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ochenblatt für Reilhenvrand, Siegmar, Neustadt and Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 4. Sonnabend, den 31. Januar 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 vp sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rahatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 188» geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemeindebezirke ihren dauerden Aufenthalt bez. Wohn sitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch anfgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekru tierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1903 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1883 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Militärgeburts schein), welches von den betr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militärpflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise be griffene Handlungsgehilfen re.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder re. innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung znr Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem Stammrolle sowohl beim Abgang dem unterzeichneten Gemeinde vorstande als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Melde pflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haststrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 3. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Dogek. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1903 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Reichenbrand hat Dienstag, den 3. Februar 1003 Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr im Zimmer Nr. 2 der hiesigen Schule zu erfolgen. Hierbei sind für alle Kinder die Impfscheine und für solche, die auswärts geboren sind, die Geburtsurkunden und Taufbescheinigungen beizubringen. Reichenbrand, am 23. Januar 1903. Der Schulvorstand. G.-V. Möget, Vorsitzender. Bekanntmachung. Am 1. Februar dss. Js. wird der I. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und ist spätestens bis zum LV. Februar u. e. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 30. Januar 1903. Der Gcmeindevorstand. Möget. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch bekannt, daß in hiesiger Gemeindeverwaltung ein Chemnitzer Adreßbuch von 1903 zum unentgeltlichen Gebrauche seitens der Einwohnerschaft ausliegt. Reichenbrand, am 28. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Möget. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kennt nis, daß vom Gemeinderat, unter Genehmigung der vorgesetzten Behörden, ein VI. Nachtrag zum Regulativ über Erhebung der Gemeinde-, Armen-, Kirchen- und Schulanlagen ausgestellt worden ist. Genannter Nachtrag tritt mit heute in Kraft und liegt 14 Tage lang während der Expeditionszeit im Gemeindeamte zur Einsichtnahme aus. Reichenbrand, am 26. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Möget. Bekanntmachung. Die Leichenfrau verw Schwotzer in Grüna ist von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Chemnitz als stellvertretende Leichenfrau für die Gemeinden Reichenbrand und Siegmar verpflichtet worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Reichenbrand, am 30. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Möget. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die RekrutieruugsstamMrolle betreffend. I m Mbl Militärmeldepflicht milloem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet hat, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stammrolle anzumelden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den bestehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, hiermit auf gefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1903 behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzumelden. Dabei ist von denen, die sich zuni ersten Mal an melden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der Geburtsschein, von den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber der Loosungs- und Ge- ftellungsschein vorzulegen. An die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren ergeht die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, unter Beachtung des Vorstehenden rechtzeitig anzumelden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben nnterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftftrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Rabenstein, den 15. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Wiksdorf. Bekanntmachung, die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder zur Schule betreffend. Nach ß 4 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873, in Verbindung mit 88 5 und 6 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 25. August 1874 werden bevorstehende Ostern alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahiu das 6. Lebensjahr erfüllen. Auf Wunsch der Eltern oder Erzieher dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni a. c. das 6. Lebensjahr vollenden. Der unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, die Anmeldung der Kinder zur hiesigen Schule am 16., 17., 19. und 20. Februar a. 6., Nachmittags 3—5 Uhr, im Klassenzimmer Nr. L (Kirchschule) entgegenzunehmen Für jedes aufzunehmende Kind ist bei der Anmeldung ein Impfschein und für die nicht in Rabenstein geborenen Kinder außerdem noch ein Tauf oder Geburtszengnis beizubringen. Zur Vermeidung von Nachteilen wird dies hiermit zur Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 30. Januar 1903. Der Schulvorstand. Eugen Werkel, Vorsitzender.