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Woch enblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. ^2 20. Sonnabend, den 18. Mai 1907. . Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigm werden in der Expedition iReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. An herrlichen Lenzestagen, Im wonnigen Monde Mai Wird vom heil'gen Geist getragen Die Menschheit von Kummer, Plagen Nach Wintersnacht wieder frei! — Auf steigt aus des Alltags Sorgen Ein strahlend Heller Pfingstmorgen! — Der Odem vom Heilgen Geiste Weckt auf, was im Schlaf noch lag, Durch den Hauch, der ihn umkreiste, Ein Blütenglanz schön entgleiste Im Garten, Wald, Feld und Hag; And laut herrscht ringsum Frohlocken Bei dem Läuten der Pfingstglocken. — Wfingsten. Da rieseln mit schnellem Springen Die Bächlein hin durch die Lust, Die Lerchen empor sich schwingen And muntere Vöglein singen Aus kleiner bewegter Brust. Frisch weht durch all das Getriebe Ein Zug von warmer Pfingstliebe. Da tanzt um grünende Maien Die Fugend, den Strauß am Hut; „Mag Gott die Lust wie im Freien Auch dir, arme Seele, weihen, Der es nicht froh ist zu Mut. Erhebe dich aus dem Staube, Dir hilft allein der Pfingstglaube." Nachdruck verboten. „Laß ab von dem Seitwärtsstehen, Sorg, — daß dir dein Groll entflieht, Was nützt dir das Einsamgehen, Stimm mit ein beim Frühlingswehen In der Fugend frohes Lied! Sollst mit Grün dich gleichfalls schmücken, Dann fühlst du das Pfingstbeglücken." „Menschenherz, vergiß das Mühen, Heil'ger Geist, ziehe hinein, Laß bei duft'gem Lenzesblühen Es uns glaubensstark erglühen, Laß uns all Apostel sein. And der Menschheit ist beschieden Dann ein herrlicher Pfingstfrieden!" Karl Emmrich. Bekanntmachung, Straßensprengung betreffend. Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Gemetnderats vom 6. Juni 1905, die Straßensprengung betreffend, wird die geehrte Einwohnerschaft, besonders die ansässige, in ihrem eignen Interesse andurch ersucht, bei herrschender Trockenheit die öffentlichen Straßen und Wege längs ihrer Grundstücke zeitweilig mit Wasser besprengen zu lassen, damit dem Lvelslande der übermäßigen Staubvildung möglichst vorgebeugt wird. Rabenstein, am 14. Mai 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß das noch interimistisch eingerichtete Volksbad im sogenannten Äadeteich der Ritterguts herrschaft Oberrabenstein seit 14. Mai 1907 geöffnet ist und zwar: Im Monat Mai von 5 — 8 Uhr nachm., tn den Monaten Juni und Juli von 5 — 9 Uhr nachm., „ „ „ August und September von 5 — 8 Uhr nachm. und an Sonn- und Festtagen innerhalb dieser Zeiten von 7—12 Uhr vormittags. Die Benutzung des Volksbades ist zunächst nur dem männlichen Geschlechte ab erfüll tem 10. Lebensjahr gestattet. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Baden im genannten Teiche streng verboten. Verboten ist ferner die Benutzung von Seife, das Mitbringen von Hunden, das Betreten der angrenzenden Feld- und Wiesen- grundstiicke und das Baden in dem vorhandenen Privatbad und den anderen naheliegenden Teichen. Den Anordnungen des Aufsichtsbeamten ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 30 Mark event. mit Haft geahndet. Das badende Publikum wird im eigenen Interesse und damit der Badeteich zur öffentlichen Benutzung auch fernerhin erhalten bleibt, gebeten, mit darauf zu achten, daß den gegebenen Anordnungen allenthalben streng nachgegangen wird. Rabenstein, am 15. Mai 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachstehende Notiz wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis ge bracht, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselbe auf Grund der Bestimmung 5 der Verordnung vom 6. Februar 1895, den Handel mit Giften betr. mit Geldstrafen geahndet werden. Neustadt, am 9. Mai 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Es ist verschiedentlich wahrzunehmen gewesen, daß das Publikum die ihm von Mineralwasserfabrikanten und Flaschenbierhändlern überlassenen Mineralwasser- und Bierflaschen zur Aufbewahrung von übelriechenden und giftigen Flüssigkeiten, wie Petro leum, Säuren und dergleichen verwendet. Eine derartige mißbräuchliche Benutzung der Flaschen erschwert nicht nur ihre Reinigung, sondern kann auch unter Umstünden zu verhängnisvollen Verwechslungen und Gesundheits schädigungen Veranlassung geben. Zudem ist es nach 8 15 der Vorschriften, betreffend den Handel mit Giften, der Verordnung vom 6. Februar 1895 verboten, Gifte in Trink- oder Kochaefäßen oder in solchen Flaschen oder Krügen abzugeben, deren Form oder Bezeichnung die Gefahr einer Verwechselung des Inhalts mit Nahrungs- oder Genußmitteln herbeizu führen geeignet ist. Gifthändler und Publikum seien daher vor mißbräuchlicher Benutzung solcher Flaschen und bez. vor Zuwiderhandlungen gegen die angezogene Bestimmung gewarnt. Bekanntmachung. Am 30. April dss. Zs. war der 1. Termin der Einkommen- und Ergänzungs steuer fällig. Derselbe ist spätestens bis zum 21. Mai 1907 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die Säumigen das Mahn- bezw. Zwangsvoll streckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 2. Mai 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkasse zu Neustadt unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit »Ve "/o Mr Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2—6Uhr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Sitzungen des Gemeinderates zu Rabenstein am 30. April und 14. Mai 1907. Sitzung vom 30. April. 1. wird von verschiedenen Mitteilungen Kenntnis genommen, besonders von der erhöhten Rabattgewährung seitens des Elektrizitätswerkes an der Lungwitz für die öffentliche Straßen beleuchtung. 2. Von Anschaffung einer Maginus-Patent-Feuerleiter wird Abstand genommen. 3. Mit der veränderten Einlegung der Schleuse der proj. -Straße erklärt man nach Lage der Sache das Einverständnis. 4. In einer Rekurssache werden die Besitzwechselabgaben auf Grund der dargelegten Tatsachen in Wegfall gestellt. 5. wird eine größere Anzahl Reklamationen gegen die Gemeindebesteuerung auf das Fahr 1907 zur Erledigung gebracht. Sitzung vom 14. Mai. 1. wird von verschiedenen Mitteilungen Kenntnis genommen und die Entlassung einer Person aus der Bezirksanstalt aus gesprochen. 2. Dem Hilfsschutzmann Krebs wird die Badeaufsicht für die Saison anderweit übertragen. 3. In einer Bausache erklärt man sich mit der gestellten Sicherheit einverstanden; in zweien dergleichen werden die einschlagenden Bedingungen gestellt bez. gutgeheitzen. 4. findet die nachgesuchte teilweise Rückzahlung einer Bau kautton Genehmigung. 5. wird von dem dermaligen Stande der Wasserleitungs angelegenheit Kenntnis genomnten und beschlossen, die weiteren erforderlichen Maßnahmen wegen Eintragung der abgeschloffenen Verträge ins Grundbuch, bezw. wegen Beseitigung der er hobenen Widersprüche, in die Wege zu leiten. 6. Das Areal zum planmäßigen Ausbau der alten Hardt straße soll, soweit nötig, noch erworben bez. enteignet werden. 7. Die Bedürfnisfrage zu einem Schankkonzessionsgesuche wird einstimmig anerkannt. 8. Von der Wahl eines Ausschusses für die Berufs- und Betriebszählung wird Abstand genommen. 9. Als Leichenbestatterin wird Frau Ida Elsa verehelichte Martin hier gewählt und sollen der Gemeinderat zu Rottluff und die Gutsherrschaften von Nieder- und Oberrabenstein um Beitritt zu dieser Wahl ersucht werden. 10. Nachdem noch zwei Punkte, die sich nicht zur Ver öffentlichung eignen, zum Beschluß erhoben waren, wurde noch eine Anzahl Reklamationen gegen die Höhe der Gemeinde besteuerung zur Er edigung gebracht und darauf noch neuzu gezogene Personen katastermäßig eingeschätzt. Schluß der Sitzung Vs12 Uhr abends. IV SW 3u leichten —Handarbeiten und werden zu höchsten Löhnen gesucht. Lmü 8okii-mkn L 6o., Trikotagenfabrik, Siegmar. Merkliches. Rabenstein. Bei der diesjährigen Fabrikarbeiterzählung hat sich folgendes Resultat ergeben: 69 Betriebe, gegen 64 im Vorjahre, diese zählten: gegen im Vorjahre: 384 männliche und 308 weibliche Arbeiter 302 männliche und 283 weibliche Arbeiter 692 Summe 585 Summe 5 Betriebe und 107 Arbeiter mehr als im Vorjahre. — Bei dem Eintritt der Baumblüte sei darauf hingewiesen, daß die Beschädigung von Bäumen und Sträuchern durch Abbrechen von Zweigen und dergleichen nach dem Reichsstraf gesetzbuch mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren, sowie daß das unbefugte Betreten von Gärten oder von Wiesen und bestellten Äckern vor beendeter Ernte oder solcher Acker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, die mit einer Einfriedigung versehen sind oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird. Es erscheint als Pflicht des Publikums auch seinerseits etwaigen Ausschreitungen entgegenzutreten und die Aufsichtsorgane und Fluraufseher nach Kräften zu unterstützen. — Krankheiten und Schädlinge an Obstbüumen und deren Bekämpfung. So lautet der Titel einer 64 Seiten großen Schrift, die die Firma F. Schacht in Braun schweig kostenlos versendet. Fetzt ist es an der Zeit, die Obstbäume und Beerensträucher auf das Vorhandensein von Pilzen und schädlichen Insekten genau zu prüfen. Die vor handenen Schädlinge vernichten wir am sichersten mit dem Schachtschen Obstbaumkarbolineum. Die Firma F. Schacht