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Donnerstag. Rr. 6. Iß. Januar 1879. Weißerih-Ieitung. Amts-A kalt für die Königs. Amtsljauptmannfchast Dippokdiswakdc, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträtpe zu Dippokdiswakdc und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichnk in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25. Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. siir die Spalten-Zcfle, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. In der Zeit vom 9. bis 12. ds. Mts. hat sich ein, wie vermuthet wird, aus der Altenberger Gegend stammender Hund — ein gelbbrauner, langhaariger Wachtelhundbastard, männlichen Geschlechts, ca. 5 Jahre alt, 37 em Schulter höhe — ohne Halsband und Hundesteuermarke in Schmiedeberg, Obercarsdorf und Dippoldiswalde gezeigt, welcher, nach dem er Thiere und Menschen gebissen, am 12. ds. Mts. in Schmiedeberg getödtet worden ist. Nachdem nun die thier ärztliche Untersuchung dieses Hundes ergeben, daß derselbe an der Tollwut!) gelitten, so wird Seiten der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft für folgende Ortschaften: Schmiedeberg, Kipsdorf, Nieder- und Oberpöbel, Seyde, Hermsdorf, Schönfeld, Ammelsdorf, Henners dorf, Reichstädt, Berreuth, Malter, Oberhäslich, Reinberg, Reinholdshain, Elend, Oberfrauendorf, Johns- bach, Ulberndorf, Obercarsdorf, Sadisdorf, Naundorf und die sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamts- Bezirkes Altenberg, einschließlich der Städte Altenberg und Geising, und Seiten des mitunterzeichneten Stadtraths für den Stadtbezirk Dippoldiswalde die 12wöchige Hundesperre hiermit angeordnet, gleichzeitig auch verfügt, daß, soweit dies nicht bereits geschehen, alle von dem tollen Hunde etwa gebissenen Hunde oder Katzen sofort getödtet werden. Demzufolge sind alle Hunde in dem vorbezeichneten Distrikte von heute ab 12 Wochen lang bis zum 6. April dieses Jahres eingesperrt zu halten, und dürfen nur mit einem gut construirten und gut befestigten Maulkorbe versehen, freigelassen werden. Die genaueste Befolgung dieses Verbotes und die strengste Aufsichtsführung darüber erscheint im vorliegenden Falle um so dringender geboten, als der fragliche tolle Hund sich in verschiedenen Orten Herumgetrieben und sich besonders bissig gezeigt hat. Hierbei wird allen den Personen, die von dem tollen Hunde gebissen worden sind, unter Hinweis auf die be zügliche Anweisung in der gedruckten Belehrung über die Wuthkrankheit der Hunde noch besonders angerathen, sich fo schnell als möglich der Hilfe eines Arztes zu bedienen, um die zu besorgenden unglücklichen Folgen möglichst abzuwenden. Nicht minder erscheint es nöthig, die Bestimmung, wornach alle diejenigen Kleidungsstücke, welche ein wüthender Hund, indem er eine Person angefallen, berührt haben mag, dafern auch diese letztere nicht wirklich gebissen worden, ver brannt, oder tief in der Erde verscharrt werden, hiermit einzuschärfen. Endlich wird noch darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf die Hundesperre bezüglichen An ordnungen mit einer Geldstrafe bis zu 7 Mk. 50 Pfg. oder mit verhältnißmäßiger Haftstrafe zu bestrafen sind. Dippoldiswalde, am 13. Januar 1879. Königliche AmtShauptmannfchaft. Der Stadtrath daselbst. von Kessinger. Voigt. Steckbrief. Am 9. dieses Monat'', sind Mittags auf dem Vorwerke zu Reinholdshain aus der Gesindestube 1 Paar rinds lederne, zweinäthige halblange Stiefeln mit Lederstruppen und Eisen, kürzlich neu besohlt und an den Spitzen befleckt, gestohlen worden. Dieses Diebstahls verdächtig ist ein Fortbildungsschüler Heinrich Dutfchke aus Berthelsdorf, welcher vom 0- zum 10. dieses Monats in Niederfrauendorf übernachtet hat, durch ein Schulzeugniß legitimirt, mit dunklem Anzug und Mütze bekleidet gewesen ist und hie gestohlenen Stiefeln getragen haben soll. Dutfchke wird daher hiermit vorgeladen, sich sofort und längstens bis zum 28. Januar 187N zu seiner