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Inserate sind biS Dienstag u. Freitag Blatt Amts und des SLadLraLhes des Königs. Amtsgerichts «r. 20 L«. Man I8YL Sonnabend Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Vorm. S Nhr aufz ^«ben Preis für die einspaltige Co puSzeile (oder deren Raum 1» Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. P adst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n steinL Vogler ».„Invaliden- dank" in Dresden, Rudolpb Moste in Leipzig. Zu WutsniH L s ch eil L/E >^für Pulsnitz, Königsbrück, Nabeberg, Nadeburg,^Moritzburg unb Nmgegenb. Als Beiblätter: I. Illustr. Sonntags- Platt (wöchentlich), : Kine sandrvirth- schaftttche Weikage (monatlih). VbennementS-PreiS: Viwteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. PMnL MchsuudvittjigKsV Jahrgang Auf Fol. 38 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute Herr Wicharö ScHmoMg in P u l s n i tz als Mitinhaber der Firma C. G. Hübner daselbst eingetragen, auch ferner verlautbart worden, daß hierdurch die demselben ertheilte Prokura erloschen ist. Pulsnitz, am 8. März 1894. Königliches Amtsgericht. Weise. B. Motz-Versteigerung. WöHvsöovfev Weviev. — Hofmann'scher Gasthof zu Kleinröhrsdorf. 24 rm 46 Wllhdt. kiefernes Brennreisig. 10 376 120 1256 130 195 110 60 Auf dein Schlage in Abth. 39 u. in den Durchforstungen in Abth. 39 und 40. Montag, den 19. März 1894, Borm birk. Stämme v. 14—18 cm Mitt.-St., kief. u. 288 ficht. Stämme v. 11—30 cm Mitt.-St., birk. Klötzer v. 12—22 cm Ob.-St., kief. u. 149 ficht. Klötzer v. 12—30 cm Ob.-St^ ficht. Baumpsähle v. 5—7 cm Ob.-St., birk. u. 170 ficht. Stangenklötzer v. 8—11 cm Ob.-St., kief. Derbstangen v. 13—15 cm Unt.-St., ^11 Uhr ficht. Reisstangen „ 4—7 Nachmittags I2I Uhr. weiche unv 2 rm harte Brennscheite, „ „ 26'/z „ „ Brennknüppel, „ „ 2'/z „ „ Astmeter, fichtenes, unausgeschneideltes Brennreisig. 262'/, „ 86 „ 305 „ Kgl. Forstrentamt Dresden und Kgl. Revierverwaltung Röhrsdorf zu Kleinröhrsdorf, am 1. März 1894. v. öiväorwuun. Karten. «LIS Zur Frage der Staffeltarife. Was versteht man unter „Staffeltarif"? — Diese Frage drängt sich jetzt in den Vordergrund, da man sich in RegierungSkreijen, (wie unter „Deutsches Reich" in d. Bl. berichtet), damit beschäftigt. Das ursprünglich arabische Fremdwort „Taris", ist der üblich gewordene Name für jene übersichtliche Zusam menstellung von solchen Preisanjätzen, welche ein für allemal fest bestimmt sind. Eisenbahntarise sür den Güter verkehr bestimmen z. B., wie viel für die Last von einer Tonne, also 1000 Kilogramm, aus jedes Kilometer der Bahnstrecke, die sie durchläuft, zu entrichten ist. Ist nun immer derselbe Satz auf jedes Kilometer zu bezahlen, das die Fracht durchläuft, gleichviel, ob sie viele oder wenige Kilometer weit befördert wird, so bezeichnet man den Satz als einen regelrechten oder normalen. Nun machen es aber die Bohnen ost wie der Geschäftsmann, dxr dem Käufer, der viele Kilogramm auf einmal kauft, an jedem Kilo etwas am Preise erläßt; das heißt, also, sie berechnen Dem, der seine Güter weit fährt, das Kilometer billiger, als Dem, der für seine Fracht nur kürzere Strecken be nutzt. Es ermäßigen sich demnach die Sätze für das Kilometer je nach der Entfernung, Lie das Gut zurück zulegen hat, immer mehr. Eine solche Ermäßigung für das Kilometer in stufenweisen Absätzen je noch der grö ßeren Entfernung setzt eben diejenige Preisliste fest, die man „Staffeltarif" nennt. Ein Beispiel wird dies klar machen. Der regelmäßige Slreckenjatz für Getreide und Mühlenfabrikate beträgt nach dem preußischen Tarife 4,5 Pfg. sür die Tonne und das Kilometer, wogegen der vielbesprochene preußische Staffeltarif sür dieje Arukel die Sätze wie folgt beziffert: sür die ersten 200 Kilometer 4,5 Pfg, von 200— 300 Kilometer 3,0 Pfg. und sür die folgenden Kilometer 2,0 Pfg. für die Tonne. Dazu tritt in beiden Fällen eine Abfertigungsgebühr von 1,20 Mk. sür die Tonne. Der „Staffeltarif" zeigt hiernach ein starkes Fallen, da sich sein Durchschnittsjatz Mit der wach senden Entfernung vermindert — bei 400 Kilometer 3,6 Pfg., bei 600 Kilometer 3,0 Pfg-, bei 1000 Kilometer 2,6 Pfg. für das Tonnenkilometer — wogegen der regel rechte Frachtsatz immer auf der Stufe von 4,5 Pfg- für das Tonnenkilometer verbleibt. Wenn Getreide infolge der Preisverhältnisse auf Grund des regelrechten Tarifes nur auf eine Entfernung von 500 Kilometer mit 23,7 Mk. für die Tonne ver frachtet werden kann, so kann mit Hilfe des Staffeltarifes für die gleiche Fracht schon eine Entfernung von 827 Kilometer zurückgelegt werden. Das Getreide wird also transportfähiger und es wird damit dem Erzeugnisse einer gewissen Gegend der Absatz an Plätzen ermöglicht, zu denen es biher infolge der höheren Fracht nicht vorzu- dringen vermochte. Es liegt auf der Hand, daß dieses Verhältmß Vortheile, aber auch Schattenseiten hat. Be findet sich ein Land, eine Provinz oder ein Platz in einer durch Mißernte Herr orgerufenen Nothlage, dann wird durch die erweiterte Transportfähigkeit des Getreides einer fern gelegenen Gegend Abhilfe geschaffen und einer für das Volt unerschwinglichen Vertheuerung der Brotfrüchte vorgebeugt. Befindet sich dagegen eine von der Natur gesegnete Gegend mit billigen Arbeitskräften im Ueber- flusse von Getreide, so wird sie dann soviel als möglich abzuschieben versuchen, um damit eine zu große Preis- abmmderung im eigenen Lager zu verhindern. Dringt dieses Getreide bei dieser Gelegenheit und mit Hilfe der Staffeltarife aber in Gebiete vor, die auch Getreide er zeugen, indessen dafür größere Anbaukosten aufwenden müssen, so erfolgt dort naturgemäß ein Preissturz, der seinerseits die Unzufriedenheit Derjenigen Hervorrust, welche ihre Rechnung für virfehlt zu erachten haben. Aus diesen Bemerkungen geht deutlich hervor, daß Gegenden mit stark wirkenden Staffeltarifen Vortheile gegenüber solchen Gebieten haben, die sich nicht im Besitze der gleichen oder doch minder wirkender Staffeltarife be finden, und daß mit den Staffeltarifen Verschiebungen der altgewohnten Anbau- und Absatzverhältnisse verbunden se>n können, die über die landläufigen Schwankungen zwischen Angebot und Nachfrage wesentlich hinausgehen. Es ist hiernach auch erklärlich, daß die süddeutschen Staaten sich durch das mit Staffeltarifen verbundene Eindringen ostpreußlschen Getreides und Mehles m ihren Erwerbs- und Absatzverhältn ssen bedrückt fühlen und Abhilfe heischen, sowie baß sie nicht einen Tarif verewigt zu sehen wünschen, der zur Abhilfe eines Nothstandes ge ichaffen wurde, nunmehr selbst aber zu einem Nothstande geworden ist und auch dem Auslande zu Gute kommt. Es kann keinesweg der Stab über das System der Staffeltarife im Allgemeinen gebrochen werden. Wenn es sich darum handelt, die Transportfähigkeit eines Gutes zu vergrößern, an dem man anderwärts infolge stief mütterlicher Behandlung von der Natur Mangel leidet, z. B. Steine, Erden, Düngemittel, Holz, Eisen u s. w>, so wird sich gegen die Wirkung der Staffeltarife sicher nichts einwenden lassen; wenn aber diese Tarife den Erfolg haben, daß die wirthschaftliche Einheit eines Staatenbundes zu Gunsten eines einzigen Gebietes untergraben und schließlich damit auch noch das Ausland begünstigt wird, dann tieten ihre Schattenseiten in einer Weise hervor, daß eine Abhilfe unbedingt geschaffen werden muß. Zeitliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Auch an dieser Stelle sei die Auf merksamkeit unserer Leser auf den schon durch Inserat in vorletzter Nummer dieses Blattes angezeigten Vortrag ge lenkt, den Herr Obcrregierungsrath Hörnig heute, Sonn abend, im Saale des „Herrnhauses" halten wird über die vorbereitende Friedensthätigkeit der Vereine vom rothen Kreuz. Da Gäste herzlich willkommen sind, hat Jeder- mann Gelegenheit, die jedenfalls interessanten Erörterungen des hochgeschätzten Redners über das wichtige Thema ohne alles Entgeld zu hören. Der freiwilligen Krankenpflege im Kriege ist ein großes, dankbares, aber auch schwieriges Arbeitsfeld zugewiesen und es bedarf daher schon im Frieden einer energischen und unermüdlichen Thätigkeit der „Vereine vom rothen Kreuz", um im Ernstfälle den großen Aufgaben gewachsen zu sein. Möchten recht Viele durch Erscheinen beim Vortragsabend ihr Interesse an den ge nannten edlen Bestrebungen, insbesondere auch an dem Streben des hiesigen Zweigvereins zur Pflege verwundeter und erkrankter Krieger bekunden! — Das diesjährige Osterfest fällt sehr früh, nämlich auf den 25. März. Es ist dies eines der frühesten Daten, auf welche das Hauplfest der christlichen Kirchen über haupt fallen kann. Nach der als Norm geltenden Fest stellung des nicäischen Conzils im Jahre 325 ist das Auserstehuttgsfest an demjenigen Sonntag zu feiern, der auf den ersten Vollmond nach der Frühlingsnachtgleiche (21. März) folgt, außer wo der Vollmond (oder das jüdische Passah) selbst auf diesen Sonntag fällt, dann soll Ostern am nächstfolgenden Sonntag gefeiert werden. Dem gemäß kann Ostern nicht früher als auf den 22. März und nicht später als auf den 25. April fallen. Am frü hesten, also auf den 22. März, fiel Ostern in den Jahren 1598, 1693, 1761, 1818, aber erst nach 291 Jahren von heute ab wird dieser Fall wieder eintreten. Das späteste Osterfest fiel in die Jahre 1666, 1734 und 1886 und wird zum ersten Male wieder eintreffen im Jahre 1943. Der Ostervollmond, nach welchem der Ostersonntag sich bestimmt, wird nicht astronomisch, sondern cyklisch nach einem von dem gelehrten Lilius angegebenen und