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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. s» Amts Blatt des Aömgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes Abonnements-Preis Vierteljährl 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Al« Beiblätter: I. Jllustrirtes SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschastliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von >. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. A nnoncen-BureauS vonHaasi stein L Vogler, Jnvalidendai. Rudolph Moffe und G. 8. Daube L Comp. nenstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeil« (oder deren Raum) - Z" Wstlsnih NLL"'""''«inundfünhigster Aahrgang. Ur. 54 8. Zu« >888 Sonnabend Die Lieferung und Ansuhre nicht avgehalten Pulsnitz, am 7. Juli 1899. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen wegen der herrschenden Seuchengefahr die Abhaltung der Biehmärkte verboten hat, wird der auf den Bekanntmachung, öie Lieferung von Kohlen betreffend. 1., von ca. 600 Centnern Braun- und Hier fallende WieHmarkt Hiermit aufgeHoben Bischofswerda, den 30. Juni 1899. Der Stadtrat h. vr. Lange. Der Stadtrat h. — Schubert, Brgrmstr. —— Der Gasthossbesitzer Rudolf Fedor Büttner in Grotznauudorf beabsichtigt, in dem unter Nummer 57 des Brand-Versicherungs-Katasters, Nummer 42 des Flurbuchs für Großnaundorf gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. Nach § 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privat rechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Königliche Amtshauptman u schäft Kamenz, am 28. Juni 1899. vonErdmauusdo rff. Die Maul- und Klauenseuche im Gehöfte Cat.-Nr. 43 in Ohorn ist wieder erloschen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 4. Juli 1899. von Erdmaunsdorff. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschast zu Bautzen vom 26. Juni dss. Js., wird der auf -en 17. Zuli 1899 anberaumte hiesige Biehmarkt . . . , r 2., „ „ 200 „ Steinkohlen wahrend der Zeit vom 1. August 1899 bis 31. Juli 1900 je nach Bedarf wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Angebote sind bis zum 15. Juki 1899 schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Kohlenlieferung" auf der Rathsschreiberei abzugeben. Bei der Kohlenlieferung ist die Bezugsquelle und die Sorte genau anzugeben. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Pulsnitz, am 3. Juli 1899. Schubert, Brgrmstr. Dienstag, -en 18. Zuli 1899: Krammarkt in Pulsnitz Die Lösung der Thronfolgefrage in Coburg-Gotha. Der gemeinschaftliche Landtag des Herzogthums Coburg- Gotha hat am 3. Juli das Thronfolge- und Regentschasts- gesetz gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Abgeord neten angenommen, mit welchem Beschlusse die so lange spielende coburgische Thronfolgefrage endlich zur Entscheidung gebracht wo,den ist. Laut diesem Gesetz ist der am 19 Juli 1884 geborene Herzog Carl von Albany nach dem Verzicht des Herzogs von Connaught und seines Sohnes, des Prinzen Arthur, zum Thronfolger in Coburg - Gotha proclamirt worden, niit der Zusatzbestimmung, daß dem Prinzen Arthur von Connaught die Negierung zustehe, im Falle der Herzog von Albany ohne Nachkommenschaft sterben oder daß sein Mannesstamm erlöschen sollte. Falls letztere Eventualitäten auch beim Prinzen von Connaught eintreten sollten, so ge langt die Nachkommenschaft de« Prinzen von Wales in Coburg-Gotha zur Regierung. Schließlich bestimmt da« Re- gentschastsgesetz noch, daß der Herzog von Albany seinen wesentlichen Aufenthalt in seinem künftigen Land zu nehmen habe und daß der Erbprinz von Hohenlohe-Langenburg, der Schwiegersohn de« regie, enden Herzog« Alfred von Coburg, die Regentschaft führen solle, wenn der Herzog von Albany noch im minderjährigen Alter auf den Thron gelangen sollte. Mit der Genehmigung dieser Bestimmungen durch den coburg-gothaischen Landtag hat, wie schon erwähnt, die Frage der Nachfolge auf dem coburgischen Herzogsthrone nach mannichsachen seltsamen Wendungen und langwierigen Ver handlungen ihren Abschluß gefunden. Weit über die Grenzen des gesegneten coburg-gothaischen Ländchens hinaus verfolgte man auch im übrigen Deutschland die Entwickelung dieser Angelegenheit mit Interesse wie mit eigenartigen Empfin dungen, für das deutsche Nationalgesühl hatte der Umstand, daß die direkte Thronfolge m einem deutschen Bundesstaate Fürstlichkeiten aus nichtdcutschem Stamme wiederholt vergeb lich angeboten werden mußte, entschieden etwas Peinliches und Verletzendes an sich. Ganz erklärlich war es daher auch, wenn einem solchen verletzten Gefühl der in einem angesehenen deutschen Blatte gemachte Vorschlag, die zur Thronfolge in Coburg-Gotha berechtigten englischen Agnaten ein- für allemal durch eine Abfindungssumme zum definitiven Verzicht auf ihre Rechte zu bewegen, um dann einen Sprossen aus deutschem Geschlecht als künftigen Herzog von Coburg ausfindig zu machen, entspringen konnte, er wurzelt in dem an sich durchaus begreiflichen Empfinden, daß auf einen deutschen Thron eigentlich nur Deutsche gehören. Selbst verständlich verbot sich indessen eine solche Lösung der cobur gischen Thronfolgefrage aus naheliegenden Gründen, es mußte vielmehr unter den Angehörigen des englischen Königs hauses weiter nachgefragt werden, wer von ihnen wohl Neigung und Beruf in sich verspüre, dereinst das Scepter über Coburg-Gotha zu führen. Nunmehr ist es endlich ge lungen, in demnach so jugendlichen Herzog von Albany den künftigen Herrscher von Coburg-Gotha ausfindig zu machen, und man kann nur hoffen und wünschen, daß diese Wahl dem schönen Doppelherzogthum in den thüringisch-fränkischen Gauen zum Heil ausschlagen möge. Herzog Carl Eduard ist, wie alle Mitglieder des eng lischen Königshauses, bisher in jenen streng-englischen An schauungen und Ueberlieserungen erzogen worden und auf- gewachsen, denen ein Eingehen auf fremde Eigenart und fremde Sinnesart völlig fern liegt, es kann daher vom deutschen Standpunkte aus nur mit Genugthuung begrüßt werden, daß vas coburgische Regentschaftsgesetz die Bestim mung mit enthält, wonach der Herzog von Albany seinen wesentlichen Aufenthalt in seinem dereinstigen Herzogthum zu nehmen hat. Es muß dies in der That als eine uner läßliche Bedingung erachtet werden, es gift, daß der junge Thronfolger im Herzogthum Coburg-Gotha sich ernstlich mit Land und Leuten daselbst bekannt mache und weiterhin auch die deutschen Verhältnisse überhaupt studire, und aus eigener Anschauung kennen lerne, nur dies bildet die geeignete Grundlage, auf welcher er sich für seinen künftigen hohen Beruf als deutscher Bundesfürst vorzubereiten vermag. Bei der Uebersiedelung des Herzogs von Albany na ch Deutsch land, die hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten läßt, k-nn es wohl auch als selbstverständlich bezeichnet werden, daß der englische Königssohn zunächst eine deutsche Univer sität besucht und weiter in die preußische Armee eintritt, zu der ja auch das coburg-gothaische Contingent gehört; beides sind paffende Vorstufen zu der Vorbereitung des jungen Prinzen aus sein dereinstiges Herrscheramt. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. In der letzten Stadtverordnetensitzung wurde ebenso einstimmig wie vorher vom SchulauSschuß und Stadtrath eine erhebliche Erhöhung der Lehrergehälter an hiesiger Stadtschule beschlossen. Es ist damit auf-