Volltext Seite (XML)
Nen Manne erlauben, lbe Stunde alige König us Madrid allen dnrch nd Scepter die Krone !C T.f er Student, kein, durch d dann die n Truppen, lte sich dort rs Croy'sche nfang ga»l irres Hauses ls das W- erzehrt n>«' kümmerte, MmM ftr Wilsdruff TharM Mn, Menlchn Md die Umgegenden. 55 Pf. No. 133 Dienstag, den 1O. November 18S« )N der paaren oe^er a:s oer oen reeue Nur vereinzelt, keineswegs durchweg. „Woher kommt die Möglichkeit bi Ausein-r^ !N, läßt^' Worte g>»'^ „Sind die Preise in den Konsumvereinen niedriger, Waaren besser als bei den reellen Kaufleuten?" — Nr. 33. (2341.) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. S. 705. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, den 7. November 1896. Der SLadtgemeinderath. Bursian, Brgmstr. 11. Stück Nr. // // // Bekanntmachung, emgegaugener Gesetze im Monat Oktober 18S6. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 67. Verordnung, die Festnahme Fahnenflüchtiger betr. S. 135. 68. Verordnung, portopflichtige Sendungen der Gemeindebehörden betr. S. 136. 69. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung der Haltestelle Zschaitz etc. betr. S. 137. 70. Verordnung, eine Abänderung des Regulativs für die theologischen Prüfungen in Leipzig betr. S. 138. 71. Bekanntmachung, die andcrweite Eintheilung des Landwehrbezirks Plauen in Controlbezirke betr. S. 138. Reichsgesetzblatt. Möglichkeit billigeren Verkaufs?" M Aon der Befreiung jener Vereine von Lasten und 'Wichten, welche der Kaufmann zu tragen hat, sie zahlen M theilweis Gewerbesteuer, aber keine Gemeinde- und ^nkonmiensteuer; sie sind in Preußen dem Nahrnngs- Melgesetz, der Untersuchung der Nahrungsmittel nach Me und Gewicht zwar unterworfen, aber es mrd — bekannt — nickt durchgeführt. „Woher nehmen die Vereine den meisten Nutzen?" Schnapsverkanf, den sie bisher ohneKon- ^hou betreiben durften, während der Kaufmann diese "suchen mnß. »Wenn die Waaren in den Konsumvereinen nicht il/Wer, ja oft schlechter sind, warum kauft das Pub- trotzdem mit Vorliebe daselbst?" — Aus der ßMWn Sucht nach Billigkeit und nach der Dividende, be? liebe Publikum durch höhere Preise aber selbst ^hlen muß; die Käufer oder besser die Käuferinnen das nicht ein oder wollen es nicht einsehen. vdst die Bildung von Beamten-Konsumvereinen m unterlag rtnäckigste« inem Aut noch eine« wenigstes r ließ de« uns seine« und inde» -n Geheim len 15M, nann seine« ninn seine« dem Obe«' Unterlieul^ 0 und d->» ichtnißa^ heimniß zeigtet , das nu« a des u«!' Erkundn sen uw f"' h dem fA' tern. » iberschül^' enußreiche" -n Freun ldpater der Ui>t^ f sein Denkw^ tirt würd' barstes uoso, «n« t gebe, t wurde«" ) HofkrieS^ dem >, der^ Zhreubrer, die Leg«' sVogeli berechtigt?" — Nach den jetzigen Gesetzen leider ja, moralisch aber nicht; der Beamte darf von Gottes- und Rechtswegen den Gewerbetreibenden, welche zu seiner Existenz, zu seinem Gehalt durch ihre Steuern beitragen, keine Konkurrenz machen; ihre Duldung ist unerhört, ihr Bestehen den Handel- und Gewerbetreibenden ein Schlag ins Gesiche (siehe Altona-Harburg ec); sie sind sogar ein Mittel, den Zweig abzusägen, auf dem die Herren Beamten selbst sitzen. „Sind die Konsumvereine, wie dies von etlichen Freisinnigen und Förderern dieser Vereine dem Herrn Reickskanzler sehr unverfroren gesagt wurde, Wohl- thätigkeits-Anstalten?" — Nein,, das Gegentheil, reine Erwerbsgenossenschaften und mit geringen Ausnahmen ein Fluch für unsern deutschen Mittelstand, für Tausende von selbstständigen Existenzen, deren Untergang sie her beiführen, wie u. A. die Stadt Breslau, das schöne Dresden ec. klar beweist. „Was ist die Folge der weiteren Ausbreitung der Konsumvereine und dieser durch das Genossenschaftsge setz beförderten Uebermacht des Kapitals?" — Der Uebergaug zum sozialen, von den Sozialdemokraten er strebten Staate. „Welche Pflicht hat jeder Staatsbürger, der den deutschen Mittelstand erhalten wissen will?" — Diese Vereine wo keine Nothlage vorhanden, bis auf's Aeußerste zu bekämpfen. „Und welche Pflichten haben die Regierungen, die gesetzgebenden Körper?" — Den deutschen Mittelstand durch gesetzgeberische pp. Maßregeln zu unterstützen und gegen bieAuswüchse genossenschaftlichenLebens zuschützen! Als weiterer Beleg dürften die Darlegungen dienen, welche Funk, der Geschäftsführer des Waarenhauses des deutschen Post- und Telegraphenassistenten-Vereins, auf dem letzten Verbandstage über Thatsachen äußerte. Die „Deutsche Tageszeitung" schreibt darüber: „daß das Waarenhaus in den 472 Jahren seines Bestehens einen Umsatz von 9,200,000 Mark gehabt hat. Herr Funk ver- theidigte das Waarenhaus gegen die Angriffe aus dem Kleingewerbe u. A. mit dem Hinweise, daß das Waaren haus im Gegensätze zu anderen mit einem geringen Ge winne arbeite, der wiederum dem ganzen Verbände zu Gute komme, und daß der Schwerpunkt des Geschäfts in der Anfertigung der Uniformen liege. — Gegenüber dieser Darstellung bedauern wir, daß der Verbandstag nicht wenigstens dem Anträge zweier Bezirksvereine, den Betrieb auf den Verkauf von Uniformen, Stoffen, Wäsche und Cigarren zu beschränken, beigestimmt hat. Sofern das Waarenhaus sozusagen für die Amtsbedürfnisse der Ver bandsangehörigen, also Uniformen und dergl. sorgt, könnte man in ihm gewissermaßen eine Produktionsvereinigung sehen, sofern es aber diesen Rahmen überschreitet, kann es nicht wohl verlangen, anders angesehen zu werden, als andere Konsumvereine und Waarenhänser. Eine „Produktionsvereinigung" ist das Verbands- Waarenhaus nie gewesen, es hat von Anfang an auch an Nichtmitglieder des Verbandes verkauft, und nicht ölos „Amtsbedürfnisfe", sondern auch fertige Civilkletdungs- stücke und alle möglichen anderen Sachen; es schickt Reisende hinaus ec., unterhält im Reiche Filialen, kurz, es hat einen regelrechten Großbetrieb. Dieser ist nur dazu angethan, die Kleinkaufleute, und vorzüglich die kleineren selbstständigen Schneidermeister in der Provinz zu ruiniren. Konsumvereinsgebrechen. Unter obigem Titel schreibt der „Gewerbeschutz" zu Lesben Folgendes: j „Der Schöpfer der Konsumvereine, Kreisrichter Schulze ^Delitzsch, verfolgte den Zweck, den Arbeitern in besonders Nseeigneten Ortslagen durch Einkauf im Großen billige >Wnmgsmittel zu verschaffen, wie dies z. B. in Englands und Bergwerksdistrikten geschieht. Dieses gewiß und löblich gedachte theoretische Prinzip hat sich aber ? der Praxis nicht allenthalben bewährt, mir vereinzelt R der Zweck erreicht worden. In vielen deutschen Fab- Mn, Bergwerken und Hüttenstätten, wo dieses Konsum- Mem eingeführt ist, seufzen die Arbeiter unter dem Kon- Mnvereinszwang, unter dem sogenannten Truck-System, sie zur Entnahme von Konsumtibilieu uöthigt, die Men mehr als geschäftsmäßig barsch verabfolgt werden, Mr die sie im vorkommendeu Qualitätsmangel kaum Mge zu führen berechtigt sind, da vielerwärts ihnen nur N Wahl gelassen ist, dem Konsum anzugehöreu oder die Aeit zu verlieren. Ueber Güte und Gewicht der Waaren M'd u. A. viel geklagt. Diese Anstalten sind daher nicht, M sie es sein sollten, Wohlthätigkeitsanstalten. Daß Msum- und Beamten-Einkaufsvereinigungen als keine Mlthätigkeitsvereine angesehen werden, stellte auch kürz- M gelegentlich der gutachtlichen Aeußerung in der Dresdner Mndelokammer über den Handelsgesetzentwurf ein Majvri- Msbeschluß auf den Antrag des Mitglieds Uhlemann fest, M die genannten Vereinigungen als keine Wohlthätig- Asvereine ausdrücklich bezeichnete. Weitere Fragen und Mllvorten dürften geeignet sein, die Sachlage weiter zu buchten: „War die Ausdehnung jener Vereine in andere, ^besondere Beamtenkreise eine Nothwendigkeit?" — Nein! Die durch die Gewerbefreiheit hervorgerufene Wergroße Konkurrenz hat die Preise in allen kauf männischen Geschäftszweigen so gedrückt, daß eine so Wsgedehnte Vereinigung nicht nothwendig ist. England Mit seinen Arbeitermaffen kann uns darin nicht als Vorbild dienen. sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. ^scheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. i Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Fährt der Postassistmten-Verband auf dem bisherigen Wege fort, liberal-manchesterliche Grundsätze zu bethätigen, und ganz nach dem Rezept der Sozialdemokratie mit an der Vernichtung des Mittelstandes zu arbeiten, so mag er die Unterstützung seiner Forderungen der Postverwaltung gegenüber auch bei den Herren um Singer und Richter suchen. Alle anderen Parteien werden und müssen solchen Staatsbeamten ihre Unterstützung versagen, falls sie nicht blos dem Worte nach Mittelstands- und haudwerkerfreundlich sein wollen. Wenn es den Postassistenten nicht darum zu thun ist, ihr Einkommen zu erhöhen — wie auf dem letzten Ver- bandstage gesagt wurde — weshalb machen sie denn den Handwerkern rc. so scharfe Konkurrenz?" Was hier von den Postbeamten-Vereinen gesagt ist, gilt auch von anderen derartigen Waarenhaus- und Kon sumvereinen, sie sind keine Wohlthätigkeitsanstalten und ist deren Konsuln- oder Umsatzbesteuerung sehr wohl am Platze. Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Ltadtrath zu Wilsdruff, Tagesgeschichte. Der Kaiser ist am Sonntag Vormittag von seinen Jagdbesuchen in Groß - Strehlitz und Pleß wieder im Neuen Palais bei Potsdam eingetroffen. Wie man ver nimmt, ist der schlesische Jagdausflug des hohen Herrn von Waidmannsglück recht begünstigt gewesen, trotzdem daß das Jagdwetter nicht immer das beste war. Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, die jüngste Schwester unseres Kaisers, ist am Freitag in Schloß Rumpenheim von zwei Prinzen entbunden worden. Das preußische Staatsministerium hatamFrei- tag wie am Sonnabend lange Sitzungen unter Vorsitz des Fürsten Hohenlohe stattgefunden. Dieselben dürften mit dem bevorstehenden Wiederbeginn der parlamentarischen Sessionen im Reiche und in Preußen in Zusammenhang gestanden haben. Herzog Wilhelm von Württemberg ist in Meran infolge eines Herzschlags gestorben. Der Verstorbene war am 20. Juli 1828 als Sohn des 1857 mit Tode abge gangenen Herzogs Eugen von Württemberg, des nament lich in den deutschen Befreiungskriegen so berühmt gewordenen russischen Heerführers, geboren, er bekleidete hohe Ehren- stellungen in der österreichischen, preußischen und württem- Der Reichstag wird in den nächsten Tagen wieder zusammentreten und voraussichtlich eine Fülle von gesetz geberischem Material zugestellt erhalten. Zunächst aller dings wird er den Rest des vorigen Tagungsabschnittes, die Novelle zum Gerichtsverfassuugsgesetz und zur Straf prozeßordnung, durch die endlich u. A. die Entschädigung unschuldig Verurtheilter uud die Berufung gegen die Ur theile der Strafkammern eingeführt werden sollen, aufzu arbeiten Gelegenheit haben; denn im Anfänge des dies maligen Tagungsabschnittes wird von größeren Vorlagen wohl nur der Etat für 1897/98 erscheinen. An und für sich dürfte dieser kaum viel Gelegenheit zu wesentlichen Erörterungen geben. Lediglich der Etat der Marinever waltung wird auch diesmal Neuforderungen enthalten, über die wieder eine gewisse Erregung seitens der der Marineverwaltung feindlichen Parieren sich zeigen wird. Aber man wird, wie dies schon seit Jahren Gewohnheit geworden und unter Umständen auch zu billigen ist, einzelne Etatspositionen benutzen, um über Vorkommnisse der letzten Zeit sich in ausgiebigster Weise zu unterhalten. Es ist