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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. IN Uh« sowie für Auswärts alle Austräger, desG. alle Annonccn-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim- Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt sirr den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 241 Sonnabend, den 15. Oktober IM2. 42. Jahrgang. Versteigerung. Tic zu dem Nachlasse des Handschnhiabrikanten Carl Eduard NieholV in Ober lungwitz gehörigen Grundstücke, als: 1. das Wohnhaus, Nr. 2350 des Brandeatasters, Nr. 303a des Flurbuchs uud Fvlinni 1098 des Grundbuchs für Oberlungwitz, 2. das Wohnhaus, Nr. 1818 des Brandeatasters, Nr. 247 des Flurbuchs und Folium 838 des Grundbuchs nir Oberlungwitz — zur ideellen Hälste dem Privatmann Julius Metzner daselbst gehörig — sollen den 27. October 1892 und zwar das Grundstück unter 1 vormittags 11 Uhr, das Grundstück unter 2 nachmittags 1 Uhr erbtheilungshalber in dem uuler 1 bezeichneten Grundstücke meistbietend versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungeu sind an der hiesigen Gerichtstafel, sowie in den Gast höfen zum Hirsch, Lamm und Casino in Oberlungwitz angeschlagen. Hohenstein-Ernstthal, am 6. October 1892. Königliches Amtsgeri ch t. tronftantin. Ak MjHchk WlmtiW-ZMscikr in TberZrmgwitz am 18. Sonntage n. Trin., den 16. October 1892. Programm. 1. Giniäntc»» vcr Jubelfeier Sonnabend, den 15. Octobcr, abends 5 Uhr uud am Festtage morgens 7 Uhr mit vollem Gcläutc der Glocken beider Kirchen. 2. Sonntag mittags 1 Uhr Einläuten des Festgottesdicnstes. 3 Versammln!,g aller Jcsttheilnehmer vor der Posirestanration zum Festzuge. 4. Feierlicher Kirchgang /,2 Uhr unter vollem Geläute und Vorantritt des Posaunenchores. — Die Kirche bleibt bis zur Aukunst des Zuges geschlossen. 5. Feftgottcsdienft mit Kirchenmusik, Fcstprcdigt und Aufsagen der Rc- formationsgeschichte in Frage und Antwort von 12 Confirmanden aus dem Altarplatz. Die Cvllecte für die Erbauung eines Kirchleins der cv.-luth. Gemeinde Burgerhof in Oberungarn, welche den Namen „Schönburgischc Jubilänms-Kirche" führen soll, werden au den Ausgängen der Kirche die Herren Kirchenvvrsteher in Empfang nehmen. 8. Ansläuten des Gottesdienstes. 7. Oeffentliche Schulfeier Nachmittag '/.>5 Uhr im Saale der Postrestanration mit ge meinsamem Einleitungsgcsang, Begrüs;ung durch Herrn Schuldirector Oe. Haupt, Festrede von Herrn Kirchschullehrer Lungwitz, dreistimmigen Gesängen der Chorschüler. Declamationcn und Schluszgesang. 8. Als Nachfeier am 31. Octvber Parochial-Familicnabend, zn welchem noch im Be sonderen eingcladcn wird. Die lieben Gcmeindeglicder und insonderheit alle Vorstände, Vereine und Corpo- rationcn werden herzlich gebeten, die Jubelfeier durch recht zahlreiche Bethciligung anszu zeichnen und sich schon dem Festzuge anzuschlicßen, auch durch eineu reichlichen Cvllectenbeitrag ein tatsächliches uud bleibendes Dankopfer für alle geistlichen Segnungen des lauteren Gottes- Wortes und unverfälschten Sacramentes mitzustiften! Oberlungwitz, den 13. October 1892. Der Kirchenvvr st a n d. A. G. Laube, Pf., Vors. Bekanntmachung. Nachstehcnds wird den an der nächste»» Sonntag, de»» 11». October a. c., nachinittags stattfindcnden ßkier des HvjDrise» Ncsormliiins-Zvbjllimis bcthciligten Cvrporationen und Vereinen die Fcstzugsvrdnung mit der Bitte bekannt gegeben, sich nicht nur am genaunten Tage mit ihren Fahnen nnd Standarten ^2 Uhr am Post restaurant recht pünktlich, sondern auch recht zahlreich zur Theilnahme am Festzuge ein finden zn wollen. Oberlungwitz, am 14. Octvber 1892. I m Auftrage des F e st - C o m i t e e s. Oppermann, G.-V. Z ugs ordnung: 1. Die Schulkinder. 2. Kirchen- und Schulvorstand, Gemeinderath und Lehrercollegium. 3. Militärverein „Albcrtbund" mit Musik. 4. Männergesangvercin. 5. Liedcrkranz. 6. Militär verein I. 7. Turnverein Oberlungwitz. 8. Geselliger Verein. 9. Feuerwehren und sümmt- liche Spritzencompagnien. 10. Schützengesellschast. 11. Turnverein ..Germania". 12. Rad fahrer-Club „Wanderer'. 13. Landwirthschaftlicher Verein und Casinogcsellschaft. 14. Be leuchtungsverein. 15. Geflügclzüchtervcrcin. 16. Verein „Frohsinn". 17. Verein „Concordia". 18. Verein „Erholung". 19. Schnitterverein. 20. Alle sich sonst am Festzuge betheiligen wollende Einwohner. Bekanntmachung.^ Die Grgänznngswahl für den Kirchenvorstaud von Gersdorf mit cingepfarrtem Theil von Oberhcrmsdorf wird Dom. XIX. p. Trin., de»» 23. October a. c., Nachmittag von ^2—/zll Uhr in der Kirche stattsinden. Diejenigen stimmberechtigten Glieder der Kirchengemcinde, welche sich seiner Zeit zur Gintragung in die Wählerliste angemcldet haben, werden andurch ver anlaßt, am genannten Tage und Orte zu rechter Zeit sich einzufinden, nm ihrer Wahl pflicht zu genügen Punkt ^3 Uhr wird die Kirche geschlossen. Persönliche und schriftliche Stimnrenabgabe ist erforderlich. Zulässig sind lediglich mit der»» Kirchenvorstandsstcmpel versehene Stimmzettel. Die selben werden den Betreffenden zu rechter Zeit zugestellt werden. Alle anderen Zettel sind ungültig. Die diesmal ausscheidenden Herren, nämlich: Herr Joha»»»» Ghristlieb Jordan, Gcmeindcvorstand a. D. . „ Gruft Otto Fanghänel, Strumpffabrikant ! für Gersdorf „ Gruft Lonis Lchnlze, Strumpfwirkermeister ' und Herr Johan»» Herma»»»» Uhlig, Mühlenbesitzcr, für Oberhcrmsdorf sind sämmtlich wieder wählbar. Diese Wahl gilt bis zum Jahre 1898. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dah die Stimmzettel für Gers dorf nur drei Namen, diejenige»» für Oberhermsdorf nur eine»» Namen enthalte»» dürfen. Stehen auf einem für Gersdorf bestimmten Zettel mehr als drei Namen, so haben nur die erste»» drei, stehen auf einem für Oberhcrmsdorf bestimmten Zettel mehr als ei»» Name, so hat nur der erste Name Gültigkeit. Auch muß der vollständige Vorname, sowie der Stand oder Berus der zu Wählenden ange geben sein, jedenfalls so, daß über deren Persönlichkeit kein Zweisel entstehen kann. Die Kirchenvorstands-Ordnung besagt: „Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemcinde- glicder (evangelisch-lutherischer Confession), die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten." Gersdorf mit Oberhcrmsdorf, den 15. Octobcr 1892. Der K i r ch e n v o r st a n d daselbst. G. Böttge»', Pfarrer, Vors. ^VerMgermrg «MI gegen sofortige Baarzahlung soll stattfinden: Montag, dc»» 17. Octobcr 1892, Vorm. 9 Uhr bei Station 19 der Linie II. XV. (alter Ladeplatz bei Lugau), Nachm.1 „ auf Haltepunkt Ursprung, „ 3 „ „ Bahnhof Wüstenbrand: Dienstag, den 18. October 1892, Vorm. '/z9 Uhr am Wegübergange bei Station 965 0. XV. (Flur Oberlungwitz), „ 11 „ aus Bahnhof Hohenstein-Ernstthal, Nachm. 2 „ am Wegübcrgange vei Station 1035 0. XV. (Flur Rüßdorf), .. 4 „ auf Bahnhof St. Egidien. Glauchau, am 8. October 1892. Königliches Abtheiltt»»gsinger»ie»»r-B»»rea»». Versammlung gefehlt hätte. Etwaige Befreiungsgesuche, welche bis spätestens 5 Tage vor der Contr ol-Versammlung bei dem Haupt-Meldeamt des unterzeichneten Bezirks-Commandos an- zubringcn sind, finden nur aus Grund einer beigesügten behörd lichen Bescheinigung Berücksichtigung. Die Mannschaften haben unter Anlegung der Ehrenzeichen in geeigneter Kleidung zu erscheinen und die Mililärpapiere mitznbringen. Am Mittwoch nachmittag von 3 Uhr ab wurde im Ver handlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft in Glauchau die 8. diesjährige Sitzung des Bezirksausschusses abgehalten. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen beschloß der Bezirks- aMchuß: dem Berpflegstations-Vcrbaud im Königreich Sachsen beizutretc»; die Abänderung derBestimmungen über dicTrichinen- schau, sowie die Erhöhung der Wegebauunterstützungen an die Gemeinden zu befürworten; zur Ersatzwahl der Vertreter der Höchstbesteuerten in der Bczirksversammlung persönliche Ein ladung ergehen zu lassen, um eine entsprechende Wahlbetheilig ung herbeizuführen, und die Beschwerde Ankes in Ernstthal Sächsisches. Hohenstein, 14. October Vielen Bewohnern hiesiger Stadt und der südlichen Um gebung dürfte es von Interesse sein zu erfahren, daß in den nächsten Tagen mit den Arbeiten der Unterführung des Bahn überganges an dem Schweizerhause begonnen und so gefördert werden sollen, daß bereits in ca. 8 Wochen der neue Fußweg in Benutzung genommen werden kann. Die Unterführung wird auf der Schubertstraße, gegenüber dem Grundstücke des Herrn Stadtrath Meisch, beginnen und auf dem Grundstücke des Herrn Ferd. Jäckel ausmünden. Hierdurch wird ein längst gefühltes Verkehrshinderniß beseitigt. An zuständiger Stelle soll man auch mit Vorarbeiten für ein Bahnproject Hohenstein- Limbach beschäftigt sein, sodaß ein ev. Umbau unseres Bahn hofes wohl nicht sobald zu erwarten steht. Die ersten Nachtfröste haben sich nun auch in unserem engeren Heimathlande eingestellt, nachdem schon vor einigen Wochen der Norden und Süden Europas Frost gemeldet. An zwei unserer meteorologischen Stationen ist in der Nacht zum 12. d. M. eine Minimaltcmperatur von —1,5" 0. in Reitzen hain und —0,50 o. auf dem Fichtelberge beobachtet worden. Die diesjährigen Herbst-Eontrolvcrsammlnngcn des Bc- urlaubtcnstandcs finden im Control - Bezirk Hohenstein am 11. November Vormittags VzL Uhr für die Beurlaubten der Reserve und die z»r Disposition Entlassenen aus den Ortschaften des Amtsgerichts-Bezirks Hohenstein, am 11. November Nach mittags 2 Uhr für die Beurlaubten der Reserve und die zur Disposition Entlassenen der Städte Hohenstein und Ernstthal auf dem Schicßanaer zu Hohenstein statt und haben die Mann schaften zu den festgesetzten Zeiten pünktlich zu erscheinen. Eine persönliche Beorderung zu den Control-Vcrsammlungen findet nicht statt und haben alle diejenigen Mannschaften, welche ohne genügende Entschuldigung fehlen, der für dieses Vergehen aus geworfenen Strafe gewärtig zu sein. Wer nach dem Verlesen ciutrifft, verfällt der Bestrafung, als ob er bei der Control-