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Sage n Ihrer genleiden nmerfeld, ister. läß, daß chweizer- 11 Erfolg derartig Nadbach, mann." m Pillen Magen- te Leiden önnessen. :andt'sche Preis. » 3 20 . 17 — ' 2 40 10 80 4 — beizen. — ck Heide- 15 Sack Uhr, > 3^°/o net. > können nommen denau, tcbu», ert, U'ockrnblAtt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und UmgegenR Erscheint: »tittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: ietxlchlitßltq de« jeder Sonnabend-Nummer b«>ae«,ndeu SonntaaSblatte«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserat« werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- teile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag- und Freitag» Vormittags V Uhr hier aufzugebcn. Amts kl alt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Iulsnitz. FünfunddreWgster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschäftssteLeG ,ü. Königsbrück: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haaseusteiu ör Vogler u. Jnvalideadau«. Leipzig: Rudolph Ross» uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken od« Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpellitlvN äk8 ^mt8blLtiSS» Sonnabend. 70. 1. September 1883. Veräußerungsverbot. Nachdem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikanten A. Max Horn in Bretnig beantragt ist, wird zur Sicherung der Vermögensmasse demselben jede Veräußerung, Verpfändung oder Entfremdung von Bestandtheilen der Masse hiermit untersagt. Pulsnitz, am 31. August 1883. DaS Königliche Amtsgericht, vr. Krenkel. Beglaubigt am 31. August 1883. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Pulsnitz. Söhnel. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die jetzigen, die Ausbreitung ansteckender Krankheiten begünstigenden Witterungsverhältnisse ordnet der Stadtrath innerhalb des städtischen Be zirks die Meinigung und Devinfeetion aller öffentlichen Bedürfnißanstalten, insbesondere der in Gasthöfen und Herbergen befindlichen, der Schleußen und Abzugs gräben, Cloakgruben und sonstige, zu Bergung von fäulnißerregenden Substanzen bestimmter Anlagen hiermit an. Die DeSinsection, welche zweckmäßig vermittelst carbolsaurem Kalk, Chlorkalk, Eisenvitriol oder mittelst des von dem unterzeichneten Stadtrath gegen Bezahlung des Selbstkostenpreises zu beziehenden Wollmar'schen Desinfektionsmittels bewirkt wird, ist sofort und binnen längstens A Aage« in Ausführung zu bringen. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Pulsnitz, am 30. August 1883. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter dem Viehbestände des Garteunahrungsbesitzers Johann Gottlieb Wobser in Hausdorf und des Gutsbesitzers Carl Ferdinand Vogel, Cat.-Nr. 108 in Oberlichtenau die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Kamenz, am 28. August 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: CommissionSrath Bachmann, Bez.-Ass. Ade. hen und ebaute nipe, in 's, mit ißendem Wcsenitz -ei, eine en gut »in die leise be- srhalten hümerin a«, hgaffe. Ilt kraft ut solchen ler. emden, 40 Pf. Sorten ,arnen, »li-sen, Borde >en Ar nd bill- >ßg. 41. Zum zweiten September. Nicht eitrle Ruhmsucht und Siegeslust sind es, welche nun wiederum unser Volk veranlassen, den glorreichen 2. September, wo Deutschlands geeinigte Macht über einen gefährlichen Widersacher siegte, festlich zu begehen, sondern es sind lediglich die erhabenen Gefühle nationaler Freude und Dankes, welche am Jahrestage der Schlacht von Sedan zum Ausdrucke kommen. „Die geeinigten Deutschen Fürsten und Völker für ihr gutes Recht kämpf end sind unbesiegbar, der Deutschen Einheit, dem lang entbehrten höchsten politischen Gute steht kein feindseliges Nachbarvolk hemmend mehr entgegen", dies ist die Freu denbotschaft, welche die Schlacht von Sedan brachte und die von ihr verkündeten Errungenschaften sind wohl Werth, an einem Tage des Jahres gefeiert und den nach wachsenden Geschlechtern nicht nur als Freudenbotschaft, sondern auch als Mahnung überliefert zu werden. Jeder Deutsche, mag er nun Preuße, Baier, Sachse, Württem berger, Badenser oder Hesse sein oder mag er einer po litischen Partei angehören, welcher er will, muß wissen, daß eine große Frage, Deutschlands Einheit, Macht und Größe, ja unseres Vaterlandes Culturmission, alle StammeSgenossen einig und stark zusammen finden muß. Und sind zur Zeit diese edelsten Schätze unseres Vater landes auch nicht gefährdet, leben wir auch im sicheren Frieden, so gemahnt uns doch die Vorsicht und die Wan delbarkeit aller weltlichen Dinge daran, daß unsere Na tion doch noch einer neuen Prüfung rntgegengehen und die bittere Nothwendigkeit noch einmal an uns heran- tretrn kann, für des Vaterlandes Einheit und Freiheit das Schwert ziehen zu müssen. Mit dem Freudenfeste über das Errungene soll sich daher auch eine edele Hin- gebung und Begeisterung für des Reiches Größe und Unheil paaren und in den nachfolgenden Geschlechtern wach erhalten werden, damit auch sie stets wissen, was «u NothMe dem Vaterlande schuldig sind. Denn coru» v von den älteren Mitgliedern unseres Osficier- rps find die Helden der glorreichen Schlachten aus dem rüge 1870/71 wegen vorgerückten Alters nun fast sammt und sonders aus dem Verbände des Heeres ge schieden und Linie und Landwehr repräsentiren ein neues Geschlecht, von dem das Vaterland in der Gefahr gleiche Thaten erwartet. Mag daher am Nationalfeste des 2. September das neue Geschlecht sich jene Helden zum Vor- bilde nehmen welche einst mit so unerschütterlichem Todes- muthe für das Wohl des Vaterlandes eintraten. Auch soll ein Theil der Feier des Sedanfestes sein, jener Hel den, sowohl derer, die noch unter uns leben, als auch derer, welche den Heldentod gestorben sind, mit rühmen der Anerkennung zu gedenken, denn Dank, unvergeßlichen Dank ist Deutschland seinen Kriegern schuldig, welche in den großen Jahren 1870/71 das opfervolle Werk, dessen Gedächtniß wir heute wiederum begehen, mit bewunder ungswürdiger Tapferkeit vollbracht haben. Zeitereignisse. Radeberg, 27. August. Frau verw. Fabrikbesitzer Hugo Rönsch hier hat anläßlich des Todes ihres einzigen Sohnes unter dem Namen „Hugo Rönsch-Stiftung" der hiesigen Kirche die Summe von 7500 Mark geschenkt, deren Zinsen zu gleichen Theilen der Kirche und armen Kindern zu gute gehen sollen. Dresden. An Stelle des verstorbenen Konsistorial- präsidenten v. Uhde ist sicherem Vernehmen nach Herr Geheimrath von Berlepsch, bisher erster juristischer Rath im evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium, zum Prä sidenten dieser hohen Kirchenbehörde ernannt worden. Dresden. Wie der „Sächs. Volksfr." mitzutheilen in der Lage ist, ist bedauerlicher Weise in dem Gesund heitszustände des Prinzen Albert, des jüngsten Sohnes Sr. königl. Hohheit des Prinzen Georg, eine wesentliche Besserung nicht zu verzeichnen, vielmehr sind die Krank heits-Erscheinungen, wenn auch bisweilen Tage der Er leichterung eintreten, noch immer dieselben und ist dadurch bei dem bedauernswerthen jungen Prinzen ein hoher Grad von Schwäche zu bemerken. Die Nachricht, daß eine sichtliche Besserung eingetreten sein sollte, erweist sich daher leider als verfrüht. — Heute, den 1. September, beginnt in Sachsen die Jagd auf Rebhühner. Der Jäger freut sich auf diesen Zeitpunkt und rüstet sich zur Jagd. Schandau. In der Parochie Reinhardtsdorf erregt eS Aufsehen, daß der Turnverein nach 17jähriger Un- thätigkeit plötzlich wieder eine rührige Thätigkcit entfaltet. Ganz besondere Umstände sind es, die das Wiederauf leben herbeigeführt haben. Der Verein halte nämlich seiner Zeit durch freiwillige Beiträge der Mitglieder die ungefähre Summe von 300 Mark aufgebracht und für dieselbe eine Fahne angeschafft. Diese Fahne war wie der Verein durch den Krieg 1866 ins Vergessen gerathen. Jetzt, nach 17 Jahren, taucht sie wieder auf und zwar im Besitze des Gesangvereins „Sängerlust" zu Krippen, der sie durch Beschluß des Gemeinderathes daselbst als Geschenk erhalten hatte und nun Willens war, sie als Gesangvereinsfahne von Neuem zu weihen. Der Tag der Weihe ist schon festgesetzt, Vereine von Nah und Fern dazu eingeladen, da erinnern sich plötzlich die alten Turn- vereinsmitglieder an ihre Fahne, die sie mit persönlichen Opfern angeschafft haben und wollen sie natürlich nicht gutwillig dahingeben. Sie treten als Verein wieder zu sammen und verlangen ihre Fahne zurück und drohen, den Weg deS Rechts zu beschreiten. Man ist auf den Verlauf der Sache sehr gespannt. — Ein Hauswirth, welcher einen Miether zum Ver lassen der Wohnung dadurch nöthigt, daß er die Thüren und Fenster der Wohnung aushebt und entfernt, ist, nach einem Urthcil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 14./15. Juni d. I., wegen Nöthigung aus ß 240 Str.-G.-Bchs. zu bestrafen, selbst wenn der Miether ver pflichtet war, die Wohnung zu räumen und trotz mehr facher Erinnerung seitens des WirtHS die Wohnung nicht verlassen will. Stollberg. Aus Verwendung der städtischen Behörde und der königl. Kreishauptmannschaft sind kürzlich aber mals mehrere hiesige bedürftige Gewerbtreibende aus der Mende-Stiftung mit Unterstützungen von 50 bis 60 Mk. im Gesammtbetrage von 330 Mark bedacht worden. Im Ganzen hat in diesem Jahre das königl. Ministerium des Innern bereits 1565 Mark aus Stistungsmitteln an