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MN »en B. Rädler. SM» l. Jentzsch e Dietze andten l-vlprlg. »etionsstunde Kommando. geßliche Gattin, er in die kühle nser Herz noch itschlafenen den ;en und Palmen angen Kranken- ätte begleiteten auer ihre Liebe Allen von Nah auch dem Herrn die trostreichen, ie auch Ihnen, Hhnen geleiteten oeise herzlicher ivohlgethan und barn und welche den t Blumen innigsten mch Herrn en Worte enden Ge- Alle diese den unfern uns un- Allen ein der, liebe sanft" in Liebe und seit, sowie rer lieben Schwägerin assenen. rwandten iesa mmte «sührung aller in tlichst empfohlen. ;s. tte K, Nachmittags seiligung bittend, aurant. ktkesk. i-VM ! Uhr Wellfleisch, und Leberwurst. Eibeblalt und AMigcr. Amtsötatt der König!. AmtSheichtmamschnft Großenhain, des König!. Amtsgericht- Md des Stadtrath- zu Ries». Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich : T Langer in Riesa. 88. - Sonnabeno, den 27. Juli LE 4Ä gahrß. tri«eint m Riesa wöchentlich dreimal: DtenStag, Donnerstag und Sonnabend- — «bonnemenspreis vrerieljährlich l Mark Nb Psg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Poftanftalte» Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserat«, welche bei dem au-gebreitetcn Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finde« erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch oder Freitag, Vormittag- 0 tlbr. JnserttonSvretS die dreiaelvaltene EorvuSxeile oder deren Raum 10 Plg. ' KonknrSverfahren. Ueber das Vermögen des Schlossermeisters Paul Emil Horn in Riesa wird heute am 24. Juli 1889, Nachmittags »/.6 Ühr das Konkursver fahren eröffnet. Der Kommissionär Bernhard Bräuer in Großenhain wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum S. September L88S bei dem Gerichte anzumclden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in tz 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 24. August L88S, Vormittags LV Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den SS September I88S, Vormittags LV Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kon kursverwalter bis zum IS. August I88S Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa, am 24. Juli 1889. Kommissionsrath Sinz, H.-R. Veröffentlicht: Conrad, G.-S. Der Schlossereibetrieb des Herrn Schlossermeister Paul Emil Horn in Riesa wird für Rechnung der Konkursmasse bis auf Weiteres fortgesetzt. Großenhain, am 26. Juli 1889. Der gerichtlich bestellte Konkursverwalter. Bräuer. Für den 1. August dieses Jahres wird ein gewandter Kopist mit guter Handschrift gesucht. Bewerbungen mit Gehaltsansprüchen sind schnellmöglichst einzureichen. Riesa, den 26. Juli 1889. Dee Ttadtrath. Klötzer. Sch. Bekanntmachung. Die an dem alten Pausitzer Communicalionswege in der Nähe des Schützenhauses gelegene städtische Feldparzelle Nr. 1488 soll vom 1. October dieses Jahres an anderweit aus 6 Jahre verpachtet werden. Die Parzelle enthält 1 Acker 87 Ruthen. Offerten werden bis zum 1. August erbeten. Riesa, den 16. Juli 1889. Der Stadtrath. Klötzer Sch. Bekanntmachung Bei der in den Abtei lungen 12, 17, 22, 23, 26, 27, 36, 37, 41, 46, 47, 49, 70 UNd 72 1862 95 65 11 846 10 60 471 meistbietend Auction bekannt zu machenden Bedingungen "versteigert werden. Auskunft ertheilt die unterzeichnete Revierverwaltung. Königliche Forftrevierverwaltung Reudnitz und Königliches Forstrentamt Wurzen, am 18. Juli 1889. Berger. Geißler. Holz-Auetion auf Reudnitzer Staatsforftrevier. In Dörings Tchankwirthschaft auf dem Reudnitz sollen Mittwoch, den L4. August dss. IS., von Vormittags '/zLV Uhr an folgende aufbereitete Brennhölzer, als: rin kieferne Brennscheite, - buchene und birkene Brennknüppel, - kieferne Brennknüppel, - buchene u. birkene Aeste, - kieferne Aeste, kief. Derbholzlanghaufen, - Reisiqlanghaufen II. und III. Cl., rm kieferne Stöcke in Abth. 36 und 46 gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Mittwoch, den L4. August d I., in Döring's Tchankwirthschaft auf dem Reudnitz stattfindenden Holz auktion kommen nachfolgende Nutzhölzer mit zur Versteigerung, als: 18 Stück fichtene Stämme von 12—27 ein Mittenstärke, 11—14 in lang, in Abtheilung 22, 18 - buchene Klötzer von 18—36 ein Ober- bez. Mittenstärke, 3—6 m lang, in den Abtheilungen 27 und 41, 888 - kieferne Klötzer von 13—29 cm Oberstärke, 3,s bis 4,« rn lang, in den Abtheilungen 27, 36, 37 und 46, 8 - fichtene Derbstanzen von 13—15 ein Unterftärke, 10—12 m lang in Abtheilung 22. Königliche Forstrevierverwaltnng Reudnitz und Königliches Forstrentamt Wurzen, am 22. Juli 1889. Ber g er.Geißler. Bestellungen auf das „Elbeblatt und Anzeiger" für August und September werden noch von sämmtlichen kaiserl. Post anstalten» den Landbriefträgern, unser« Expeditionen in Riesa und Strehla, unser« Ausgabestellen (bei Herren A. B. Henn icke (am Albertsplatz), Paul Holz, (Schützenstraße), Paul Koschel (Bahnhofstraße) und Hermann Seidel (Stadt Leipzig), sowie unseren Boten zum Preise von 8S Pf. angenommen. finden durch das „Elbe- ULSLZLuiLM blatt und Anzeiger", da dasselbe in seinem Amtsbezirk die bei Weitem verbreitetste und gelesenste Zeitung, anerkanntermaßen die beste und zweckentsprechendste Verbreitung. -LÄ'.,-. Di° Verlags-Expedition. Tagesgeschichte. Der deutsch-schweizerische Niederlassungs- Vertrag ist nun doch, wie schon gemeldet, von dem deutschen Gesandten in Bern, Herrn von Bülow, ge kündigt worden und erlischt mit dem 20. Juli 1890. Selbstverständlich ist mit dieser Kündigung nicht ge sagt, daß überhaupt kein neuer Niederlassungsvertrag wieder abgeschlossen werden soll, und es dürste in dieser Beziehung an die Note des Fürsten Bismarck vom 26. Juni zu erinnern sein. Der Reichskanzler sprach in derselben aus, daß Deutschland den Vertrag kündigen werde, weil die Schweiz über den 8 2 desselben und seine Auslegung anderer Ansicht sei, als die Reichs regierung. Es werde von der künftigen Handhabung der Fremdenpolizei im Gebiete der Eidgenoffenschaft durch die Centralbehörden abhängen, ob für Deutschland überhaupt ein Anlaß vorhanden sei, einen neuen Nieder- laffungsvertrag abzuschließen. Ein Jahr ist lang, und bietet reichlich Gelegenheit, festzustellen, wie jetzt der Schweizer Bundcsrath den Socialisten und Anarchisten in seinem Gebiet gegenübertritt. Und auf der anderen Seite ist ein Niederlaffungsvertrag eine so einfache Sache, daß sein Abschluß zwischen befreundeten Staaten in ein paar Wochen erfolgen kann. Darnach läßt sich wohl annehmen, daß nach dem Abschluß des retzigen Noten wechsels die Verhandlungen vorläufig ruhen werden, bis auf beiden Seilen bestimmter Entschluß gefaßt ist. Daß eine Erneuerung des jetzt gekündigten Nieder- laffungsvertrages wünschenswerther ist, als ein ver tragsloser Zustand, ist ganz außer Frage. Eine gioße Zahl Reichsdeutscher lebt in der Schweiz und zwischen den süddeutschen Staaten und der Eidgenoffenschaft be stehen sehr enge und weitgehende Handelsverbindungen. Es wird nun die Entschlißung der Reichsregierung ab zuwarten sein. — Ueber den Zwist, betr. die Auslegung des N iederlaffungsvertrages, ist der Fall Wohlgemuth ganz in Vergessenheit gerathen. Nachdem sogar die Nord. Allg. Ztg. konstatirt, daß Wohlgemuth außerordentlich ungeschickt gehandelt habe, kann man die Sache auch auf sich be ¬ ruhen lassen. Was nun den Niederlaffungsvertrag anbetrifft, so verlangt Deutschland bekanntlich im Interesse der besseren Ueberwachung der sozialistischen Bestrebungen in der Schweiz, der Bundesrath in Bern solle von jedem Deutschen, der sich in der Schweiz niederlassen will, ein Leumundszeugniß fordern. Die Erfüllung dieses Anspruches hat bekanntlich die Schweiz bestimmt abgelehnt und will auch in Zukunft sich nicht darauf einlaffen. Hingegen hat sie bestimmt eine strenge Ueberwachung aller revolutionären Agitation zugesagt und zu diesem Zweck einen eidgenössische» Staatsanwalt, in dessen Hände alle Fäden der Fremden polizei zusammenlaufen sollen, eingesetzt. Wie dieser neue Apparat funktionirt und welche Erfolge er erzielt, wird sich bald zeigen. Die Schweiz gehört zu den jenigen europäischen Staaten, welche die allerfrciest« und weitgehendste Verfassung haben. Es ist aber auch nicht zu bestreiten, daß sich daraus oft ein Funktio- niren der Beamtenwelt ergiebt, welches nicht immer exakt genannt werden kann. Jeder Ortsvorsteher handelt auf eigene Faust und daraus ergeben sich dann Zwischenfälle, wie der Fall Wohlgemuth. Ueber diese Seite ihrer Verwaltung haben sich schweizer Blätter selbst mit rühmenswerthcr Offenheit geäußert und es braucht also auch darüber nicht weiter gestritten zu werden. — Die Kündigung des Niederlaffungsver trages und eine Nichterneuerung desselben kann für die Deutschen in der Schweiz und die Schweizer in Deutschland lästige Folgen haben. Mit dem Vertrage ! schwinden auch die Rechtsansprüche auf einen Aufent- I halt der Angehörigen der Schweiz in Deutschland und