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«o.NIfremidE lI,IKd «I, «»nwd» d«r I«,, «ch e«» m>» r» V»»I» Nr »I« »4 mm dr^I» T»!<m«I.vn„<g^,<n» Im «I»!§t1aM»zIN Ist »» md SI«II«nA»!uck>» L«d»rst!t>»r 4»), ««wIN, >4, Nr b!» Stimm br«II« P»NI- V»»I«m»»«<I» SS. m<«w»N, 1««. Ilir dt» «0 mm bn«, «»II. «I. ««-»t» »» «»I««!««» v»»fch»«-»»»«.« VrlviN «I». ILS2«. O«>«««»«^Ir»»,»«»» <!«». Sqi«». Nr. «. »> «nlhallend dt« amlNch«» Bekanntmachungen der Amkshaoptmannschast und der Staat,dedkrden in Schwarzenberg, der Staats- n. ftSdllschen Behörden in Schneeberg. Loßnitz, Neustadt«!. Lranhalu. sowie der Finanzämt« ia Ao« und Schwärzender» L» werd«« außerdea oerSssenllichi r Die Bekanntmachungen der StadtrSt« zu Au« und Schwarz«nd«rg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt Verlag S. M. tSärlner, Aue, Erzgeb. «»««»»m. u»°ie «i« ««, aa»«»«^ «»»«»«»«, vr«»i«is>»nni w^est,««» ««,»»,»0«» «Nner-e«.«»«-«» str n, « »achmiu« «s-Nimid» Nuimmr KI, vomiINaM » Uhr k, dm »mplgelchesii»- ! Mm. Mo» SmLhr Idr dl« aufnahm» dir Un«lgm «» mmrschrledmm Lag» I»wl» m, b»sNmmI»r SKI, wird «richt «rg»dm, mich n«»I dir dU «Ichligdril d«r durch 8«mfpr»ch»r misg»g«dmm Nn,«Iam. — Für Rackgab, im- v»rlmig« «ins»sandl«r Schriflstüch» «brrnlmmi di» SWrlft- I»Ulmg krin« Drranlwarlung. — Uninbnchungrn dm »«. IckSfUbaNed»» dtgründm dtimeluf-rlch«. D»> gadlunM. oirzag und Nmlkum g«Um BadaU, al, nicht »»nlnbart. >»» «du, LShnttz, Schar,d«rg md Schwarz«»d«rg. Nr. 122. Amtliche Anzeigen Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Frau Klara Göthel, Allcininhaberin der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Strumpfbaus Göthel, in Lößnitz, wird heute, am 24. Mai 1930, vormittags 11 Uhr das gericht liche Vergleichsverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Lößnitz wird als Der- trauensperson bestellt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht be stellt. Termin zur Verhandlung über den von der Schuldnerin gemachten Vergleichsvorschlag wird auf Montag, den 16. Juni 193V, vormittags 9 Uhr vor dem Amtsgerichte Lößnitz bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Lößnitz, den 24. Mai 1930. Dienstag, den 27. Mai 1930, vorm. 10 Uhr sollen in Lauter 5600 Zigarren, 1 Schnellwaage, 250 Büchse» versch. Konserven und 1 Schreibtisch öffentlich meistbietend gegen so fortige Barzahlung versteigert werden. Q 435/30 Sammelort der Bieter: Gasch, zum Löwen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Schneeberg. Viehzählung. Nach einer Verordnung des Sachs. Wirtschaftsministeriums vom 13. Mai 1930 findet am 2. Juni 1930 eine Rinder, und Schweinezwischenzählung statt. Die Zählung wird durch un Dienstag, den 27. Mai 1930. sere Polizei vorgenommen. Die Diehbesitzer sind zur größten Genauigkeit der Angabe verpflichtet. Tierhalter, bei denen eine Ausnahme der der Zählung unterliegenden Rinder und Schweine durch den Zähler nicht erfolgt ist, sind verpflichtet, spätestens bis zum 4. Juni d. I. Meldung im Polizeiamt, Rathaus, Zimmer Nr. 9, zu erstatten. Wer vorsätzlich eine Abgabe, zu der er auf Grund der vorgenannten Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit in 8 4 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3V. Januar 1917 angedrohten Strafen bestraft. Schneeberg, am 24. Mai 1930. Der Stadtrat — Polizetamt. Rinder, und Schweinezwischenzählung am 2. Juni 1930. Nach einer Verordnung des Sächs. Wirtschaftsministe riums vom 13. Mai 1930 hat am 2. Juni 1930 eine Rinder und Schweinezwischenzählung stattzufinden. Im hiesigen Stadtbezirk wird diese Zählung durch unsere Schutzmannschaft vorgenommen. Die Viehbesitzer sind zur strengsten Genauigkeit der Angaben verpflichtet. Diejenigen Viehbesitzer, bei denen eine Zählung ihres vorhandenen Viehbestandes unterblieben sein sollte, sind ver- pflichtet, spätestens bis zum 3. Juni 1930 in der hiesigen Poli- wache — Stadthaus — Meldung zu erstatten. Wer vorsätzlich eine Angabe, zu der er auf Grund der vorgenannten Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 83. Jahrg. I wird mit den in 8 4 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 angedrohten Strafen bestraft. i Schwarzenberg, am 21. Mai 1930. Der Rat der Stadt — Polizetamt. Klöppelschnlverleger betr. Für die Abnahme unserer Klöppelschulerzeugntsse wird ein Verleger gesucht. Die vertraglichen Leistungen sind im Stadthaus, Hauptkanzlei, Zimmer Nr. 59, zu erfahren. Wir bitten, Bewerbungen bis zum 31. Mai d. I. schrift lich oder mündlich an uns gelangen zu lassen. Schwarzenberg, am 22. Mai 1960. Der Rat der Stadt. Bekanntmachung. Die Einbauarbeiten von Packlager auf der Hauptstraße Lößnitz—Affalter in ca. 500 m Baulänge sollen vergeben wer- den. Die Arbeiten werden als Notstandsarbeiten mit Arbeits losen durchgeführt. Leistungsverzeichnisse sind gegen Einsen dung von 1 NM. vom Gemeindeamt Affalter zu beziehen, wo auch die Ausführungsbedingungen eingesehen werden können. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Die Angebote sind ver siegelt, postfrei und mit der Aufschrift: Packlagereinbau Affal ter bis zum 4. Juni 1930 an den Gemeinderat Affalter ein zusenden. Affalter, den 26. Mai 1980. Der Gemeinderat. Di« amtlichen Bekunntmachunqen sämtlicher Behörden - können in de» Deschäikllellen des „Erzgebirgischen Dolksfreunds" in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden, UnpoMifche Polizei? Die LSn-erkonfereuz über Thüringen. Berlin, 25. Mai. Reichsinnenminister Wirth hat an die Innenminister aller deutschen Länder eine Einladung zu einer Länderkonferenz ergehen lassen. Die Konferenz ist bereits auf Mittwoch einberufen worden. Die Tagesordnung lautet: „Thüringen, Einstellung von Nationalsozialisten als Polizeibeamte." - Diese außergewöhnliche Tagung darf ein außergewöhn liches Interesse beanspruchen, denn es handelt sich um recht grundsätzlich« Entscheidungen, die hier zu treffen sind. Man wird die Möglichkeit einer solchen Klärung begrüßen können, da das Verhältnis zwischen dem Reich und Thüringen sich in dieser Form nicht weiter entwickeln kann. Schwere Gefahren müssen für den inneren Frieden des deutschen Volkes daraus entstehen, und wir haben im gegenwärtigen Augenblick wirklich andere Sorgen, als uns mit den Auswirkungen der Partei- Politik auf das Verhältnis zwischen dem Reich und den Ländern zu befassen. Der Reichsinnenminister stellt sich auf den Standpunkt, daß die Einstellung von Angehörigen der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei in die Polizei den mit den Ländern vereinbarten Grundsätzen für die Gewährung eines Reichs zuschusses für polizeiliche Zwecke widersprechen. Denn in Ziffer 6 dieser Grundsätze steht ausdrücklich, daß die Länder verpflichtet seien, den unpolitischen Charakter der Schutzpolizei als Ganzes und das unpolitische Verhalten des einzelnen Beamten im Dienst unbedingt zu gewährleisten. Dr. Wirth fügt dann hinzu, daß die Verhältnisse in dieser Beziehung nicht emders seien, als bei der Reichswehr. Wegen der zwi schen dem Reich und Thüringen entstandenen Meinungs verschiedenheiten will Ler Neichsinnenminister eine Klärung durch die Länderkonferenz herbeiführen, sich also gewissermaßen eine breite Front für das von ihm beabsichtigte Vorgehen gegen Thüringen von vornherein sichern. Die Oeffentlichkeit wird mit Interesse davon Kenntnis nehmen, daß der unpolitische Charakter der Schutzpolizei zu Len wesentlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Neichs- zuschüssen gehört. Wir stellen zunächst fest, daß in dem größten deutschen Land«, in Preußen, von der Wahrung des unpoliti- schen Charakters schlechterdings nicht die Rede sein kann. Wenn Ler Neichsinnenminister dabei das Beispiel Ler Reichs wehr heranzieht, dann springt der Unterschied besonders kraß in die Augen. Es ist doch hinlänglich bekannt, daß die preu- fische Regierung Lei Ler Besetzung der maßgebenden Stellen in der preußischen Polizei ein« bewußte und ausgesprochen« Parteipolitik betreibt und das auch ganz offen zugibt. Wie viele Offiziere und Wachtmeister der preußischen Polizei haben lediglich deshalb Len Dienst verlassen müssen, weil sie als nicht genügend' republikanisch zuverlässig galten. Diese »umblikauische Zuverlässigkeit ist aber unter der preußischen Linksregierung immer mehr mit einem Bekenntnis zu den in ihr vertretenen Parteien und mit Lem Erwerb des richtigen Parteibuches geworden. Wenn also irgendwo Parteipolitik in der Polizei betrieben worden ist, und damit die Voraussetzung für die Gewährung von Reichszuschüssen verletzt wurden, dann ist es in Lem Preußen von Otto Braun und Grzesinski ge schehen. Wir haben Verständnis dafür, daß der Reichsinnen. Minister sich gegen lleberraschungen sichern will. Aber wenn schon eine Politik des staatsbürgerlichen Kurses getrieben werden soll, dann darf sie auch an den zersetzenden Erschei nungen nicht vorübergehen, die sich besonders auf Lem linken Flügel der Sozialdemokratie bemerkbar machen und die an einer Unterwühlung der Grundlagen Ler staatlichen Macht arbeiten. Solange sich Lie amtlichen Stellen diese Formen einer nihilistisch-pazifistischen Agitation gegen den Wehrge- Lanken in Deutschland, dessen Notwendigkeit soeben der Reichswehrminister nochmals betont hat, ruhig gefallen lassen, dürften sie sich nicht wundern, wenn man den Willen zur Objektivität vermißt. * * Frick zieht -te Schulgebetsveror-nung nicht zurück. Weimar, 25. Mai. Die gestern stattgefundene Kabi ne t t s s i tz u n g der thüringischen Negierung führte zu einer Klärung der Haltung der Regierung in der Frage der S chul- gebete. Es wurde Urbereinstimmung dahingehend erzielt, daß von einer Zurückziehung der SchulgeLetsverordnung keine Rede sein kann. Man überläßt es also dem Reichsinnen ministerium, in dieser Angelegenheit di« Entscheidung des Staatsgerichtshofes anzurufen. Amnestie für alte politischen Verbrechen. Berlin, 25. Mai. Der Rechtsausschuß des Reichs tags beschäftigte sich gestern mit den Amnestie-Anträgen der verschiedenen Parteien. Mit 16 gegen 11 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten bei Stimmenthaltung der Bayrischen Volkspartei wurde der Kompromißantrag der Regierungsparteien angenommen, wonach aus Anlaß der Rheinlandräumung eine Amnestie erlassen wird, Lurch die di« Amnestie vom Juli 1928 auf alle politischen Verbrechen (also auch auf die sogenannten „Fememorde") ausgedehnt wird, die nach dem 1. September 1924 begangen worden sind. Ausgenommen sind Verbrechen, di« sich gegen ein Mitglied oder ein früheres Mitglied der Roichsvegierung gerichtet haben. All« übrigen Anträge wur den abgelehnt. Prag, 25. Mai. Die tschechoslowakische Nationalbank hat den Diskontsatz von 5 auf 4,5, den Lombard für Staats- papivre von 6 auf 5,5 Prozent herabgesetzt. Angora, 25. Mai. Der deutsch-türkische Han de lsp e rtrag ist gestern paraphiert worden. Die Pflicht -es Soldaten. Der Reichspräsident hat den „Berufsps lichten -es deutschen Soldaten", die im MÄH 19S2 durch den da- maligen Reichspräsidenten Ebert ausgestellt worden sind, ein« neue Fassung gegeben. Sie besteht aus zehn Artikeln, in denen zunächst die Pflichten des Soldaten gegenüber dein Staat festgelegt werden und in denen dann von den persön lichen Eigenschaften gesprochen wird, die d«r gut« Soldat haben und bewähren muß. Da steht z. B. der schön« Satz, daß das höchste Gut des Soldaten Ehre sei, da ist ferner di« Red« von den Pflichten der Vorgesetzten, von der Kameradschaft, von Mut und Tapferkeit und von anderen wichtigen Eigen schaften des Soldaten. Für di« Einstellung gewisser Kreise zur deutschen Wehrmacht ist es bezeichnend, daß ein großer Teil der deutschen Linkspresse lediglich die Punkte 1—3 der „Be rufspflichten" wicdergibt, in denen von dem Verhältnis zum Staat« die Rede ist. Man fragt sich, warum den Lesern der Linkspresse die Feststellung vorenthalten wird, daß die Ehre das höchste Gut des Soldaten sei, und daß Feigheit für den Soldaten besonders schimpflich ist. Will man die zarten Ge müter etwa schonen, indem inan ihnen diesen „veralteten" Hinweis auf die Soldaten tagenden voventhält? Die Finanzreform un- -ie Gemein-en. Godesberg, 25. Mai. Auf der kommunalpolitischen Tagung der Deutschen Volksparti der Rheinpvovinz hielt Fmanzminister Dr. Moldenhauer «ine Ned«, in der er u. a. ausführte: Die Gemeinden erheben den Einwand, daß ihnen immer neue Ausgaben übertragen worden seien, ohne daß ihnen entsprechende Einnahmen zugewiesen worden sind Dieser Einwand ist nur teilweise richtig. Die Finanzlage dm Gemeinden ist unbestritten kritisch. Das zeigt das Anwachsen der Realsteuern und vor allem das Ansteigen der schwebenden Schulden. Wie das Reich die äußersten Anstrengungen macht, seine schwebende Schuld zu tilgen oder zu fundieren, so müssen auch in den Gemeinden die Bemühungen auf dieses Ziel ge richtet sein. Das Reich ist nicht in der Lage, diese Schulden zu übernehmen. Da der schwere Druck der Nealsteuern ge- mildert werden muß, muß -er saure Weg der sparsamen Wirt schaft beschritten werden. Reichsfinanzreform und Reform der Finanzen der Gemeinden sollen ein« Entlastung der Wirtschaft herbeiführen. Es kann sich nicht darum handeln, das Selbst- verroaltunqsrecht der Gemeinden auszuschalton, sondern gerade dieses Selbstverwaltungsrecht weiter zu entwickeln zu einer tätigen und verantwortungsfreudigen Mitarbeit der Bürger an den Aufgaben der Gemeinden und damit an dcn großen Aufgaben der gesamten Nation. Memel, 24. Mai. Di« Stadtveror-'netemvahl hat folgen des Ergebnis gehabt: Deutscher Dürgerblock 14 (13) Sitze, Deutsche Beamtenlists 4 (6), Sozialdemokraten 7 (8). Kam- munisten 9 (10), Nationallitauer 6 (I). Don den Äimmen der Sozialdemokraten wird es abhängen, ob im Memeler Stadtparlament eine neu« deutsch« Mehrheit zustandekommen wird. Pari», 24. Mai. Finanzminister Reynaud hat dem «he- maligen Generalagenten für di« Reparationszahlungen, Parker Gilbert, die Insignien eines Großvffiziers der Sh«nl»aivn überreicht