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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. für Reicheckand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff Sonnabend, den 7. Januar 1S11 , vom Ingeborg Deckungsmittel 30990 Nachdruck verboten. 2. erklärt sich das Kollegium mit der erfolgten Gewährung von eihnachtsgratifikationen an die Kopisten einverstanden. 3. wird den Heizern im Elektrizitätswerke auch für dieses Jahr gegen Empfang einer Steuermarke im Gemeindeamte — Kassenzimmer — abzuentrichten. Am den Hundebesitzern Zeitversäumnis zu ersparen, hat der Schutzmann Anweisung erhalten, 10. Januar cr. ab in sämtlichen Hausgrundstücken wegen zu versteuernden Hunden Nachfrage zu halten und eventl. die Steuer gegen Aushändigung eines Steuerzeichens in Empfang zu nehmen. Die Hunde besitzer, welche an den Schutzmann Zahlung geleistet haben, sind von der eingangs- erwähnten Anzeigeverpflichtung entbunden. k- ' 64520 welche durch Anlagen zu decken sind. Nach dem Einschätzungs ergebnis wird darauf beschlossen, die Gemeindeanlagen nach dem einfachen Steuersätze und mit 10 Pf. pro Steuereinheit zur Aus schreibung zu bringen. Hieran anschließend genehmigt der Gemeinderat, die vom erweiterten Finanzausschuß gemachten Vorschläge über die Neufestsetzung der Gemeindebeamten-Gehälter. 6. Wird die vom Einschätzungsausschuß in 11 Sitzungen bewirkte Einschätzung der steuerpflichtigen Personen zu den Gemeindeanlagen auf das Jahr 1911 formell genehmigt. 7- Findet ein Steuererlatzgesuch durch Berücksichtigung, Erledigung. ^or der Sitzung dankte sodann der Vorsitzende den Mitgliedern pes Gemeinderats sür das den Gemeindebeamten erneut bewiesene Wohlwollen, für die ausdauernde treue Mitarbeit, die auch in diesem Jahre wreder eine außerordentlich große gewesen sei, und hohe An forderungen gestellt habe, gedachte auch insbesondere mit warmen die Kohlenprämie zugesprochen. 4. erfolgt Genehmigung der für das Jahr 1911 aufgestellten Haushaltpläne und beschließt den darnach sich ergebenden Gesamt sehlbetrag von 42352 Mark 22 Pf. im Jahre 1911 unter Anwendung des bisherigen Steuersatzes durch Gemeindeanlagen aufzubringen. 5. Einem Beschlusse des Finanzausschusses vom 29. Dezember 1910, die Beschaffung eines Notstandsfonds betr., wird zugestimmt. 6. werden die Gemeindekassen- sowie Sparkassenrechnungen auf das Jahr 1909 richtig gesprochen. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zü Siegmar vom 30. Dezember 1910. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. 1. Ls wird Kenntnis genommen von einer Verfügung der Kgl. Amtshavptmannschaft Chemnitz vom 19. Dezember 1910, die Erhal tung und den Schutz der sogenannten Naturdenkmäler betr. Eine altschwedische Geschichte von Karl Karolus. (Fortsetzung.)) „Das ist noch sehr die Frage. Bei Hose liebt man die Lieder Deiner Heimat" entgegnete der Hosherr. In diesem Augenblick deutete Peter nach dem Ufer, das man fast erreicht hatte. Dort standen am Landungsplatz ein junger Herr und eine verschleierte Dame; sie warteten augenscheinlich auf die Ankunft des Nachens. „Wie heißt Du doch?" flüsterte schnell die Exzellenz. „Inge, mein lieber Herr." „Gut, Inge, Du wirst morgen durch meinen Diener mehr von mir hören." Das kleine Fahrzeug stieß ans Land und die beiden Passagiere stiegen aus. „Ach, Herr von Brenkendorff," rief der junge Herr, „Sie kommen leider zu spät. Der König ist bereits zu Wagen in das Schloß zurückgekehrt. Doch können Sie sich trösten, man hat Sie nicht vermißt. Wenn Sie sonst kein besonderes Geschäft auf der Insel haben, so kehren Sie mit uns zurück. Das Wetter ist ja schön und eine Spazierfahrt auf der Bucht angenehm." Der Hofherr ließ sich nochmals die Versicherung erteilen, daß der König längst die Insel verlassen habe, was ihn übrigens sehr unangenehm zu berühren schien. Schließlich entschloß er sich doch, von der Fortsetzung des Weges ab- znstehen. Galant näherte er sich der Dame, küßte ihr die Hand und sagte höflichst: „Ich schließe mich der Kahnpartie an, wenn das Fräulein es erlaubt/" „Herr von Brenkendorff ist ein zu angenehmer Gesell schafter," antwortete verbindlich die Angeredete, ein Fräulein von Karström. Man nahm wieder die Plätze im Nachen ein. Peter saß im Hinterteil des Bootes, Inge stand im Vorderteil und ruderte; den Passagieren wandte sie den Rücken zu. In den Bekanntmachung. Nach 8 3 des hiesigen Regulativs über die Erhebung der Hundesteuer vom 5. März 1890 ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seine Hunde bis 10. Januar eines jeden Jahres der Ortspolizeibehörde anzu zeigen und den Steuerbetrag gegen Empfangnahme der Hundesteuer-Marke bis 15. Januar jeden Jahres zu bezahlen. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Ervedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzetgeu-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereiusinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. ersten fünf Minuten wurde keiu Wort gesprochen. Herr von Brenkendorff hatte nur Augen für die schöne Schifferin und das andere Paar hatte mit sich selbst zu tun. Plötzlich warf Inge ihr grobes Umschlagetuch ab, die angestrengte Arbeit machte sie warm. „Wundervoll! Großartig!" rief unwillkürlich der Hof herr, indem er sein Lorgnon fortwährend an das Auge hielt. „Sehen Sie, Herr von Tromsö, das ist eine ganz vollkommene Frauengestalt. Alles ist Fülle und Kraft, Ebenmaß und höchste Eleganz. Die Natur hat hier sozusagen bizarr ge handelt, so daß man sich fast darüber ärgern möchte. Denn, was meinen Sie, wenn in diesem junonischen Körper der feingebildete Geist und die Seele eine Hofdame wohnte?" Die beiden Herren sahen nun Inge unverwandt an. Sie sprachen ihre Ansicht nicht aus, aber auf ihren Gesichtern war zu lesen, wie sehr sie überrascht waren. Fräulein von Karström, ein bleiches, zartes Geschöpfchen, schien sich über diese Bewunderung fast zu ärgern. „Kann ich Ihnen mit meinen Lorgnon dienen, Graf?" fragte sie spitz, „damit sie dieses Bauernmädchen besser be trachten können?" Graf Tromsö lächelte diskret, schwieg aber. Dann stand er plötzlich auf und suchte seinen Platz so, daß er der Schifferin den Rücken zukehrte. „Es scheint mir," fuhr das Fräulein gereizt fort, „Sie haben aus guten Gründen vorhin den Wagen zurückgeschickt." „Ich versichere Ihnen, Mathilde, daß vor acht Tagen, als ich hier das letzte Mal herüberfuhr, ein altes, häßliches Weib am Ruder saß. Ich teile aber den Enthusiasmus des Herrn von Brenkendorff nicht, der überall, getreu seiner Pflicht, an die königliche Bühne denkt. Sehen Sie nur, bitte, jetzt den Intendanten! Scheint es nicht fast, als ob er einen kleinen Anfall bekäme?" Das Fräulein schien läußerlich beruhigt, in Wirklichkeit aber plagte sie die Eifersucht. Sie war seit zwei Jahren Waise. Ihr Vater hatte ihr ein sehr bedeutendes Vermögen hinterlassen, sodaß man sie für die reichste Erbin in der Residenz hielt. Dieser Reichtum wog in den Augen der Männer ihren Mangel an Schönheit auf. So dachte auch Graf Tromsö, der außer seinem alten Adel nichts besaß. War er aber auch arm an irdischen Reichtum, so befaß er doch andere Güter, die namentlich bei Damen oft schwer in die Wagschale fallen: er war ein bildschöner und geistreicher Mann von vielleicht fünfundzwanzig Jahren. „Die freche Bäuerin!" rief plötzlich Fräulein von Karström. „Warum denn, meine Gnädigste, warum?" fragte der Intendant. „Sehen Sie nur, wie sie sich Mühe gibt, ihre Reize zu zeigen." „Sie vergessen, Gnädige, daß das Mädchen mit schwerer Anstrengung arbeitet und daß heute die Sonne warm herniederscheint." „Ich hätte nicht geglaubt, daß ein Hofherr, ein fein- Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungs stammrolle betr. In Gemäßheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1891 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemelndebezirle ihren danernden Aufent halt bez. Wohnsitz haben; ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1911 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1891 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Milttärgeburtsschein), welches von den betr. Pfarrämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militär pflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen rc.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder rc. innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 2. Januar 1911. Der Gemeindevorstand. Vogel. Rottluff, am 4. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Haushaltpläne. Den hiesigen Hausgrundstücksbesitzern wird hiermit bekannt gegeben, daß sie die Druck exemplare des Haushaltplanes für 1911, welche ihnen in den nächsten Tagen durch den Schutzmann unentgeltlich zugestellt werden, ihren Mietern auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen haben. Die nichtansässigen Gemeindemitglieder können jedoch auch, so lange der Vorrat reicht, Druck exemplare im Gemeindeamte — Kassenzimmer — unentgeltlich in Empfang nehmen. Rottluff, am 4. Januar 1911. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 29. Dezember 1911. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 18 Mitglieder. 1. wird Kmntnis genommen: s) von einem Weihnachtsgeschenk und dessen Verteilung an Ortseinwohner; b) von einer Niederlegung des Amtes als Führer der Pflichtfeuerwehr; c) von der Einladung der freiw. Feuerwehr, 2. Komp, zum V rgnügen am 6. Januar und <i) von einem Schreiben der Landesversicherungsanstalt Dresden, Dar lehn betreffend. 2. Wird die Bedürfnisfrage zur Uebertragung der Schank konzession auf den Käufer der Restauration „Schweizerhaus" hier einstimmig bejaht. 3. Findet das Gesuch der „Freiwilligen Feuerwehr," Anschaffung verschiedener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke bett., Genehmigung. 4. Erklärt sich der Gemeinderat zu dem Anlagenbedarf der Kirchgemeinde Rabenstein auf 1911 nicht für überlastet. 5. Gelangen die Haushaltpläne 1911, die sich bereits gedruckt, in den Händen der Mitglieder befinden, zur Beschlußfassung. Es erfordern Zuschüsse: Die Gemeindekaffe (einschl. Feuerlöschkasse) bei 46000 Mk. Bedarf und 24300 Mk. Deckungsmittel 21700 die Armenkasse bei 12320 Mk. Bedarf und 10350 Deckungsmittel — 1970 „ die Lokalparochialkasse (einschl. Friedhofskasse) bei 9962 Wk. Bedarf und 102 Mk. Deckungsmittel — 9860 „ die Schulkasse bei 49600 Mk. Bedarf und 18610 Mk. Dankesworten der mit Ende dieses Jahres aus dem Kollegium aus scheidenden 7 Herren: Oswald Arnold, Hermann Crusius, Rein hold Esche, Hermann Loh.se, Ernst Siegel, Oswald Steiner und Oskar Winter. Reichenbrand. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohner meldeamts betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. Dezember 1910 : 4088. Im Dezember wurden 27 Zuzüge mit einer Personenzahl von 30 und 19 Fortzüge mit einer Personenzahl von 24 gemeldet, sodaß die derzeitige Einwohnerzahl unter Zurechnung von 24 Geburts- und Abrechnung von 5 Sterbefällen 4113 beträgt. Umzüge wurden 12 gemeldet. Rabenstein. Nach der vorläufigen Feststellung der Volks zählung betrug die Einwohnerzahl am 1. Dezember 1910 4812. Im Dezember wurden 21 Zuzüge mit einer Personenzahl von 26 und 35 Fortzüge mit einer Personenzahl von 43 gemeldet, sodaß die Einwohnerzahl unter Zurechnung von 14 Geburtsfällen und Ab rechnung von 5 Sterbefällen 4804 beträgt. Umzüge wurden 15 gemeldet. Zur Erleichterung der Anmeldung wird in den nächsten Tagen eine Umfrage durch die Schutz mannschaft ergehen und die Aufnahme der Hunde erfolgen. Hierbei haben alle Grundstücks besitzer die erforderlichen Angaben zu machen, außerdem bleiben aber auch alle Hundebesitzer hiesigen Ortes verpflichtet, bei Vermeidung der Strafen und der Folgen der Steuerhinterziehung, ihre Hunde spätestens bis 10. dss. Mts. im hiesigen Rathause anzumelden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 5. Januar 1911. Hundesteuer. Nach 8 2 des Regulatives über die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Gemeinde Rottluff sind alle hier wohnhaften Personen, welche am 10. Januar 1911 einen oder mehrere Hunde besitzen, verpflichtet, dies unter Angabe des Zweckes dem der Hund dient bis zum 15. Januar or. dem unter zeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen und sodann bis zum 31. Januar vr. die Steuer, welche für jeden Hund S Mark beträgt,