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Donnerstag 27. November 1845. keimig.D" Ziilung »rs<Ne!nrtägli>s> Abends. Zu de:!ed>» durch alle Postämter des In- und Ausinn drd. DcMMMWmim Zeitung. WM »Wakrhcit und Recht, Fccibci! und Gesetz!» Ueberb lick. iveutschtand. --- München. Die Lheucrungszulage. Die Urlaubsfragc. Dresden- Landtag, fi Karlsruhe. Die Miichehensache. — Die Mann heimer Vorgänge. * Weimar- Frhr. v. Fritsch. — Die Ständcversamm- lung in Braunschweig. — Der heimatlose Jude. * Neustrelitz. Jour nalverbot. Pre««tzen. (-1-) Berlin- Der Katholicismus in Nordamerika- Hr- Brau ner. -/-Berlin. Verein für Verbreitung deutsch-katholischer Schriften, vo. Behrend. "Posen- Daß Complvt. h Aus Schlesien. Der Ka- tholicißmuß- Spanien. Der Tarif- Daß Münzwescn. Landwirthschaftliche Halbinsel bank. Hinrichtungen in Valencia. Grvtzdritannien. Prorogation dcß Parlaments. Die Getreidegesetze- Windsor. Kriegsgericht. Das Schiff President. Westindien. Frankreich. Exccsse in St.-Malo- Lhätigkeit im Hafen von Brest- Börse. Gramer de Cassagnac. Algerien- Conflict mit amerikanischen Missionaren im Gaboon- SS Paris. Daß Börsenspiel. Schweiz. Prof. Herzog. Daß Bisthum St.-Gallen. Italien. Don Csrloß in Genua. Osttinbien. Lahore. Sir H. Hardinge. Scinde. Haiti. -Aufstand in Lcogano. Perfonalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. Die medicinischen Wissenschaften in Frank reich. Daß Theater in Glasgow. Handel und Industrie. " Frankfurt a. M. Verschwörung gegen die Spielbanken. * Leipzig. Börsenbericht. — Berlin. Unkündigungen. DeuLfthlaird. -----München. 22. Noo. Die Zweifel darüber, ob unsere Beamten eine Thcuerungszulagc in der für dieselben so harten Zeit erhalten sollen oder nicht, sind seit gestern gehoben. Das Regierungsblatt befindet sich dem Vernehmen nach bereits in der Presse, welches den Bctkciligtcn die frohe Botschaft bringen soll, daß ihre Wintcrsorgcn durch die Güte des Königs um Vieles vermindert worden find. Einstweilen vernimmt man, daß die Untcrstühungsmaßregel alle Civil- und Militairdicncr umfaßt, de ren Besoldung oder Gage nicht die Summe von 141)0 Fl. übersteigt, je doch mit bedeutendem Unterschied in den Zulagen je nach der Höhe der Gehalte zwischen 400, 800, 1200 und 1400 Fl. Äm erstcrn Falle be tragen sie 25 Proc. und so fort mit stufcnmaßiger'Verringcrung. Erfüllt nun diese angenehme Neuigkeit Jedermann mit Freude, so ha» dagegen ebenfalls seit gestern leider auch eine andere Wage viele Verbreitung und auch Glauben gesunden, nach welcher denn doch einige Abgeordnete, die behufs ihres Eintritts in die Kammer des königlichen Urlaubs bedürfen, Liesen Urlaub nicht erhalten haben sollen. Man nennt vorzugsweise einen fränkischen und einen pfälzischen Abgeordneten, die zurückgewiescn worden chärcn. Ob das Ganze wahr ist, ob nicht, muß fich wol in wenigen Ta gen entscheiden. Dresden, 24. Noo. Die l. Kammer begann heute die Bcrathung des durch außerordentliche Zwischepdeputationen geprüften Entwurfs zum Gewerbe- und Personalstcucrgcsetzc, welchen die ».Kammer bc,- rcils dcrathen und angenommen hat. (Nr. 281 fg.) Oie außerordentliche Deputation der I. Kammer hatte fich im Allgemeinen für die Vorzüglichkeit des dem Gesetzentwurf unterliegenden Systems der Classificirung nach un mittelbaren Steuersätzen ausgesprochen. Allgemeine Bcrathung fand nicht statt. Zu h. 1 bemerkte Bürgermeister Wehner, daß die Steuerpflich tigen die durch das Gesetz ihnen gewordenen Erleichterungen mit vielem Dank erkennen würden, daß es aber deshalb von bcsondcrm Interesse sei, zu wissen, ob das Gesetz schon vom nächsten Jahr ab werde in Kraft tre ten können. Staatsminister v. Ze sch au entgegnete darauf, daß nach er folgter Vereinbarung beider Kammern über das Gesetz allerdings noch er hebliche Arbeiten bezüglich der Ausführungsverordnung bcvorstandcn, daß jedoch, wenn spätestens das Gesetz bis Mitte künftigen Monats an die Regierung gelange, die Regierung dessen Einführung schon vom nächsten Jahr ab zu ermögliche» hoffe; doch könnte die Nothwcndigkeit cintrcten, daß sür diesmal der erste Hcdclernitin vielleicht um einen Monat hinaus- geschoben werden müsse. Ein zu tz. 7 von der Deputation beantragter Satz, daß die Regierung bei Besteuerung der in mancher Beziehung den Mittelstädten nicht gleich zu achtenden Stadt Chemnitz von der in H. 21 und 30 des Entwurfs crtheiltcn Ermächtigung zur Anwendung höherer Sähe Gebrauch machen möge, fand Widerspruch Seitens Wehnerts, der diese Auszeichnung der «tadt Chemnitz unbegründet und überflüssig er achtete, wurde jedoch gegen 4 Stimmen angenommen, der Referent Bür germeister Hübler bemerkte namentlich, daß schon im tz. 3 des Gesches vom 22. Nov. 1834 die Erhöhung der für Mittelstädte gültigen Sätze um das Vicrthcil für Chemnitz vorgcschricbcn gewesen, und daß, da nach Versicherung der Commifsare dieses Vicrtheil nicht mehr zur Herstellung verhältnißmäßiger Besteuerung hmrcichc, die Deputation fich um so mehr i veranlaßt finde, ihre Ucbcrzcugunq auszusprcchcn, daß die VerhäjlnÜse sich nicht geändert. Bürgermeister Ritterstädt machte darauf auftlitrrMr, daß bei dauernder Steigerung der Volkszahl kleiner Städte dieselben un ter die Mittlern zu sehen sein würden, damit bei dem großen Einflüsse dieser Classification auf die Besteuerung in letzterer Ungleichheit und Un gerechtigkeit vermieden werde. Der Referent legte jedoch der bloßen Dolkszahl nicht so großes Gewicht bei, und hielt zur Rechtfertigung sol cher Versetzung das Eintreten noch anderer Verhältnisse nöthig. Dem trat der königl. Commissar geh. Finanzrath v. Ehren stein bei mit dem Be merken, daß die jetzige Classification der kleinern und Mittlern Städte al lerdings keine bleibende, sondern von Zeit zu Zeit zu revidircn sei, wie dies auch jetzt geschehen, daß aber nur dann, wenn in einer kleinen Stadt eine nachhaltige Vermehrung dcr Einwohnerzahl und des GeschäftsumfangS einlrcte, sic den Mittlern Städten bcizuzählen sein werde, v. Wclck kündigte einen Antrag an, daß Riesa wie bei Sttufesachcn auch bei Wah len als Stadt behandelt svcrdc. Zu h. 12 hat die ». Kammer die Per- fonalsteuerfrcihcit dcr aciivcn Obcrlicutenants und Lieutenants abgclehnt, und nur die dcr aclivcn Militairs vom Unteroffizier abwärts beibehaltcn. Die Deputation hatte fich jedoch auch für Beibehaltung der Personal- stcuersreihcit dcr Tubalternoffizierc und gegen den Beschluß der II. Kam mer erklärt. ES entspann sich hierüber eine längere OiScussion. Staats- ministcr v. Nostitz-Wallwitz: Die Verhandlungen dcr II. Kammer über diesen Paragraph hätten auf die Armee den tiefsten und "erschütternd sten Eindruck gemacht, nicht des kleinen Opfers wegen, das man den Subaltcrnoffizicren zumuthc, sondern wegen dcr Art und Wesse, wie man sich dabei von einigen Seiten über das OffizicrcorpS im Allgemeinen aus gesprochen. DaS Ofsiziercorps glaube Anspruch auf Achtung zu haben, und es verdiene diese Achtung mit vollem Rechte. Zu erwähnen habe er, daß die Subaltcrnoffizicrc dcr Armee sich mittels Schreibens bereit erklärt hätten, das Opfer zu bringen, wenn Staatsrcgierung und Stände das selbe zum Wohle des Vaterlandes sür nothwcndig und zweckmäßig erach teten. Fern sei cß von ihm, durch seine Acußcrung auf die Bcrathung und Beschlußnahmc irgendwie cinwirkcn zu wollen, doch müsse er sich, wenn das Dcputationsgutachtcn abgclehnt und dcr Beschluß der II. Kam mer angcnommcn werden sollte, noch Erläuterungen Vorbehalten, da gc-- dachtcr Beschluß,-so wie er jetzt stehe, nicht ausführbar fei. v. Bie dermann: Dicsx Eröffnung des Herrn Ministers sei ihm höchst erfreu lich, denn er stimme für den Beschluß der II. Kammer, und habe eben die nunmehr bestätigte Vcrmuthung aussprcchcn wollen, daß die Majorität der Lieutenants sich auf Befragen gewiß für Aufhebung jener Freiheit .aussprcchcn würde. Er glaube gern, daß die. Lieutenants reine Capitalien sammeln; kaum auskommcn könnten, aber manche Bcamtcnklassen seien in derselben Lage und nicht frei. Auch gelangten die Lieutenants viele Jahre früher als andere Beamte in den Genuß von Besoldung. Dcr historische Grund für ihre Befreiung sei ungenügend. Er spreche hier ganz unparteiisch, da sein eigner Sohn Lieutenant sei. v. Heynitz be merkte, es sei wol möglich, daß nach den in der II. Kammer gefallenen Aeußcrungcn viele Lieutenants die Befreiung nicht mehr wünschten, allein die I. Kammer habe einen andern Gesichtspunkt festzuhaltcn, und wo Ge halt und Aufwand so im Widerspruche ständen, stimme er für die Befreiung, v. Watzdorf: Die Acußcrung des Hrni Ministers habe gewiß lebhaf ten Anklang gefunden, und vollkommen stimme er seiner Ansicht über das Offiziercorps bei. Mit Recht habe die Deputation hervorgchobcn, wie daS Gehalt der Subaltcrnoffizierc in keinem Verhältnisse stehe zu ihrem Aufwand. Aber noch ein anderer Grund sei vorhanden. Mit Einfüh rung des neuen Münzsystcms seien alle Gehalte vermindert worden, weil sie nur im 14-Thalersußc bezahlt würden und das Agio Wegfälle. Ein Lieutenant erhalte 240 Thlr., verliere also 6—7 Thlr. an Agio. Man dürfe also nicht jeden Gesetzentwurf benutzen, die Gehalte herabzusetzcn. v. Krieg crn: Er lege keinen großen Grund auf die Fortdauer der Be freiung, weil die Last sehr gering sein werde, wenn man von dem Ein kommen. Dasjenige abrcchnc, was als Acguivalcnt für den Dienstaufwand anzuschcn und daher nicht zu besteuern sei. Er sehe aber nicht ein, wel cher Grund zur Acndcrung jetzt vorlicgc, da das Gesetz doch nur Das ändern solle, was in dcr Ausführung sich nicht bewährt habe, und das sei hinsichtlich jener Befreiung nicht der Fall. Vielmehr scheine cs, als mißgönne man den Offizieren diese Freiheit. Prinz Johann: Die Stcucrpflicht dcr Staatsdicner an sich sei etwas Zweifelhaftes, da der Staat mit dcr einen Hand nehme, was er mit dcr andern gebe. Wäre noch rvs mteypa vorhanden, so würde er eher verschlagen, den Beamten gleich nur so 'viel Gehalt ru geben, als sic nach Abrechnung dcr Pcrsonalsteucr zu bekommen hätten. Indessen gehe das jetzt nicht mehr an. Wo aber eine Befreiung einmal vorhanden, da habe man auch keinen Grund, sic auf zuheben. Uebcrhaupt habe man die Wirksamkeit der Offiziere unterschätzt. Und wenn man sic mit dem schätzbaren Stande dcr Schullehrer verglichen, so gereiche ihnen das nur zur Ehre, da cs bekannt sei, daß sie viele junge Leute so weit hcranbildctcn, daß sic später im CivilstaatSdicnste verwendet werden könnten, v. Posern erklärte sich für die Deputation, um nicht