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s -rMbMlksflMnö Tageblatt m) Amtsblatt G -«r»fpv«p»r, Ä7L.g „ siir bis kal.mö LtäbtirchenZchSr-rn in Ms.Grllnhain.ÄMn8lem.TohaM- gs-rgsn§ta-t.^Sßmt5 Ä-uM1rl.<KchMberg.SchwavtznberL bZw-M-enfelr. Aus 81 eg, soll Dresden, am 14. März 1907. Ministerium des Inner«. Hohenthal. Papst. » Aue, den 1b. Mai 1907. Beziehungen und in« iilÄ akd lds »er en. bis «0 Jahr-« so- er- abgehaltrn werden. (Tin Gedeck 3 ^r). Wir gestatten uns, hierzu die geehrten kaiserlichen und königlichen Behörden, wie die Einwohnerschaft unserer Stadt und der übrigen Gemeinden des Auertales leitenden Männer in Deutschland zu bilden. Seine War- " i der zwischen beiden Staaten etwa auftauchendefl Differenzen verdient gewiß Beachtung und wird sie hoffentlich in England auch finden. Vorstehendes Ortsgesetz über die Krankenversicherung der Dienstboten in Schwarzen berg wird hiermit genehmigt. Sonnabend, aSraum des hie> Schwarzenberg, am 8. Januar 1907. Der Stadtrat. vr. Rüdiger, Bürgermeister. Iznsenuul.rnNihm» sür du «m Sonnabend, 18. Mai 1907. Dev Krisadministev nung vor übereifriger Behandlung Wer die deutsch - eugttschen , In einer in London abaehaltenen Versammlung stellte Kttegsmtntfter Haldane bezüglich der Verhältnisse aus dem «st Kontinent mit Befriedigung fest, daß die freundschaftlichen Schubert, Stadtrat. Enders. Die Landgemeinde Bernsbach beabsichtigt ihr Ouellwasser mittels eines Stollens durch die Flur Grünhain nach Bernsbach zu leiten. Die durch Beschreibung erläuterten Pläne, aus denen Zweck und Gestaltung der beabsichtigten Wasserleitung sowie die Aus dehnung und die Art, in welcher fremde Grundstücke davon berührt werden, zu ersehen ist, werden nebst Beifugen gemäß 8 14 deS Gesetzes vom 28. März 1872 vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab 2 bis zum 1«. Juni LSV7 zu jedermanns Einsicht an Kanzleistelle der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann schaft mit der Aufforderung ausgelegt, darauf bezügliche Einsprüche bei deren Verlust binnen der vorbezeichneten Frist hier anzubringen. 732 v. Schwarzenberg, den 14. Mai 1907. Königliche Amtshauptmanuschast. Herstellung der Abtrittsgrube». Um bestehenden irrtümlichen Meinungen zu begegnen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch für ältere Abtrittsgruben, die genügend fest und undurchlässig ge mauert Md, eine Abdeckung mit Bohlen nicht genügt, da ein solcher Zustand bereits nach der Bauordnung für die Stadt Aue vom 17. Juli 1861 unzulässig wär. Wie kürzlich der englische Premierminister -ampbell Bannerman, so hat sich jetzt auch der englische Kriegsminister über die deutsch^nglischen Beziehungen ausgesprochen. Mini ster Haldane kennt Land und Leute bei uns zur Genüge, um sich ein zutreffendes Urteil über die allgemeine Richtung unserer Politik und di« ost bewährst Friedensliebe her Feier des Königs-Geburtstags in Aue. Zur Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Königs Friedrich August Sonnabend, den SS. Mai, Nachmittag « Uhr im Stadtkeller Die Firma Julius Küblers Erbe« will zum Betriebe einer neuen Schneide mühle auf Flurstück 645 des Flurbuches für Crandorf eine Spiralturbine aufstellen. Zur Zuleitung des Betriebswassers soll die vorhandene Wehr- und Grabenanlage bis au den von der Staatsstraße ins Cranoorser Staatsforstrevier führenden Weg unverändert benutzt werden. Unterhalb dieser Stelle soll das Wasser von einem 2 m langen und 2 nr breiten Behälter aus durch 70 cm weite Eiseurohre über Flurstück 643 und 642 auf die Turbine und von da in einem überwölbten Untergraben wieder in das Schwarzwafser geleitet werden. Von dem Behälter aus soll ein Abfallgraben angelegt werden, von besten oberen Teile aus die Wiesen des Flurstückes 645 gewässert werden können. DaS alte Schleifereigebäude soll in Zukunft nicht mehr dem Betriebe dienen. Beschreibung und Zeichnungen des Unternehmens liegen an Amtsstelle aus. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privat- rechtStiteln beruhen, bei deren Verlust biuneu 14 Tage«, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Scbwarzenberg, nm 16 Mai 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Ortsgesetz, die Krankenversicherung der Dienstboten betreffend. ß 1. Alle Personen, die in Schwakenberg in einem nach den Bestimmungen der revidierten Gesindeordnung vom 81. Mai 1898 zu beurteilenden Dienstverhältnisse stehen und nicht schon als in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt auf Grund des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 18. August 1902 in Verbindung mit dem Reichsgssetz vom 5. Mai 1886 krankenversicherungspslichtig sind, sind verpflichtet, der »Ortskrankenkasse zu Schwarzenberg" beizutreten. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Dienstboten, welche bei Inkrafttreten dieses Ortsgesetzes bereits einer Betriebs- (Fabrik-) Krankenkasse angehören, während der Dauer dieser Mitgliedschaft. 8 2. Die Dienstherrschaften haben jeden Dienstboten, der auf Grund des 8 1 der Ortskrankenkasse beizutreten verpflichtet ist, spätestens am 3. Tage nach dem Beginne der Beschäftigung bei der Verwaltung dieser Kasse anzumelden und spätestens am 3. Tage nach Beendigung der Beschäftigung daselbst abzumelden. Die Meldungen haben mittelst der jeweilig vom Kassenvorstande vorgeschriebenen Formulare zu erfolgen. Die Versäumnis dieser Meldepflicht zieht eine Geldstrafe bis zu 20 Mark nach sich. Außerdem sind Dienstherrschaften, die ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, die die Krankenkasse auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift zu Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Dienstperson gemacht Hap Die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen für die Zett, während derer die nicht angemeldete Dienstperson der Krankenkaste anzugehören verpflichtet war, wird hin durch nicht berührt. 8 3. Die Dienstherrschaften sind verpflichtet, die Beiträge fiir ihre Dienstboten zur Krankenkasse zu entrichten. Ein Drittel haben sie auS eigenen Mitteln, zwei Drittel vor schußweise für ihre Dienstboten zu bezahlen. Sie sind berechtigt, die vorschußweise entrichteten Beiträge den Dienstboten bei jeder regel mäßigen Lohnzahlung zu kürzen, soweit sie anteilswetse auf die LohnzahluvgSperiode entfalle-, : H 4. /Die Beiträge sind so lange zu zahlen, W die vonsthriftSmSMi A-meDurH Rückständige Beiträge werden in derselben Weise beigetrieben wie Gemeindeabgaben. 8 5. Streitigkeiten zwischen Dienstboten und Dienstherrschaften über Berechnung nnd Aufrechnung der zu leistenden Beiträge werden von der Aufsichtsbehörde der Orts krankenkasse zu Schwarzenberg entschieden. 8 6. Dieses Ortsgesetz tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft-, gleichzeitig tritt das Regulativ, die Errichtung einer Krankenkasse für Dienstboten in setz Stadt Schwarzenberg betr., außer Kraft. Hur Feier deS Geburtstages Sr. Majestät des Königs Friedrich August soll hier Sonn abend den 2b. Mai nachmittags »/.Luhr im Bade Ottenstein ein allgemeines Festmahl veranstaltet werden. Preis deS Geoeckes 3 Wir gestatten uns, die geehrten Kaiserlichen und Königlichen Behörden, sowie die Einwohnerschaft unserer Stadt und der Nachbargemetnden hierzu ergebenst einzuladen und bitten die Beteiligung an dem Festmahle entweder im hiesigen Stadthaus« oder im Bade Ottenstein spätesten- bis 23. vsS. MtS. anzumelden. Gleichzeitig bitten wir die hiesige Einwohnerschaft zur Feier des Geburtstage- Sr. Majestät deS König- die Häuser mit Flaggenschmuck zu versehen. Schwarzenberg am 17. Mai 1907. Der Rat der Stadt. , vr. Rüdiger, Bürgermeister. nachstehende, mit seiner Veröffent- ^TTtzTvTT4 lichung in Kraft tretende Ortsgesetz, die Kran- kenversicherung der Dienstboten betr., wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Schwarzenberg, am 1b. Mai 1907. Der Rat der Stadt, vr. Rüdiger, BürgermeWr. . Markert. den 18. Mai LV07 vormittags 10 Uhr sollen im Der- isigen Königs. Amtsgerichts, 6 Ballen Herrenkleiderstoffe gegen sa- bietend versteigert werden. aebenst einzuladen und bitten die Beteiligung entweder im Stadthause, Zimmer 13, oder bei dem Stadtkellerwirte spätestens bi- zum 22. Mai 1907 anzumelden. An unsere Einwohnerschaft richten wir die Bitte, an diesem Läge ihre Häuser zu beflaggen und dadurch oeizutragen, daß dieser Tag das Gepräge eines vaterländischen Festtages erhält. Aue, den 1b. Mat 1907. Der Rat der Stadt. 2 I>r. Kretzschmar, B. Hkr. Do v»a«ft«und" ofth^nt a,Nch »lt «»na»« d««»,» « Z na» k» Sonn- und Mt»,«. «dann»»» monatttch «0 G«. Feier des vvevurtStaaeS Sr. Ätaieftat des Königs Friedrich A»g«st soll To«»abe«d, de» LS. Mai d. I. Mittags I V» Uhr im Saale der Lafiuogesellschaft hier «in Festmahl stattfinden/ ES wird zur Beteiligung an demselben hiermit ergebenst eingeladen. Zetchnungs- Üsteu liegen in der Ratsexpebition, im Casino und im Ratskeller bis zum 23. Mai aus. Es wird ersucht, den Taa durch Häuserschmuck zu rn. Schneeberg, am 17. Mai 1907. Der Stabtrat. Or. von Woydt. 71 I H Die Stadtverordnete». vr. Keymer, Vorst. s Zur Feier de- Geburtstages Sr. Majestät des Königs findet Sonnabend, den LS. Ma» nachmittags Uhr in der hiesigen Bahnhofswirtschaft einAesteffen statt. (Ge- ES wird hierzu ergebenst eingeladen mit der Bitte, Anmeldungen zur Teilnahme bis 23. Mai im Gemeindeamt oder in der Bahnhofswirtschaft bewirken zu wollen. Der Gemeindevprstand. Klemm- Erscheinung treten werde. Er glaube, daß diese Bm Ziehungen ebenfalls gut seien, denn eS bestände kein Gegen« atz zwischen beiden Ländern außer hem rechtmäßigen Gegen« ätz her HandelSkonkurrenz. Es gebe eine Klasse von Journalisten, die eS für angezeigt halte, jeden kleinen Zwischenfall aufzubauschen. der sich ereignete, und e- geb« viele nervöse Leute in Großbritannien und Deutschland, welche glaubten, daß die beiden Pöfter über einander der- volwfttund ZchmibaiA.