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«6. Jahrgang. ^ 82 Dorabenö-Blalt Sonnabend, 22. Mürz 1»24 Gegründet 1858 «rahlanlch'lft: »achrichlen Druden. ger»I»r»ch»r-Samm»Inumm^' SS 241, «u, Mr Nach«,sprich«: 20 011. "»Zl.Liör, iure d»> UxNchjweimoUx. JuNellun, Ir«> s.a», I 50<r,ldmor». <^^ätlg5*WOOUI)r P,yd,ju»»xr»>» >Ur NIenal Wir» Z Goldmark. Ninzeliiu««»» N> <v»ldps»i>nli. Di» linzeiiril werden nach Koldmord «»rechne.. vi» »m xaitix» Io mm .r»a» <Ur,,asr>r»n.K1raisa- 0»>l» ZV Pla- wr °„»wä, , »Pt«. yam.tienan ,eigen unr LI«Il«»ne.uche «dn» Nai-al. w Pi«., aubertiald Ä> Pix- die oo „INI viril» cäet, ameie.tr ISN Pia- auheriiaid Mll P.x. ober »naebudr IO Pig. Lusw. Auürüae -exen Dvrau»d»>oi>l. Nachdrnch nur mtl deuliicher vueNenanead» «,D eedner Nrchr."» »nlHIIIa, — llnvrr vnvie EchriillN.ch» werten nichi acidewadrl. SchrYNeMma und Hauvt»«lch>>s>»l>el>»l vtarlenstrab» SS/40. Druck u. Verla» van VIexIch ch Velchardl in Draoba». Doillchech-Nonta 10SS Dr«,»«. Sie Strafantröge im Wer-Prozetz. Staatsanwalt Dr. Stenglein beantragt für Ludendorff zwei Jahre Festung. Aris-eckung weiterer sranzösisch-lschecho-florvakischer Geheimverlrüge. Cesamlslrafen von 35 Jahren Festung beantragt. München. 21. März. Am Schlüsse seines Plai- doyers beantragte der Staatsanwalt Dr. Stenglein gegen Hitler 8 Jahre Festung, gegen pöhner. ürlebel und weberse 6 Jahre, gegen Ludendorfs 2 Jahre, gegen Dr. Ir ick 2 Jahre Festung, gegen Leutnant Brückner und Magner je 1 Jahr 6 Monate, gegen Oberleutnant pernet 1 Jahr 3 Monate Festung. Die Arcklagebehör-e in München hat -as Wort. München. 21. Mürz. Um 8,30 Uhr wurde die Sitzung er- üssnet. Die Getuld der zahlreich anwesenden Zuhörer wird aus eine harte Probe gestellt, da der Vorsitzende mit mehr als N stlindigcr Verspätung die Verhandlung eröffnet. Der Vorsitzende gibt zunächst eine Erklärung des Gerichts bekannt, die sich gegen einen Artikel der „Franks. Zig." richtet, in dem Kronprinz Rnpprccht mit dem Prozeß in Verbindung gebracht wird. Es wird sestgestellt. daß dem Gericht nichts davon bekannt ist, daß in dem Prozeß eine im Hintergrund stehende Persönlichkeit mehrmals erwähnt wurde. Ebenso sei unrichtig, daß um der Persönlichkeit des Kronprinzen Sinpp- recht willen die Ocsfcntlichkeit mehrmals ausgeschlossen wurde Die Hauptvrrhandlung habe keine Anhaltspunkte für die An nahme ergeben, daß Kronprinz Rupprecht irgendwie in die Ereignisse des 8. n»d S. November «nd der unmittelbar da mit zusammenhängenden Ereignisse cingcgrisscn hätte. Im Urteil des Fuchs-Machhaus-ProzesieS wurde wiederholt sest- aestellt, daß Kronprinz Nupprecht an der damaligen Ange legenheit völlig unbeteiligt gewesen sei. ES kann ebenso wenig davon die Rede sein, daß Kronprinz Nupprecht damals gescheut worden sei. wie davon, daß er etwa in dem jetzigen Prozeß geschont werden soll. Zur Frage des Ausschlnsseö der Ocsscntlichkcit sür die Blaidoycrs macht der Vorsitzende von folgendem Gerichts beschluß Mitteilung: Die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie die letzten Reden der Angekiagicn werden zunächst tn öffentlicher Sitzung behandelt. Das Gericht behält sich aber gegebenenfalls vor, die Oesfcntltchkett auSzusch l ie ßen. TaS Gericht hat dem Wunsche der An geklagten Rechnung getragen, baß sie Gelegenheit haben, ihre Ehre in voller Ocssentlichkeit zu verteidigen. Das Gericht gibt sich aber der Erwartung hin. daß diele hierbei Vorsicht walten lassen werden. Sonst werde bei jeder Entgleisung unweiger lich für die weiteren Ausführungen die Ocssentlichkeit aus geschlossen. Hierauf erhebt sich der Erste Staatsanwalt Dr. Stenglein, Das Ist insbesondere bei denjenigen Angeklagten, wie Pöhner, Friek, Rohm, Wagner, als Offiziere und Beamte dce Fall, die sich ausdrücklich auf diese Verfassung verpflichtet habe». Die Frage, ob Kahr, Lossow und Seisicr sich in straf barer Weise au der Tat beteiligt haben, ist für die Schntd- frage belanglos. Tenn mit oder ohne sie: Hoclwerrat ist und bleibt ihre Tat. In dem eingehenden Ermittlungsver fahren wurde selbstverständlich dte Frage einer strafbaren Be tctlignng gcwtssenhast verfolgt. Ein Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Anklage stand nicht fest. Ihre äußere Anteil nahme, dann weiter ihre Rechtfertigung, das, nur die twangslage sie bewegen hatte, zum Scheine milzninn, um ihre Handlungssreiheit zu späterer Niederschlagung des Putsches zu gewinnen. — diese Rechtfertigungen waren naä, dem ErmittlnngsergebniS glaubwürdig. Auch dafür, daß sic etwa zuvor an der Vorbereitung sich beteiligt hatten, wurde kein Beweis erbracht Es ist also der Tatbestand des Hochverrats nicht feststellbar. Ein nationales Direktorium, wie es nach ihren Angaben von ihnen aus Anregung nord deutscher Politiker weiterhin erstrebt worden in. kann auch ohne Bersassnngsänternng im Sinne des Artikels 48 der Reichsvcrsassung erreicht werden. Da sich dann zur Er reichung dieses Zieles die Machtmittel des bäurischen Staates und cher vaterländischen Organisationen zum Zwecke eines Druckes verbündet haben, so lag hierin höchstens eine Vcr- sassungSwidrigkeit. unter Umständen die Vorbereitung einer Bcainteniiötiguttg, aber die diesbezüglichen Slrasvorschristen betreffen nur die Ausführung, nicht Vordere! tiingshandlun- gcn und zu einer Ausführung ist cs bei Kahr, Lossow und Seisicr nicht gekommen. Dies war der Stand dieser Frage nach dem Ermittlungs verfahren. Das Ergebnis der Haupt, erliandlung und die »nn von der Negierung ciiigelcitclen Strafanzeigen gegen Kahr, Lossow und Scisscr reranlasiten, daß die neuerliche PrlUnng der Strafbarkeit der drei Männer mit aller Gewisse»!,astig- kcit auSgeführt wurde. Was nun das Verhalten der Herren Kahr, Lossow und Sclsser am 8. November abends betrifft, so darf man nicht vergesse», daß sie sich damals in einer furcht baren Zwangslage befanden, »nd das, sie rücksichtslos ln den Gewaltstreich HIncingcstosirn wurden. Die Männer, die das taten, haben eine grüße Vcrantwvrtung und schwere Schuld auf sich geladen. Das Verhalten Hitlers und seiner Leute beweist, daß er zum äußersten entschlossen war, und das, eS ein Zurück nicht mehr gab. Da HiUcr ausdrücklich gesagt hatte, ein Widerstand wäre ausgeschlossen, hätte durch einen Widerstand in kein übcrfüillcn Saale eine Panik von un absehbaren Folgen herbcigesührt werden müssen. Man mag das Verhalten der Drei veiirtrilcn, nie man will, die Ver antwortung sür das Geschehene, und die Folgen ruhe» aus denen, die die Aktion untcriivininen und die Zwangslage ge schaffen haben. Seit September 1023 war infolge der starken Zunahme der Propaganda sür die völkische Sache und die Begünstigung durch den politischen Konslikt zwischen Berlin und München der einmal lantgewordcne Nus: „Aus nach Berlin!" ohne Zu tun der Drei zu einem Kampfruf geworden. Mit diesem Kampfrufe verknüpfte sich auch In nationalen aktiven Kreisen immer mehr der Gedanke an einen zimg herbelführcn wollte, mit Waffengewalt vorzugehen. Das hat Kri.bcl auch in dem Rundschreiben vom 7. November klar zum Anedrnck gebracht, und demgegenüber versagen alle Abschwächnngövcrsuche. Hieraus ergibt sich einmal, baß die Eingeweihten auch gegen den Willen der Drei zu allem entschlossen waren, und oaß sie auch nicht davor zurück,chrecktcu. gegen etwa treu» b'cibrnde Teile der Reichswehr und Polizei mit Wasscngcwalt vorzugchen. Freilich rechnete man, wie gesagt, in erster Linie damit, daß die Drei durch Gewaltakte mttgcrissen würden. Aber anderseits rechnete» sic sicher damit, daß im Koiifiiklsfalle der Name Lndcndorss die Reichswehr in der Hauptsache anf ihre Seite bringe. Die Urheber der Aktion waren sich an dem Zeitpunkt, an dem sie sich dazu entschlossen — es war dies nach ihren Aus sagen der i>. und 7. November —. vollkommen klar darüber, daß d e Drei den Marsch nach Berlin, überhaupt jede gemalt» lamc Lösung der deutichcn Frage nicht wollten. ES handelte sich für sie nicht darum, den Drei zum Absprung sür den Marsch nach Berlin zu verhelfen, sondern Bagern als Sprungbrett für die völkische Nevvlntio* im Reiche zu benutze» und zu diesem Zwecke die drei Männer, deren Namen sie brauchten, wenn möglich mitznreißen. Sic waren sogar ent- schiossen, nötigenfalls auch bei einer Weigerung der Drei das Unternehmen durchzuführcn. Dagegen räume ich den An» geklagten ein, daß sic die nachher in Bürgerbräukevcr erfolgte Zustimmnngocrklärnna dieser für ernst hielten. Das aber entlastet die ciiigciocihtcn Personen nicht von der Verant wortung für daS ursprünallch auch gegen den Willen der Drei gerichtete -K-andeln und für die Zwangslage, in der di« Zustimmung erteilt wurde. Beteiligten sich Kahr, Lossow und Scisscr an diesem Unternehmen, so hätten sie sich eben falls des Hochverrats gemeinschaftlich mit den Angeklagten schuldig gemacht. TaS war ia auch der Standpunkt der An geklagten, den sie in iedcr Hauptverbandluna mit aller Ent schiedenheit immer geltend gemacht staben. Bis setzt ist de« Herren Kahr. La^ow und Seisicr dies nicht nachgewiesen, während cs den Angeklagten nack'-ervlescn ist. Für dte ^chnldsraae ist die ana-nommenc Mitbetetllanna der Drei ''"d^ntunaslos. aber dies wird in der Strafabmessung eine Nolle zu Gielen haben. Der Staatsanwalt begründet dann im einzelnen, baß nicht nnr eine Aendcriing der regierenden Pcr'önlichkeitem fordern eine VcrsasinngSäudcrung angestrcbt wurde, die auch das Ziel des KampfbniidcS war. Er fährt dann fort: Ich muß noch knrz anf daS von den Angeklagten gemeinsam ge machte Vorbringen eingchcn. daß durch die NeichSvcrfasiung die banrische Verfassung tatsächlich außcr Kraft gesetzt worden sei. Der banrische Ausnahmezustand wurde durch Verord nung vom 2N. September etngcführt. Diese Verordnung hat ihre Rechtsgrundlage in dem Artikel 48 der NeichSvcrsasiung. Ihre RcchtSgültigkeit ist in einem Besch'uß deS StaatS- acrichtShoscs vom 31. Januar 1023 ausdrücklich anerkannt. Der Umfang der Machtbefugnisse des GcucralstaatSkom» mlsiars cra'-bt sich anS'chliesiUch nach dieser Verordnung. Danach st'ciben allen Behörden, insbesondere den Ministerien, ihre Befugnisse. Kahr hatte nicht die Stelle eines Diktators. -er mit seinem Plädoyer beginnt. Von den Ereignissen vom 8. zum S. November und den zu ihnen führenden Bestrebungen treten vor allem vom vater ländischen Staiidpuntt ans zwei Pnnktc besonders tn Erschei nung. Diese zwei Erscheinungen sehe ich i» der brennenden Ungeduld, die in den national-aktivcn Kreisen Platz gegriffen hat. die Ungeduld, die da meint sie könne mit einem G.walt- strcich das alte Deutsche Reich in seiner strahlenden Herrlich keit wieder aufrill,tcn. An Stelle dieser l «geduld muß treten die harte, zähe, eiserne Geduld, die Geduld, die in der Stille arbeitet, aber tatensrendig unsere Zukunft sichert, die Geduld, die mit zusammcngcbissciicn Zähnen wartet, bis die Stunde gekommen ist. Abgesehen von diesen Erscheinungen liegt die tiefe Wurzel der Geschehnisse in der Zerrüttung der Staatö- autorität, in der sinkende» Achtung vor dem Gesetz. Die Achtung vor dem Gesetz, die Erkenntnis, daß die Staais- autorttat eine Lebensnvtwendigkett ist muß wicderhcrgcstellt werden. ES ist eine gefährliche Ansicht, die uni sich gegriffen hat, daß alles, was ans vaterländischer Liebe oder Liebe zur deutschen Sache, wie man cs auffaßt, geschieht, scstl-'chthiii erlaubt sei, auch wenn ca noch so sehr gegen das geltende Ge setz und die Rechtsordnung verstößt. Die Weimarer Ver fassung biete d e Grundlage d-S Reiches. Die Gegnerschaft gegen diese Verfassung, mag sie auch ans nationalen Grün den berechtigt erscheinen darf nicmalö dazu führen, daß sie mit Gewalt zu ändern oder zu beseitigen versuch» wird. Freilich war das. was im November ISIS geschehen ist. die Verdrengung der Bundesfürsten durch den Rat der Volksbeauflrcgten. ein Verbrechen des Hochverrats. Allein damals ist die neue Regierung in kurzer Zeit im ganzen Reiche vollständig dnrchgcdrnnge». Die gleiche Straf bestimmung, die bisher im monarchistischen System an- gcwcndct wurde, ist nunmehr mi« unverminderter Geltung ans die repnb ilani-chc Siaatssorm übcrgegangm. Die Volksgenossen, die, wenn auch mit innerem Widerstreben, sich in die neue Ordnung der Negierung cii gesügt haben, mußten sich auch den neuen geltenden Strafbestimmungen unter- >,»«««. mitteldeutschen Marsch nach Berlin. der zugleich auch der völkischen Bewegung im ganzen Neick>c zum Siege verhelfen sollte. Aus dieser Einstellnug heraus wurden alle Maßnahmen, die die Drei trafen, sofern sic nur einigermaßen den äußeren Anschein hatten, zweifellos als Vorbereitung des Marsches »ach Berlin anges.'hcn. Es mag daher sein, daß mindestens zeitweise auch die Führer des KampsbundeS eine wcitergehcnde Ucbcrcinstimmung mit ihren Plänen angenommen haben. Sicher aber ist, daß sie spätestens Ende Oktober erkannten, daß die Drei andere Z ele versa gten «nd sür de« Marsch nach Berlin nicht zu haben waren. Bei dem Unternehmen vom 8, November waren sich sicherlich die Eingeweihten, zu denen ich von de» Angeklagten Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner rechne, darüber im klaren, gegen gen Willen der Drei zu Handel». Man wollte sic vor eine vollendete Tatsachc stellen und sic in eine Zwangs lage verletzen. Ein Neichsdirektorinm mit den Namen Hitler nud Luden- dorss mar nur zwischen den Angeklagten und nicht zwischen den Drei vereinbart worden. Im Gegenteil konnten sic mit einer Zustimmung zu einer solchen Diktatur unter keinen Umständen rechnen. Der Name Hitler war in Deutschland zn wenig bekannt, der Name Ludcndvrsf ans anderen Grün de» nicht erwünscht. Als erster Milarbcitcr konnte ein solcher Man» wie Kahr für die Angeklagten nicht tn Betracht kommen. Seinen Namen aber brauchte man, namentlich wegen des Ansehens in den vaterländischen Kreisen und be sonders in Norddcutschiand, Deshalb wurde ihm Pöhner als Ministerpräsident mit diktatorischen Vollmachten am 8. November beigcgcbcn, und damit sollte Kahr kaligcstcllt werden. Die Erkenntnis der anderen Einstellung der Drei gab offenbar den Anlaß dazu, daß sie sich in ihrer Besprechung am <1. und 7. November z»m LoSschlagen entschlossen. Man ! fühlte sich enttäuscht und glaubte sich vielleicht auch getäuscht ^ und war überdies auch dnrch die ans das höchste gesteigerte Lust znm LoSschlagen vorwärts getrieben. In iener Be sprechung vom k. November haben .Kahr, Lossow nnd Scisscr unzweideutig angekündigt, daß sic fest entschlossen seien, gegen t jeden Verband, der aus sich heraus eine gewaltsame Umwäl- Sein NcchtSbcrcich war nur ein Ausschnitt auS der gesamten Staatsgewalt und erschöpfte sich tn der Ausführung der voll ziehenden Gewalt nnd in den Anordnungen der Wiederher stellung der Ruhe und Ordnung. Der bayrische Ausnahme zustand bestand neben dem Rcichsausnahmczustand zu Recht. Der L"llow Konflikt wurde von Bayern als politische An gelegenheit betrachtet. Eine Loslösung des bäurischen Reichs- Heeres von dem übrtacn Neichshcer fand nicht statt, auch nicht durch die Inpslichtnahmc auf Bauern, die übrigens nicht von Kabr, sondern vom Gcß'mtministerinm angcordnet wurde. Daß in Bauern die bayrische und die Reichsvcrsassung außer Kraft gewesen seien, hat noch niemand ernst behauptet. Hätten übrigens die Angeklagten angenommen, daß die Ncichsvcrscissung in Bayern tatsächlich außcr Kraft gesetzt sei, so hätte sic das nicht entlastet, denn daS Unternehmen war aus Beiseilignng der Neicheversasinng in ihrer sür das ganze Reich v.-rblicbencn Kraft gerichtet. Das war der Sinn des ilnternehmenö, Bauern spielte eine nnicrgcordnetc Nolle und war nur das Sprungbrett für die völkische Revolution. Ich gehe nun über zn den einzelnen Angeklagten, zunächst z» Hitler. Er ist ans einfachen Verhältnissen hcvrorgegangen, hat im Kriege völlig seine Pflicht getan. Er ist erfüllt von glühender ^Icgcistcnnig sür das deutsche Vaterland und er hat eine große Partei geschaffen, wobei die Bkämpfnng des internationalen Marxismus und die Ausbreitung des nationalen Gedankens in allen Volkskrciscn die wesentlichsten Programmpunktc waren. Sein chrlickxs Bestreben in einem nntcrdrttcktrn nnd cntwasfnctcn Volke den Glauben an die nationale Flagge zn bekennen, blieb unter allen Umständen sein Bcrdicnst. Er Hai viel Bedeutendes gelistet. ES wäre ungerecht, ihn als Demagog im üblen Wortsinnc z» bezeichnen. Vor diesem Vorwurf schützt Um die Uncigennützigkcit seiner Hingabe an die von ihm selbst gewählte Ausgabe. Bis 1023 bestand kein Zweifel, daß er vom Streben nach einer besonderen Machtstellung für sich selbst eingenommen war. Er sah seine Hauptaufgabe tn l der Nationalisierung des Volkes und besonders der Arbeitcr- ! ich.ist, 1 Ivel Schlus, Lei Aedaktion Lauer« »Ic »>»«»» satt.»