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Au- kündi,un,en aut der vridatleite Zeile « Pis : die r ivaltiae s-u« aut Ter»- ieil« eo Sita., als Sinaeiandt Zeile « Pt, An N»»»rr» »ach «,,»< und ffeleri,,«» , lvalliae Vru»d«e>Ie so Big., aui Privatleite «o Pia., r Ivalnae Zell« aui Lertleit« und als lkinaelandt »o Ps,. iluSwurtiae «ul. träae nur aeaen Borausbetablun,. BeleadlLtter werden mit u> Ps,. berechnet. «ernlvrechanlchlnb: Amt I «r. U und «r. HO»«. 77——: 8tüolr 50 kljs. - LUalnio NO, 75 »nct 125 kkx. xvxen k>ommer8pro88on,8onnen5ra»li, Iin»tjno>i«n,W unllsviu ste DWU- V.i .urxt mul» n»»»Il» t». «Hy Lövlß!. LolspMvIlv. vresSev. Orü,,t«» ll.»8«rl Vorriixlickst« ru k»brikpr«i»«o in »ekvv«r« o<i«s rotk Oummi, UN»/ 6n^/ner ze-iZa//. Svkläuvkv kLeinkarZt I^eupolt, vre86en-^..^"^.""/kon'?i., 81vpI»»N UIÄ«1, l»r«Mne K Ktotr8vlie-Iivnig8NkIlI, Lüllixotmss« 1 «t H ?HiLls äsr „DrsLänsr ^Ledrielitsn". A ^nunldiiiestellv für Inserato »nä lddonnvweat». ^ ^ »D F « I HVvtt«v»,vnN8tv Hr,n«aI,I In M MV«« 0 _ . «,ü»8te>» unel v«rnvliinnt«» sAusill Iklnöl^ I.öuö^AsölI. ksdnueks- llnü I.uxllr-l.üllgl^gl'kn. LÜOÜ !.sl!8!'Ml's«l-8psriL!-Ks8etlStt »eine-drille«I. "MU ,,, 2» I»«aKvr HU. Nr. 221. Freiheit- und Geldstrafe. Zum Färberstreik, Der deutsche Handwerks- u. Gcwerbekammertag, Viehzählung, Gcrichtsverhai Handlungen.Das Eisenbahnunglück bei Spremberg. Lotterie. Mutmaßliche Witterung: iiuler, " Kü iltegcn. Arcita«, 11. August IW». Freiheits- Mid Geldstrafe. Unser gegenwärtiges Strafgesetzbuch kennt, abgesehen von der Todesstrafe und dem Verweise bei jugendlichen Personen im Alter von 12 bis 18 Jahre», als Hauptslrasen die Freiheits strafe und die Geldstrafe. Davon steht die crstere so beherrschend nn Vordergründe, daß die Geldstrafe eigentlich nur eine Neben rolle spielt. Eine wahlweise Androhung der Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe kennt unser Strafgesetzbuch bei den Vergehen nur 61 Mal, eine Häufung der Geldstrafe neben der Freiheits strafe ist nur in 13 Fällen vorgesehen, und zwar fast nur bei Straftaten, denen das Motiv der Gewinnsucht zu gründe liegt. Angesichts der bevorstehenden Revision unseres Strafgesetzes, der auch in den weiteren Schichten der Bevölkerung ein unge wöhnliches Interesse entgcgengebracht wird, ist nun vielfach von berufener Seite aufdie Notwendigkeit hingewiesen worden, das System der Geldstrafen, welches bisher zu nebensächlich und stiefmütterlich behandelt ist, schärfer auszubauen. Die Kam- Mission, welche zur Revision des Strafgesetzbuches eingesetzt ist, hat sich denn auch ernstlich mit der Frage zu befassen, inwieweit kurze Freiheitsstrafen zweckmäßig durch Geldstrafen zu ersetzen sind. Da es feststeht, daß die Freiheitsstrafe, insbesondere die kurzfristige, bei der Unmöglichkeit für den Richter, ihre Inten sität durch geeignete Strasverschärfungsmittel zu erhöhen, eine» seils für eine erzieherische Einwirkung im allgemeinen nicht aus reichend, als Abschreckungsmittel aber nicht scharf genug ist so ist es nur zu begreiflich, daß sich die Blicke angesichts der Reform unseres Strafgesetzes in erhöhtem Maße auf die Geld strafe richten als ein Mittel, das bei zweckentsprechender Aus gestaltung in den meisten Fällen sehr viel wirksamer sein wird als die Freiheitsstrafe. Tie Geldstrafe hat den sehr bedeutsamen Vorzug für sich, daß sie milder ist als die Freiheitsstrafe und doch wieder in gewissem Sinne den Verurteilten empfindlicher trifft, indem sie in jedem Falle als ein Nebel empfunden wird. Sie legt stets dem von ihr Betroffenen Entbehrungen von Lebcnsannehmlichkeiten auf, die durch Geld zu beschaffen sind. Die Geldstrase kann den Verhältnissen des Schuldigen am genauesten angepaßt werden und läßt sich demnach so einrichten, daß sie auch den mit äußeren Glücksgütcrn Gesegneten empfindlich trifft. Insofern als ihr niemals ein entehrender Charakter innewohnt, als sie nichts Schimpfliches an sich hat, wie es bei der Freiheitsstrafe der Fall ist. muß sie der letzteren gegenüber als die mildere bezeichnet werden. Weiter wirkt sie insofern milder, als sic den Verurteilten nicht seiner Familie, seiner Arbeit und seinen Lebcnsgewohn- hciten entzieht. Dadurch entgeht ihm und seiner Familie nicht der Arbeitsverdienst, der bei der Freiheitsstrafe als übel emp fundene Begleiterscheinung in jedem Falle nebenhergeht. Die Familie leidet zwar auch bei der Geldstrafe mit, da sic ja für den Vater einen empfindlichen Einnahmeaussall bedeutet, aber nicht in dem Maße wie bei der Freiheitsstrafe, bei welcher ihr der Er nährer für eine gewiss« Zeit vollständig fehlt. Bei der Kürzung des Einkommens durch die Geldstrafe kommt auch noch das Moment als nicht unwesentlich in Betracht, daß dem Bestraftest die Gelegenheit zum Wirtshausbesuche und Alkoholgenuß, welcher oft genug der Anreiz zu neuen Straftaten bietet, für einige Zeit entzogen oder wenigstens merklich erschwert wird. Anderer seits wird sie für die noch nicht ganz verdorbenen Bestrasten ein Sporn zu erhöhter Tätigkeit, um das Verlorene möglichst wieder einzubringen. Die Freiheitsstrafe wirkt insofern höchst ungleich und unge recht, als sie für eine Reihe von Menschen, und zwar insbesondere in den mittleren Schichten der Bevölkerung, ganz besonders emp findlich dadurch wird, daß den Bestraften neben der entehrenden Wirkung in den meisten Fällen auch die Quelle deS Einkommens verloren geht. Wenn sie infolge ihrer Freiheitsstrafe nicht über haupt mehr für unfähig erachtet werden, ihren bisherigen Posten noch ferner zu bekleiden, so finden sie oft genug ihre Stellung nach Verbüßung der Strafe bereits anderweitig besetzt, und ihre Bestrafung erschwert cS ihnen sehr wesentlich, eine andere, ihrem Stande gemäße Beschäftigung zu finden. In dieser Beziehung sind die unteren Schichten weit weniger benachteiligt, ebenso die jenigen Personen, deren Einkommen ans Kapitalbcsitz fließt. Tie Handarbeiter finde» bald wieder ohne große Umstände neue Be schäftigung. und die Kapitalbesitzer treten nach Verbüßung ihrer Strafe ohne weiteres wieder in den Genuß ihres Einkommens, das auch während ihrer Internierung ungeschmälert wcitcrbezogcn worden ist. Mit Rücksicht darauf schon ist es empfehlenswert, der Geldstrafe in unserem Strafsystem einen weitere» Spielraum ein- znräuinen wie bisher. Da nun oft genug der Reichtum das Mittel des begangenen Verbrechens war oder auch Reichtum das Ergebnis des Verbrechens sein kann, so dürfte sich auch bei allen Verbrechen und Vergehen die häufung-weise Androhung der Geldstrafe empfehlen. Der Qberlandesgeuchtsrat Schmölder in Düsseldorf, welcher zu den entschiedenen Befürwortern einer weiteren Ausdehnung deS Systems der Geldstrafe gehört, hat in einem nachträglich als Broschüre herausgcgebenen Vortrage in der 74. Jahresversammlung der rheinisch-westfälischen Gefängnisgesellschaft zu Düsseldorf sehr bezeichnende Beispiele dafür angeführt. Der Bankier Sternbcrg hat seinen Reichtum benützt, um seine strafwürdigen Taten an jugendlichen Opfern auszufiihren. In dem Prozeß gegen ihn diente ihm sein immenser Reichtum dann als ein sehr bedenkliches Mittel, um die Erkenntnis der Wahrheit zu erschweren. Der Ver urteilte blieb im unverkürzten Besitze seiner reichen Mittel, die er nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wieder ähnlich verwenden könnte wie vordem. Ein Wirt an der russischen Grenze, der csdnrch einen schwung vollen Handel mit gefälschten Nubelscheinen zum reichen Manne gebracht hatte, zog nach Köln und sing dort ein großes Manu- sakturwarengeschäft an. Seine Tat kam ans Licht und trug ihm drei Jahre Zuchthaus ein, während deren Verbüßung seine Familienmitglieder das Geschäft im Schwünge erhielten. Nach verbüßter Strafe war er ein „gemachter Mann", dem der Ge winn seines verbrecherischen Treibens voll erhalten geblieben war. Ein Bankbote in Köln hatte einen großen Betrag unter schlagen, den er im Glacis der Stadt vergrub. Vor Gericht blieb er dabei, das Geld sei ihm wieder gestohlen worden. Er saß dann geduldig seine Strafe ab, getröstet durch das Vor gefühl des hohen Glückes, das ihm die veruntreuten Summen nach seiner Freilassung gewähren würden. Als aber kurz vor seiner Entlassung das Glacis der Stadterweiterung zum Opfer fiel und dabei der Schatz gesunden wurde, brach der Gefangene zusammen, als er sich so um die erhofften Früchte seines Zucht- Hausopfers gebracht sah. In der nächsten Nacht erhängte er sich. In den letzten beiden Fällen wurden die paar Jahre Zucht haus gern in Kauf genommen als Weg zum Reichtum, wie er auf ehrlichem Wege nicht so bald oder überhaupt nicht zu er- langen gewesen wäre. Solche Aussichten, den verlockenden Ge- winn einer verbrechekischen Tai nach verbüßter Strafe unan- gefachten genießen zu können, wird für gewinn- und genuß süchtige Leut- mit schwachem Charakter eine schwere Versuchung und ein direkter Anreiz zum Verbrechen. In solchem Falle würde eine recht hohe Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe den Anreiz zu verbrecherischen Taten ganz bedeutend hcrabmindern. Im Falle Sternberg wäre eine kürzere Zuchthausstrafe mit einer gleichzeitigen hohen Geldstrafe weit wirksamer gewesen, weil sie die Mittel zum Verbrechen wenigstens teilweise den Händen des Bestraften entzogen haben würde. Aus allen diesen Erwägungen ergibt sich, daß es sich emp fehlen würde, für geringfügige Straftaten, bei denen die Dauer der Freiheitsstrafe wegen ihrer Kürze doch keine erfolgreiche er zieherische Wirkung hoben würde, die Geldstrafe ausschließlich in den Vordergrund zu stellen. Bei den mittleren Straf taten wäre sie zweckmäßig neben einer Freiheitsstrafe wahl weise anzudrohen, während bei mittleren und schweren Straf taten für Verbrecher, die ihre Einnahmen vorwiegend aus Kapitalbesitz beziehen oder die dos Verbrechen als Mittel be nutzen, um schnell reich zu werden, selbst auf die Gefahr hin, ein paar Jahre Zuchthaus mit in Kauf zu nehmen, neben der Freiheitsstrafe auf eine häufungsweise Geldstrafe zu erkennen sein würde. Was die Vollstreckung der Geldstrase betrisst, so macht sie bei Kapitalbesitzern ja keine besonderen Schwierigkeiten. Leute, die kein realisierbares Kapital besitzen und zu einer hohen Geld strafe verurteilt sind, müßten je nach ihrer materiellen Lage und nach ihren Einnahmcvcrhältnisscn zu einer ratenweise» Ab tragung der Strafschuld herangezogen werden, wobei unvorher gesehenen Zwischenfällen, wie Einkommensminderung durch Er krankung und dergleichen, Rechnung getragen werden könnte. Ilm für die Verurteilten einen Ansporn zu schaffen, ihre Stras- schuld sobald wie möglich abzutragen, wäre der Vorschlag Schmölders sehr beherzigenswert für alle diejenigen, welche noch im Rückstände mit gerichtlich erkannten Geldstrafen sind, das Wahlrecht zum Reichstage, zum Landtage und zu den Gemeinde vertretungen zu suspendieren. Ans diese Weise würde man eine Umwandlung nicht bcitreibbarcr Geldstrafen in Freiheitsstrafen entbehren können, denn nur bei völlig deklassierten Elementen würde eine Wahlrechtsentziehung, wozu noch die Unfähigkeit zur Bekleidung von Ehrenämtern kommen könnte, nicht als Uebel empfunden werden. Im allgemeinen würde sich auch hier das Wort bewähren, daß aus dem Wahlrechte «ine größere Ehr liebe im bürgerlichen Leben erwächst. Auf weitere Einzelheiten, sowie manche Bedenken, welche sich gegen einen Iveitcrcn Ausbau der Geldstrafe im oben dargelegten Sinne geltend machen ließen, hier einzugehcn. würde zu weit führen. Es genügen zur ausreichenden Orientierung im allge meinen die vorgcbrachten Gesichtspunkte. Bemerkt sei nur noch, daß di« zu machenden Einwendungen zu wenig erheblicher Natur sind, um die Vorteile aufzuwiegen, welche eine Erhebung der Geldstrafe aus eine höhere Stufe in unserem Strafsysteme als einen sehr bemerkenswerten, nur segensreich wirkenden Fort schritt erkennen lassen. Neueste Drahtmeldnngen vom 10. August. Russisch-javanischer Krieg. Tokio. Vizeadmiral Katacka meldet, daß er ein Ge schwader nach Kamschatka und ein anderes nach Ocholsk ge sandt habe. Beide Geschwader seien jetzt mit der Ausführung der Operationsziele beschäftigt. Zur Lage in Rustland. Petersburg. sPriv.-Tel.j Dos Urteil Legen den Mörder des Moskauer Generolgouverneurs, Grasen Schuwalow. wird noch nicht vollzogen werden, da gegen Kulikowski noch ein Prozeß wegen eines politischen Vergehens schwebt, das ec vor dem Attentate begangen hatte. — Bei Grosdny im Kaukasus überfielen Räuber eine Gesellschaft von Touristen. Sie töteten i^n Führer der Gesellschaft und verwundeten einen Studenten und eine Frau. Die übrigen Touristen wurden in die Berge geschleppt und sollen erst nach Zahlung eines größeren Löse- geldes wieder in Freiheit gesetzt werden. Warschau. Heute sind drei Polizisten und ein Kellner durch Reoolverschüsse schwer verletzt worden. Der unbe kannte Täter ist entflohen. Warschau. Der Chef der mechanischen Abteilung der Weichselbahn. Meier, ist heute nachmittag überfallen und getötet worden. Der Täter ist entkommen. Berlin. sPriv.-Tel.j Zur Frage der E n t s chädigung der durch das Eisenbahn -UngInck bei Spremberg Ver unglückten und Geschädigten wird offiziös bemerkt, daß die Eisenbahndireklion in der Lage ist, aus den ihr zur Verfügung stehenden Fonds Vorschüsse ans Entschädigungsforderungen zu leiste» und den zu Schaden gekommenen Beamten oder ihren Hinterbliebenen Unterstützungen zu bewilligen. — Auf die Ver öffentlichung der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes wegen Annahme von etwa 10 Anwärtern für die neu zu errichtende Ä o l o n ia l l a u s bah n ist eine große Anzahl von Gesuchen bei der Kolonialabteilung eingelaufen: die meisten haben aber zurückgewiesen werden müssen, well die Bewerber den gestellten Bedingungen nicht entsprachen. Die hauptsächlich sten Voraussetzungen stnd: Alter etwa 21 bis 23 Jahre, Ab legung der Abschlußprüfung aus einer neunllassioen höheren Lehranstalt, Erfüllung der aktiven Militärdienstpslicht oder end gültige Befreiung vom Heeresdienste und Tropendiensttauglichkeit. Kiel. iPriv.-Tel.j Ter A ko de m i s che S e n a 1 ver sagte dem neugegründeten Studentenausschüsse die Genehmigung zur Ausschließung katholischer Verbindungen. Bochum. lPriv.-Tel.) Die Borussiazeche entließ die gesamte Belegschaft. Köln. In den Verhandlungen des Handwerks- und Gewerbckammertages wurde aus Antrag des Abgeord neten Malkewitz-Stettin in namentlicher und nach Kammern vor genommener Abstimmung mit 46 gegen 25 Stimmen beschlossen, der Kammertag lehnt den Beiöhiynitgsttachweis für sämtliche Handwerkszweige als unter den heutigen Verhältnissen unerreich bar ab. Daraus wurde mit allen gegen eine Stimme einem An träge der Gewerbekammer Hamburg und der Handwerkskammer Darmstadt zugestimmt, indem die Hossnung ausgesprochen wurde, es möge die von der Regierung in Aussicht gestellte Gesetzesvor lage betreffend den Befähigungsnachweis im Baugewerbe mög lichst bald einen ausreichenden Schutz für dieses Gewerbe bringen. Ferner wurde ein weiterer Ausbau der Gesetzgebung dahin für dringend erforderlich erachtet, daß der Bceislertiie! mit größeren Vorrechten ausgestattet werde. Schließlich stimmte die Tagung dem sog. Hamburger Entwurf zu, indem sie die Festsetzung des Wortlauts dem Ausschuß des Deutschen Hand werks- und Gewerbekammertages übertrug. Die weitere Ver handlung wurde auf Freitag vertagt. Pest. sPriv.-Tel.j Die Liberale Partei besteht bis auf Austritt weniger Mitglieder unter Führung Tiszas fort. Paris. sPriv.-Tel.j Als Folge einer sehr erregten Aus einandersetzung fand ein Säbelducll zwischen dem Herzog von Alba und dem Herzog von Dechaulnes statt. Der Herzog von Alba erhielt eine Verwundung am rechten Arme. Madrid. Aus dem Jnlonde wird gemeldet: Der Not- stand aus dem Lande wird immer großer. Tausende von Arbeitern leben aus Mangel an Brot nur vom Genuß von Wurzeln. In Utrera plünderten Hungernde Bäckerläden und andere Verkaussläden für Eßwaren. In Bilbao warfen die Bettler mit Steinen nach der Equipage des Bischofs, weil er ihnen kein Almosen gab. B e r n. Der Bundesrvt hat heute fünf Anarchisten, drei Deutsche und zwei Oesterreicher, ausgewiesen. London. 80 Offiziere des m Portsmouth liegenden französischen Geschwaders besuchten heute London, dessen Straßen festlich geschmückt waren. In der Guildhall wurde den Offizieren ein F r ü h stü ck gegeben. Im Arsenal von Ports mouth hatte der Bürgermeister der Stadt gegen 1000 britische und französische Deckoffiziere zu einem Mahle geladen. An» einen Trinkspruch des Bürgermeisters auf die französische Flotte erwiderte 'Admiral Caillard, indem er seinen Dank für den Emp fang aussprach und darauf hinwies, daß der Kanal Frankreich und England nicht trennen, sondern die beiden Länder verbinde» müsse. London. sPriv.-Tel.j In Newyork ist ein Streik der dortigen jüdischen Bäcker ausgebrochen. Betrüger haben sich die Lage zu nutze gemacht und versuchen, allabendlich Brot zu verkaufen, das als „kofchcr" bezeichnet ist. Dabei komm» cs regelmäßig zu schweren A n s schr e r tu nae n, die das energische Eingreifen der Polizei erfordern. Es werden An strengungen gemacht, um einen Genenilstreik der Bäcker im ganzen Staate zu inszenieren, Tromsö. Einem Telegramm auS HonninaSvaag (Finn marken! zufolge ist das Eiitsotzschlff „Terranova" heute mit den Teilnehmern der Z i e g l e r-E x p e d i t i on nach dem Nord- pol in Honningsnaag angekommen. Da» Expeditionsschiff „Amerika" ist im Eise zertrümmert und gesunken. Die Teil- nchmer der Zieglerschen Nordpolsahrt blieben jedoch alle wohl- behalten, nur ein Norweger ist gestorben. Wie weit die Ex pedition nach Norden gekommen ist, weiß man nicht. Di« Ex pedition machte 1904 den Versuch, den Nordpol zu erreichen, doch war keine Rekordleistung geplant. Da» wissenschaftlich« Ergebnis ist sehr befriedigend. Der Leiter der Expedition er klärte, daß von früheren Expeditionen niedergelegte Depots große Hilfe geleistet hätten. IRachts emgeliettde Devekeben desinde» sich Beite 4.) INI »1-11 EPiar ' s«, -«,»8 »8» ».»Sil»!