Volltext Seite (XML)
LMM M». S8S Mittwoch, den 9. December Nedactcnr und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Löbau, den 5. Decembcr 1868. König!. Gerichtsamt Weißenberg, am 5. Decembcr 1868. Feurich. Richter. Königswartha, am 2. Decembcr 1868. Weißenberg, am 3. December 1868. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Feurich. Marche, G.°Rfrdr. Kreisblatt für dell Kreis-Directions-SeM Sälchen. Amtsblatt für Bautzen, Gchirgiswalda, Königswartha und Weißenberg an sä'mmtliche Königl. Gerichtsämter und Stadttäthe im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft Löbau, die nächste Aushebung betreffend. Indem die obengenannten Obrigkeiten andurch benachrichtigt werden, daß denselben der zu Einleitung der nächsten Aushebung erfor derliche Bedarf an Geburtslisten von hier aus mit Nächstem br. m. zugchcn wird, erhalten dieselben Veranlassung, diese Listen - Schema's sofort an die betreffenden Ortsgeistlichcn gelangen zu lassen und dieselben zugleich auf die genaue Beachtung der auf die Anlegung und Abgabe der Geburtslisten bezüglichen Bestimmungen in 8. 55, verbunden mit 8. 54 unter 1 der Militair-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März d. I., sowie auch darauf noch besonders aufmerksam zu machen, daß in die, in den betreffenden Formularen aus Versehen blos mit Ler Inschrift bezeichnete Rubrik „Vorname", auch und hauptsächlich der Zuname der aufzuführenden Mannschaften und zwar mit lateiuischer Schrift Vor dcn Vornamen cinzutragcn sei. Glcichcrmaaßcn werden die in 8. 56 dcr Instruction bezeichneten Behörden, welchen die ebendaselbst bemerkten Angaben an den Civil- vorsitzenden dcr Krcis-Ersaß-Commissionen oblicgcn, hierdurch noch besonders auf diese ihre Verpflichtung aufmerksam gemacht, wie auch unter Bezugnahme auf Lie in 8. 59 der obgedachten Instruction wegen Anmeldung dcr Militairpflichtigen zur Einschreibung in die Stammrolle enthaltenen Bestimmungen darauf hingcwicscn wird, daß durch die mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörden (Königliche Gerichts- ämtcr und Stadträthc) alljährlich im Monat Januar alle Militairpflichtigen zur Anmeldung in die Stammrolle öffentlich aufzufordern sind und überdies hierbei auch die Vorschrift in 8. 58 unter 4 der Ersatz-Instruction genau zu befolgen ist. Endlich wird noch zu Umgehung etwaiger Zweifel den obengenannten Behörden eröffnet, daß eine Cassation dcr nach 8.10 der Aus führungsverordnung vom 2. Januar d. I. bis zum Jahre 1851 bereits ausgestellten Gcburtslistcn und Ncuaufstellung dieser Listen nach den Vorschriften in 8- 55 der Ersatz-Instruction nicht angemessen und auch nicht nöthig erscheint,- vielmehr wird cs genügen, wenn die bereits ausgestellten Gcburtslistcn nach Maaßgabc dcr Bestimmungen der mchrerwähnten Ersatz-Instruction, soweit nöthig und möglich, durch geeigneten Orts, insbesondere in die Anmeldungsspalte gebrachte, Bemerkungen, wie z. B. über das inmittelst erfolgte Ableben, über die Nummer, unter welcher die Uebcrtragung in die Stammliste stattgefunden hat, ergänzt werden. Der aus Georgswalde in Böhmen gebürtige Johann Kauer hat sich über eine wider ihn hier vorliegende Anzeige zu verantworten. Da dessen Aufenthalt hier nicht bekannt ist, so wird Kauer öffentlich vorgeladen, den Januar 1869 zu seiner Veruehmung an hiesiger Amtssteve zu erscheinen oder bis dahin seinen Aufenthaltsort anzuzcigen. Alle Criminal- und Polizeibehörden aber werden ersucht, p. Kauern im Bctretungfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und über den Erfolg Nachricht anher zu crtheilen. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielau. Jochim. B e t a n n r m a ch u u tz. Der Müller und Bäcker Friedrich August Lenk aus Adorf hat anzüglich sein am 3. Juni 1866 von dem Königl. Gerichts amte zu Adorf unter Nr. 153 ausgestelltes Arbeitsbuch auf dem Wege von Weicha nach Weißenberg verloren. Indem man Solches hierdurch bekannt macht, wird zugleich der etwaige Finder zur ungesäumten Abgabe des Buchs an das unter zeichnete Gerichtsamt aufgefordert. Belu n n l m a H u n g. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist einem Gartennahrungsbesitzer in Rostitz jedenfalls am Abende des 19. vorigen Monats aus einer im oberen Stockwerk seines Wohnhauses gelegenen unverschlossenen Kammer ein Geldbetrag von drei und sechzig Thalern in Silber und zwar zum größten Theil in ganzen Thalern, spurlos entwendet worden, was zur Entdeckung des Thäters und Wiedererlangung des Ge stohlenen hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichts-Amt daselbst. v. Schlieben. Junge.