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FriMettbeM miß Sach^mtMg und Umgegend. 44. Mittwochs, den 4. Ium. 1851. UllllK. Die gesetzliche Vorschrift, wonach das Verkaufen von Branntwein in den Läden der Materiqb waarenhändler rc. nur bis zu einer halben Kanne herab gestattet ist, Zuwiderhandlungen aber mit einer Strafe von 20 belegt werden, wird hiermit in Erinnerung gebracht. —-- - 2Kuh wachen wir darauf aufmerksam, daß nach tz 134 der Armenordnung Schenkwirthe,.:s»elche wissentlich ^Personen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen ihrer Per» ßinlichkeil nach sich vermuthen läßt, daß sie dem Müssiggänge obliegen und vom Betteln lebest, Hrs AuLliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten nachsehen, mit 5 dis 20 Geld, Sder vethälsnißmäßiger Gefängnißstrafe zu bestrafen find. Mider beide Vorschriften wird häufig gehandelt und werden wir Zuwiderhandlungen unnachfichtlich ahnden.! , : - Frankenberg, den 3. Juni 1851. Der Stadt rat h. ' ' " Stöckel, Bürgermeister. Freiwillige Subhastation. , Erbcheilung halber soll künftigen Sechzehnten Juni 1851 / ' das von dem vormaligen Fleischermcister Gottlieb Ferdinand Lißner kn Oberlichtenau hin- terlaffene, unter ^4^ 17 im Brandkataster eingetragene und mit 28612 Steuereinheiten belegte Gar tengrundstück, auf welchem das Recht zum Bier- und Branntweinschank, zum Gastkren und zur Aus» sPannung ruht, mit einem Areal von 10 Ackern 259 ^Ruthen öffentlich an hiesiger Gerichtsst«Ke> an den Meistbietenden verkauft werden. v Diejenigen, welche dasselbe zu erstehen gesonnen sind, Aden daher in dem anberaumten Termine Vormittags sich anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und ihre Gebote zu eröffnen^ nach 12 Uhr aber der Versteigerung gewärtig zu sein. .Die näheren Bedingungen, sowie die Beschreibung des Grundstücks sind auS den vor hiesiger chh» richtSexpedition und im Gasthofe zu Oberlichtenau aushängenden Subhastationspatenten zu ersehen. Schloß Lichtenwalde, den 28. Mai 1851. Die Gräflich Vitzthum'schen Gerichte daselbst. Barth, G.,Dir. . . Naupert. Wcllcu- und Flußbad m der Mühle zu GuuneMyrf. Dasselbe ist vom 1sten Pfingstfeiertag, als den 8. Juyi an, täglich geöffnet. Die Einrichtung ist nett und bequem. Badebillets, einzeln » 2 , Has Dutzend derselben 15 sind bei mir zu 0.