechtigten Klagen über zu großen Wilvschaden mehr und mehr verschwinden. Altenberg. Dem canck. ptiilol. Gesreiten Helmuth Noack im Schützen-Regiment Nr. 108, Sohn des Herrn Kantor Noack hier, ist sür sein tapferes Verhalten vor dem Feinde da» Eiserne Kreuz 2. Klass« verliehen worden Sein Vater ist bereit» zum zweiten Male als Landslurmmann im Kriegs dienst und gegenwärtig dem Stabe einer Reservedivision im Weiten zugeteilt. Possendorf. Unsere diesjährige Kirmesfeier am ver gangenen Sonntag nahm einen recht ruhigen Verlauf. Wenig Gäste von auswärts hielten in den Ortschaften unserer Parochie Einkehr. Wie konnte es bet der großen Lebensmittelknappheit auch anders sein. Mancher wird wohl an die gute alt« Zeit gedacht haben, wo gerade zur Kirmes der Tisch reichlich gedeckt war und wo an diesem Feste in allen Häusern Lust und Freude mit einzog. Aber wir leben jetzt tn der Kriegrzeit und müllen darum mit verständiger Einsicht und ohne zu klagen alle Entbehrungen ' gern ertragen. Einschränkungen sind jetzt überall nötig, j« länger Ker Krieg dauert, desto nöliger. Es kommen aber wieder bessere Zeiten, will» Gott, recht bald. Jetzt gilt e» aber mitzuhelsen, daß durch opferwillige Selbst beschränkung im Verbrauch unserer Erzeugnisse der nieder trächtige Aushungerungrplan unserer' Feinde zuschanden werde. — Bei dem hiesigen Standesamte sind im Monat Oktober eingetraaen worden: 5 Geburtrfäile (4 männliche, 1 weiblicher), 3 Eheschließungen und 8 Sterbefälle, dar unter 1 Bewohner aus Quohren, welcher den Heldentod fürs Vaterland erlitten hat. Dresden. Staatliche Anerkennung des Arbeiter- Turnerbundes in Sachsen. In Sachsen werden seit einiger Zeit sür Eisenbahnfahrten im Interesse der Jugend- pflege unter gewissen Bedingungen erhebliche Fahrpreis- «Mäßigung?» gewährt. Die von den Arbeiterturnern veranstalteten Jugendausflüge wurden dieser Vergünstigung bisher nicht teilhaftig. Auf eine Eingabe des sächsischen Albeiter-Kreisturnrats an» Finanzministerium hat dieses jetzt milgeteilt, daß der Arbeiter - Turnerbund 4. Kreis (Sachsen) als selbständige Organisation sür Jugend- pflege anerkannt worden sei und die Fahrpreisermäßigungen auch ihm gewährt werden sollen, wobei jedoch voraus gesetzt wird, daß sich der Bund jeder politischen Betätigung enthält. Rathen. In den Bergen der nächsten Umgebung sind am Sonntag wiederum zwei Klettrrer au» Dresden verunglückt. Sie sind mit dem Leben davongekommen, haben jedoch, besonders der eine, bedeutende Ver letzungen erlitten. Nachdem ihnen die erste ärztliche Hilse zuteil geworden war, fand die Ueberführung nach Dres den statt. Leipzig. Wegen unerlaubter Veranstaltung von In venturausverkäufen ist die Leipziger Staatsanwalt schaft gegen eine Reihe von großen und kleineren Ge schäften der Konfektionsbranche vorgegangen. Der erste derartige Fall beschästigte jetzt das Leipziger Schösfenge- richt. Der Gefchäslssühr« eine» Modehauses war des Vergehens gegen die Bundesratsverordnung vom 25. Fe bruar 1916 angrklagt'in d?r Inventurausverkäufe zu ver anstalten untersagt ist; es ist allerdings nachgelassen, 20 Prozent der Jnventurmasse zum Ausverkauf zu bringen. Der Angeklagte hatte im Juli Anzeigen in den Zeitungen erscheinen lassen und Plakate in den Schaufenstern de» Geschäftes ausgehängt, in denen zu lesen war, daß ein Saisonausverkauf mit sehr billigen Preisen und großen Ucberraschungen und dergleichen mehr stattsinde. Das Ge richt erblickte in dieser Aufmachung, in der die Wörter „Inventur" und „Ausverkauf" zwar nicht zusammenstan den, aber besonders hervorgehoben waren, einen Anreiz auf das Publikum zu beschleunigten Einkäufen, die die Verordnung gerade verhindern wollte. Das Urteil gegen den Angeklagten lautete auf 1000 M. Geldstrafe oder 66 Tage Gefängnisstrafe. Leipzig. Das Tafelgerät der alten Ratsherren ist bei der letzten Jnventuraufnahme im alten Rathause in einem ehrwürdigen Schranke aufgefunden worden. Ls sind in der Hauptsache kunstvoll geschliffene Gläser aus dem 18. Jahrhundert sowie ältere Gläser aus dem 16.und ^.Jahr hundert. Außerdem wurden künstlerisch wertvolle silberne Lössel, Zinnteller und andere Tischgeräte aufgesunden. Die Gegenstände sind geordnet und in einem Glasfchrank in der Ratsstube aufgestellt worden. Chemnitz. Bei einer von der hiesigen Kriminalpolizei in einer Wohnung der inneren Stadt erfolgten Durch suchung wurde u. a. ein« große Anzahl Pelz waren im Werte von etwa 11000 M. vorgefunden. DItse Waren rühren, soweit bisher festgestellt werden konnte, von Dieb stählen in Pelzwarengeschäften, die der Dieb gelegentlich kleinerer Einkäufe ausgeführt hat, und von Schaufenster- einbrüchen tn verschiedenen Städten her. Der Dieb und Inhaber der obenerwähnten Wohnung, ein 48 Jahre alter, bereits mit Zuchthaus vorbestrafter Kellner und Händlev au» Rochlitz, der hier mit den gestohlenen Waren einen schwunghaften Handel getrieben zu haben scheint, wurde in Neustadt a. Orla bei einem erneuten Diebstahl in einem Pelzwarengeschäft ertappt und festgenommen.