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Deutschand 7—15 16—22 23—50 Leli§ra»» Abressor V»tl»fre»a Schneeberg. 10202 W. 2469 - 1161 - beten Regiemngen müßten an den Grundzügcn des zweiten Ent wurfs der Finanzreform festhalten: Schutz der Einzelstaaten gegen Anforderungen des Reichs über den Voranschlag hinaus und Schuldentilgung nach Maßgabe der Entwickelung der Einnahmen. Der Redner ging sodann zu einer Schätzung der Gestaltung des laufenden Etats über und gab dann eine Uebersicht über den Voranschlag für das nächste Etatsjahr. Hinsichtlich der Forde rungen für den Marineetat betonte der Reichsschatzsekretär, daß trotz der Mehrforderungen für Schiffsbauten, artilleristische und Torpedoarmirungen die Belastung der Zukunft geringer sein werde, als in früheren Jahren. Die Marineverwaltung fordere mit ganz geringen Ausnahmen nur Ersatzbauten für abgängige oder in Verlust gerathene Schiffe. Was die bedeutendste Mehrforderung im Gat anlange, die die Aufbesserung der Beamtenbesoldungen beträfe, so beschränke sie sich auf das Nothwendigste. Der Redner empfahl schließlich den Etatsvoranschlag einer wohlwollenden Prü fung des Hauses. Die Ausführungen des Henn Staatssekretärs fanden indeß bei den hierauf zum Wort gekommenen Rednern des CentrumS und Freisinn» eine wenig wohlwollende Aufnahme. Die ausschlag gebende Fraktion, das Tentrmn, -schickte zunächst den Abg. Fritzen an den Mindestfordernden vergeben werden. Königliche Forstrevier-Verwaltung Lanter, am 30. November 1896. Grohmann, Oberförster. Herr Restaurateur Oskar Starke in SchSnau beabsichtigt, in dem unter Nr. 48 des Brand-VersicherungS-Catasters, Nr. 108 des Flurbuchs für Schönau gelegenen Grundstück eine Kleinviehschlächterei zu errichten. In Gemäßheit von 8 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen gegm die neue Anlage, soweit sie nicht auf besonderen Pri- seiner einleitenden Rede wies Staatssekretär vr. Graf v. Posa- dowsky zunächst darauf hin, daß das Ergebniß des abgeschlossenen EtatSjahreS 1895/96 ein besonders günstiges sei. Es sei zwar eine Etatsüberschreitung vorhanden, dieselbe betrage aber nach Abzug der durch das Gesetz herbeigeführten und nicht durch einen Nachttagetat gedeckten Mehrausgabe beim JnvalidenpenfionSfondS nur 14V, Millionen Mark, sei also geringer als die Etatsüber schreitungen der vorhergehenden sieben Jahre. Des Weiteren ging der Herr Staatssekretär auf die Wirkung der neueren Handels verträge ein und wies nach, daß sich unsere Handelsbilanz im Vergleich zu der von der 1889/90 erheblich gebessert hat. Namentlich liefere die Ausfuhr von Fabrikaten einen klaren Be weis für die Prosperität unserer Industrie. Die gesteigerte Ein fuhr von Lebensmitteln, namentlich Getreide, erkläre sich aus natürlichen Ursachen, nämlich aus der steigenden Bevölkerungsziffer und der vermehrten KonsumtioNSfähigkeit der Bevölkerung. Das Ergebniß des Etatjahres 1895/96 sei ein besonder» erfreuliche» für die Bundesstaaten. Trotz des Abstrichs von 13 Million Mk. für die Schuldentilgung erhielten sie 17 Million Mk. über den Voranschlag hinaus. Allem Anscheine nach ent wickele sich wieder eine Periode der vom Reiche die BundeS- vattechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmach ung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 26. November 1896. Die Königliche Arntshauptrnannfchaft. vr. Schnorr von EarolSfeld. vor. Ein Centrumsredner pflegt sich heutzutage immer einer re gierungsfähigen Mäßigung zu befleißigen, dennoch waren Herrn Fritzens Ausfälle gegen den Marine-Etat scharf genug. Staats sekretär Hollmann wird einen harten Stand haben. BemerkenS- werth war das Eintreten des Centrumsredners für die Weiter führung der Sozialrcform; Minister von Boetticher beeilte sich denn auch zu erklären, daß mit dem Rücktritt seines „verehrten Kollegen" von Berlepsch in der Haltung der Regierung zur So zialreform sich nichts geändert habe. Dann hielt Eugen Richter seine übliche Dauerrede über die Reichsfinanzen. Die wohlgefällige Art, mit der er seine Weis heit an den Mann zu bringen versuchte, bewies, daß er diese Weisheit für erheblich hält. Im Hause schien man diese Ansicht nicht in dem Umfang zu theilen: von Jahr zu Jahr nimmt da» Interesse an den zahlengespickten Finanzreden des freisinnigen Führers, die stets in eine Verherrlichung des eigenen Scharf blickes ausklingen, ab. Auch gestern konnte man von Herrn Rich ter hören, daß die Finanzleitung des Reiches bei Männem liegt, die kaum die ersten Handgriffe der Kunst Adam Rieses beherrschen und die die Finanzwissenschaft mehr nach Art der freien Künste mit der Phantasie betreiben. Wo wäre das Deutsche Reich — wenn ich, Eugen Richter, nicht da wäre, zu kritistren? Eine be sonders liebevolle Aufmerksamkeit brachte Richter wie immer dem Kolonial-Marine- und Militärctat entgegen. Herr Fritzen hatte drohend und warnend von „uferlosen Flottenplänen" und von „nebelhafter Weltpolitik" gesprochen, Richter versuchte e» mit „Humor". Er fragte, ob man nicht für jeden Deutschen in den Schutzgebieten zwei Mann Schutztruppcn nach Afrika schicken wollte; er erklärte, daß er e» dem Major von Wissmann nach empfinde, wenn er e» im Grunewald angenehmer fände, al» in staaten zu zahlenden Ueberschüfse. Darin liege eine Mah nung zu einer besseren und festeren Gestaltung des finan ziellen Verhältnisses zwischen dem Reich und den Einzel- ) 3* u. 4„ m - wird die über Wilhelm Richard Heine au» Hartenstein, dessen Tod bewiesen worden, unter dem 6. August 1890 eingeleitete Abwrsenheitsvormundschaft. Hartenstein, den 28. November 1896. Königliches Amtsgericht. Mertig. Lauterer Staatsforstrevier. Freitag, den 4. Dezember a. e. Nachm. 7 Uhr soll in Hormig's. Restauration in Lanter die Anfuhre von 600 r» Steinen und 145 rm Sand, aus Abthlg. 39, und zwar: 430 rrn Steine und 103 rm Sand auf den unteren Flügel, FrruWrechrr: Schamab«- rz. A» s». Schwärzend«, t-. 9 313V, - - - 1O'/r - 18 - Stöck- Akt. Klöditz. Holz-Versteigerung aus dem Staatsforstrevier Auersberg. im Uuvrrmög«l»falle aber mit entspy —' 7 AleichzeUg will die SSuW — Der Reichstag hat gestern die erste Lesung staaten. Das Reich habe seit dem Bestehen der o1nu«ulL des Etats 1897/98 begonnen. Die Physiognomie des Hauses § Franckenstein den Einzelstaaten über 400 Millionen Mk. heraus zeigte sich im Vergleich zu den letzten Sitzungstagen insofern ver--bezahlt, aber gleichzeitig über 1300 Millionen Mk. Schulden ge ändert, als die Bänke der Abgeordneten etwas stärker besetzt waren - macht. Wenn Freiherr v. Franckenstein diese Wirkung seines und die Tribünen, die bei der Berathung der Justiznovelle schließlich > staatsmännischen Gedankens vorausgesehen hätte, würde er ihn gänzlich verödet waren, wenigstens einige Zuhörer aufwiesen. In - vermuthlich in eine andere Form gekleidet haben. Die vcrbün- fach — namentlich unter den Kindern — ansteckende KranHeiten aufttetrn, die Vorschrift in § 2 der Verordnung vom 22. Mai 1882 (Gesq- und Verordnungsblatt 1882 Seite 106) in Erin nerung bringen, nach welcher in jedem Falle, wenn Jemand an Pocke«, Scharlachsteber, Diphterts oder Flecktyphus gestorben ist, das stille Begräbnitz stattzufinden bat. Es find also bei einem Todesfälle in Folge der genannten Krankheiten der Eintritt in dar SterbehauS Seiten anderer, als der mit dem Leichendieuste beschäftigten Personen und der nächsten Verwandten des Verstorbenen, die Ausstellung der Leiche im Strrbehause, sowie das Singen und andere Feier lichkeiten in demselben ««bedingt Verbote«. Nach 8 16 der Instruction für die Leichenfrauen vom 20. Juli 1850 find insbesondere die Leichenfrauen dafür verantwortlich, daß in den von Ihnen auszustellenden Leichenbestattungs scheinen die Angabe ausgenommen wird, daß das Begräbnitz in der Stille zu erfolgen hat. Die Ortspolizeibehörden werden veranlatzt, hierauf die Leichenfrauen ganz besonders aufmerksam zu machen und sie anzuweisen, im Falle eines stillen Begräbnisses die Angehörigen der Verstorbenen zu strenger Durchführung deS oben gedachten Verbotes aufzufordern, bez. Zuwiderhandlungen sofort zur Seuutniß der Ortspolizeibehörden zu bringen. Die letzteren selbst aber haben auch ihrerseits die genaue Einhaltung der das stille Begräbnitz regelnden Vorschriften zu überwachen. Zwickau, den 27. November 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Schnorr von CarolSfeld. Mchudet Wttdtk > : Amtshauptmannfchaft im Hinbkcke darauf, daß jetzt viel- in den obengeuanw Bekanntmachung. Die Königliche SmtShauptmannschaft nimmt hiermit Veranlassung, die Ortspolizeibehörden erneut darauf hinzuweisen, daß alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen der Fäulniß wahrnehm bar find, nicht über den vierten Tag (4mal 24 Stunden) von der Stunde deS eingetteteneu Tode» an im Sterbehause zu belassen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der ge dachten Zeitfrist zu entfernen find, um entweder beerdigt oder in die Todtenhallen überführt zu werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Kgl. Forstrevierverwaltnng A«ersberg z« Eibenstock «. Kgl. Forstrentamt Eibenstock, am 28. November 1896. Gerlach. Restanratian „,um Fewschlötzchen- in Mbensto« iS« »«»«»e»»»» »» ----- iteu Wtheilungen aufberetteten Brennhölzer, al»: 266V2 Rm- w. Brennfcheite, 471V, - - und 3 Rm. -. Bre«nk«üppel, - Zacke«, - Aeste und In Hendel s Hotel In Schönheiderhammer solle« Montag, -e« 7. Dezember 1806 vo« Vorm. V»v Nhr a« folgend« von SinzÄhölzern in den Abtheilungen 11—16, 19, 24—42, 44, 46, 65, 66, 73 u Ul. ckä (König!. Oberforstmeisterei) aufbereitete Nutzhölzer, und zwar: 522 w. Stämme von 10—15 am Mittenstärke, i ,« 16—36 - - / n—24 m «ang«, 15 h. Klötzer - 15—36 - Oberstärke, 3„-4„ - die diesjährige Consignation der Pferde und Rinder betr. Nachdem beschlossen worden ist, die nach 8 4 unter <r der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, alljährlich während der letzten vierzehn Tage des Monat» Dqember vorzunehmende Consignation der vorhandenen Pferde und Rinder fortan an einem ««d bemfelbe« Tage in sämmtlichen Ortschaften auSführen zu lassen, wird hiermit angeordnet, daß diese Consignation M da» laufende Jahr aller Orten am 17. Dezember zu bewirken ist. Die Ortsbehörden erhalten demgemäß Anweisung, an diesem Tage eine genaue Config- natio« der in ihren Verwaltungsbezirken vorhandenen Pferde und Rinder nach Maßgabe der ange zogenen Verordnung vorzunehmen und die ausgefüllten ConfignationSformulare unmittelbar darauf und spätestens bis zum 7. Januar 1897 bei der zuständigen Amtshauptmannschaft bez. KreiShaupt- mamlschast einzureichen. Dresden, den 13. November 1896. Ministerium des Innern. (gez.) von Metzsch. Rr^rs« Der ,Srzaed«rgtsch« «olUfteund- «rschetilt täglich «I» «udnahme der Lag« nach dm S»m> «ld Festtagen. Abonnement pterteljilhrltch 1 Mart 80 HU». Inserat« werden pro 6gespalten« Zell« mitkvPsg., tm amtlich«» Ihetl di« 2g«spaltene Z«tl« mit SV Psg., ««Namen di« S gespaltene Zeil« mit SV Psg. berechnet; tadellartscher, auswrgewühnlicher Sa» nach erddhttm Tarts. Mittwoch, 2. Deeember 18S-. »-».g-ttu-ggllst« Rr. Jnseraten-ilnnahm« »r di« am Nachmittag erschein mittag 11 Nhr. iktne Bürgschaft sür di« nüchsttiigia« bez. an d«n »orarschriedmen Tag«» sowie an de Mn gegeben. «udwartiM «»steige nur gegen Borauiilx «tngesandter Manuskripte »acht sich die Rcdacttor «nd« RpMmer bi» Bor- UuftmKne der Anzeigen unter Stelle toird nicht zahlung. ^ilr Rückgabe Nicht derontvwrtlich. 4V. Jahrgang.