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' Nr. 66. Sonntag, den 19 März -A ' > , ' tz . «trlchcint liialtch nachm. mit KuSuaüme der Soim- »nd Festtage Seznasprei» , D iertelMrI. 1 Mt. SV Ps. ohne Bestellgeld . Gei ou«,erde!!tsche» Postanstcilteu lt ZeittmgSvretSl. SinzelnummerioPf ' ' ' " stunde: 11- " Sie daklious Sprecht 12 Ustr. UssbdSvgigezcrgMsttMAsMrir.kecdtu. beiden. Inserate werden di> 6ge'l>>::c:ie Gelir-.'ile oder ierei !>',in»»:t IS Pt. berechnet, bei Wiederbotung bedeiueii^er Ltnbaii. Buchdriichc. et. S.edaltlon und b'rsrtie.stdstcUr, Tredd««- Ptklxiiier strade iv — ,7 er- »t-recher Vlmi I Gr i:r»i. 58 l8l nicht zu leugnen, daß die „Sächsische Volkszeitung", das einzige Organ der Katholiken Lachsens, durch ihr energisches Eintreten für die katholische Sache und durch die noble Art und Weise der Verteidigung aller Angriffe einen achtunggebietenden Platz in weitgehenden Kreisen beider Konfessionen errungen hat. Treu ihrer Devise „für Wahrheit, Recht und Freiheit" ist die „Sächsische Volkszeitnng" stets bemüht allen an sie gestellten An sprüchen jeder Zeit gerecht zu werden. Aber auch über alle wichtigen Ereignisse dieser bewegten ft die „Sächsische Polrszeituug^ in der Lage ihre Leser auf dem Laufenden zu erhalten. Außerdem bietet liie „8Lell5i8eke Vollsreilung" IN der Unterhaltungsbeilage „Der Feierabend" und in der täglichen N o m a n b e i l a g e zeitgemäße und spannende Romane und Erzählungen aus der Feder erster schriftstellerischer Kräfte. Das erste Quartal geht ru Ende und die Erneuerung des Abonnements steht bevor. Um Unterbrechungen in der Zustellung zu vermeiden, ver sänme man nicht die „Sächsische Volkszeitrmg rechtzeitig zu Mnimren. Probenummcrn stehen jederzeit gratis zur Verflvgung. Inserate finden weiteste Verbreitung: bei Wiederholungen wird hoher Rabatt gewährt. DaS Abonnement beträgt vierteljährlich Mk. I.lrK (ohne Zustellung): mit Zustellung ftir Dresden durch Boten Mk. I,8V und durch die Post Mk. L,itL. Etwaige Beschwerden über mangelhafte Zustellung oder Aus bleiben der Zeitung sind bei derjenigen Postanstalt anzubringen, bei welcher abonniert wurde. Sollte seitens der Post Abhilfe nicht erfolgen, so bitten wir uns direkt Mitteilung zu macken. Katholiken, unterstützt eure Presse, indem ihr nicht nur selbst aus sie abonniert, sondern auch andere als Abonnenten zu ge winnen sucht! ZkblllrlilNi lind GksliMsstejlk der „Zächs. UMsMiliig", Dresden, Ptllniher Straße 53, Tel. 1366. Der Prozes; Hoensbroech gegen de« Abgcordneten Dasbach. Vor dem Oberlandesgericht zu Köln stand am 10. d. M. die Klage des Grafen Hoensbroech gegen den Abge ordneten Dasbach ans Zahlung von 2000 Gulden (3400 M«rk) znr Verhandlung. Wir wollen in Kürze den bis herigen Verlauf des Prozesses ins Gedächtnis zurückrnfen. Am 31. Mai 1003 bestritt Abgeordneter Dasbach in einer Volksversammlung zu Nirdorf, das; von Mitgliedern des Jesuitenordens der Grundsatz „Der Zweck heiligt die Mittel" jemals ausgestellt worden sei. Er erklärte: Ich zahle jedem 2000 Gulden, den doppelten in dieser Streitfrage oen dem Iesnitcnpater Noh cmsgesetzten Betrag, der nach- weist, das; der Sah: „Ter Zweck heiligt das Mittel" in je statischen Schriften vorkommt." Am 10. April erbot sich Graf Pmil v. Hoensbroech, den Beweis zu erbringen. Es entspann sich ein Briefwechsel zwisckx» dein Abgeordneien Dasbach und dem Grasen über den Sinn des den Jesuiten nachzuweisendeu Grundsatzes und über ein Schiedsgericht, j das entsckwiden solle, ob der Beweis erbracht sei. Die Be- j teilignng an einem solckwn Schiedsgerichte wurde von drei ! katholischen Universitätsprofessoren angenommen, von 2 8 j evangelischen Professoren a b e r a b g e l e h n t. Nun klagte Graf Hoensbroech beim Landgericht zu Trier ans Grund des ts 057 des B. (st. B. (Auslobung) gegen Ab geordneten Dasbach ans Zablnng von 2000 Gulden. Am 7. Juni 100-1 entschied das Landgericht Trier, es liege nicht eine Auslobung, sondern eine Wette vor, der darin fest gesetzte Betrag sei nicht einklagbar. Graf Hoensbroech legte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgerickst in Köln ein, die nun znr Verhandlung steht. Ter Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Fischer, sagt, daß cs dein Angeklagten nur daraus ankomme, Aufklä rung in der Frage zu schassen, ob die Jesuiten den Satz „Ter Zweck heiligt das Mittel" gelehrt hghen. Uebrigens habe Dasbach selbst erklärt, daß er eine Auslobung gewollt habe. Es wird hierauf vom Präsidenten die Frage gestelll, ob beide Teile wünschen, daß in die Verhandlung über die materielle Seite der Streitfrage eingetreten werde: das Landgericht sei ans diese nicht eingegangcn, in der Berufungsinstanz aber solle nach dem Gesetz der Rechtsstreit in vollem Umfange verhandelt werden. Ta beide Parteien diesen Wunsch äußern, wird in das Meritoriscbe der Streit frage selbst eingegangen. Der Vertreter des .Klägers präzisiert seine Ausgabe dabin, daß er nicht z» beweisen habe, daß alle Jesuiten den Grundsatz: „Der Zweck heiligt das Mittel", vertreten, so» derii nur einer: daß es nicht notwendig sei, daß dieser Satz mit dürren nackten Worten in einer jesuitischen Schrift sich vorfindet, sondern dem Sinne nach znm Ausdruck kommt. Es solle auch nicht darüber gestritten werden, ob dieser Satz sittlich verwerflich sei oder nicht, auch nicht, ob andere Leute, etwa protestantische Theologen, diesen Grundsatz gelehrt haben. Ancki, ob man den Grundsatz vielleicht dem Grasen Hoensbroech Nachweisen könne, komme nicht in Betracht. Das Beweistbema. das vom Abgeordneten Dasbach folgender maßen festgestellt ist: Jede an sich sittlich verwerfliche Hand lung ist dadurch, daß sie vollbracht wird, um als Mittel zur Erreichung eines guten Zweckes dienen, sittlich erlaubt, wird von der klägeriscben Seite akzeptiert. Tie Stelle, bei welcher der Satz vortomine, sei gleichgültig. .Kläger akzeptierte mich de» Tert, den Dasbach in seiner Schrift Hoensbroech «ontin Dasbach sestlegt und erkenne, »m dem Vorwurf der falsche» Uebersetznng zu begegnen, die von Dasbach angegebene Uebersetznng an. Redner gruppiert hierauf die Gesichts vnnkte, nach denen er an den Aeiißernngen einzelner je suitischer Moralisten, die Hoensbroech in seiner Schrift an fübrt, den von Hoensbroech angebotenen Beweis erbringen will. Dr. Schrö in b g en s als Vertreter des Abgcordneten Dasbach weist ans das doppelte Interesse bin, das dieser Prozeß biete, ans daS rechtlich und das tatsächliche. Er zeigt, daß'es sich bier um eine beikle Spezialsrage ans einer bcillen Spezialwissenschaft, der schwierigsten vielleicht, die sich deuten läßt, bandelt. Tie Welt bat seit Iabrlmndcrten an der Lösung dieser Frage gearbeitet. Was die (steistes- beroen von Pascal bis Harnack nickst bewiesen habe», das will nun Hoensbroech mit seiner kleinen Schrift in so kurzer Zeit lösen. Das legt den Gedanken nabe, daß er sich die Sache zu leickst gemacht bat. Irrtümer, nste sie denn auck Gras Hoensbroech in der dritten Auslage der Bro schüre, die er in dieser Scicbe bat ersck>einen lassen, unter- lausen sind, tonnten keinem Forsckvr trassieren, der sich sagt, nickst allein die gesunde Bernnnst besäbigt dich zur Lösung solcher Fragen, sondern du mußt misgerüstet sein mit der S v e z i a l >v i s s e n s ch g f t der M o r g l t b e o l o g i e. Aber auch die Kenntnis der lateinisckien Sprache ist bierzu notwendig. M ängel in der K e n n t n i s der latei- n i i ck> e n S v rache geben die Erklärung für die Mißver sländnisse in der Hoensbroechschen Schrift. .Kennen wir, weil wir das Abiturientenei amen gemacht, das <'<»rpim iuris oder vielleicht noch das kanonische Reckst studiert baben, die spätlateinische Sprache des Ist. Iabrlmiiderts? Wenn hier (straf Hoensbroech den Bogen nickst allzu leickst gespannt batte, würde ibm die Verwechselung bei Tamborini, dieser „Dotlorsall", nicht vorgekommen sein. So übersetzt er den Ausdruck ->i,,un>,->,> mit „einer der sich beinächtigt bat'. Wie durfte das Hoensbroech passieren? Selbstverständlich ist es ein Irrtum, nichts weiter, aber Ibnen «zu den Richtern gewandt), würde der Irrtum nickst passieren, Sie wären ge schärst mit der .Kenntnis der lateinischen Sprache! Es be darf seiner einer g r ü ndIi cb e n b i st o r i s ch e n D n r ch- b i I d i> n g. Die Lebre, welche die Jesuiten anfgeslellt baben, ist nichts ibnen eigentümliches. Der Stifter unserer ReU gion selbst bat nach dem strittigen Grundsätze gelebt, wenn inan darin recht unterscheidet. Von Augustinus an bis ans unsere Zeit baben alle Moralisten, auch die evangelischen, diesen Grundsatz gelebrt und praktisch pertreten, und nicht nur die Tbeologen. auch die modernen Etbiker. Hoensbroech selbst babe den Grundsatz tbeoretisch erläutert und praktisch angewendet in seiner Zeitschrift Deutschland in den „Streif- lickitern" bei (stelegenbeit eines Artikels über den KönigS- inord in Belgrad. Rechtsanwalt Fischer sagt, cs bandle sich bier nickst nin alle Jesuiten, sondern nur nm das Vorkommen dieses (struiiid'atzes e i n m gl in einer jesuitischen Schri s t. Dan» macht (straf H oens b r o e ch Mitteilungen über die Maßneibmen, die er zur Entscheidung der Frage durch Unipersjtätsprosessoren getroffen, die aber erfolglos genxsten sind, io daß ibm nur die ordentlichen Gerichte übrig ge blieben seien. Wenn zu seinen Gunsten entschieden werde, bedeute dies kein P e r werfendes Urteil über die t atboIi s ch e M oral ü b e r b anPt : dann sei nur der Glaube zerstört, daß in jesuitischen Schriften in Bezug ans die liier in Rede siebende Frage nichts grundsätzlich Ver selsttes siebt. Er trete bier als ein Mann ans. der eine seit Iabrb'nnderten schwebende Streitfrage endlich gelöst lxiben will. Daß er Stellen ans jesuitischen Büchern für die Lösung der Streitfrage mn'übren tonne, die srüber nicht ge snnde» wurden, liegt in seinem Lebensgmige. Zn der Pom Vertreter des Beklagten getadelten Uebersetznng von «wen jwim bemerke er, daß er dieses Pmstizinm Präsentis mit „er nimmt ein" übersetze. Abgeordneter Dasbach erklärt: Im Gegensatz znm .Kläger bin ich überzeugt, daß wir durchaus nicht über das Beweistbema einig sind. Graf Haensbroecb bat den von ibm den Jesuiten beigelegten Grundsatz als das Verwerflichste dargeslellt, das es gibt, nls die schlimmste Abirrung vom Siltengesetz, einen „insninen berüchtigten Grnndsgtz". Heine sagt er-nns, es komme nicht darauf an. daß der Grundsatz, den man den Jesuiten beilegt, ein- vervx'rslicher sei und daß daraus den Jesuiten ein Vorwurf zu machen sei, wenn sie Z«« 19. Milk! -k«> St. Ichpyshfim in Rcichkna». „O, laßt die Kleinen zu mir kommen!" Voll Liebe einst der Heiland sprach. Und seinen Kinderlein zum Frommen Kam Reichenau dein Rufe nach. Schon Jahr und Tag viel edlen Seelen Des Heilands Ruf am Herzen lag, Sie wollten'ö länger nicht verhehlen Und legten's herrlich an den Tag. Sie gründeten ein Heim den Kleinen Und treuer Schwestern kluger Sinn. Die wachend sich den Eltern einen. Führt sie durchs Jngendleben hin. Die guten Schwestern ohne Ruhen, Dem Heil der Kinderschar sich weih'n, Nun mögen alle alles tuen. Was ihrer Müh' kann fördernd sein. Wenn alle sich in Liebe einen, Dann wird die fromme Saat gedeih'», Dann wird dies schöne Heim der Kleinen Ein Ort der Lieb' und Gnade sein. Dann wird mich Gott mit Wohlgefallen Stets schützend schaun auf dieses Haus. Und seine Hilfe senden allen. Die durch sein Tor geh n ein und aus. Den frommen, milden, edlen Seelen. Die Stifter dieses Werkes sind, Wird Himmelslohn gewiß nie fehlen. Sie sorgten ja für Gottes Kind. Der beste Kinderfreuiid dort oben, Der Heiland, der vergelten kann. Ten Kinder dort als Engel laben. Wird lohnen, was sie hier getan. Wird schenken ihnen schon ans Erden Tein Heil in dieser ird'schen Zeit, Und wenn sie einstens scheiden werden, Die Krone ew'gcr Seligkeit. Reiche na»!, St. Iosep'tstag Istt).',. .1-. I'l>. Vorschläge zur Aendernng der Vcrpflegsäire in öffentlirkeir Krankenhäusern. Von D--. Fr'tz T ck z-Dresden. In einem Artikel, welcher am 8. Februar d. I. im „Dresdner Anzeiger" und in Nr. <1 der Zeitschrift für .Krankenanstalten 1005, unter dein Titel „lieber die Ver- vftegsätze in den ösfentlichen .Krankengnstglten" erschienen ist. bgbe ich zu zeigen versucht, daß bei der Verpflegung der .Kranken in den .Krankenhäusern jetzt ein Unterschied zu machen ist zwisck>en dem versicherten Arbeiter und seinen An gehörigen. Die Zuschüsse, welche die Gemeinden zu ihren Kranken bä u sei» zahlen, sollen nickst dem versicherten Ar beiter, sondern seinen Angehörigen zukoininen. Diese Er örterungen nxiren gllgemein gebalten. Es dürfte sich aber auch lolmen, gn einem Beispiel zu zeigen, wie sich pon diesem Gesichtspunkte gns die Verhältnisse gn den Krgnkenanstglten perschieben. Es wird sich zeigen, daß es sich bier nm eine Maßnahme von hoher lwgicnischer Bedeutung hgndelk. Als Beispiel möchte ich die Verhältnisse an den Dresdner städti schen Krgnkenanstglten wählen, weil mir von diesen die Ge- sckxiftsbctricbe borlicgen und nxstl mir diese Verhältnisse aus meiner beruflichen Tätigkeit am besten bekannt sind. Nach den Verwaltnngsberickste» des Rates zu Dresden bat im Iabre 1003 die Stadttasse zn den Betriebsausgaben der beiden Krankenbänser einen Zuschuß, von 270-115» Mark geleistet. Prüfen wir einmal, wem diese Sninnie zugute ge kommen ist. Die.Kranken der eisten Verpslegklasse zablken 0 Mark, 10 Mark oder 12 Marl lAnswärtige: 8 Mark, l l Mark, I I Marks. Hieran ivnrde mit aller Wabrschein lickst'eit Perdient, ans keinen Fall zngesetzt. In der zweiten Vcrpslegtlasse war bei Verpflegung ans Kosten der Armen lasse l Mark 80 Pfennig sonst 2 Mark 5»0 Pfennig für Hiesige <l Mark 10 Pfennig bezm. I Mark 5,0 Pfennig für Kinder) und .3 Mark für AnsN'ärtige zn bezablen. Dieser' .Klasse der Patienten allein kam der oben angesübrie Zu- scbnß zu gute. Als in dieser Klasse perpslegt sind nanuwt lieb angesübrt: Die Kranken von Krankenkassen und Be- riissgenosse»schäften, von ansN'ärtige» OrtSarmenperbänden und poin Landesarmenverband. Es sind dies staatliche Or gane, denen durch das Gesetz die Krantensürsorae für ge misse Klassen von Patienten übertragen ist. Diesen Or ganen sind anck, durch das lste'etz die Wege porgescbritchen. eins welchen sie die Mittel zur Erfüllung ibrer Verpslich- tnngcn erbalten. Aift den freiwilligen Znsckmß durch die (stcmeinden sind sie keinessglls angewiesen. Ich will dies an einigen Beispielen zeigen: Die Mitglieder der Krgnkenkgssen erbalten der ent stellenden Krankenkosten durch die Arbeitgeber ersetzt. Viele Krankenkgssen leisten sckio» seit langer Zeit ganz Erliebl-ickx's inebr, als ibnen das Gesetz vorsckireibt, sic sind deslxilb auch in der Lage, in den Krgnkenanstglten die Selbstkosten zn be zablen. Die Bernfsgenossenschasten verfügen noch über ganz gndere Kgpitatien cits die Krgnkenkgssen und können dasselbe leisten wie diese. Und bei den auswärtigen Ortsarmen- perbändcn und dem Lgndesgrmenverbgnd ist dies auch der