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MoälkMntt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radebnrg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u Sonnabend« früh 8 Uhr.' Nbonnementspreis: Vierteljährlich Ngr., auch bei Bestellung,:» durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Srchsun-MiMMster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förste, in Pulsnitz. Geschäfts stellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Meinen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung aus. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag veiliegcn oder nicht. Lxpvit. Mittwoch — —— 48. 17 Juni 1874 In einer bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anhängigen Untersuchungssache soll der Handelsmann Jacob Rosenthal, früher in Kamenz aufhältlich, mit der Angeschuldigten confronürt werden. Da der derzeitige Aufenthaltsort des ged. Rosenthal nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe andurch nochmals öffentlich vorqeladen Den 1. Juli 1874, L Uhr Nachmittags, an hiesiger Amtsstelle zu dem angegebenen Zwecke sich einzufinden. Gleichzeitigdwerden alle Behörden ersucht, Rosenthal im Betretungssalle auf vorstehende Vorladung aufmerksain zu machen. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Wolf, Assessor Wiesenver Pachtung. Nächstkommenden 2S Juni 1874, Vormittags S Ubr, soll Pie Grasnutzung der zum Schwepnitzer Forstrevier gehörigen vormals Cofeler Rittergutswiesen auf das Jahr 1874 an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung der Erstehungsgelder an die Meistbietenden verpachtet werden. ' Äönigl. Forstrentamt Moritzburg und «König!. Revierverwaltung Schwepnitz, am 13 Juni 1874. Gras. Schwarz. Deutsches Reich. Zeitungen pünktlich geliefert werden und Nachabonnements —- welche mit 1 Ngr. Unkosten für jede Zeitung gestraft reichs ebenfalls in 18 Corpsbezirke eingethcilt, zu denen Algier noch als 1ötcr hmzukommt. Aber es fehlt noch ein Punkt, der unsere Mobilmachung am meisten be schleunigt, nämlich die provincielle Gliederung der Armee in Bezug auf die Aushebung. Vor wie nach beziehen die einzelnen Regimenter der activen Armee ihre Recruten aus ganz Frankreich, worau- der Uebelstand entsteht, datz bei Mobilmachungen die Einberufenen oft sehr be- bckundet, wie sie es mit politischen Gegnern zu halten pflegen. Die Bonapartisten würden freilich Gefahr laufen, allen Einfluß im Lande zu verlieren, wenn sie den ihnen zugefügtcn Schimpf nicht an der Person des Beleidigers ahndeten, und wenn andererseits die Deputirten selbst ein derartiges Beispiel dec Maßlosigkeit geben, wie Gam betta es gethan, können sie sich füglich nicht wundern, wenn solches Verhalten in den Massen einen Widerhall findet. Kaum aber hätte es solcher Vorgänge noch be durft, um den Beweis unwiderleglich zu führen, daß so wohl diese Nationalversammlung sich überlebt hat, als daß auch die Zeit gekommen ist, dem Lande eine defini tive und durchgreifende Ordnung zu geben." Berlin. Im hiesigen königlichen Modellhause sind die Modelle von einigen preußischen und von 18 fran zösischen festen Plätzen ausgestellt. Von preußischen Fest ungen sind vorhanden: Glatz, Neisse, Magdeburg, Saar louis, Kolberg, Schweidnitz und Theile von Ehrenbreit- stcin. Von den früheren französischen Modellen, deren jedes aus mehreren Stücken gefertigt und welche erst hier zusammengestellt worden, sind jetzt vorhanden: Paris, Landau, Fort Louis, Bitsch, Thionville, Longwy, Sedan, Meziores, Charlemont, Givet, Philippeville, Avesnes, Maubeuges, Le Quesnois, Cambray, Valenciennes, Condo und Lille. Ferner sind noch die Modelle einer ameri kanischen Pontonbrücke mit Transportwagen dort jetzt ausgestellt. Berlin. Zu dem Entwurf des Gerichtsverfassungs- gesetzes hat Hessen bei dem Bundesrath für den Fall, daß der von 'Sachsen gestellte Antrag auf Einführung großer Schöffengerichte für Strafsachen mittelerer Ord nung die Zustimmung des Bundesraths nicht erhalten sollte, zu ß 57 den Zusatz: „Die Strafkammern als er kennende Gerichte werden mit 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzt", beantragt, ebenso zu der Straf- proceßordnung den Antrag gestellt, im § 222 .die ge forderte Einhelligkeit bei den Strafkammern zu streichen. Motivirt werden diese wichtigen Abänderungsanträge durch die Bemerkung, daß die Besetzung der Straf kammern als erkennende Gerichte mit nur 3 Richtern bei der Schwere der von ihnen abzuurtheilenden strafbaren Handlungen und bei dem Ausschlusse jeder Berufung zu schwach sei. Der Versuch, diesem Uebelstande durch das Erforderniß der Stimmen für jede dem Angeklagten uachtheilige Entscheidung zu begegnen, bietet an sich selbst schon Bedenken dar, durchbreche die Gleichförmigkeit der gesetzlichen Bestimmungen und sei geeignet, zu der Forder ung einer gleichen Bestimmung in Betreff der Schwur gerichte und der Schöffengerichte zu führen. Paderborn, H, Juni. Wie das „Westphälische werden — unterbleiben. Berlin, 10. Juni. Das Schicksal des „König Wil helm" Wird von der Presse mit großem Eifer erörtert. Heute begegnen wir in zwei hervorragenden Blättern zwei diametral entgegengesetzten Angaben. Während der eine Correspondent versichert, daß das Schiff bei jeder Hochfluth in das offene Meer hinauszufahren ün Stande fei, behauptet der andere, es sei dermaßen versandet, daß feine Flottmachung ebenso viel kosten werde, wie seine Herstellung überhaupt, daß man also auf seinen Besitz unter den kriegstüchtigen Schiffen wohl für Zukunft werde verzichten müssen. Wäre die erste Version richtig, so brauchte man den „König Wilhelm" ja nur einmal in den Außenhafen hinausfahren zu lassen. Alsdann wssrden alle ungünstigen Gerüchte mit einem Schlage er ledigt sein, ein Gewinn, für dessen Erlangung die ge- ringefl Kosten dieses Manövers gewiß nicht zu theuer sein würden. Die zweite Version ihrerseits schießt je- denfalls weit über das Ziel hinaus. Auch die Befürcht ung, daß Wilhelmshafen als Kriegshafeu ganz werde aufgegeben werden müssen, ist nicht begründet. Es be darf zu seiner Instandhaltung, wie es allerdings scheint, nur einer beständigen, freilich etwas kostspieligen Aus baggerung. Im Marine-Ministernun wendet man dieser Angelegenheit eine besondere Aufmerksamkeit zu. Wie Wan hört, denkt Herr von Stosch, eine besondere Bag- Wab,Heilung zu errichten und den dazu erforderlichen ^udgrtpostm in den nächsten Etat einzustellen. ... Berlin, 11. Juni. Wiederholt befchästigt sich in jüngster die deutsche Presse mit der Thätigkcit, welche FEkrerch auf die Reorganisation seiner Armee verwen det. Es wird darauf aufmerksam gemacht, mit welch außerordentlichen Anstrengungen unsere Nachbarn ihre c vermehren bestrebt sind. Zu leugnen ist Nicht, daß Frankreich, inmitten seiner politischen Unfähig keit, fortgesetzt feine Rüstungen aufs entschiedenste be trieben hat. Durch die Gesetze vom 27. Juli 1872 und 24. Juli 1873 hat cs sich die Basis für eine Armee ge schaffen, welche allmählig der deutschen an Stärke gleich kommen, ja sie überflügeln soll. Die Gesammtdienstzeit der Franzosen ist auf 20 Jahre festgesetzt, während die unsrige bekanntlich nur 12 beträgt. Der Franzose dient 5 Jahre activ bei der Fahne, 4 Jahre in der Reserve, 5 Jahre in der Territorialarmee (Landwehr) und 6 Jahre in der Reserve der letzteren, während wir nur eine drei jährige active, eine vierjährige Reserve und eine fünf jährige Landwehrdienstzeit kennen. Auch unsere allge meine Wehrpflicht haben die Franzosen Angeführt, wenn sic auch mehr Ausnahmen zulasscn als wir. Sie haben sich ferner, um den Uebergang auf den Kriegsfuß zu er- lachtern, pon unseren deutschen Einrichtungen die pcr- dcutende Entfernungen zurückzulegen haben, ehe sie zu ihrem Truppenkörper stoßen. Dagegen haben die Fran zosen mit der früheren geringen Nccrutenaushebung, die mit dem napoleonischen Loskaufssystem zusammenhing, gänzlich gebrochen. Sie stellen jetzt jährlich 150,000 Recruten ein und zwar 04,000 Alaun für die Dienstzeit Von 5 Jahren, die freilich nur 3—4 Jahre beträgt, und 56,000 Mann sogenannter äouxiömo portion für eine fechsmonatliche Uebungszeit. Unsere jährliche Recruten- aushebung beträgt bekanntlich nur 130,000 Mann. Nach 12 Jahren werden also die Franzosen, wenn man die clouxiomo Portion mit einrechnet, eine etwas größere Zahl einexercirter, theils noch unter der Fahne, tHeils in der Reserve befindlicher Soldaten besitzen, als wir, und nach 20 Jahren gestaltet sich dies Verhältniß für uns noch ungünstiger. Freilich sind dabei zwei Dinge nicht zu vergessen: einmal besteht ein großer Theil der französischen Reserve, wie bemerkt, aus nur sechs Monate .eingeübten Mannschaften; und dann ist nicht wahrschein lich, daß die französischen Finanzkräfte eine Fortsetzung der ungeheuren Anstrengungen der letzten Jahre auf die Dauer gestatten werden. Den bedeutendsten Fortschritt scheinen die Franzosen im Artilleriewesen gemacht zu ha ben. Sie sollen uns hier, was die Zahl betrifft, bereits um einige dreißig Batterien überlegen sein. Diese That- sache beweist am Besten, wie nothwendig es war, daß unsere Armeeverwaltung mit der Reorganisation unserer Artillerie ohne Verzug vorging. Alles in Allem genom men mögen die französischen Rüstungen manche Mängel haben; sie gehen vielleicht mehr auf die Größe der Zahl, als aus die gute Beschaffenheit der Truppen, obwohl auch der Eifer im Exercieren und Manövriren bedeutend gewachsen sein soll. Auf alle Fälle aber sind sie ernst haft genug, um uns zu mahnen, daß wir unter keiner Bedingung auf unseren Lorbeeren ruhen dürfen. Glück licherweise ist dies auch nicht die Natur des Moltke'schen Generalstabes und unseres Kriegsministeriums. Berlin. Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt: „Für das Auftreten Gambetta'S in der Sitzung der franzö sischen Nationalversammlung vom 9. d. M. und die Scenen, welche sich unmittelbar daran knüpften, dürften Beispiele höchstens in der parlamentarischen Geschichte Frankreichs selbst zu finden sein. Von der Tribüne der Nationalversammlung herab wurde nicht eine absichtliche Beleidigung politischer Gegner ausgesprochen, sondern als Deutsches Reich. i manente Organisation der Brigaden, Di Visionen und! Beschimpfung ausdrücklich aufrecht .erhalten. Es kann Pulsnitz. Das Publicum wird hierauf aufmerksam § Armcccorps «»geeignet. Analog unseren 18 deutschen j nach dem Allen füglich nicht Wunder nehmen, Wenn, Wie »nacht, daß das Abonnement auf die Zeitungen pro 3. j Armeecorps und vielleicht nicht ohne Rücksicht auf diese l die heutigen Pariser Telegramme melden, der Stock in -uartal bei der Postanstalt zeitig erfolgen muß, damit die Zahl Hal das Gesetz von 1873 das Territorium Frank-!den parlamentarischen Angelegenheiten Frankreichs eine .... " ' ' - ------- ----- —------- ------- --- ""-«Rolle zu spielen beginnt^ Von der Bartholomäusnacht bis zu den Maitagcn des Jahres 1871 haben die Fran zosen mit den schrecklichsten Gewaltthaten vor aller Welt