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„WclKerttz-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: DienStag, Donners laa und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. W Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nmmnem 1V Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehm«« Be stellungen an. Anseeate, welche bei der bedeurenden Auslage deS Blattes ein« sehr wirt- sai»g Verbreitung finden, di« >ereit' Amtsblatt für die Königliche AmtshaupLmmmschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträlhe zu Dippoldiswalde und Irauenstein sai» Verbreitunj werden mit Iv Spastenzeile od> Raum berechnet. Hellarische und co , Inserate mit Entsprechen dem Ausschlag. — Einge« jandt, im redaktionellen Theile, die Äpaltenzeile «0W«. Verantwortlicher Redacteur: Cärt Ikhne in Dippoldiswalde. Nr. 4. Die Gewerbeordnung im neuen Jahre. Mit dem Beginn des Jahres 1884 treten die Äenderungen der Gewerbeordnung, wie solche in der letzten Frühjahrssession des Reichstages bestimmt wurden, in Kraft, und sind dieselben so wichtig und in eine Menge Berusskreise und Lebensverhältnisse eingreifend, daß uns unsere Leser für die Beleuchtung der Grundzüge der neuen Gewerbeordnung wohl nur Dank wissen werden. Bei der Reform der Gewerbeordnung handelt es sich vorzugsweise um gewisse Einschränkungen und Sicherstellungen im Gewerbebetriebe, bei dessen Aus übung Mißbräuche vorkommen können und deshalb im Interesse des Gemeinwohls bekämpft werden müssen. Die Axt wird dabei durchaus nicht an die Gewerbe freiheit gelegt, sonder» nur gewisse Ausschreitungen einzelner Gewerbtreibenden in Schranken gehalten. Die wichtigsten Abänderungen, welche das Gewerbe recht darnach erfahren hat, sind die folgenden: Für die gewerbsmäßige Veranstaltung von Singspielen, Schaustellungen und theatralischen Ausführungen ohne höheres künstlerisches Interesse sind die Bedingungen der Untersagung verschärft, insbesondere durch die Be stimmung, daß die Erlaubniß zu untersagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigten Veranstaltungen den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen werden. Ebenso kann der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes durch die Landesgesetzgebung von der Beibringung eines Prü fungszeugnisses abhängig gemacht werden. Gewisse Gewerbebetriebe, wie die Ertheilung von Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht, Gesindevermiethungen, Stellen vermittlung, Pfandleihgeschäft und Trödelhandel sollen untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Derselben Be schränkung sollen durch die Novelle fernerhin noch andere Gewerbebetriebe unterworfen sein, wie der Handel mit Sprengstoffen, die Besorgung fremder Rechtssachen (Winkelkonsulenten), die Vermittlung von Jmmobiliarverträgen, Darlehen, Heirathen, das Ge werbe der Auktionatoren. Die einschneidendsten Verän derungen haben von der neuen Gewerbeordnung aber die Vorschriften über den Gewerbebetrieb im Umher ziehen erfahren. Der Kreis der von Feilbieten im. Umherziehen ausgeschlossenen Maaren ist erheblich er weitert (namentlich sind Gold- und Silberwaaren, Taschenuhren, Waffen ausgeschloffen); verboten ist ferner im Umherziehen die Ausübung der Heilkunde seitens nicht approbirter Personen, die Vermittelung von Darlehns- und Rückkaufsgeschäften, das Aussuchen von Bestellungen auf Branntwein und das Feilbieten im Umherziehen vermittelst öffentlicher Versteigerung und Glückspiels. Was den Kolportagebuchhandel anbe- trifft, so sind vom Feilbieten im Umherziehen Drucksachen ausgeschloffen, die in sittlicher und religiöser Beziehung Aergerniß zu bereiten geeignet sind oder mittelst Zu sicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, und ferner ist dem Händler die Führung eines polizeilich genehmigten Verzeichnisses seiner Bücher auf gelegt morden. Befreit ist dagegen vom Wanderge werbeschein der Verkauf selbstgewonnener laudwirth- schastlicher Produkte und auch befreit von jeder Er- laubnißeinholung der Vertheilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecke». Lokales «nd Sächsisches. Dippoldiswalde. Nach einer von der Kgl. Amts- haklptmannschast aufgestellten Uebersicht hat der Be zirksausschuß im Jahre 1883 in 7 Sitzungen 185 Gegenstände berathen und erledigt, als: 17 Schank konzessionsgesuche, davon 12 genehmigt (5 neue Kon zessionen und 7 Uebörttagungen) und 5 abgelehnt <4 Gesuche um neue Konzession und 1 Gesuch um Uebertragung); 12 Gesuche um Konzession zum Brannt- Dienstag, den 8. Januar 1884. Weinkleinhandel, davon 2 genehmigt (bloße Ueber- tragungen) und 10 abgelehnt (8 Gesuche um Nen- konzessionirung und 2 desgl. um Uebertragung); 1 Gesuch um Konzession zur vollen Gastwirthschast (bloße Uebertragung) abgelehnt; 1 Gesuch nm Konzession zum Tanzmusik halten abgelehnt; 1 Gesuch um Ueber tragung der Gasthofsgerechtsame auf ein anderes Grundstück (genehmigt); 2 Anträge auf Zurückziehung von Konzessionen auf Grund von Z 33,1 der Reichs gewerbeordnung (genehmigt); 1 Ziegeleianlage; 21 Grundstücksdismembrationen (davon 2 abgelehnt); 2 Unterstützungswohnsitzstreitigkeiten, 43 Gemeindeange legenheiten, als: 12 Gemeindevermögens- und Schul densachen, 11 Gemeindeleistungsangelegenheiteu, 4 Gemeindebezirkssachen, 16 sonstige Gegenstände; 3 Reklamationen in Bezug auf Gemeindeleistungcn; 6 Wegeeinziehungsanträge (davon 1 abgelehnt); 6 Straßenbauangelegenheiten; 17 Wegebauunterstützungs gesuche (davon 3 abgelehnt); 29 sonstige allgemeine Gegenstände (darunter 14 berücksichtigte Gesuche um Unterstützung für Volksbibliotheken); 5 Gegenstände Wahlen und Wahlvorschläge; 4 Bezirksanstaltsange legenheiten; 14 Bezirksvermögenssachen. Die 7 Sitzungen haben stattgefunden am 3. März, 21. April, 26. Mai, 14. Juli, 1. September, 24. No vember und 22. Dezember. — Wenn hier, noch unbekanirte Eänger ein Eon- cert ankündigen, so hegt man meist ein wahlberech tigtes Mißtrauen, da es schon oft vorgekommen ist, daß hinter vielversprechenden Anpreisungen sich eine höchst mittelmäßige Leistung versteckte und das Publi kum enttäuscht abzog. Dieses Mißtrauen war wohl auch der Grund des schwachen Besuches des Concertes, welches 12 Mitglieder des Johannstädter Gesangver eins in Dresden am Neujahrstage im Schiebhause abhielten. Um so mehr ist es Pflicht, diesmal sagen zu können, daß die Leistungen dieser Herren durch korrekten Vortrag, gute Aussprache und feine Nuanci- rung der Tonfarben die Anwesenden aufs höchste be friedigten unv mit reichem Beifall beehrt wurde». Der durchaus noble Verein, welcher auch den gemischten Gesang pflegt, hat die Absicht, später wieder einmal vollzählig, ca. 50 Personen, unsere Stadt zu besuchen und ein Concert zu geben. — 7. Januar. Wie alle Jahre, so hat es auch am letzten Weihnachtsfeste an Bethätigung christlicher Wohlthätigkeit bei uns nicht gefehlt. Wir können nicht davon sprechen, was im Stillen geschehen ist, um Freude zu bringen in Familien und zu Einzelnen, aber wir halten es für geboten, zu konstatiren, daß die Kreise, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, armen Kindern zu bescheren, auch diesmal ihrem Menschen- und kinder freundlichen Grundsätze treu geblieben sind. Am ersten Weihnachtsfeiertage bescherte der seit Kurzem wieder in Aktion getretene „Bürgerverein" 6 größeren Schülern, am 31. Dezember die Gesellschaft „Har monie" 6 Konfirmanden in den betreffenden Gesell schaftslokalen und am gestrigen Tage der „Frauen- verein" 70 Kindern der Bewahranstalt. Letztere Bescherung fand im Anstaltsgebäude statt, und wurde durch Kindergesang, eine Unterredung der Pflegerin, Diakonissin Schwester Bertha, sowie durch eine Anrede deS Herrn Sup. Opitz an die Mütter der Kinder, be sonders feierlich. Zum Schluß wurden sämmtliche Kinder mit Kaffee und Stollen bewirthet. — Zu er wähnen wollen wir nicht unterlassen, daß aus dem von Frau verw. Bäckermeister Rüdiger ausgesetzten Legat am Weihnachtsheiligenabend 40 Wittwen mit je 30 Mark eine rechte Weihnachtsfreude gemacht werden konnte. Höckendorf. Kurz vor Weihnachten ist im Pfarr hause zu Dorfhain bei Edle Krone im Parterre ein gebrochen worden. Gestohlen wurden Gegenstände im Werthe von etwa 46 Mark. Glücklicherweise ist es den Nachforschungen der Gendarmerie gelungen, nicht 49. Jahrgang: I MM"-' nur den größten Theil der gestohlenen und in Frei berg verkauften Sachen, sondern auch den Einbrecher zu ermitteln und letzteren festzunehmen. Derselbe ist ein aus Annaberg gebürtiger, 48jähriger Mann namens Hütterer, den Gendarmen als berüchtigter Einbrecher (besonders in Pfarrhäusern) bekannt und wurde erst vor wenigen Wochen nach neunjähriger Zuchthaus strafe von Waldheim entlasten. Von der Grenze. Durch die Gendarmerie ist dem Vernehmen nach in den Ortschaften Liebenau und Bärenstein bekannt gemacht worden, daß das „Tippen" (Tüpfen?), jenes uralte harmlose Spiel, welches unsere Altvordern und' das jetzt lebende Ge schlecht, beides, Männlein und Weiblein, bis jetzt bei fast allen Hochzeiten oder Kindtaufen auf den Dörfern unbeanstandet gespielt haben, neuerdings verboten sei. Es scheint hier bei den aussührenden Polizeiorganen ein Jrrthum obzuwalten. Mit der betreffenden Poli-- zeiverordnung ist ohne Zweifel das sogenannte „Drei blatt" (Kümmelblättchen) gemeint, welches von finger fertigen Gaunern vielfach zur Ausbeutung von Dummen oder Arglosen betrieben wird und ohne Zweifel ein höchst gefährliches Spiel ist, während das obengenannte „Tippen" ein ganz einfaches Stichspiel, ist, das nicht unter den Begriff „Hazardspiel" gesetzlich fallen kann. Eine Aufklärung über vorliegende Frage wäre zur Verhütung von Aerger und Nachtheil zu wünschen. — (Viele Zeitungen berichten jetzt, daß nach einem Ur- theile des Reichsgerichts das Tippen als Hazard spiel aiizusehen und als solches verboten ist; die Herren Gastwirthe mögen sich also vorsehen.) Dresden. Der Entwurf eines Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsver waltung unbeweglicher Sachen, welcher den Ständen mittelst Dekrets vom 7. Dezember zugegangen ist, be zweckt bekanntlich, den bisherigen Zustand namentlich insoweit abzuändern, als erstens der Zwangsverkauf eines Grundstücks zur Zeit auch dann zulässig ist, wenn durch denselben die Forderungen der vorangehenden Gläubiger nicht gedeckt werden, und als zweitens die vorgehenden Hypotheken durch die Zwangsversteigerung bisher auch dann zur Erlöschung kamen, wenn die Löschung von den Gläubigern nicht gewünscht wurde. Wie bedeutend der Verlust an Hypothekenkapitalien ist, den diese Gestaltung des Zwangsverfahrens bisher zur Folge gehabt hat und wie dringend sich demnach die rationelle Umgestaltung unseres SubhastationsrechtS darstellt, ergiebt eine vom kgl. Justizministerium auf die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis Ende des Jahres 1882 «»gestellte Erhebung, deren Ergebniß beigcgebenen Motiven verlautbart ist. Danach haben in diesem Zeit raum 4463 Subhastationen stattgeiunden, von welchen 1214 auf Hilfspfandrecht, und 2562 auf eine hypo thekarische Forderung zurückzuführen sind. Von den letzteren hatten 67,7 > nur theilweise, 23,7 »/« aber auch nicht einmal theilweise Deckung der Forderung des Erstehers zur Folge. Belastet waren die in diesem Zeitraum versteigerten Grundstücke mit 123203 020,89 M. Hypothekenschulden, von welchen nach Abzug der sich auf 63237 935,00 M. belaufenden Meistgebote 59965 085,89 M. ungedeckt blieben. Auch wenn man von dieser Summe mit Rücksicht auf das i» zahlreichen Fällen bestehende Mitverpfändungsverhältniß 25»/«,. und als Betrag der rückständigen Abgaben,..Zinsen rc.. weitere 5°/« in Abzug bringt, so verbleibt immer noch ein Defizit von etwa 32 Millionen, welches in diesen, 3jährigen Zeitraum ungedeckt blieb, ein Verlust von Hypothekenkapitalien, der allein schon genügen dürfte, die Dringlichkeit der geplanten Reform zu begründen. — Die Deutsche Beklcidungsakademie zu Dresden, diese höhere Fortbildungsanstalt für Kleider macher, ist im Jahre 1883 von 355 Schülern und Schülerinnen besucht worden. Nach Ländern geordnet, vertheilt sich die Schülerzahl wie folgt: Brasilien 2, Belgien 2, Dänemark 4, Rußland 5, Schweden 2,