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für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. , Anzeigen werden in der Expedition Melchcubraud, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichcnbrand, Kaufniami Emil Winter in Rabenstein und Fnseur Thiem in Rottluff entgegen- reuommen und pro Ispaltige Petttzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und Sri öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigev-Amrahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestelle« bis nachmittags 2 Uhr. BereiuSiuserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können «icht durch Telepho« aufgcgcben werden. O 46» Sonnabend, den 16. November 1612. Bekanntmachung. Wegen Umzuges in das neue Rathaus bleibt das Gemeindeamt und die Sparkasse Sonnabend, den 23. November 1912 «-schlossen. Reichenbrand, am 15. November 1912. Der Gemeindevorstand. Gemeinderatswahl betr. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderate ein Dritteil der Ausschußpersonen aus «nd macht sich demzufolge die Wahl von 3 Ausschutzpersonen aus der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen, (Klasse I), 3 Ersatzmänner für diese Klasse, 1 Ausschutzperson aus der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen, (Klasse II), 2 Ersatzmänner für diese Klasse, 1 Ersatzmann aus der Klasse der höchstbesteuerten Anansässigen, (Klasse III), 2 Ausschutzpersonen aus der Klasse der mindestbesteuerten Anansässigen, (Klasse IV), 2 Ersatzmänner für diese Klasse ^tig. Die Wahl findet Sonntag, den 15. Dezember 1912 für Klasse III von 10 Ahr vorm. bis 1 Uhr nachm., für Klasse IV von 2 Uhr bis 5 Uhr nachm., und Montag, den 16. Dezember 1912 für Klasse I von 10 Uhr vorm. bis 1 Uhr nachm., für Klasse II von 5 Uhr bis 8 Uhr nachm. im Klobe'schen Gasthofe hier ^att und werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl ^zufinden mit der Verwarnung, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen ^cht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelassen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß "der deren Personen kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Ab- "nderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, die "k sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk Mässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Unansässigen Nauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, we Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der rev. Landgemeindeordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die aufgestellte Wahlliste, welche von heute an 3 Wochen lang bei Anter- ^chnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeindeordnung festgesetzten w-rzehntägigen Frist und zwar bis den 28. November 1912 abends 5 Uhr hier zu erheben, Ein- wendungen gegen das Wahlverfahren aber nach 8 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis den 31. Dezember 1912 abends 5 Uhr bei der 4gl. Amtshauptmannschaft anzubringen. Relchenbrand, am 13. November 1912. Bogel, Gem.-Vorst. Allgemeine Viehzählung betr. Am 2. Dezember d. I. findet eine allgemeine Viehzählung, sowie eine Ermittelung der von -r amtlichen Fleischbeschau befreiten, in der Zeit vom 1. Dezember 1911 bis mit 30. November 1912 folgten Schlachtungen statt. Die Zählung selbst erfolgt durch die mit der allgemeinen alljährlichen Konsignatton 'der Pferde M Rinder Beauftragten. Es wird ersucht, den beauftragten Personen auf Verlangen entsprechende Auskunft zu erteilen. Relchenbrand, am 15. November 1912. Der Gemeindevorstand. Versteigerung. . Dienstag, den 19. November ds. Js. vorm. 11 Uhr sollen im hiesigen Gemeindeamt Mehrere Pfänder, als versch. Möbelstücke gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Relchenbrand, den 14. November 1912. Der Bollstreckungsbeamte. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wählbare Mitglieder, und zwar die Herren: Hermann Barthel, Oskar Berger, Hermann Crusius, Mar Hofmann, Louis Matthes. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 nebst Nachträgen für diesmal zu wählen: 1 ., in der Klasse der HSchstbesteuerten Ansässigen: 3 Ausschußmitglieder und 2 Ersatzmänner, 2 ., „ „ „ „ mindestbesteuerten Ansässigen: 2 Ausschutzmitglieder und 2 Ersatzmänner, 3 ., „ „ „ „ mindeftbesteuerten Unansässigen: 1 Ausschutzmitglied und 3 Ersatzmänner. Behufs Vorbereitung der nach dem Gesetze und dem Ortsstatute zwischen den einzelnen Klassen getrennt zu haltenden Wahlen liegen vom 16. November 1912 die Gemetnderatswahllisten 14 Tage lang in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben innerhalb dieser Zeit von den Beteiligten bei dem unterzeichneten Gemeinde vorstand erhoben werden. Am 7. Dezember 1912 ist die Wahlliste zu schließen und können von diesem Tage ab unerledigte Einsprüche nicht mehr berücksichtigt werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragm befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Die Wahlen selbst sind auf Sonntag den 15. Dezember 1912 für die mindestbesteuerten Unansässigen Gemeindemitglieder von Punkt 11 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags, und Montag den 16. Dezember 1912 für die höchstbesteuerten ansässigen Gemeindemitglieder von Punkt 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und für die mindestbesteuerten ansässigen Gemeindemitglieder an demselben Tage von Punkt 3 Uhr bis 7 Uhr nachmittags im Restaurant „Schweizerhans Rabenstein" (Besitzer: Arthur Richter, Antonstraße 10) anberaumt. Als Wahlvorsteher ist der unterzeichnete Gemeindevorstand und als Stellvertreter Herr Gemeindeältester Johannes Esche bestimmt worden. Es werden alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit dem Bemerken, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl zugelassen werden können. Aus den Stimmzetteln sind die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Gewählten rangieren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. Die Stimmzettel sollen von weißem Papier sein und eine einheitliche Größe von einem Vs Bogen —10/16 cm haben. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und den Ab änderungsgesetzen sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, die die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebczirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. Niemand kann in derselben Gemeinde ein mehrfaches Stimmrecht ausüben. Anansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat und bei welchem die Voraussetzungen zu der betreffenden Klasse vor handen sind. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind nach 8 51 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung rind zwar bis 29. bez. 30. Dezember 1912 abends 5 Ahr bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Rabenstein, am 10. November 1912. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gem.-Vorst. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Stampfeisen, 1 goldener Klemmer. Entlaufen: 1 deutscher Schäferhund. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. November 1912. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Rabenstein vom 7. bis 15. November 1912. Geburten: Dem Tischler Max Moritz Schöne 1 Tochter; dem Ex pedient Paul Richard Köhler 1 Tochter; dem Handarbeiter Johann Rabacha 1 Tochter; dem Zimmermann Emil Schulze 1 Sohn; dem Gärtner Rudolph Max Fankhänel 1 Tochter. Aufgebote: Der Landwirt Alfred Richard Müller mit Lina Louise verw. Richter geb. Neubert, beide wohnhaft in Rabenstein; der Fleischer Friedrich Albert Herold, wohnhaft in Limbach mit Gertrud Dora Felber, wohnhaft in Rabenstein. Eheschließungen: Der Steuerassistent Paul Bernhard Gatzsch, wohn haft in Schönefeld b. Leipzig mit Minna Ella Kirchhof, wohnhaft in Rabenstein. Sterbefälle: Die Handschuhrauherin Juliane Christiane Budach geb. Preißler. 86 Jahre alt; Anna Elsa Lämmel, 5 Jahre alt; der Sparkassenkontrolleur Ernst Armin Wächtler, Wüstenbrand, 19 Jahre alt; Johanna Herta Türpe, 5 Monate alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 8. November bis 14. November 1912. ^befalle: Die Privata Amalie Pauline Augustin, geb. Müller, Jahre alt. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 24. Sonnt, p. Trin. dm 17. November 1912 Vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 9. bis 15. November 1912. Gurten: Dem Gärtnereibesitzer Heinrich Reinhold Müller 1 Sohn; Fabrikarbeiter Friedrich Wax Zesch 1 Tochter. ^fgebote: Der Galanteriewarenhändler Hermann Otto Barthel M Amalie 2da gesch. Mann geb- Weber, beide wohnhaft in tz/ieichenbrand. Erschließungen: Der Maurer Bruno Willy Peukert, wohnhaft Schönau mit Elsa Frieda Pfüller, wohnhaft in Reichenbrand. -erbefälle: Der 2nvalidenrmtenempsänger Karl Friedrich Mehnert, ^bJahre alt; der Handelsmann Georg Franz Trübe, 48 Jahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Neustadt . vom 7. November bis 14. November 1912. Erschließungen: Der Geschirrführer Karl Gustav Leonhardt in Neustadt mit der Handschuhnäherin Anna Bertha verw. Leichsenring dM. Eckardt in Neustadt. v^defälle: Siegfried Otto Thieme, 13 Tage alt. «MW > lSIAMMiltcMMWtM > WE in der Drogerie Lisgmsr krick Lcduke. rorusproodor S2S. Montag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein im Gasth. Reichenbrand Dienstag Abend 8 Ahr Missionsverein. Mittwoch, am 2. Bußtag, Vorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst mit Feier des hl. Abendmahls. Beichte Vr9 Ahr. Nachm. 5 Ahr Abendkommunion. Donnerstag Abend 8 Ahr Nähabend. Parochie Rabenstein. Sonntag, dm 17. November 9 Ahr Predigtgottesdienst. Pfarrer Weidauer. Mittwoch, den 20. November, Bußtag, 9 Ahr Predigt mit Beichte und hl. Abendmahl. Pfarrer Weidauer. 5 Ahr Abendmahls gottesdienst. Pfarrer Weidauer. MnUionnme 13., 19. und 23. November Hilfsgeistl. Gebhardt. " l 20. bis 22. und 24. November Pfarrer Weidauer. Volksbücherei Rabenstein. (Geöffnet an jedem Sonntage von Vs11 —12 Ahr vormittags im Erdgeschoß der neuen Schule.) 2m Anschluß an den Ahland-Abend empfohlen: Nr. 1494Ahlands Leben (mit vielen Bildern) und Nr. 34 der Wanderbücherei. Ahlands Werke Die Büchereiverwaltung. W. Hartmann, Bücherwart. KW -er WM-AWm Freitags nachmittag 3 Uhr.