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/ .1 »m Ti>» «nh«r d«M» Ul« » di« 60. Jahrgang. ZK ISS. W,ftA«Gtz»t »« in einer <des»«t«u»gabe «rhnite« Sonnabend, 6. Mai ISIS, Drahtanschrift: Sernspnch«>Sam»Unnmm«r: «»41. Rur für Racht-esprLch« - »0011. S«»»,»-G«>Lyr oirritllilhriich in Dr«4«n »et zweimal!,er Zuvagun, (an Sonn- und Montagen nur «in- mal) »,« M.. in den Vororten 8.80 M. »et einmaliger Zuftellul,, durch die Post »,«> M. (ohne Bestellgeld). Preis«. Di« einspaltig Zeile <«>«, 8 Süden) »»Pf.. vorpigeplitze und vnjeigen in Nummem nach Gönn» und Malert.,«« laut Daris.—«uewdrtige LustrLge nur «egen vorauabqahlung.—»elegblat« ioPs. Schriftleitung und Hauptgeschäftsstelle: Marienstratz« »8,40. Druck u. Verlag von Liepsch 4 Sieichardt in Dresden. »«achdruck nur mit deutlicher vuellenangd« (.Dresdner Rachr.') pUtlistg. — Unverlangt« Schriftstücke werdrn nicht ausbewahrt. Ae Antwort der deutschen Regierung an Amerika. »er Neichiigüiln im Huchtgüsschuß Le» Neichrtage». — dir englische Wehrstsllchtgesetz im Unterhanse. — Nie Mrle de» enolischr» Heere». — NedrschenMechlel zwischen Kaiser Wilhelm vnd Nrzherzog Friedrich. — Sa» Schicksal der Luftschiff» „l, 10". »er amtliche dentsche Nriegrdericht. j««tlich.j lroße» Hnnptynartie^» 5. Mai 1010. Westlicher Kriegsschauplatz. Anch gestern war die Gefechtstätigkeit a« der englischen Fr»«t zwischen «rmentisres «nd Ar ras lebhaft. Bei Gioenchy-enckiohelle entwickelte« sich Handgranaten» käwpse »m einen Sprengtrichter, in de« der Feind vor» ttbergehend hatte Vordringen könne«. Sttdlich der Somme find nachts dentsche Erkunduugs- «dtetlnuge« in die feindliche Stell««« eingebroche», habe« eine« Gegenstoß abgewiese« «nd einen Offtzier, 15 Man« gesangengenomme». Links der Maas drangen »nsere Trnpe« in vor» springende sranziistsch« «erteiditzNngSanlage« westlich von Aooconrt «in Der Feind hatte ft« «nter dem Eindruck «nsere» Fener» anfgegede»; sie »nrde» zerstört «nd plan« milbig wieder gertinmt. Südöstlich von H » « co « rt »nrde« mehrere sranzöftsche SrSben genvmme» »nd Ge» fangene «ingedracht. Sin gegen de« Westauslänser der Höh« »Ltzter Mann" wiederholter feindlicher «»griff brach »«tzl^nschWMa. :. Necht» der M«a» kam e^ besonde«» nacht» z« starker «rtillerietötigkeit. : «in englischer Doppeldecker mit sranzöftsche« Abzeichen fiel an »er Stifte nahe der hollitndifche« Grenze unversehrt in «nfere Hand; die Ansaffe» retteten sich ans nentrales «ebie». — Sin dentsche» Geschwader warf ans die Bahnanlagen i« «oblette» nnd «nv«»ral« sCham- pag»es, sowie ans den Flughafen «nippeS anSgiebig «nd ersolgreich Bombe« ab. Der Luftkrieg hqt im Laufe des April, besonder« in der zweite» Hälfte deS Monats, anf der Westfront eine« grobe» Umsang «nd wachsende «rbitternng angenommen. An Stell« des Einzelgesechts tritt «ehr und «ehr der «ampf in Grnppe« und Geschwader«. der ,«» größte« Teile senseit» unserer Linie» an«gefochten wird. Am Lanfe dieser Kämpfe find i« Monat »pril anf der Westfront r» feindltche Fluglage dnrch «nsere Kawpfflieger ab» geschossen, davon nenn diesseits der Front«««« in unsere« Bests, gefalle«. ««Herde« erlagen 10 Flugzeuge dm» Fener unserer «^vehrkanonen. Unser« eigenen Berlnste belanseu ftch bem- gegenttber ans zusammen: » Flngzenge; von diese« ginge« 11 i« Snftkampse 1 dnrch «ichtrftckkehr. 1 dnrch ABschnß von der Erd« a«S verloren. vestlicher «nd Balkan»Kriegsschauplatz. Es hat ftch nichts «o« besonderer vedentnng ereignet, s«. D. v.s Oberste Heeresleitung. Ar Antwort der deutsche« Regier««» an ««er«». Berlin, ö. Mat. Nachstehende Note ist in Beant wortung der amerikanischen Note vom 2V. v. MtS. über die Führung de» deutschen II-BootkriegeS dem Botschafter der Bereinigten Staaten von Amerika gestern abend übergeben worden: Der Unterzeichnete beehrt sich, im Namen der Kaiserlich l Deutschen Regierung Seiner Exzellenz dem Botschafter der Bereinigten Staaten von Amerika. Herrn Jame» W. Gerard, auf da» Schreibe« vom 20. v. Mts. über dt« Küh. runa deS deutschen Unterseebootkriege- Nachftchendr» zu erwidern: Die bentfche Regierung hat das ihr von der Regierung -er vereinigten Staaten in Sachen des „Sussex" mit- geteUte Material an die beteiligten Marinestellen zur Prü- fung weitergeaeben. «ui Grund de« bisherigen Ergeb- ntffeS dieser Prüfung verschließt sie sich nicht der Möglich, keil, daß da- ln ihrer Note vom 10. v. MtS. erwähnte, von einem deutschen Unterseeboot torpedierte Schiff in der Tat mit dem «Susse?' identisch ist. Dt« dentsche Regierung darf sich eine weitere Mit teilung hierüber Vorbehalten, bi» einig« noch an-ftehende für die Beurteilung d«S Sachverhalt« ausschlaggebende Feststellungen erfolgt sind. Fall« es sich erweisen sollte, baß di« Annahme de» Kommandanten, «in Kriegsschiff vor sich zu haben, irrig war. so wirb die deutsche Regierung die sich hieraus ergebenden Folgerungen ziehen. Die Regie- dem Satze gipfeln, daß dieser Fall nur ein Beispiel für die vorbedachte Methode unterschiedsloser Zerstörung von Schiffen aller Art, Nationalität »nd Bestimmung durch die Befehlshaber der deutschen Unterseeboote sei. Die deutsche Regierung mutz diese Behauptung mit Entschiedenheit zurückwcisen. Auf eine ins einzelne gehende Zurückweisung glaubt sie indessen im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit ver zichten zu sollen, zumal, da die amerikanische Regierung es unterlassen hat. ihre Behauptung durch konkrete Angaben zu begründen. Tie deutsche Regierung be gnügt sich mit der Feststellung, daß sie, und -war lediglich mit Rücksicht auf die Interessen der Neutralen, in dem Ge brauch der Unterseebootwasfe sich weitgehende Beschränkun gen auferlegt hat. obwohl diese Beschränkungen not wendigerweise auch den Feinden Deutschlands zugute kommen. — eine Rücksicht, der die Neutralen bei England und seinen Verbündeten nicht begegnet sind. In der Tat sind die deutschen Seeftreitkräste angewiesen, den Untersee bootkrieg nach den allgemeinen völkerrechtlichen Grund sätzen über die Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen zu führen, mit der einzigen Ausnahme des Handelskrieges gegen die im englischen Kriegsgebiet betroffenen feindlichen Frachtschiffe, deretwegen der Regie rung der Bereinigten Staaten niemals, auch nicht durch die Erklärung vom 8. Februar d. I.» c i n e Z u s i ch e r un g gegeben worden ist. Einen Zweifel daran, daß die entsprechenden Befehle loyal gegeben worden sind und loyal ansstefllhrt «erben»' ' ' kan» die deutsche Ncgke rüng niemand gestatte». Zrrtümer, wie sie tatsächlich vorgekommen sind, lassen bei keiner Art der Kriegführung ganz vermeiden und sin in dem Seekrieg gegen einen Feind, der sich aller erlaubten und unerlaubten Listen bedient, erklärlich. Aber auch ab- gesehssn von Jrrtümern birgt der Seekrieg genau wie der Landkrieg für neutrale Personen und Güter, die in den Bereich der Kämpfe gelangen, unvermeidliche Gefahren in sich. Selbst in FäkM, in denen die Kaütpfhandlung sich lediglich in Len Formen des Kreuzerkrieaes abgespielt hat, sind wiederholt neutrale Personen und Güter zu Schaden gekommen. Auf die Minengefahr, der zahlreiche Schiffe zum Opser gefallen sind, hat die deutsche Regierung wieder holt aufmerksam gemacht. Die deutsche Regierung hat der Regierung der Bereinigten Staaten mehrfach Vorschläge gemacht, die bestimmt waren. die unvermeidlichen Gefahren des Seekriegs für amerikanische Reisende und Güter auf ein Mindest maß -urückzuführen. Leider hat die Regierung der Ver einigte« Staaten nicht geglaubt, auf Liese Vorschläge ein- gehen zu sollen; andernfalls würbe sie dazu beigetragen haben, einen großen Teil der Unfälle zu verhindern, von denen inzwischen amerikanische Staatsangehörige betroffen worben sind. Die deutsche Regierung hält auch heute noch an ihrem Angebot fest, Vereinbarungen in dieser Richtung zu treffen. Entsprechend den wiederholt von ihr ab gegebenen Erklärungen kann die deutsche Regierung auf den Gebrauch der Unterseebootwaffe auch im HandelsL-riege nicht verzichten. Wenn sie sich heute in der Anpassung der Methoden deS Unterseebootkrieges an die Interessen der Neutralen zu einem weiteren Entgegenkommen entschließt, so sind für sie Gründe bestimmend, die sich über die Bedeutung der vorliegenden Streitfrage erheben. Die deutsche Regie rung mißt den hohen Geboten der Menschlichkeit keine ge ringere Bedeutung bei, als die Regierung der Vereinigten Staaten. Sie trägt auch voll Rechnung der langen gemein schaftlichen Arbeit der beiden Regierungen an einer von diesen Geboten geleiteten Ausgestaltung des Völkerrechts, deren Ziel stets die Beschränkung deS Land- und Seekriegs auf die bewaffnete Macht -er Kriegführenden und die tun lichste Sicherung der Nichtkämpfenben gegen die Grausam keiten deS Krieges gewesen ist. Für sich allein würden jedoch diese Gesichtspunkte, so bedeutsam sie sind, für Sic deutsche Regierung bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht Sen Ausschlag geben können. Denn gegen über dem Appell der Regierung der Vereinigten Staaten an die geheiligten Grundsätze der Mensch lichkeit und des Völkerrechts muß die deutsche Regierung erneut und mit allem Nachdruck v feststellcn, baß eS .Nicht die bents gewesen ist, die st, aller zwischen e, sondern die britische Regierung diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und »war ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenben. In der bitter- sten Notwehr gegen die rechtswidrige Kriegführung England», im Kamps umS Dasein deS deutschen Volkes hat die deutsche Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Mittel des Unterseebootkrieges greifen müssen. Bei dieser Sachlage kann die deutsche RegierUUg nur erneut ihr Be dauern darüber auSsprechen, daß die Humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den bedauernswerten Opfern des Unterseeboot krieges zuwenben, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern er- r.eckey, die nach -er erklärten Absicht der englischen in den Hunger getrieben werden und durch ihre Hnngerqualen die siegreichen Ar- mcen der Zentralmächtc zu schimpflicher Kapitulation zwingen sollen. Die deutsche Regierung und mit ihr das deutsche Volk hat für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis» als sic zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt hat, sich mit der Anwendung der Unterseebootwasfe streng an die vor dem Krieg aner kannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit findet', diese Normen gleichfalls seiner Kriegführung zugrunde zn legen. Die verschiedenen Vcr- suche der Regierung der Vereinigten Staaten, die groß- britannische Regierung hierzu zu bestimmen, sind an der striktcnAblehnungderbritischenRegierung gescheitert. England hat auch weiterhin Völkerrechts bruch auf Bölkcrrechtsbruch gehäuft und in 1er Vergewaltigung der Neutralen jede Grenze überschritten. Seine letzte Maßnahme, die Erklärung deut scher Bunkerkohle als Bannware, verbunden mit den Be dingungen, zu denen allein englische Bunkcrkohle an dia Neutralen abgegeben wird, bedeutet nichts anderes als den Versuch, die Tonnage der Neutralen durch uner hörte Erpressung unmittelbar in den Dienst des englischen Wirtschaftskrieges zu zwingen. Das deutsche Volk weiß, daß cs in der Hand der Regierung der Ver einigten Staaten liegt, den Krieg im Sinne der Mensch lichkeit und des Völkerrechts ans die Strettkräfte der kämpfenden Staaten zu beschränken. Die amerikanische Re gierung wäre, dieses Erfolges sicher gewesen, wenn sie sich entschlossen hätte, ihre unbestreitbaren Rechte anf die Freiheit der Meere England gegenüber nachdrücklich geltend zu machen. So aber steht das deutsche olk unter dem Eindruck, daß die Regierung der er einigten Staaten von Deutschland in dessen xistenzkampf die Beschränkung im Gebrauch einer wirksamen Waffe verlangt, und -aß ste die Aufrechterhaltung ihrer Beziehungen zu Deutschland von der Erfüllung dieser Forderung abhängig macht, wäh rend sie sich gegenüber den völkerrechtswidrigen Methoden seiner Feinde mit Protesten begnügt. Auch ist dem deutschen Volke bekannt, in wie weitem Umfang unsere Feinde aus den Vereinigten Staaten mit Kriegsmitteln aller Art versehen werben. Unter diesen Umständen wird es verstanden werden, daß die Anrufung des Völkerrechts und der Gefühle der Menschlichkeit im deutschen Volke nicht den vollen Widerhall finden kann, dessen ein solcher Appell hier unter anderen Verhältnissen stets sicher ist. Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließt, so ist für sic entscheidend einmal die mehr als hundertjährige Freundschaft zwischen den beiden großen Bölkern, sodann aber der Gedanke an bas schwere Ver hängnis, mit dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen Krieges die gesamte zivili sierte Menschheit bedroht. Das Bewußtsein der Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Lause der letzten Monate ihre Bereitschaft zn einem Deutschlands Lebensinteressen sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger dorcnthalten bleibt. Mit um so stör» kercr Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprcchcn, daß es vor der Menschheit und der Geschichte nicht zu ver antworten wäre, nach 21monatiger Kricgsdauer die über den Unterseebootkrieg entstandene Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und dem amerikani schen Volke ernstlich bedrohende Wendung neh men zu lassen. Einer solchen Entwicklung will die dcntschr Regierung, soweit cs an ihr liegt, Vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein Letztes dazu beitragen, »m — solange der Krieg noch dauert — die Beschränkung der Kriegführung aus die kämpfe »idcn Strcitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit der Meere ent schließt und in dem sich die deutsche Regierung mit der Re gierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Re gierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen S c e st r e i t k r ä f t c er gangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrecht lichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zer störung von Handelsschiffen auch innerhalb des Scekriegs- gcbicts Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettungder Menschenleben zu versenken, cs sei denn, daß sie fliehen oder Widerstand leisten. In dem Daseinskampf, den Deutschland zu führen gezwungen ist, kann ihm jedoch von den Neutralen nicht zugemutet wer den, sich mit Rücksicht auf ihre Interessen im Gebrauch einer wirksamen Waffe Beschränkungen aufzuerlegcn, wenn seinen Gegnern gestattet bleibt, ihrerseits völkerrechts widrige Mittel nach Belieben zur Anwendung zu bringen. Ein solches Verlange» würde mit dem Wesen der Neutralität unvereinbar sein. Die deutsche Regierung ist überzeugt, daß der Regie rung der Vereinigten Staaten eine derartige Zumutung fernliegt; dies entnimmt sie aus der wiederholten Er- klärung der amerikanischen Regierung, daß sie allen Krieg- führenden gegenüber die verletzte Freiheit der Meere wiederherzustellen entschlosien sei. Die deutsche Regierung geht demgemäß von der Erwartung ans, daß ihre neue Weisung an die Sccstreitkrästc auch in de» Augen der Re gierung der Bereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom 28. Juli 1S18 an- i gebotene« Husamnieparbeit zu §er «vH DMeH he- >- it