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Mockrnblstt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbcrg, Radeburg, Moritzburg und UmgegenN- Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend-. Abonnementspreis: <!i»1chltkßlich drS jedkr Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagSblaNe«) Vierteljährlich 1 M. 25 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen CorpuS- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag- v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Htadtrathes zu Fulsnitz. Fünfunddreitzigfter Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Wetzer in Pulsnitz. Geschäftsste«M str Königsbrück: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstei« L Vogler u. Jnvalidendaot. Leipzig: Rudolph Moss«, uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder lilial, Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XPblllliüN llk8 ^Ml8dlLHk8. Sonnabend. 36. S. Mai 1883. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gasthossbesitzers Friedrich Bernhard Hanfe in Grotzröhr-dorf wird, heute am 2. Mai 1883, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt vr. Bachmann in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 9. Juni 1883 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretrnden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den L. Juni 188A, Vormittags 1V Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den SV. Juni 188A, Vormittags s Uhr, F — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abge sonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. Juni 1883 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz, am 2. Mai 1883. vr. Krenkel, A-R. Beglaubigt am 2. Mai 1883. Der Gerichts sch reiber des König!. Amtsgerichts Pulsnitz. Söhnel. Auktions-Bekanntmachung. Im Saale des Gasthofs „zum Hirsch" (bei H. Kulka) wird nächsten Montag, den 7. Mai von Vorm. 1H Uhr ab, und sodann Mittwoch, den 9. Mai, von Vorm. 9 Uhr ab, eine große Quantität emailltrtes Blechgeschirr, u. A.: 10 Nudelpfannen, 5 Bratpfannen, 12 Kasserole, 18 Kaffeekannen, 129 Kaffeekocher von Vr—3 Liter, 711 Töpfe von V«—6 Liter, 16 Einsetztöpfe, 28 Wasserschöpfer, 30 Krüge, 4 Waschfäßchen, 16 Waschbecken, 4 Wasserkannen, 4 Wassereimer, 8 Kehrichtschaufeln, 33 Trichter u. s. w., größtenteils gute Waare, gegen Baarzahlung öffentlich versteigert. Königsbrück, am 29. April 1883. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Haase. Schulze-Delitzsch. Am 29. April ist in seinem Landhause zu Potsdam im Alter von 75 Jahren der Reichstagsabgeordnete vr. Schulze - Delitzsch gestorben. Die eigenartige Stell ung, welche der Verblichene während der letzten Jahr zehnte im politischen, sozialen und wirthschaftlichen Leben Deutschlands eingenommen hat, sichern demselben ein ehrendes Andenken unserer Nation. Am 29. August 1808 in Delitzsch geboren, nach welcher Stadt er auch seinen Namen zur Unterscheidung von anderen den gleichen Namen führenden Männern kennzeichnete, widmete sich Schulze- Delitzsch in Leipzig und Halle dem Studium der Rechts wissenschaft und wurde später in seiner Vaterstadt Patri- monialrichter. In dieser Stellung trat Schulze-Delitzsch vielfach in nahe Beziehungen zu allen Volkskreisen und auch zu den unbemittelten und wirthschaftlich bedrängten Berufsklassen, woraus bei seinem wohlwollenden Charakter und warmen Herzen dann das unterbrochene Bestreben Schulze-Delitzsch's hervorgegangen ist, durch Worte und Thaten und Anwendung von ihm ersonnener neuer Wtrthschastsshsteme für die Hebung des Volkswohles zu wirken. 1848 in die preußische Nationalversammlung und 1849 auch in die Kammer gewählt, gehörte Schulze- Delitzsch zur demokratischen Fortschrittspartei, wegen Theilnahme an dem Steuerverweigerungsbeschlusse an geklagt, wurde er aber 1850 freigesprochen, er nahm in dessen bald darauf seinen Abschied aus dem Staats dienste, wo seine Stellung infolge seiner lebhaften Be theiligung an den damaligen politischen Kämpfen eine unhaltbare geworden war und widmete sich nunmehr als Privatmann vorwiegend der Volkswirthschaft und Sozialpolitik und als Vertreter auf diesen Gebieten liegen auch vorwiegend Schulze-Delitzsch's Verdienste, denn wenn er auch bis an das Ende seiner Tage als Politiker in den Rethen der Fortschrittspartei, zuletzt als Vertreter Wiesbadens, im Reichstage, kämpfte, so hat Schulze- Delitzsch innerhalb dieser Partei doch keine Führerrolle innegehabt und sein Name knüpft sich auch nicht in her vorragender Weise an politische Errungenschasten. Aber der Wirthschasts- und Sozialpolitik hat sich Schulze- Delitzsch mit einer Eigenart und einem Eifer gewidmet, wie vor ihm kein Nationalökonom oder Staatsmann in Deutschland. Die genossenschaftliche, wirthschaftliche Selbst hilfe war der Leitgedanke, von dem Schulze-Delitzsch bei feinem wirthschaftlichen und sozialpolitischen Reformen beseelt wurde und das Ergebniß seiner praktischen Thätig« keit ist die kräftige Entwickelung des Genossenschafts wesens in Deutschland. Die daraus den arbeitenden Klaffen, zumal den Handwerkern in Gestalt der Vor schuß- und Creditvereine und Produktivgenoffenschaften erwachsenen Vortheile sind allgemein anerkannt worden und Niemand kann ableugnen, daß Schulze-Delitzsch Großes für die kleinen Leute gethan hat, wie es auch eine Thatsacheist, daß das deut sche Genoffenschaftswesen im Auslande vielfach Anklang fand. Mängel und Schatten seiten hasten den Schöpfungen Schulze-Delitzsch's allerdings auch noch an und getadelt wird an denselben von vielen Seiten, zumal die Solidarhaft der Genoffenschaften, welche ganz schlimmen Zuständen Vorschub leisten kann, auch hatte sich Schulze-Delitzsch bei seinen Wirthschafts- reformen insofern einer Täuschung hingegeben, als er für dieselben auch die gesammten Lohnarbeiter zu ge winnen hoffte, welche aber der Mehrzahl nach zu Lassalles und seiner Nachfolger Sozialdemokratie übergingen und revolutionäre Tendenzen in unser gesammtes Staats leben brachten. Ungeschmälert bleiben aber dennoch Schulze - Delitzsch's Leistungen als Wirtbschaftsresormer und er muß als einer der ersten Nationalökonomen ge nannt werden, welche erfolgreich gegen soziale Mißstände kämpften. Zeitereignisse. Pulsnitz. Die Inhaber von Verkaufsstellen für Sparmarken wollen wir nochmals darauf aufmerksam machen, daß es sehr anzuempsehlen ist, den Namen des Sparers auf die Karte womöglich mit Tinte zu ver merken. ES erleichtert dies die Seiten der Sparkaffen- Verwaltung hierüber auSgeübte Kontrole und beschwert resp. verhindert den Mißbrauch der Karten bei eintreten dem Verlust Seiten des Inhabers durch eine andere Person. B. Pulsnitz. Die k. sächsischen Ministerien des Innern und der Finanzen veröffentlichen in der heutigen Nummer des „Dr. Journ." die kaiserliche Verordnung vom 6. Mai 1883, betr. das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprunges nebst Aussührungsbestimmungen. — Zu Eintritt der Baumblüthe kann man sehr ost beobachten, daß durch Abbrechen von Zweigen und sogar Aesten den Bäumen, Sträuchern und den Besitzern derselben dadurch namhafte Schäden zugefügt werden. ES wäre in dieser Beziehung sehr wünschenswerth, wenn das ordnungsliebende Publikum selbst mit darauf sähe, daß solche Beschädigungen unterbleiben, welche nach Z 303 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren ge ahndet werden. Auch das unbefugte Betreten von Gärten, Wiesen, Aeckern, Weiden rc., welche mit Einfriedigungen versehen sind, wird nach § 368,9 desselben Gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bedroht. — Nicht selten erhalten Personen von auswärtigen Gerichtsbehörden Vorladung als Zeugen mit der be kannten Androhung von Strafen für den Fall des Aus bleibens ohne.Entschuldigung. Leute nun, welche die Mittel zur Reise in entfernt gelegene Gerichtsorte nicht besitzen oder auch baare Auslagen nicht machen wollen, lassen zuweilen diese Vorladung ganz unbeachtet und setzen sich dadurch einer Bestrafung bis zu 300 Mark oder sechs Wochen Haft aus. Ein mittelloser Zeuge muß seine Mittellosigkeit zur Bestreitung der Kosten dem Ge richt anzeigen und er erhält sodann die Reisekosten vom Gericht vorgestreckt. — Von allgemeinerem Interesse dürste die Mittheil- ung sein, daß dieser Tage abermals ein Wirth, welcher Radeberger Bier statt des Pilsener aus dem Bürgerlichen Brauhause verkauft hatte, mit empfindlicher Strafe be legt wurde. Der Verurtheilte war in diesem Falle der