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DerSWsHeLrzäßler Tageblatt jurAWoftwerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der SLchs sche Erzähler ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt machungen der Amtshauptmannschafh des Hauptzollamt« und des Be« zstksschulamtr zu Bautzen sowie des Finanzamt« und des Stadttat» zu Bischofswerda und der Gemeindebehörden behördlicherseits bestimmte Blatt IkukirH und Almgegend Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt Heimatkundliche Beilage Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. in Bischosswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1621. Gemeindeverbandsgirokaffe Bischofswerda Konto Nr. 64 SrschkuuaMvelsrr Täglich mit «»»nahm« der Sonn- und Feier tag«. Lyugrprri» für dl« Feit «inr» halb«n Monat«: Frei in, -au« halbmonatlich Mark Utl b«tm Abholen in der Sefchästs- stell« «SchenMch 45 Pfg. Einzelnummer 10 Pfg- (Sonnabend nummer 1« Pfg.) Fernsprecher Amt Blfchosewerda Ar. 444 und 445. Im Falle von Betriebsstörungen oder Unterbrechung der Besörderungseinrichtungen durch höhere Gewalt hat der Be zieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Anzeigenpreis: Die 4S mm breite einspaltige Millimeterzeile 8 Rpf. Im Textteil die VO mm breite Millimeterzeile 2S Rpf. Nachlall nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sätzen. Für da» Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. Nr. 127 Montag, den 3. Juni 1S35 90. Jahrgang Tagesschau. * Unter dem Jubel der Berliner Bevölkerung erreichten die veutschlandflieger am Sonntaguachmlttag da» Tempelhoftr Feld und damit da» ziel ihre» sechetägigen Fluges, der sie durch alle deutschen Gaue geführt hakte. Sieger ist die Danziger klemm- üette. * Vie Stichwahl« zum Seueralral de» Seine-Departemenl, haben der soziallstisch-kommunistischea Einhell»front einen glatten Sieg eingetragen. Der »rote Gürtel" um pari» prägt sich also immer schärfer. * Die Vermittlaugsverhandlnugen im Ehaco-Konflikt find am Sonntag plötzlich unterbrochen worden. Auf den uruguayische» Präsidenten Terra wurde am Sonntag ein Abschlag verübt. Terra kam-mit einer leichten Verletzung da- pon. Der Lister gehört der unabhängigen Tlationallstenpartel an. *) Ausführliche, an ander« Stell«. LuglaMche Anstände in Oesterreich Gute Zeiten für Verleumder. Alle aus Oesterreich kommenden Berichte beben immer wieder hervor, daß es haute «in leichtes sei, in eine gute Position «tnzurücken. Man brauche nur hingehen und den jenigen, atzf dessen Stellung man es abgesehen habe, bei der Polizei als vrmtisch verdächtig zu verleumden, schon werde er in Geuxchrsam gebracht, während der Verleumder, dem roch ein« BeLchmma zusteht, den so freigewordenen Posten einnehmen könne. Synwaihische Zustande herrschen also im heutigen Oesterreich nicht. Wer daran schuld ist, braucht nicht hervorgehoben zu werden. Wieviel Elend und Der- zweiflung das derzeitig« System bereits hervorgerufen hat, wieviel Tränen schon geflossen und wieviel Menschen ohne Not um ihr wirtschaftliche Existenz gebracht wuren, weil der Denunziant zu einem Machtfaktor geworden ist, läßt sich gar nicht mehr ermessen. Wenn auch krampfhaft versucht wird, wenigstens äußerlich di« unglaublichen Zustände nicht allzu schr in Erscheinung treten zu lassen, so können doch die verschiedensttn täglich wiederkehwnden Dinge nicht verheim- licht werden, die stets von neuem bestätigen, daß sich die niedrigsten Instinkt« frei entfalten dürfen und daß derjenige, der sich den persönlichen Haß irgendeines Menschen zugezogen hat, nun wie ein Freiwild, ja wie ein Geächteter behandelt wird, ohne daß er sich mr Wehr setzen darf. Auch die Schwester Planettas, des Mannes, der den Sommeraufstand des vorigen Jahres leitet« und darauf hingerichtet wurde, hat erfahren muffen, was es bedeutet, dauernd verdächtigt zu werden, gleichzeitig aber zu wissen, daß es in der Hand dieser Wien Suojekte liegt, jSden ehrenwerten Oesterreichsr nach Wollersdorf oder in eine andere Folterkammer zu brin gen. Cs ist uns unbekannt, was ihr schließlich von ihren Feinden, die sie vielleicht gar nicht einmal kannte, angedroht wurde. Jedenfalls glaubte sie, dieses Leben nicht mehr er tragen zu können, sie stürzte sich in den Donaukanal, aus dem sie lebend nicht mehr -borgen wurde. Ein vorgefunde ner Abschiedsbrief ließ erkennen, daß es Verleumdungen wa-, ren, die sie in den Tl» tri^en. Dieser Abschiedsbrief ist ein Dokument der neuösterreichischen Periode, wie krasser kein anderes die guten Zetten, in denen heut« die Verleumder oller Schichten in Oesterreich leben, zu illustrieren vermag. Diktatur in Wien? Es ist ein Zeichen der Stärke, wenn in dem neuen deut schen Wehrgesetz die Bestimmung getroffen ist, daß dem Sol daten während seiner aktiven Dienstzeitfede politische Tätig keit, also auch die Zugehörigkeit zur NSDAP., untersagt ist. In dem von einer einheitlichen deutschen Weltanschauung durchdrungenen BÄk besteht keine Gefahr, daß der junae Mensch ein Opfer politischer Verhetzung wird. Ueberdies ist er in der großen Erzienungsschule des Arbeitsdienstes in seiner nationalsozialistischen Lebensauffassung so gefestigt worden, daß er bet dem darauf folgenden Wehrdienst alle seine körperlichen und geistigen Kräfte auf die Ausbildung mit der Waffe konzentrieren kann. Das österreichische System ist jetzt den umgekehrten Weg gegangen. Fürst Starhem- berg hat es durchgesetzt, daß in Zukunft alle Angehörigen des Äundesheeves zuleich Mitglieder der Vaterländischen Front sein müssen. Damit ist der österreichische Soldat in die große innerpvlitische Auseinandersetzung zwischen den Christlichsozialen und den Austrofaschisten hineingezogen worden. Das Bundesheer, dessen Leitung bisher unter christ- lich-sogialem Einfluß stand, ist als Bestandteil der Vaterlän dischen Front ganz in die Hand Starhembergs gegeben. Die Möglichkeit einer austrofaschistischen Diktatur rückt somit im- mer mehr in den Vordergrund. Die Folge wäre eine Der- mehruna der Opvositionsgruppen durch die christlichsozialen Sturmscharen und ein« weitere Verschärfung der innerpoll- tischen Krise Neuösterreich«, Verordnung über Musterung und Aushebung. Musterung bis 15. August, Dienstpflicht-Termin 1. Oktober. —Jahrgang 1915 ab Herbst zum Arbeitsdienst. Berlin, 2. Juni. Das Reichsgesetzblalk Nr. SS vom 1. Juni 1935 enthält die vom Reichskriegsminister v. Blom- berg ynd vom Reichsmlnlster des Innern Frick unterzeichne te „Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935", die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird: In der Einführung über „Umfang und Zweck der Musterung und Aushebung 1935" wird im 8 1 über den Personenkreis nochmals festgestellt, daß zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht di« Dienstpflichtigen des Jahrganges 1914, in Ostpreußen auch die des Iahraanges 1910 herangezogen werden. Zum Arbeitsd ie n st sind die Dienstpflichtigen des Jahrganges 1915 bestimmt. 8 2. Musterung. Die Dienstpflichtigen werden in der Zeit von Anfang Juni bis IS. August, in der entmilitarisierten Zone bis 31. August, gemustert. 8 3. Aushebung. (2) Die wehrfähigen Dienstpflichtigen des Jahrganges 1915, die noch nicht 2S Wochen Arbeitsdienst geleistet haben, stehen in der Ze» vom Herbst 1935 bis zum Herbst 1938 dem Avretts di et» st zur Verfügung, lieber ihr Hera-Ziehen zur Erfüllung der aktive» Dienstpflicht wird durch die Aus hebung im Jahre 1936 entschieden. Erster Teil: Wehrpflicht. In § 4 (Umfang der Gestellungspflicht) heißt es ir Abs. 2, daß von der Verpflichtung, sich zur Musterung zu ge- stellen, di« Dienstpflichtigen befreit sind, die zur Zeit der Musterung in der Wehrmacht oder Üandespolizei aktiv dienen oder freiwilligen Arbeitsdienst leisten. 8 7 (Wohnsihwechsel) bestimmt, daß «in Dienstpflichtiger, der vor der endgültigen Entscheidung über die Heranziehung zum Wehrdienst seinen Wohnsitz wechselt, dies zur Berichti gung des Personalblattes bei der polizeilichen Meldebehorde innerhalb von drei Tagen anmeld « n muß. Verzieht ein Dienstpflichtiger während der Musterung in einen Bezirk, in dem die Musterung schon durchgeführt ist, so beantragt die polizeiliche Meldebehörde seine «überzeitliche Musterung. X 8 8 (Krankheit, Versäumung) bestimmt, daß ein durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhinderter Dienstpflichtiger ein Zeugnis des Amtsarztes ein- zureichen hat. Die Versäumung einer Gestellungsfrist entbindet nicht von der Gestellungspflicht. 8 8 (Befreiung von der Gestellung). Die Kreispolizei behörde kann völlig Wehruntaugliche (Geistes kranke, Krüppel usw.) auf Grund eines Amtsarztzeugnisses von der Gestellung zur Musterung befreien. Sie kann ferner auf Antrag schiffahrttreibende Dienstpflich tig« von der ordentlichen Musterung befreien. 8 19 besagt, daß Dienstpflichtige, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland haben, zum Wehrdienst im Jahre 1935 noch nicht herangezogen wer den. 8 11 enthält Sttafvorschrlsten für diejenigen, die Ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen. Abs. 2 sagt, daß ein Dienstpflichtiger, der seiner Gestellungs pflicht nicht rechtzeitig nachkommt, mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen hierzu angehalten werden kann. Im zweiten Abschnitt (Wehrdienst) heißt es bei 8 12: Aktiver Wehrdienst: Die Erfüllung der aktiven Dienstpflicht der im Herbst 1935 in das Heer und die Luftwaffe einzustellenden Dienst pflichtigen rechnet vom 1. Oktober 1935 ab mit der Maßgabe, daß auch Dienstpflichtige, die noch bis zum 31. De zember 1935 eingestellt weichen, al» am 1. Oktober 1935 ein gestellt gelten. 8 13. Ableistung de» aktiven Wehrdienstes ln der Kriegsmarine. (1) Im Küstendienst (Land) gilt die aktive Dienst pflicht durch die neunmonatige Dienstzeit als er füllt. (2) Dienstpflichtige der seemännischen und halbseemänni schen Bevölkerung werden zur Ableistung der aktiven Dienst pflicht in der Kriegsmarine herangezogen. In den folgenden Absätzen wird im einzelnen bestimmt, wer der seemännischen bzw. der halbseemännischen Bevölke- rung angehört. 8 14. Aktiver Wehrdienst ln der Luftwaffe. Dienstpflichtige der fliegerischen Bevölkerung werden zur Dienstpflicht in der Luftwaffe herangezogen. In folgenden Absätzen wird erklärt, wer hierzu gehört, so u. a. die Angehörigen des Deutschen Luftsportverbandes, das Personal der Luftverkehrsgesellschaft und der Luftfahrt industrie usw. 8 15. Bestimmungen über die Lrsahreserve. Die Ersatzreserve gliedert sich in die Ersatzreservs I und H. In die Ersahreserve I werden die al, überzählig zurück gestellten Tauglichen überführt, über die dahin entschieden ist, daß sie nicht mehr zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden. Der Lrsahreserve II sind die beschränkt Tauglichen und alle übrigen wehrpflichtigen zuzuwelsen. Im Abschnitt 3 (Wehrfähigkeit) wird im 8 16 festgestellt: Wehrfähig ist der Dienstpflichtige, der a) wehrwurdig ist, d) „tauglich 1", „tausch 2" oder „bedingt tauglich" ist oder o) nicht unter Wehrpflichtaus nahmen fällt, ä) nicht zurückzustellen ist. 8 17 behandelt die Frage der „Wehrunwürdig keit" und der vom Reichskriegsminister zuzulassenden Aus nahmen hierzu. 8 18 behandelt „Wehrpslichtausnahm e ft* und bezeichnet als solche a) völlig untaugliche Dienstpflichtige, d) Dienstpflichtige römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Subdiakonatsweihe erhalten haben. 8 19 (Arische Abstammung) bestimmt, daß arische Ab stammung eine Voraussetzung für den aktiven Wehr dienst und Arbeitsdienst ist. Als nichtarisch gilt, wer von jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Musterungstage keinen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Wehrdienst einreichen, sind der Ersahreserve H zu überweisen. Dienstpflichtige arischer Abstammung haben bei -er Musterung eine Erklärung über ihre Abstammung schrift lich abzugeben. Diese Erklärung ist im Wortlaut in 8 18 wiedergegeben. 8 20 behandelt die Zurückstellungsgründe: a) wegen Ueberzähligkeit, d) wegen zeitlicher Untauglichkeit, o) wegen schwebenden Verfahrens, das von Einfluß auf die Wehr würdigkeit sein kann, ä) aus besonderen häuslichen, wirt schaftlichen oder beruflichen Gründen. 88 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 enthalten die Einzel- heiten für diese Zurückstellungsgründe und ihre Möglichkei ten. 8 25 dürfte besonders großes Interesse beanspruchen. Er enthält die Zurückstellungsmöglichkelten aus häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen und bezieht sich u. a. auf diejenigen, die die einzigen Ernährer ihrer Fami lien sind usw. Di« Verheiratung eines Dienstpflichti gen, so heißt es in 8 27, ist allein kein Zutückstellungs- grund. Zweiter Teil (Ersatzwesen). Abschnitt 1 behandelt -en Aufbau de» Ersatzwesen» und die Aufgliederung in die Wehrersatzbezirke und Wehrbezirks. In 88 31, 32 und 33 wird das Ersatzwesen in der entmilitari sierten Zone geregelt. Abschnitt 2 bestimmt das Lrfassungswesen. Dieser Ab schnitt bezieht sich vor allem auf die Vorbereitung zur Musterung, ihren Zweck, die Bildung des Musterungsstabes und den Musterungsplan. Er enthält auch Bestimmungen über die Art der zu erfolgenden Bekanntmachung der Muste rung und des Gestillungsaufrufes und die vom Dienstpfsich tigen mitzubringenden Personalpapiere. In diesem Abschnitt wird auch der Gang des Musterungsver- fahrens und die Untersuchung auf Wehrtauglichkeit genau beschrieben. In bezug auf die ärztliche Untersuchung nnrd in 8 47 (7) erklärt, daß Tauschungsversuche nach 8 143 de» Reichsstrafgesehbuche, bestraft werden. In 8 48 (Entscheid des Wehrbezirkskommandeurs) heißt es u. a., daß der Wehrbezirkskommandeur nach den Feststel lungen und Vorschlägen der Kreisvolizeibehörde und nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung über Wehrfähig keit, zeitliche Untauglichkeit oder Zurückstellung aus anderen Gründen sowie Untauglichkeit zu entscheiden hat. Die wehrfähigen Dienstpflichtigen de, Jahrgang» 1914 (ln Ostpreußen auch 1919) erhalten den vorläufigen Bescheid, daß über die Heranziehung zum aktiven Wehrdienst erst durch die Aushebung entschieden wird und daß sie hierüber spä testen» Ansang Oktober schriftlich benachrichkigl werden.