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Amtsblatt Sonnabend, den (5. Zanuar IM 60. )ahrz Mk. - Pf. amte anzumelden. Pf. 10. Januar 1910. - Pf. Mk. 6 Hohenstein-Ernstthal, am 13. Januar 1910. Der Stadtrat. werden Hohenstein-Ernstthal, am 14. Januar 1910. Der Stadtrat d!e 183. I. Lie Königliche Snperintendentnr I,. 8. Neumann, Sup. Sächsischer Landtag Hohenstein-Ernstthal, am 14. Januar 1910. Der Gtadtrat. mildert. «) bet Erwachsenen, Grabstelle --- 5 Mk. 75 Pf. Tolenbettmeister 4 Mk. 50 Pf. -- Brief, und Telegramm-Adresse Amtsblatt Hohenstein-Ernstthal. 10 8 6 Mt. Mk. 15 12 8 teilnehmen zu können, ihre dahingehenden Anträge umgehend stellen möchten. Vorausgesetzt, daß die etwa notwendigen Erörterungen über die Antragsteller rechtzeitig erledigt werden können, soll die Ver pflichtung innerhalb der zu Gebote stehenden Zeit noch erfolgen. Geschäftsstelle Schulstraße Rr. 31. 1 Mk. 1 Mk. Fernsprecher Nr. 11. 27 68 91 82 41 92 94 77 Z8 12 ;6 )5 11 Hohenstein-Ernstthal, den 14. Januar 1910. Der Kirch envorstand «t. «hristophori Albrecht.^Pfarrer Mk. 25 Mk. 50 Mk. — Der Ktrchenvorftand St. Trinttatis Schmidt, Pfarrer. 93 Z03 ,98 84 )93 96 64 )1O >17 '14 t24 -03 50 l18 >12 65 27 49 10 50 94 63 90 Znserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgilt auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen GHchetNt jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger baL Vierteljahr Mk. 1.55, durch di- Post bezogen Mk. 1.92 frei in« HauS. ist gegründet worden auf den Satz: „Einer für alle, alle für einen", aber nicht „jeder gegen jeden". Ich hoffe, daß man in ganz Deutschland Verständnis dafür haben wird, daß auf dem jetzt von Preußen beschrittenen Wege daS Heil des Reiches nicht zu erreichen ist. (Lebhafter Beisoll.) StaatSministcr Graf Mttzthum von Gckstädt Ich danke den beiden Vorrednern dafür, daß sie sich in der Frage der Schiffahrtsabgaben so bedingungslos auf dir, Seite der Regierung gestellt haben. Der starke Rückhalt.« den die Regierung an beiden Ständekammern somit findet, Im Hinblick auf den eingetretenen Schneefall werden nachstehend die Bestimmungen der Straßen-Polizei-Ordnung über das Rodel«, Schlittschuhlaufen UslV. erneut bekannt gegeben. Die Schutzmannschaft ist angewiesen, gegebenenfalls unnachstchtltch einzuschreiten. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen wegen Beachtung des Verbotes auf die Kindlr in geeigneter Weise einzuwirken. — „8 60. DaS Rodeln und Fahren mit Kinderschlitten, das sogenannte Schindern und das Schlittschuhlaufen der Kinder auf den Straßen und Fußwegen ist verboten. Bet Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich." Erste Kammer. 6. öffentliche Sitzung. Dresden, 13. Januar. der Staatsbahnen dem allgemeinen Staatsvermögen zu- — Pf. geführt und zur Deckung des außerordentlichen Etats be. Pf nutzt. Künftig sollte man die Ueberschüsse zu einem be- ms sonderen Fonds verwenden, der nur bestimmt ist, die A außerordentlichen Bedürfnisse der Eisenbahnen zu decken. — Pi- Man sollte auch erwägen, ob nicht die beiden untersten — Pf. Steuerklassen in Wegfall kommen könnten. Infolge der vielen Erhebungskosten bleibt in Wirklichkeit von der be rechneten einen Million Einnahme nichts übrig. Wir er kennen alle an, daß die Regierung mit Festigkeit und — Pf. Energie alle Mittel und Wege eingeschlagen hat, um in Pf. der Frage der Schiffahrtsabgaben die Interessen unseres ms Landes zu schützen. Die Aussicht, daß unsere Bestrebungen A von vollem Erfolge begleitet sein werden, ist ja nicht — PO gerade sehr groß. Wir wollen aber hoffen, daß unsere — Pf Regierung wenigstens auf die Art der Erhebung einen Einfluß gewinnt, der das drohende Unheil nach Kräften b) b. Kindern v.2—14Jahr., „ --5 Mk 50 Pf. „ 3Mk. —Pf.-- c) b. Kindern unt. 2 Jahren, „ --4Mk. —Pf. „ 2Mk. —Pf.— Bei Beerdigung auf Kosten der städtischen Armenkasse sind (außer den unter s.—c. genannten Totenbeltmeister-Kosten) kirchliche Gebühren nicht zu zahlen. Für Glockengeläuts während des LeichenbepängnrfstS (in allen Fällen rr.—c.) Für cinstündigeS Trauerläuten tagS zuvor oder am BegräbniStage Für eine besondere Trauerfeier im Hiusc Für Erlaubnis zur Instrumentalmusik (Ehoralblasen) beim Begräbnis (vom Kirchturm oder am Friedhof) Für deSgl. beim Leichenzug durch die Stadt Für Erlaubnis zum BegräbniSgesana durch eine andere als die der Kirche angeglie- derien Sängerabteilungen (Eho>schüler oder Doppelquartett) 1. Taufe«: Kirchentaufen sind Sonntags, Montags und Donnerstags gebührenfrei, an den übrigen Tagen kosten sie HauStaufen (außer Nottaufen) 4 Paten 5 Paten 6 Paten - Pf- - Pf- für ßtt Rchl. MsprW iki A« StMntp hshtl>W-8nM«1 z 98 « 72 i 90 807 ! 40 323 924 10 14 95 674 507 223 022 765 24 Z46 76 79 ,82 für jeden weiteren Fall 50 Pf. mehr. Durch diese mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tretende Gebührenordnung früheren Bestimmungen hierüber aufgehoben. Hohenstein-Ernstthal, den 30. Dezember 1909. Der Ktrchenvorftand der Der Kirchenvorftannd der St. Christophoriparochte St. Trinitatisparochie Auskunftsstelle für Lungenleidende. Die städtischen Kollegien haben die versuchsweise Begründung einer Auskunftsstelle für Lungen- leidende beschlossen. In ihr werden unbemittelte Lungenkranke unentgeltlich untersucht, und über die zu ihrer Heilung oder Linderung ihrer Krankheit erforderlichen Maßnahmen sowie die Mittel zur Der- Hütung der Krankheit-Übertragung auf ihre Umgebung beraten. Eine ärztliche Behandlung der Kranke« findet nicht statt, sie bleibt vielmehr dem Haus- oder Kassenärzte der einzelnen Kranken überlassen. Die Beratung der Kranke« erfolgt jede« Mo«tag vo« LL—12 Uhr tm Kranken- Haufe durch Herrn vr. meck. Eichhoff. Ferner werden durch den KrankenhauSverwalter unbemittelten Kranken auf Verlangen die Mittel (Spuckfläschchen, Spucktöpfe, Spucknäpfe und Desinfektionsmittel) zum Schutze gegen Uebertragung der Krankheit zum Selbstkostenpreise verabfolgt werden. Mit Zustimmung deS Rates werden diese Mittel gegebenenfalls auch unentgeltlich abgegeben werden. Anschlüsse a« das Fer«sprech«etz, die im kommenden Frühjahr oder Sommer hergestellt Bei Beerdigung hier wohnhafter aber nicht zu einer der beiden Kirchgemeinden ge werden sollen, sind spätestens bis zum 15. Februar bei dem zuständigen Post- oder Telegraphen- hiesigen Friedhöfen sind außer den betreffenden für Gemeindeglieder festge setzten Gebühren als Sondergebühr zu zahlen Werden Gemeindeglieder gleichviel welchen Alters anderwärts beerdigt, so sind an die zuständige hiesige Kirchkasse dieselben Gebühren wie für die stille Beerdigung eines Gemeindegliedes zu entrichten. 4. Zeugnisse: Tauf-, Konfirmation»-, Trau- und TodeSbescheiniguugen über Fälle nach dem 31. Dezember 1875 sowie alle dergl. Bescheinigungen für die Zwecke der staat liche« Alters- und Invalidenversicherung sind gebührenfrei. Im übrigen kosten die genannten Bescheinigung je Hinterlassenen-Vcrzeichnisse mit einem Falle kosten I-. 8: Albrecht hörenden Personen erhöhen sich die oben unter a —c. angegebenen Sätze auf ». 5. Bekanntmachung. Nachdem die von den unterzeichneten Kirchenvorständen beschlossene einheitliche Gebührenord nung die Genehmigung der vorgesttzten Behörde gefunden hat, wird dieselbe unter Z) zur Nachachtung bekannt gemacht. Der Stadtrat. 1^. 8. vr. Patz, Bürgermeister. Die vorstehende Gebührenordnung für kirchliche Amtshandlungen, Zeugniffe usw. in den Kirch spielen St. Christophort und St. TrinitatiS Hohenstein-Ernstthal vom 30. Dezember 1909 wird hiermit genehmigt. Glauchau und Hohenstein-Ernstthal, am 8. Januar 1910. Die Königliche Kircheuius-ettton für Hohenstein-Srnftthal. N GMchren-Grdmmg für kirchliche Amtshandlungen, Zeugniffe «sw. in de« Parochie» St. Christophort n«d Gt. Trinttatts in Hohenstein Ernstthal Anzeiger für H-henst-tiH.L,nstth«L, Oberl««gwttz- Gersdorf, HermSövrV, Berns»» Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, T r,. heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erir.r Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. , Wirkl. Geh. Rat Dr. Mach: In der Angelegenheit — vi- der Schiffahrtsabgaben Haden sich die Gegensätze immer — Pf. mehr und in einer unerfreulichen Weise verschärft. Der Pf. bayrische Vcrkehrsminister und der preußische Finanzminister m, haben chren entgegengesetzten Standpunkt mit Energie be- ^"1- Mi* will es scheinen, als sei es an der Zeit, Ver« 25 Pi ständigung zu suchen, statt sich immer mehr voneinander zu entfernen. Es handelt sich unbestritten um eine Aenderung der Reichsverfassung, und 8 19 des preußischen Wafferstraßengesetzes ist schlechthin nichtig. Die Reichs- Verfassung muß das Bollwerk unserer Staats- und Rechts- etnheit, unserer nationalen Existenz bleiben. Wer die Verfassung ändern will, muß Nachweisen, daß dieses durch Pf. das Wohl des Deutschen Reiches geboten ist. ES steht Pf unzweifelhaft fest, daß die Einführung der geplanten Schiff- m« zsahrtsabgaben für Sachsen und Baden eine schwere wirt- ^sschastliche Schädigung bedeuten würde. Das Deutsche Reich berücksichtigen, die sich in der Zukunft ergeben können. Es besteht gegenwärtig gewissermaßen eine internationale Finanznot. Ich brauche nur zu erinnern an die außer ordentlich heftigen Finanzkämpfe in England und das chronische Defizit in Frankreich. Fast kein Staat mehr kommt mit drn bisherigen Einnahmen aus und jeder ist renötigt, zu neuen Einnahmen zu greisen. Hessen sieht ich veranlaßt, die Einkommensteuer um 30, die Ver mögenssteuer sogar um 46 Prozent zu erhöhen. Bade» rechnet mit einer Steigerung der direkten Steuern um 20 Prozent. Dabei wirkt mit, daß die Ansprüche der Be völkerung an den Staat fortwährend steigen. Ich kann icht leugnen, daß der Etat mit großer Vorsicht aufgestellt t, ich muß aber auch voraussetzen, daß das Ergebnis der ananzperiode 1908/09 wesentlich ungünstiger auSfalle» wird, als das der vorausgegangenen zwei Jahre. Ich werde demnächst einen Nachtragsetat von 7 Millionen vorlegen müssen, der sich aus einzelne Ausgabentitel Ler 1 Eisenbahnen bezieht, welche unbedingt notwendig sind v,.., . v.ru.r.u,.,, U" und nicht hinauSgcschoben werden können. Der vomVlze- ist ihr eine wertvolle Hilfe in ihrer ernsten Lage. Von' Präsident Dr. Beutler angeregte Gedanke einer Trenn«», einer Aufkündigung der sächsischen Freundschaft kann »icht die Rede sein. Wir haben Preußen nie daS Recht be stritten, daß es die Zuständigkeit besitzt, mit der vor gesehenen Majorität Verfassungsänderungen vorzunehme«. Die Regierung vertritt aber den Standpunkt, daß Ver fassungsänderungen nicht ohne Not vorgenommen werde» sollten. Wir hoffen, unS in dieser Auffassung mit der Die Erste Kammer trat heute zu ihrer ersten großen preußischen Regierung noch zu begegnen. Wir halten Sitzung zusammen, da auf die Tagesordnung die sonst an der Hoffnung fest, daß eS unS gelingen wird, die chon vor dem Weihnachtsfeste übliche allgemeine Etat- preußische Regierung und die Mehrheit des BundeSrates vrbatt» gesetzt worden war. davon zu überzeugen, daß die Einführung von Schiffahrt»- Zunächst sprach Vizepräsident Dr. Krutter: Die abgaben nicht nur den Lebensbedingungen der sächsische« Regierung hat unsere StaatSfinanzen in bester Ordnung Volkswirtschaft, sondern auch der VerkehrSentwicklung im gehalten. Wir dürfen mit Stolz auf die Entwickelung Deutschen Reiche schweren Schaden bringen würde, unserer Finanzen in den letzten beiden Etatperioden zurück- Kammerherr Dr. von Frege-Mettzie»: In der blicken. Es ist durch dieselbe der Grund gelegt worden, Zweiten Kammer ist bei der Etatdebatte auf die gehalt- um auch schwierigeren Verhältnissen ruhig entgegensehen vollen Ausführungen unsere- Finanzministers wenig em- zu können. Es ist eine auffällige Erscheinung, daß zu dem gegangen worden. Man hat sich mehr mit den in der Mehrbedarfe der laufenden Finanzperiode die laufenden Oeffentlichkeit interessierenden Fragen befaßt. Wir i» Staatseinnahmen nichts beitragen. Der gesamte Mehr- diesem Hause reden nicht zum Fenster hinaus. (Heiter bedarf muß durch die Steuern aufgebracht werden. Man leit.) Eine zu weitgehende Vorsicht habe ich in der Etat erkennt daraus, daß der Etat mit größter Vorsicht auf- aufstellung nicht gefunden. Wir haben in Sachsen stets gestellt worden ist. Man sollte in Zukunft den Eisen- den Grundsatz befolgt, daß vor allem die Unterbeamte« bahnetat unabhängiger von dem sonstigen Etat gestalten, und Staatsarbeiter sicher und gut besoldet sein müsse«, damit man aus ihm direkt ersehen kann, welches die wirk- Der sächsische Etat zeigt eine glänzende Fürsorge für die lichen Ueberschüsse der Staatsbahnen sind und welche Ver- idealen und materiellen Bedürfnisse des Landes. Die Izinsung sie abwerfen. Bisher wurden die Mehrerträgnisse Sparsamkeit möchte nicht bloß die Triebfeder unserer Finanzen sein, sondern auch zu einem wirklichen Erfolge führen. Sie möge auch dahin führen, daß die LandtagS- sclstoncn nicht zu lang ausgedehnt werden. Geh. Kommerzienrat Marntig: Seit dem vorige« Etat haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschoben. Der internationale Warenaustausch hatte 1908 gegen das Vorjahr eine Einbuße um 1V- Milliarde Mark erlitten. Wir haben diese Erschütterung verhältnis mäßig gut überwunden. Inzwischen hat sich eine Rück kehr zu normalen Verhältnissen angebahnt und ist eine allmähliche Zunahme der Beschäftigung unserer Industrie eingctreten, als man hätte erwarten sollen. Die geringe Zunahme der Einnahmen aus dem Personenverkehr Kt auf die Unzufriedenheit mit der Fahrkartensteuer zurück zuführen, und es ist zu bedauern, daß die gute Absicht der Verbündeten Regierungen, diese Steuer bei der Reichs- finanzreform in Wegfall zu bringen, sich nicht hat ver wirklichen lassen. Finanzminister Dr. vo« K««»e: Ich bin dankbar für das große Wohlwollen, welches auch m diesem Jahre der Regierung bei Beratung deS Etats erwiesen worden ist. Es kann nicht die Absicht der Fmanzverwaltung sei», große Ueberschüsse zu erzielen. Ihre Absicht kann nur sein, eine verständige Finauzwirtschast zu führen, die nicht nur mit den heutigen Zuständen rechnet, sondern auch noch etwas weiter sieht. Sie muß auch Eventualitäte» T Trarmnge«: Stille Trauungen find gebührenfrei. Orgelspiel mit Brautlied durch die Lhvlknaben Desgleichen mit Gesang deS Kirchenchores Geläute mit der Trauglocke Volles Geläut Auswärtige Brautpaare haben für eine stille Trauung zu zahlen für die übrigen vorgenannten Leistungen je 50^ mehr. Läßt sich ein Brautpaar ohne triftigen Grund außeihalb der Stadt trauen, so find an die hiesige zuständige Kirchkasse zu zahlen Für daS Brennen zweier Altarkerzen während der Trauung Für Erlaubnis zur Anbringung von gärtnerischem Schmuck auf dem Altarplatz Für eine HaUStrauung Für das S tzen von Stühlen für die Trauzeugen per Stück (Dem Brautpaar werden 2 Stühle unentgeltlich gestellt. 3. Beerdigungen: Bei Beerdiguna in einfachster Form (stille Beerdigung) find nur für die Grabstelle und den Totenbettmeister Gebühren zu entrichten, und zwar: I.. 8. Schmidt, Pf. ' Chemnitz, 10. Januar 1910. Kaiserliche Ober-Postdirekto«. der Einwohnerschaft gibt der Stadtrat hiermit bekannt, daß alle Mr Beerdigungen nicht ortseingesessener Personen gleichviel welchen Alters auf Einwohner, die das Bürgerrecht erwerben wollen, um an der bevorstehenden Stadtorrordnetenwahl - - - - - " 3 Mk. 10 Mk. 3 Mk. 7 Mk. 12 Mk. 6 Mk. 30 Mk. 8 Mk. 24 Mk. 6 Mk. 10 Mk. 2 Mk. 5 Mk. 10 Mk. — Mk. 4 Mk. 75 Pf. 15 Mk. — Pf 20 Mk. — Pf 10 Mk. - Pf 20 Mk. — Pf 10 Mk. — Pf-