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WnbiMM Tngehlait Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge find erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich L Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Donnerstag, den 22. December 1881. Versteigerung. Im Auftrage des hiesigen Königlichen Amtsgerichts soll von dem Unter zeichneten Dienstag, den 27. l. Mts., Nachmittags von 1 Uhr an sowie den folgenden Tag von Vormittags 9 Uhr an im Hausgrundstück des Herrn Kaufmann Lindner hier das zum Nachlaß der verw. Stöckhardt gehörige Mobiliar auf Antrag der Erben erbtheilungshalber gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden, was unter Bezugnahme auf das am hiesigen Amtsbret aushängende specielle Verzeichniß der Auctionsgegenstände hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Waldenburg, am 20. December 1881. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht. Arnold. "Waldenburg, 21. December 1881. Die „Norddeutsche" gegen die Fort schrittler. Die „Nordd. Allgem. Zlg." bringt in ihrer Mon tag-Abendausgabe an der Spitze des Blattes folgen den bemerkenswerthen Artikel: „Die Rückwirkung der Thatsache, daß der Reichstag sich nicht auf der Höhe seines Berufes bewegt, daß seine Verhandlungen nach Inhalt und Form im Vergleich mit denen seiner Vorgänger einen politi schen und socialen Rückschritt der Vertretung des deutschen Reiches anzeigen, macht sich im Auslande früher und stärker als in Deutschland fühlbar. Im Auslande legt man dem politischen Gebühren der Volksvertretung ein stärkeres Gewicht bei, als im Inlands; ob mit Recht oder mit Unrecht, das wird sich erst in Zukunft entscheiden. Unverkennbar aber macht schon das Ergebniß der Wahlen dem Aus lande den Eindruck eines Symptoms von Schwäche und Krankheit des deutschen Reiches. Es wurde deshalb bei unseren Gegnern mit schadenfroher Ge- nugthuung begrüßt und minderte bei den Freunden des Friedens in Europa das Vertrauen, mit wel chem sie in der deutschen Macht die sicherste Bürg schaft desselben sehen. Dieser Eindruck, den schon die Wahlen machten, ist im Westen wie im Osten des Reiches vertieft und verstärkt worden durch den Eindruck der Zer fahrenheit der Parteien auf allen positiven Gebieten und in Einigkeit nur in der Opposition gegen die Reichsregierung. Man braucht kaum den diploma tischen Kreisen anzugehören, um in Paris wie in Petersburg, in London wie in Wien den Eindruck zu bekommen, daß daß Vertrauen auf die Festigkeit des neuen Reiches, der Glaube an die Möglichkeit, daß die deutsche Nation ein Menschenalter hindurch einig bleibe, sich in rückläufiger Bewegung befindet. Mil diesem Glauben aber schwindet der Nimbus, mit dem eine zehnjährige Geschichte das neue Reich umgeben hatte, und mit dem Nimbus schwindet der Nespecl, welcher die Gegner Deutschlands im Zaume hielt, und die Sicherheit, mit welcher unsere Freunde auf die Anlehnung an einen dauerhaft festen und starken Körper rechneten. Wir theilen die Besorg nisse des Auslandes nicht, weil unser Blick an den Dunst und Dumpf gewöhnt ist, welchen die Atmo sphäre der parlamentarischen Tribüne und der poli tischen Presse in Deutschland erfüllt. Im Auslande aber nimmt man die deutschen Parlamentsredner ernsthafter und hält es nicht für unmöglich, daß ein fo berühmter physiologischer Professor, wie Herr Virchow, seine „Schufte" und seine „guten Revolu tionäre" mobilisirt und mit seinen gelehrten und ungelehrten Gehülfen Deutschland einem der Bür gerkriege enlgegensührt, wie jedes Jahrhundert un serer Geschichte sie mehrfach kennt, und wie sie mit der Auflösung des Reiches in seine Bestandtheile unter Mitwirkung auswärtiger Mächte gleichbedeu tend sein würden. Als die deutschen Fürsten den Bundesvertrag unterschrieben, waren sie bereit, sich der Führung i des Königs von Preußen als deutschen Kaiser an zuvertrauen; schwerlich aber Hal es in ihrer Absicht gelegen, sich und die Bundesregierungen den wech selnden und zufälligen Mehrheiten eines Reichstages zu unterstellen, wie der heurige sich in den bisheri gen drei Wochen seines Beisammenseins gekennzeich net hat. Unter der Oberherrschaft einer solchen Versammlung würde jede Aussicht auf Stabilität und Sicherheit schwinden. Die deutschen Professoren und Kleinstädter haben in ihrer Nichtachtung der Realitäten und namentlich der monarchischen und dynastischen Realitäten in Deutschland die Nation schon einmal in der Paulskirche um die Möglichkeit gebracht, ihre Einheitsbestrebungen zu verwirklichen. Die Nation wird nicht zugeben wollen, daß heut, nachdem die Einheit des Vaterlandes nicht durch die Redner und die Zeitungsschreiber, sondern durch die deutschen Heere auf den Schlachtfeldern gewonnen ist, dieselbe wiederum durch die Unfähigkeit parla mentarischer Versammlungen und durch die Excesse ehrgeiziger Parteiführer geschädigt wird". "Waldenburg, 21. December 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Dec Kaiser hat für die bei der Ringtheater- Katastrophe betroffenen Unglücklichen 15,000 Mark gespendet. Der seitherige Domherr General-Vicar G. Kopp in Hildesheim ist zum Bischof von Fulda ernannt und vom König von Preußen anerkannt worden. Die Anerkennungsurkunde wurde dem Bischof Kopp am 18. d. M. überreicht. Die an den Vorsitzenden des Vereins deutscher Eisenhütten gerichtete Antwort des Reichskanz lers, Fürsten Bismarck, auf das Danktelegramm des genannten am 11. d. M. in Düsseldorf ver sammelten Vereins lautet: Die Zustimmung dcs Vereins deutscher Eisenhüttenleute zur Wirlhschafls- politik der Regierung hat mich um so mehr gefreut, als dieselbe von einer für die Beutthsilung dieser Politik besonders zuständigen Seite auögeht. Ich hoffe mit Ihnen auf nachhaltige bessere Zeiten für die Werke und die Arbeiter. Der Unterstaatssekretär des auswärtigen Amtes, Geh. Legationsrath Busch, setzt gegenwärtig in Rom die früher von Herrn v. Schölzer mit dem Kardinal-Staatssekretär Jacobini geführten Verhand lungen fort. Auf Veranlassung des Neichsjustizamts werden gegenwärtig in allen Bundesstaaten in Bezug auf die Frage wegen Revision des eigentlichen Ge richtskosten-Tarifs Ermittelungen angestellt. Wie die „Voss. Zig." hört, handelt es sich mit Rücksicht darauf, daß für die Bundesregierungen bei Auf stellung des Gerichtskosten-Gesetzes insbesondere der finanzielle Standpunkt maßgebend war, bei diesen Ermittelungen in erster rrinie um eine Feststellung der finanziellen Ergebnisse des Gerichtskosten-Gesetzes. Zu diesem Zweck sind die preußischen Gerichtsbehör den und Sleuerhebestellen durch gemeinschaftlichen Erlaß des Finanzministers und des Justizministers mit entsprechender. Anweisung versehen worden. Wie aus dem Erlaß hervorgeht, soll während des Elatsjahres 1881/82 die Gesammt-Solleinnahme an Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), welche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Ansatz kom men, getrennt von den Gerichtskosten in anderen Rechtsangelegenheiten, berechnet werden. Man ist jedoch in maßgebenden Kreisen der Ansicht, daß das Ergebniß der im Gange befindlichen Ermittelungen frühestens im Jahre 1883 vorgelegt werden könne. Erwähnungswerth ist noch, daß einzelne Bundes regierungen, z. B. die baiensche, nichts dagegen hätten, wenn das Gerichtskostengesetz auf die Auf stellung eines einheitlichen Systems und allgemeiner Grundsätze sich beschränkte und in der Ausführung den Landesregierungen behufs entsprechender Be rücksichtigung der finanziellen und sonstigen beson deren Verhältnisse in den Bundesstaaten möglichst freie Bewegung gelassen würde. Als Entgegnung auf eine Flugschrift, betitelt: „Untersuchungen über den Werth der Cavallerie in den Kriegen der Neuzeit" von R. V., ist jetzt unter demselben Titel ein Aufsatz im Beihefte zum „Militär-Wochenblatt" veröffentlicht. Der Verfasser, Oberst Kähler, der gegenwärtig als Commandeur des 2. schlesischen Husarenregimenls Nr. 6 fungirt, erscheint um so mehr als ein competent-r Beurthei- ler, als er früher dem großen Generalstabe ange hörte und insbesondere während des deutsch-franzö sischen Krieges als Generalstabsoffizier bei der mobilen zweiten Cavalleriedivisian Gelegenheit hatte, die Leistungsfähigkeit seiner Waffe nach allen Rich tungen zu erproben. Von ganz besonderem In terests ist in dem vorliegenden Hefte das Urtheil, welches Feldmarschall Graf v. Moltke aus Interesse für die Reiterwaffe dem Verfasser auf dessen Wunsch hat zugehen lassen. Das Schreiben des Grafen v. Mollke lautet: „Wenn R. V. sich zur Aufgabe gestellt hat, die Nutzlosigkeit der Caoalle-ie aus der neuesten Kriegsgeschichte nachzuweisen, so hat er seine Zeit unglücklich gewählt. Die Leistungen un serer Cavalleriedivisionen im Feldzuge gegen Frank reich sind evident und in dem Geschichlswerke an erkannt. Sie würden noch größere gewesen sein, wenn sie z. B. bei Wörth zur Hand, bei Vionville geschlossen gewesen wären. Freilich kommt dabei Alles auf den Führer an. Unendlich viel haben sie zur Aufklärung gedient, wir hätten so nicht marschiren dürfen, wenn wir sie nicht vor uns ge habt hätten. Die unzweifelhafteste Anerkennung liegt darin, daß alle unsere Nachbarn diese Cavallerie- fvrmation nachgebildet haben." Von dem Abg. Or. Windthorst und unterstützt von 120 Mitgliedern des Cenlrums, der Polen und der Elsaß-Lothringer ist der Antrag gestellt worden, dem nachstehenden Gesetzentwürfe die ver fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: „Gesetz, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Ver hinderung der unbefugte» Ausübung von Kirchen ämtern vom 4. Mai 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: ß 1. Das Gesetz, betreffend die Ver hinderung der unbefugten Ausübung von Kirchen- ämlern, vom 4. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt Nr. 43, 44) wird aufgehoben. H 2. Die /auf Grund