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Ttöniglieh Sächstsetzev StaatsMrzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 56. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. <r Dienstag, 9. März 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, fowi« durch di« deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1296, Redaktion Nr. 4674. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 26 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Des VutztagcS wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Donnerstag, den 11. März, nachmittags. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Militärvereinsmitgliedern Strumpfwirker Schubert in Thurm und Weber Flachowsky in Mülsen Lt. Micheln die Friedrich August-Medaille in Bronze zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Direktor der Bereinigten Elbe- schiffahrts-Gesellschaften Aktiengesellschaft Schnitzing in Dresden das ihm von Sr. Majestät dem König von Italien verliehene Ritterkreuz des Ordens der Italienischen Krone annehmc und trage. ötkannlmachung, die Verleihung von -Stipendien ans dem goldenen Ltipendienfonds betr. Aus dem goldenen Stipendienfonds können in diesem Jahre acht Stipendien an Studierende der Uni versität zu Leipzig sächsischer Staatsangehörigkeit ver liehen werden. Diejenigen, welche gesonnen sind.' sich um Ver leihung eines dieser Stipendien zu bewerben, haben ihre Gesuche unter Berücksichtigung der in den nach, stehend abgedruckten 88 6 und 8 der Stiftungsurkunde vom 14. Februar 1873 vorgeschriebenen Bedingungen schriftlich bis zum 15. Mai ds. Js. bei dem unterzeichneten Ministerium einzureichen. Dresden, den 6. März 1909. 1535 Ministerium des Königlichen Hauses. v. Metzsch. EtiftungSurlunde, den goldenen Stipendiensond betr., vom 14. Februar 1873. pp. pp. pp. 6. Diejenigen jungen Männer, welche auf Verleihung eines Stipendiums Anspruch machen wollen, haben innerhalb der be kannt zu machenden bestimmten Frist ihr Gesuch bei dem Mi nisterium Unsere- Hauses schriftlich einzureichen und demselben ») ein obrigkeitliches Zeugniß über ihre sächsische Staats- angehörigkeit, über ihre Mittellosigkeit, über Letztere nach Vorschrift der Ministerial-Verordnung vom 2. April 1834, ferner d) ein Zeugniß des Directoriums der Gelehrtenschule, auf welcher sie zur Universität vorbereitet worden sind, über ihr sittliche- Verhalten in den letzten drei Jahren und daß sie bei der bestandenen Abiturientenprüfung die erste Censur (I» Id) erlangt haben, im Original oder beglaubigter Abschrift beizufügen, und gleichzeitig o) eine freie Arbeit in deutscher Sprache einzureichen. Die Wahl des zu behandelnden Themas bleibt den Bewerbern um das Stipendium überlassen; es wird jedoch voraus gesetzt, daß dieselben hierbei einen solchen Gegenstand wählen, bei dessen erschöpfenden Besprechung ihnen Gelegen heit geboten ist, außer der Fertigkeit im Styl, auch die Reise ihres Urtheils und den Umfang ihrer erlangten all gemeinen wissenschaftlichen Bildung zu zeigen. Der Arbeit ist die ausdrückliche Erklärung, daß sie vom Einsender selbst, und ohne fremde Beihilfe gefertigt worden, beizufügen. 8. Solche junge Männer, welche auf einem ausländischen Gymnasium vorgebildet sind, oder sich lediglich durch Privat unterricht zum Besuch der Universität vorbereitet haben, oder doch in der letzten Zeit ihrer Vorbereitung eine Gelehrtenschule nicht besuchten, und daher von der Gelehrtenschule, vor welcher sie die Maturitätsprüfung zu erstehen haben, das 8 6 unter d erwähnte Sittenzeugniß nicht beibringen können, haben sich über ihr sittliche» Verhalten auf eine andere glaubhafte Weise auszu- weisen. Dagegen finden die übrigen im § 6 unter ». b. o. erwähnten Vorschriften auf diese Categorie von Bewerbern um das Stipen dium volle Anwendung. PP PP- PP- Nachdem von einer Anzahl Geschäftsinhabern in der Gemeinde Klotzsche sowohl, als in den im Sinne des 8 139k Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung örtlich unmittel bar zusammenhängenden Gemeinden Lofchwitz, Bühlau, Weitzer Hirsch, Blasewitz, Tolkewitz, Laubegast, Leuben, Dobritz, Niedersedlitz, Groß» und Klein-Zschachwitz der Antrag auf Einführung des 8 Uhr-LadenschlusseS für sämtliche Geschäftszweige in gleichem Umfange wie be reits in der Stadt Dresden gestellt worden ist, hat die Königliche Kreishauptmannschaft zur Absetzung des Ver fahrens gemäß 8 189k Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung in Verbindung mit 8 1 der Bekanntmachung des Reichs kanzlers, betreffend das Verfahren bei Anträgen auf Ver längerung der Ladenschlußzeit, am 25. Januar 1902 für die Gemeinde Klotzsche Herrn Gemeindevorstand Müller daselbst, für die übrigen vorgenannten Gemeinden aber Herrn Gemeindevorstand Fischer in Blasewitz zu Kom missaren ernannt. 2063 « IV/08/181» IV/OS Dresden, am 4. März 1909. isgg Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Kiuauze». Bei der Post-Verwaltung ist ernannt worden: Schroth, seither Postanwärter, als Postassistent. Im Geschäftsbereiche ve» Ministerium» des Kultus uud öffentlichen Unterrichts. Zu besetzen: die 5. ständige Lehrer stelle an der kath. Volksschule zu Schirgiswalde Koll.: Die oberste Schulbehörde., Mindestgehalt und Amtswohnung im alten Schulhause. Bewerbungen sind bis 19. d. M. bei dem K. Bezirks schulinspektor zu Bautzen einzureichen. Im Geschäftsbereiche de» Evangelisch.lntherischeu Lande»- konsistorinmS. Mit den Geschäften des geistlichenKommifsar- für die der Verwaltung des König!. Ministeriums des Innern unterstehenden Landesanstalten ist nach dem auf Ansuchen ge nehmigten Rücktritt des Geh. Kirchenrats a. D. Keller vom 1. März an der Konsistorialrat und 2. Hofprediger Kretzschmar beauftragt worden. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 9. März. Das gestern ausgegebene 5. Stück des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Königreich Sachsen enthält: Verordnung, die Zulagen für Geistliche und geistliche Stellen betreffend; Verordnung, die Erhöhung des Mindestgehalts der Hilssgeistlichen betreffend; Bekanntmachung einer Ergänzung der Prüfungsordnung für Ärzte; Gesetz über die Gewährung der Entschädigung an die Mitglieder der Stände versammlung, sowie Bekanntmachung, die Berichtigung eines Druckfehlers in der Ausführungsverordnung vom 12. Mai 1908 zum Reichsvereinsgesetze betreffend. (Dresdner Journal Nr. 46.) Deutsches Reich. vom Reichstage. Sitzung vom 8. März 1909. Am Bundesratstische Staatssekretär Kraetke, Unterstaats sekretär Twele. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung pünktlich um 2 Uhr. Die zweite Lesung des PostetatS wird fortgesetzt, und zwar beim Titel „Außerordentliche, unwiderrufliche Zulagen für die in der Provinz Posen und in den gemischtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten 745 000 M." Abg. vr. v. Trzcinski (Pole): Wir bekämpfen die Ost markenzulage nach wie vor, da sie nicht als Teuerungszulage an zusehen ist, sondern politischen Zwecken dient. Der Titel wurde bewilligt. Beim Titel „Beiträge an die Betriebskrankenkassen für die bei den Post- und Telegraphenanstalten beschäftigten kranken versicherungspflichtigen Personen 401 000 M." tritt Abg. Lehmann-Wiesbaden (soz) für die Ausdehnung der Krankenunterstützung auf die Familienangehörigen der Beamten ein. Der Titel wurde bewilligt. Beim Titel „Zuschuß zu den Aleiderkassen für Beschaffung der Dienstkleidung Her Unterbeamten 3691000 M." wünscht Abg. Irl (Z.) eine größere Berücksichtigung der Schneider- genossenschaften. Staatssekretär Kraetke: Ich bin völlig damit ein verstanden, daß die Innungen mehr berücksichtigt werden. Aller dings ist es erforderlich, daß die von den Innungen eingereichten Muster gut und preiswert sind, was bi» jetzt nicht der Fall war. Unter den „Sonstigen Ausgaben" steht an erster Stelle ein Posten von 26269000 M. zu „Vergütungen an auswärtige Post- und Telegraphenbehörden, sowie an Eisenbahn-, Schiffs-Tele- graphen-Unternehmungen, Beiträgen zur Unterhaltung der inter nationalen Post- und Telegraphenbureaus". Abg. Erzberger (Z.) wünscht nähere Auskunft über diesen Titel und führt aus: Aus dem Bericht der Deutsch-Südamerika nischen Telegraphengesellschaft geht hervor, daß die Gesellschaft für Verzinsung und Tilgung ihrer Obligationen eine Garantie seitens der Reichspostverwaltung erhalten hat. Trifft dies zu, so wäre das eine auffallende Verletzung der Reichsverfassung und des Budgetrechts des Reichstags. Bei der Telefunkenausrüstung der Schiffe des Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika- Linie sollten an Stelle der Apparate der englischen Marconi gesellschaft die gleichwertigen und einfacheren Apparate der deutschen Telefunkengesellschaft Siemens u. Halske und der A. E. G., sowie derTelegraphenbausirma Lorenz verwendet werden. Dazu kommt, daß Marconi das Recht für sich beansprucht, zur Be dienung der Apparate englisches Personal auf die deutschen Schiffe zu bringen. Das hat nicht nur verkehretechnische, sondern auch militärische Bedenken. Verwunderlich ist, daß unsere Post verwaltung im Verkehr mit Japan die Route über Amerika, die 26 Tage beansprucht, benutzt, an Stelle des Weges über Sibirien, der nur 10 bis 18 Tage in Anspruch nimmt. Unserer Export industrie erwachsen dadurch große Nachteile. Staatssekretär Kraetke: Eine Garantie ist der Deutsch südamerikanischen Gesellschaft nicht gegeben worden, sie erhält vielmehr eine jährliche Vergütung für ihre Dienstleistung, wobei ein Teil der Summe bei der Seehandlung als Treuhänder hinter legt wird, um so den Besitzern von Obligationen deren Verzinsung zu sichern. Solche Verträge, die naturgemäß langfristig sein müssen, werden fast täglich und seit langer Zeit abgeschlossen. Mit der Dampfersubvention ist diese Sache nicht zu vergleichen; die Verträge liegen lediglich im Interesse des deutschen Verkehrs. Die Benutzung der sibirischen Bahn war bisher zu teuer, doch darin tritt jetzt eine Änderung ein. Die Notwendigkeit, Marconi- Apparate an Bord zu nehmen, ergab sich für die Lloyd- und Hapagschiffe daraus, daß die englischen Landstationen auf deutsche Apparate nicht reagierten. Dies wird nach dem Internationalen Vertrag anders werden. Die Zahl der Telefunkenstationen im Ausland nimmt immer mehr zu. Es wäre aber nicht gut, durch die starke Betonung des nationalen Prinzips die anderen Staaten dahin zu bringen, auch ihr System besonders zu betonen. Der Wunsch geht selbstverständlich dahin, das Telefunkensystem möglichst auf alle deutschen Schiffe auszudehnen. Wir gehen in Verbindung mit Heer und Marine vor. Abg. Gothein (freis. Vgg.): Ich hoffe, daß jetzt alle ge- schlossenen Briefe für Ostasien mit der sibirischen Bahn befördert werden. Dieser ganze Titel, namentlich hinsichtlich der ab geschlossenen Verträge, sollte an die Kommission zurückverwiesen werden. Abg. Erzberger (Z.): Diesem Anträge trete ich durchaus bei, so unbequem eine nochmalige Beratung auch ist. Bei der Gebührenzahlung an die Dampferlinien nach Amerika ließe sich viel Geld sparen. Staatssekretär Kraetke: Einen Druck können wir auf Amerika bezüglich der Gebührenzahlung nicht ausüben, denn ab Deutschland verkehren nur deutsche Linien, während den Ameri- kanern auch noch englische und französische Linien zur Verfügung stehen. Abg. Erzberger (Z.): Es ließe sich sehr wohl ein Druck aus üben, der Staatssekretär v. Tirpitz hat uns Mill. M. gespart dadurch, daß er dem Kohlensyndikat androhte, englische Kohle zu beziehen, wenn der Preis für deutsche Kohle nicht billiger werde. Staatssekretär Kraetke: Mit dem Bezug von Materialien ist diese Sache doch nicht zu vergleichen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg Gothein (frs. Vgg.) und Erzberger (Z.) wird der Titel an die Budgetkommission zurückverwiesen. Es folgen die „Einmaligen Ausgaben". Der Titel „Tilgung und Verzinsung der Anleihemittel 4 079 860 M." wurde mit dem Titel des Außerordentlichen Etats „für Fernsprechzwecke 45 Mill. M." verbunden. Die Kommission hat beantragt, bei dem ersten Titel 52 600 M. und bei dem zweiten Titel 3 Mill. M. zu streichen. Abg. Gothein (frs. Vgg.): Ich möchte vor einer falschen Sparsamkeit warnen, die Umarbeitung und der Weiterausbau der Telephonleitungen in unterirdische Leitungen ist dringend nötig. Ich beantrage daher Wiederherstellung der Regierungs vorlage. Staatssekretär Kraetke: Auch ich kann nur dringend um Wiederherstellung der Position bitten. Die Abstimmung bleibt zweifelhaft, es war namentliche Ab stimmung notwendig. Es stimmten für die Wiederherstellung 122, dagegen 94 Ab geordnete, die Regierungsvorlage ist also wieder hergestellt. Die „einmaligen Ausgaben" werden bewilligt. Es folgen die „Einnahmen". Abg. Gothein (frs. Vgg.) befürwortet eine Resolution, in der verlangt wird, daß die Portofreiheit der regierenden Fürsten, ihrer Gemahlinnen und Witwen auf Briefsendungen beschränkt werde. Abg. vr. Frhr. v. Hertling (Z.) begründet einen Ab- SnderungSantrag seiner Partei, den Reichskanzler zu ersuchen, mit den regierenden Fürsten in Verhandlungen über eine anderweitige Festsetzung der ihnen zustehenden Portofreiheit einzutreten, und dem Reichstag bald eine dementsprechende Vorlage zu machen. Staatssekretär Kraetke: Ich weiß nicht, ob jetzt der richtige Augenblick ist für eine Änderung de» gegenwärtigen Zu stands. Ich bitte um Ablehnung der Resolution. Abg Erzberger (Z.) befürwortet den Antrag Hertling und fügte hinzu: Im übrigen verlangen wir, daß die Post sich nicht