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Inserat«, ««Ich« tet tar bedeutenden Auflag« d«A Blattes ein- sehr wbck- same Verbreitung finden^ werdm mit 10 Pfa. die Spaltenzetl« oder vrrea Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. - Einge sandt, im redaktionelle» Theile, die Spaltenzril« 20 Psg. Die „Weisserttz - g«m «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis viert eljilhrlich 1M. W Psg-, zweimonatlich M Pfa., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern '.O Psg. — Alle Postan- Palten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannfchaft, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde. Nr. 73. V-rankworllicher A-dackeur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag ^rl^I-hne Mit achtseitigem „Jllustrirten Unterhaltnngsdlatt". Mit^la^mw^ Donnerstaa"den 28. Juni 1900. 66. Iahrgang. Pferdemusterung. Gemäß der Bestimmung im 8 1 der Pferdeaushebungsoorschrist vom 18. Marz 1900 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt Seite 51 flg. — haben zur Gewinnung emer zuverlässigen Uebersicht über den Pferdebestand des Landes alljährliche Vormusterungen jtattzufinden. Als Pferde-Vormusterungs-Kommissar ist für die diesjährige Vormusterung nn hiesigen Bezirke Herr Rittmeister z. D. von Carlowitz in Dresden ernannt worden. Die Vormusterung wird an den nachstehend unter T> bezeichneten Tagen, Stunden und Orten abgehalten werden. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu den betreffenden Terminen und auf den ihm von den Ortsbehörden angegebenen Plätzen seine sämmtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme s) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter Z Jahren, c) der Hengste, ci) der Stuten, die entweder hochtragend sind (deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den hier zu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 8) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, k) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der unterzeichnete Amtshauptmann hierzu ermächtigt. In den unter ci bis § aufgeführten Fällen sind von den Vertretern der Ge meinde- oder Gutsbezirke ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragen den Stuten (Ziffer ci) auch der Deckschein beizufügen ist. Die Vorführung hat ohne Geschirr und an der Trense zu erfolgen. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorsühren, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangweise Herbeischasfung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: s) Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; d) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Be förderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, im Behinde rungssalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Vormusterungsterminen an den von der Ortsbehörde ausgewählten Musterungsplätzen einzufinden und dem Herrn Pferde- vormusterungs-Kommissar ein mit fortlaufender Nummer versehenes Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach dem auf Seite 07—09 des Gesetz- und Ver ordnungsblattes vom laufenden Jahre abgedruckten Muster (Pferde-Vorführungsliste) in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herrn Kom missar, eins zum eignen Gebrauche bei der Vorführung bestimmt. In die Verzeichnisse sind auch die nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutragen. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gütsvorsteher sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorsühren der Pferde erforderlichen Leute und ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungs- Liste stattfindet. Hierzu sis an der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Musterung als kriegsbrauchbar be zeichnet wurden, sind außerdem die nach dem Muster 8 Seite 70 des Gesetz- und Ver ordnungs-Blattes vom laufenden Jahre unter Verantwortlichkeit der Herren Bürger meister, Gemeindevorstände und Gütsvorsteher ausgefüllten Bestimmungstäfelchen anzu bringen. Die Pferdeverzeichnisse sind von den Ortsbehörden nur in Spalte 1, 2 und Z, und zwar möglichst genau auszufüllen; die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 erfolgt durch den Herrn Kommissar. Nur blinde oder seit der letzten Vormusterung neuhinzugekommene Pferde sind in Spalte 6 des Verzeichnisses als „blind" oder „neu" auszuführen. Der Herr Pferdevormusterungs-Kommissar ist berechtigt, gleichzeitig mit der Vor musterung der Pferde auch die Feststellung der kriegsbrauchbaren Fahrzeuge mit vor zunehmen. Die Fahrzeuge sind in das Pferdeverzeichniß nicht mit aufzunehmen. Dippoldiswalde, am 21. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 54 8ecr. Lossow. Hk. T MusteruligstlM. Am 2. Juli: Vormittags 8 Uhr 15 Min.: Pretzschendorf (am Bahnhof), „ 10 „ 20 „ Röthenbach, „ >1 >, 20 „ Friedersdorf. Die Musterungszeiten in den übrigen Orten des Bezirkes werden später bekannt gegeben. Vormittags 8 Uhr 10 „ 35 10 r»m o. Min.: Burkersdorf, „ Dittersbach, Mittags 12 „ — „ Nassau (Ausgang nach Frauenstein). Am 4. Juli: Vormittags 7 Uhr — Min.: Rechenberg mit Holzhau, (am Ausgang von Rechenberg und Holzhau), 9 „ „ Frauenstein, 10 „ . „ Kleinbobritzsch, 11 — „ Hartmannsdorf (am Ausgang n. Friedersdorf). Am 5. Juli: Vormittags 9 Uhr — Min.: Beerwalde, 10 „ 05 „ Ruppendorf, 11 » 35 „ Obercunnersdorf, Nachmitt. 12 „ 30 „ Höckendorf. Am 6. Juli: Vormittags 7 Uhr 30 Min.: Spechtritz (am Bahnhof), 8 „ — „ Börlas, 0 20 „ Seifersdorf, 10 „ 30 „ Paulshain, 10 „ 50 „ Paulsdorf, 1l 30 „ Malter (am Bahnhof). Am 7. Juli: Vormittags 8 Uhr 30 Min.: Oberhäslich, 0 ,, 10 „ Reinberg, 0 „ 45 „ Hermsdorf bei Dippoldiswalde, 10 „ 35 „ Wendischcarsdorf, 11 30 „ Großölsa. Am 9. Juli: Vormittags 7 Uhr 30 Min.: Wilmsdorf, 8 „ 10 „ Possendorf, 9 „ 25 „ Kleincarsdorf, 10 „ — „ Quohren, 11 „ — „ Kreischa. Am 1v. Juli: Vormittags 7 Uhr 30 Min.: Theisewitz, Brösgen, Kleba, 8 20 „ Bärenklause—Kautzsch, 0 „ — „ Gombsen, s ,, 45 „ Saida, 10 „ 15 „ Wittgensdorf, 10 „ 50 „ Lungkwitz, Mittags 12 „ — „ Hausdors, Nachmittags 10 „ Niederschlottwitz. Am 11. Juli: Vormittags 8 Uhr — Min.: Berthelsdorf, 8 ., 50 „ Döbra, 0 45 „ Waltersdorf, n 10 - „ 20 „ Hennersbach, 10 „ Börnersdorf. Am 12. Juli: Vormittags 8 Uhr 15 Min.: Cunnersdorf, 0 „ 50 „ Reinhardtsgrimma, 11 „ 25 „ Hirschbach, Nachmitt. 12 „ 30 „ Reinholdshain mit Elend. GHIr. 774 6. G. 812 O. 811 O. Im Anschluß an die unter dem 30. Mai dieses Jahres erlassene Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß als wissenschaftlicher Fleischbeschauer für die Orte Börnersdorf und Hennersbach Herr Thierarzt Friedrich Wilhelm Schumann in Liebstadt und als stellvertretender Laienfleischbeschauer für den Ort Elend der Trichinen- und Fleischbeschauer Herr Ernst Moritz Leuteritz in Reinholdshain in Pflicht genommen worden sind. Dippoldiswalde, am 25. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. Lossow. Als Trichinenschauer für Possendorf ist Herr Buchbinder Carl Arno Weise in Poffendorf verpflichtet worden. Dippoldiswalde, am 25. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. Lossow. Gesperrt wird für ,eden Verkehr vom 28. dieses Monats ab bis auf Weiteres der von Seifers-