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unübersteig- Familie zu ssen ja. daß )ie wenigen er zur Zeit hr, sondern r Verwalter mden", wie viel Feder- Keparaturen liar zu ver- enug. denn es fand sich er Jammer, nder. wenn Trotz aller pfen, drohte >r Aussichts- serkommen? cei Monaten , mit denen r nicht aus- rten mußte, ach kam ein ie gequälten nd trug die n geringsten ihre Kräfte n im Lande Gesandtschaft Ls heißt — ruppen des ob ich diese ^ Paß wird irr mich, für elmäßig an- ich Nachricht st unter der Nr. 7. Sonntag, den 10. Januar 1004. 3. Jahrgang. ff Erscheint täglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- mid Hestta^e. ^ lInabdsnglgescageblsitMlllal>il)elt.stecdtu. freibeit. Inserate werde» die «> gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit IS Pf. berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt. Pnchdruiferei, Redaktion und Geschäftsstelle: Dresden, Pillnitzrr Strasse I!I. — Fernsprecher: Amt I »>!r. Ul»«. Die Wahlreform. Die Begründung, welche die Denkschrift der Regierung den Grundlinien einer Wahlresorm beigegeben hat. wurde gestern von uns objektiv wiedergegeben. Wir würden ein Un rechtbegehen, wollten wir unsreUeberzeugung nicht aussprechen, daß die Regierung die goldene Mittelstraße mit ernstem Willen zu betreten bestrebt war. Sie wollte einerseits die lautesten Wünsche erfüllen und allen Schichten des Volkes ein mög lichst allgemeines Wahlrecht geben; sie verhehlte sich aber auch anderseits die Gefahren nicht, welche der Landesver tretung durch eine allmähliche Majorisierung Vonseiten der Sozialdemokratie drohen, wenn dieses allgemeine Wahl recht ein vollkommen gleiches Wahlrecht würde. Ein jeder politisch geschulte Patriot müßte es einen schweren Fehler nennen, würde der Sprung aus dem eng herzigen Zustande, in dem sich unser Landtagswahlrecht gegenwärtig befindet, Plötzlich und ohne Uebergang zu dem Wahlrechte des Reichstages gemacht werden. Es hieße die Kammer an die Sozialdemokratie ausliefe.n. Was dies zu bedeuten hat, ergibt sich aus dem Beschluß des sozial demokratischen Parteitages zu Hannover 1899: „Die Partei steht nach wie vor auf dem Boden des Klassenkampfes . . . und betrachtet es als geschichtliche Aufgabe der Arbeiter klasse, die Politische Macht zu erobern . . ." Wir erinnern noch an folgendes Wort Bebels auf dem Parteitage zu Dresden im September 1903: „Ich will der Todfeind dieser bürgerlichen Gesellschaft und dieser Staatsordnung bleiben, solange ich lebe und existiere, um sie in ihren Existenzbedingungen zu untergraben und sie, wenn ich kann, zu befestigen." So sehr also das Wahlrecht allen zuteil werden sollte, so sehr muß aber auch anderseits der Gefahr vorgebeugt werden, daß die Kammer statt dem Ausgleich der Gegen- sätze der Erschütterung der ganzen Gesellschaftsordnung diene. Die vorliegende Wahlreform hat wohl nicht die Absicht, dem Volke das Wahlrecht zu hiuterziehen, sondern sie scheint nur im Auge zu haben, das Wahlrecht möglichst zu er weitern, ohne den Landtag unfähig zu machen, seine staatserhaltenden, dem Wohle der Gesamtbevölkerung dienen den Aufgaben zu erfüllen. Die Regierung betont hier sehr richtig, daß das Wahlrecht kein Recht ist, das um seiner selbst willen besteht, daß es nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist; es ist eine öffentliche Funktion, die der Förderung und Erfüllung der jeweiligen Staats zwecke dienen soll. Auch dem Wahlrecht gegenüber ist das oberste Gesetz das allgemeine Staatswohl. Da aber die Aufgaben des Staatswesens nach Zeit und Umständen verschieden sind, so wird sich die Frage nach dem ge eignetsten Wahlsysteme stets auch nur für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Staat beantworten lassen. Die Denkschrift sucht deshalb die Frage zu beantworten, welche Aufgaben dem Königreich Sachsen in gegenwärtiger und nächster Zeit gestellt sind, welche Zusammensetzung die Volksvertretung erfordert, um diese Aufgaben in befriedigen der Weise zu lösen, und welches Wahlsystem endlich die erforderliche Gewähr für die Erzielung einer so befähigten Volksvertretung bietet. Die Angelegenheiten, mit denen sich der Landtag in erster Linie zu beschäftigen hat, sind haupt sächlich wirtschaftlicher und sozialer Natur. Bei diesen Angelegenheiten werden aber die wirtschaftlichen und sozialen Gegensätze im Volke ausgelöst, diesen Aufgaben gegenüber ist die staatsbürgerliche Einheit nicht aufrecht zu erhalten, Graf Hoensbroechs Klageverfahren. Hoensbroechs Klage gegen den deutschen Reichstags abgeordneten Dasbach hat gerechtes Aufsehen erregt und das allgemeine Interesse in und außer Deutschland wach gerufen. Freund, wie Feind ist auf den Allsgang des Pro- zesses gespannt. Die Frage, die Hoensbroech durch seine Klage auf- rollt, ist ohne Zweifel eine rein wissenschaftliche; sie be trifft eine Behauptung, ans Werken von Jesuiten den wirk lichen Nachweis geliefert zu haben, daß in ihnen der ver werfliche Grundsatz gelehrt werde: der gute Zweck heilige auch ein schlechtes Mittel. Ist nun dieser Wahrheitsbeweis tatsächlich geliefert? Darüber muß der Richter volle Ge wißheit haben, ehe er den von Dasbach für jenen Nach weis ausgesetzten Preis von 2000 Gulden sd. Währung dem Kläger zusprechen kann. Wie wird sich nun der Richter die Gewißheit verschaffen? Durch Selbststudium des Akten- Materials? DaS sind hier die Autoren, aus denen Hoens- broech seinen Beweis herleiten will. Also wird sich der Richter über die alten Codices fetzen, um die Berechtigung des klägerischen Anspruches sest- zustellen? Diese Alternative ist kaum anzunehmen; denn was bürgt ihm dafür, daß er — ein Laie in der Moraltheolo gie — nicht selbst sich irre? Die Beurteilung des in Frage stehenden Gegenstandes ist keineswegs so einfach, als der Kläger in seiner Broschüre glauben machen will; sie fordert nebst fachmännischer Sachkenntnis als Voraussetzung des Verständnisses auch philosophische Schulung. Es handelt sich ja hier um die genaue Kenntnis der Prinzipien der Sittlichkeit überhaupt, wie der psychologischen Gesetze der Willenstätigkeit. Nicht einmal die hier übliche technische Ausdrucksweise wird ihrem vollen Sinne nach sich einen» Laien im Fache erschließen. reichen die Politischen Parteiunterfchiede nicht aus, um das Verhalten des einzelnen zu bestimmen. Heute und in der Folgezeit handelt es sich um die Lösung neuer Gegensätze auf wirtschaftlichem Gebiete. Lohnarbeiterstand, Mittel stand, die Vertreter der Landwirtschaft wie der Industrie bestürmen heute den Staat mit Forderungen wegen Siche rung und Besserung ihrer Lage und betreiben eine AuS- einandersetzung ihrer Interessen, soweit diese untereinander, sowie mit denen der übrigen Volkskreise im Widerstreit stehen. Wenn aber derartige Gegensätze auf parlamen tarischein Boden zum Anstrag gebracht werden sollen, so ist es nicht bloß gerecht, sondern auch unbedingt notwendig, daß die an dem „Kampfe" beteiligten Volksklassen ausreichend vertreten sind. Es widerspricht nicht nur dem natürlichen Gefühl der Gerechtigkeit und Zweckmäßig keit, sondern würde geradezu verhängnisvoll sein, »venu diejenigen Volkskreise, welche von den Neformbestrebuiigen unmittelbar angegriffen werden, auf die Dauer nicht inehr imstande wären, im Landtage ihre Sache wirksam zu ver teidigen und zu vertreten. Ans diesen Gesichtspunkten ergibt sich die Folgerung, daß allen Verufsständen möglichst die Gelegenheit geboten werde, eine Vertretung zu besitzen. Zu den im „Kampfe" beteiligten Volksklasseu gehören nicht nur die Kategorien der Arbeitgeber, sondern auch jene der Arbeitnehmer. Hier aber müssen »vir es bedauern, daß die Negierung von ihren anerkannten Grundsätzen abgewichen ist und sich scheute, die folgerichtigen Konsequenzen zu ziehen. Wohl ist bei den Abteilungswahlen jeder 25 Jahre alte sächsische Staatsangehörige zugelassen, welcher irgendwie Stenern zahlt. Hier kommt die ausgiebige Heranziehung auch des kleinsten Mannes zur Steuer diesem wieder zugute, »veil ihn» die eine Mark, die er in der ersten Klasse zahlt, das Wahlrecht verschafft. Da in Sachsen so leicht keiner, der sich Brot verdient, der Steuer entgeht, so kommt also die oben angeführte Bestimmung in der Wahlreform fast der Bestimmung zur Neichstagswahl gleich, welche lautet: „Wähler ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurück- gelegt hat..." — es ist damit das allgemeine Wahlrecht <1» t'aoto festgesetzt; durch die Einteilung in die Steuer klassen wird freilich dem allgemeinen Wahlrecht die Gleichheit genommen. Während in der I. Abteilung 21 000 Wähler d. i. 3,2 Prozent der Gesamtwähler, 10 Abgeordnete zu wählen haben, sind es in der II. Abteilung bereits 103 000 Wähler, also 15,7 Prozent und in der III. Abteilung gar 533 000 Wähler, also 81.1 Prozent, welche auch nur 10 Abgeordnete zu wählen haben. Diese Ungleich heit muß entschieden als zu groß bezeichnet werden. Das Abteilnngswahlsystem ist auf dem Prinzip des Ver hältnisses der Leistungen der einzelnen Staatsbürger an direkten Staatsstenern anfgebant. Allein auch die vor liegende Wahlreform räumt den Personen mit hohen Ein kommen einen unverhältnismäßig zu hohen Einfluß ein. Die Negierung sucht zwar den Vorwurf abznschwächen, welchen eine rein materielle Grundlage des Wahlsystems »vachruft, indem sie die akademisch gebildeten Bürger mit in die erste Wählerabteilung und die Bürger mit dem Ein- jährig-Freiwilligen-Rechte in die zweite Wählerabtcilnng einbezieht, lodaß die Klasseneinteilung nicht einseitig auf die den Vermögensverhältnissen entsprechende Steuerleistnng, sondern gleichzeitig auf Besitz und Bildung begründet wird. Auch dürfte hierbei die Negierung von der Ansicht geleitet worden sein, alle staatserhaltenden Elemente für die ersten ES ist daher für die Güte von Hoensbroechs Sache ein schlimmes Zeichen, daß er meint, das Schiedsrichteramt in derselben sechs beliebigen deutschen Hochschulprofessoren anvertrauen zu k: »men und bei Stimmengleichheit die Ent scheidung in die Hände eines Professors mosaischer Religion legen zu dürfen. Daß der Zweck ein schlechtes Mittel nicht heilige, ist allerdings ein Grundsatz des Na nrgesetzes und daher all gemein menschlich; aber Hoensbroech übersieht dabei, daß dieser Grundsatz an sich ja garnicht in Frage steht: sondern die Frage ist die, ob dieser Grundsatz von jenen Jesuiten gelehrt wurde, von denen es Haensbroech behauptet. Es ist also zur Lösung dieser Frage das Studium ihrer Werke erforderlich, welches, wie bereits gesagt, an diejenigen, die sich dieser Forschung unterziehen wollen, be stimmte wissenschaftliche Anforderungen stellt, über die nicht jeder Hochschulprofessor ohne weiters verfügt, auch »venu er Katholik ist. Oder hegt Hoensbroech wirklich von allen katholischen Professoren der drei weltlichen Fakultäten mit Ilcberzeugung eine solche Meinung? Wir können sie nicht teilen und dürfen das offen aussprechen, ohne befürchten zu müssen, bei ihnen Anstoß zu erregen; denn sie nehmen eine solche universelle Fachbildung selbst nicht für sich in Anspruch. Auch protestantischen Theologie-Professoren dürfte ein Schiedsrichteramt in dieser Sache kaum willkommen sein; denn so geläufig viele»» anö ihnen die Theorieen moderner Philosophen sein mögen, die scholastische Philosophie ist ihnen mehr oder minder fremd. Hoensbroechs Plan, ein Schiedsgericht in genannter Zusammensetzung zu schaffen, zeigt einerseits, daß er den Kern der Sache »nißkennt, und hat andererseits nicht AuS- sicht auf Verwirklichung, »veil Hochschulprofessoren, die auf ihren guten Ruf etwas halten, sich in einer ihrem Fache fremder» Frage dazu nicht verstehen werden. zwei Abteilungen mobil zu machen, um der Sozialdemokratie die Eroberung derselbe»» um so sicherer unmöglich zu machen. Anderseits aber scheint die Regierung vergessen zu haben, daß sie der am ineisten bedrohte»» dritten Abteilung Kräfte entzieht, die es in einem oder dem anderen Wahlkreise möglich gemacht hätte»», den bürgerlichen Kandidaten durchbringen zu helfe»». Inden» mau aber in vorhinein die dritte Abteilung als sichere Beute der Sozialdemokratie hinstellt nud den Kampf für die bürgerlichen Parteien durch Entziehung aller Reserven für aussichtslos »nacht, nntergräbt man in den unteren Wählerklasseu die moralische Widerstandsfähigkeit gegen die Sozialdemokraten und ge wöhnt sie gleichsam, sich selbst als solche zu betrachten. Wer sich schließlich zu den» koinbniierten Wahlsystem der Denkschrift entscheiden will, »veil ja die berilfsstäudische Vertretung in einem Landtage viel Gründe für sich sprechen hat, »vird dennoch über die von uns ebci» bereits erwähnte Konseqnenzlosigkeit gegenüber den» Arbeiterstande Befremden fühlen. Die Regierung gibt der Landwirtfchaft 15 Ab geordnete; es ist das ein ausgleichcnder Schritt für die Aufhebung der Land- und städtischen Wahlkreise. Es werden lO Abgeordnete für Handel und Jndnstrie bewilligt und ebensoviel den» Kleinhandel, Handwerk und Kleingewerbe. Wo bleibt aber der Stand der Arbeitnehmer? Der Arbeiter stand ist prinzipiell von der berufsständischei» Vertretung in der Zweite»» Kannner ausgeschlossen. Das ist ein großer Fehler. Von einer berufsständischei» Vertretung kann nur dann die N?de sein, wenn sie alle Bernfsstände umfaßt. Wie der Arbeiterstand »»»berücksichtigt ist, so müsse»» »vir das Gleiche von den gebildeten Klassen sagen. Die Mitglieder der landwirtschaftlichen Kreisvercine, der Handels- und der Gewerbekamineril verfügen tatsächlich über ein doppeltes Stimmrecht. Zu den Bernfswählern gehören aber nicht die Geistlichen (deren Zahl sich ans 1-139 beläuft), die Lehrer <9908), die Rechtsanwälte (570) und die Aerzte (1508); sie besitzen nur ein Stimmrecht, »vie die Arbeiter, die den drei Hanptberufszweigen Land wirtschaft, Handel und Industrie angehören. Die Denkschrift »vird voraussichtlich zu einer breite»» Behandlung in der Kammer führen. Es werden zweifels ohne manche Verbesserungen beantragt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Debatten zu einem Ergebnis führen, welches als Uebergang zu einer vollkommenen Wahlresorm so lange dienen »vird, bis das sächsische Volk sich in» Sinne der staatserhaltenden Ziele organisiert hat und den Kampf mit der Uinstnrzpartei anfziinehinen in der Verfassung ist. VL. Politische Nundschau. Deutschland. — Der deutsche Reichstag nimmt an» 12. Januar seine durch die Weihnachtsferien niiterbrocheiien Beratungen wieder auf. Am 10. Januar tritt der neue preußische Landtag zusammen. Die Hochwasservorlage (zehn Millionen StaatShilfe) und die Regelung der Volksschnllasten werden den Landtag zunächst beschäftigen. Die Frage des Mittel landkanals dürfte gleichfalls ne» entbrennen. Dir staatlichen Nlitstalldsdarlchcu für die durch Hochwasser Geschädigte»» sind iinnmehr den betreffenden Kreise»» überwiesen worden. Der Regierungsbezirk Oppeln erhielt 2 371223 Mark, der Regierungsbezirk Breslau 091800 Mark und der Regierungsbezirk Liegnitz 281000 Mark. Beim Schlesischen Bankverein sind bis jetzt Umsoweniger »vird der Richter allein die Verantwortnng übernehme»» »vollen. Was »vird er also tun? Etwa Hoens broechs Erläuterungen trauen? Da würde er sich gründlich täuschen. Ein Vergleich dieser Erläuterungen mit den Originaltexte»» »vird ihn bald überzeugt haben, ein »vie nnznverlässiger Gewährsmann Hoensbroech ist. Er beschneidet sich seine Texte sichtlich nach einem feststehenden Zwecke, und dieser ist: die Jesuiten müssen als schuldig befunden werden; ja er macht in seinen Erläuterungen Unterstellungen und fälscht sogar de»» Sinn einzelner Stellen. Mehr bedarf es nach unserer Meinung für einen Richter nicht, um einen solchen Zeugen abznlehnen. Also was »vird dem Richter übrig bleiben, als eine katholische theologische Fakultät mit der Abgabe eines Gut achtens zu betrauen, »venu er es nicht vorzieht, sich über haupt als in der Lache »nkoinvetent zu erklären? Und fragen uns mm die Leser, »vie dieses Gutachten ansfalleu »vird, so geht Misere gegründete Anschauimg dahin, daß es gegen Hoensbroech entscheiden »vird, nicht als ob die Parteilichkeit eine solche Eutscheidimg herbei- führte — denn katholische Theologie-Professoren sind sich der schweren Verantwortung vor Gott, »vie der Ersatzpflicht bewußt, die eine solche Parteilichkeit auferlegte — sondern »veil die Gerechtigkeit dieselbe fordert. Denn soweit unsere Kenntnis der unter Anklage ge stellten Autoren reicht — und »vir trauen uns z». sie ge nau zu keimen — ist ein anderes Urteil wissenschaft lich immöglich. Dasbach wird also nach unserer festen Ueberzengmig Sieger bleiben. Uebrigens ist zu hoffen, daß Hoensbroechs An- schnldigiUlgen von katholischer Seite nicht »»»»widersprochen bleibe»», sondern ihre eiligchendo Widerlegung finden werden, und hat ja Dasbach bereits eine solche in Aus sicht gestellt. 1