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MoMuer« Tageblatt «nd Anzeiger Da» „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger, erfcheintwerktägiich.N onatl B«:ziinepreis t.7>NM. Zuttellueb. L«> Psg BesleUung^n werden in uni. GeschiistSb.,von den Bolen, ^sowievonalleuPostanslalten angenommen Anzeigenpreise: Tie 46 mm breite Millimeteizeile 7 Pig,; die 93 mm breite BiiUimeterzeile im Textteii 2.7 Pig.; Nachlaßnaffel Z Zitier- und Nachweisgebühr 25 Psg zuzügl. Portr. - >>aS „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmlshauptmannschaO Flöha und des Stadtrais zu Zschopau behördlicherseits b-stimmu Blau pnd enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Erzgebirgischc Handelsbank e. G. m. b H.Zschopau Gemeindegirokonto: Zschopau Nr. 4l; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 428-4 Fernsprecher Nr. 7>L Zeitung für die Orte: Krumhermersdors, Waldkirchen, Börnichen, Hohndors, Wilischthal, Weißbach, Dittersdorf, Gornau, Dittmannsdorf, Witzschdorf, Scharfenstein, Schlößchen Porschendors 1t« -7 — > " s 292 Disnstag, 9»« 18. DszLinl»»« 193H 199. 18 Jahre WhW für den Mörder FmWer z. Aerkennnng der hilMMe« WremAe — LebenMnMe LNdesvemeWg d- . , Das Kantvnsgcricht Graubünden in < Chur hat den Juden David Frankfurter wegen «?rsätzlichen Mordes an dem Landesgruppenleiter der Metz der NSDAP., Wilhelm Gustloss, zu der vom An- ):r beantragten Strafe von l8 Jahren Zucht. . ^s verurteilt. Auf die Strafe werden acht Monate acfor^uchungshast angerechnet. Die bürgerlichen dern rn rechte sind ihm für die gleiche Zeitdauer a b - kein i>tn n1. Ferner wurde aus lebenslängliche ser ,l d e s v e r w e i f u n g erkannt. Der Verurteilte wird li>b») idsätzlich -um Ersatz des durch das Verbrechen ver- urs cken Schadens verpflichtet. Er hat außerdem samt, lichip Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvoüzugskosten zu tragen. Mit diesem Urteil ist der kriminell-prozes suale Teil des Falles Frankfurter abgeschlossen. Ver schiedene wichtige Fragen mußten ungeklärt bleiben, ohne daß dies ein Verschulden des Schweizer Gerichts wäre. Einer anderen Stelle muß es überlassen bleiben, diese Fragen zu klären. Wenn jetzt Deutschland sich dieser Sette der Angelegenheit annimmi, so kann niemand ihm den Vorwurf machen, daß es in ein schwebendes Verfahren eingreist. * Ein Mord hat seine Sühne gefunden? Das Grau- bundener Kantonsgericht in Chur hat den Juden David Frankfurter, der kaltblütig Anfang des Jahres 1936 den Landesgruppenleiter der NSDAP, in der Schweiz, Wilhelm Gustloff, ermordet hatte, entspre- chend dem Anträge des Amtsklägers zu l8 Jahren Zucht haus verurteilt. Diese Strafe ist nach deutschem Empfin den nicht genügend. Nach deutschem Empfinden kann Mord nur durch die Todesstrafe geahndet werden. Es war bezeichnend genug, daß sich der Jude Frankfurter für die von ihm geplante Ermordung eines führenden Aus landsvertreters der NSDAP, gerade denjenigen Kanton der Schweiz ausgesucht hat, in dem die Todesstrafe ab geschafft ist. Nach dem Graubündener Gesetz war lebens längliches Zuchthaus möglich. Dieses Urteil hätte aus gesprochen werden müssen. Denn die Richter von Chur wollten doch auch nicht den Meuchelmord als politisches Kampfmittel sanktionieren? 18 Jahre Zuchthaus sind eine zu niedrige Strafe. Der Nationalsozialismus hat den Mord als Mittel im politischen Kampf niemals angewandt. Er hat ihn stets auf das eindeutigste abgelehnt. Dagegen hat das Weltjudentum, besonders kraß verkörpert im Bolschewismus und seinen marxistischen Vorläufern, in Hunderten von Fällen mit kalter Ueberlegung zur Meu chelwaffe gegriffen. Auch Wilhelm Gustloff wurde als Vertreter einer dem Weltjudentum nicht genehmen Rich tung ermordet. Einfach deshalb, weil er Nationalsozialist und der Repräsentant seiner Bewegung in der Schweiz war. „Ich habe Gustloff", so hat Frankfurter zynisch erklärt, „nicht gekannt, ich habe es getan, weilichIude b i n." Deshalb hätte das Verbrechen von Davos mit der entsprechenden Härte bestraft werden müssen, damit nicht zwangsläufig ein neuer Anreiz für den politischen Mord geschaffen wird. Die schweizerischen Richter haben nach ihren Gesetzen und nach ihrem Ermessen geurteilt. Sie Haven damit eine schwere Verantwortung aus ihre Schultern ge- laden. Es ist unvergessen, in welch infamer Weise die marxistische und linksliberale Presse geaen den Landes gruppenleiter Gustloff gehetzt bat. Eine systematische Lügen- und Beschimpfungskampagne, Vie bereits Monale vo.r dem Mord einsetzte, gipfelte schließlich in der offenen Aufforderung zur Gewaltanwendung Das konnten an- fcheinend die Churer Richler nach den Graubündener Ge setzen nicht in genügendem Maße berücksichtigen, wenn sie jetzt mit einer verhältnismäßig milden Strafe das Da- vofer Verbrechen sühnen zu können glaubten. Denn es war vorsätzlicher, von langer Hand vorbereiteter Mord. Ein wohlüberlegter, politischer MordI Es Kampf dem. Verderb! Wer in seinem Keller Obst lagert, muß die Früchte ein- oder zweimal wöchentlich durchsehen; alles ange faulte Obst ist sofort zu entfernen, weil sonst das ge sunde angesteckt wird. Bei mildem Wetter empfiehlt es sich, den Keller gut zu lüsten. Auf diese Art und Weise hilfst auch Du, daß nicht jährlich Obst und Ge müse im Wert von 215 Millionen Mark verderben! handelte sich nicht nur Um ein Verbrecher, ÜU eiNeiii ein zelnen Deutschen, sondern dieses Verbrechen war gegen die ganze deutsche Nation gerichtet. „Ich habe ihn erschossen, weil ich Jude bin!" Das WeU- judentum war geistig voll für den Mord verantwortlich. Der verkommene Student führte die Waffe, aber in die Hand gedrückt hatte sie ihm die internationale, zur Tod- feindschaft gegen das Dritte Reich verschworene Juden schaft. Die kriminelle Seite des Verbrechens David Frankfurters bat durch den Urteilssvruch in (5hur ihre Er ledigung gefunden. Nicht erledigt jedoch ist die poli tische Seite der Mordtat Frankfurters Diese ist eine An gelegenheit, die nicht die Schweiz, sondern daS national- sozialistische Deutschland und das Weltjudentum angeht Daß das Weltjudentum neuen Kampf will, hat es durch Vie Wiederaufwärmung der Greuelpropaganda durch die Reden Dr. Curtis bewiesen. Diese Frage ist überhaupt nicht durch den Prozeß geklärt worden, nämlich die Frage nach den Hintermännern des Mörders David Frankfurters. Es sei nur daran erinnert, daß seinerzeit in dem Blatt der jüdischen Weltliga folgender Ausruf stand: „Wir Juden fühlen uns absolut solidarisch mit Dir, lieber Frankfurter, und wir verehren Dich unendlich Wenn wir Dich im Stich lassen würden, würden wir uns eine der wertvollsten Gelegenheiten auf dieser schlechten Welt ent heben lassen". Oder es sei daran erinnert, daß vie I u d e n ja Johannesburg in Südafrika für ven Mörder 800 Pfund gesammelt haben. Oder daß der Weltkongreß rurAbwehrdes Antisemitismus in Paris den Mörder David Frankfurter zum symbolischen Ehrenpräsi- ornten ernannt hat. Diese kurzen Hinweise mögen genügen. Für uns Deutsche war es nicht verwunderlich, wenn die gleiche jüdisch-marxistische Presse, die durch ihre verlogene und verantwortungslose Hetze eine blutige Mitschuld an der Mordtat auf sich geladen hatte, später versuchte, das Ur teil, welches auch sie moralisch trifft, von vornherein an- zugreifen. Damals wie heute richtet diese Methode sich in den Augen der anständigen Weltöffentlichkeit von selber. Die Welt aber soll es heule schon wissen: Weder David Frankfurter, noch seine Hintermänner haben die ihnen übertragene Aufgabe zum Nutzen des Weltjuden ¬ tums durchgeführt. Der Kampf gegen das W e l t- jude ntum geht weiter. Absolute Legalität der Auslands- orgautsation der ASSAP. festgestellt Professor Grimm -.um Urteil gegen den Juden David Frankfurter Zu dem Urteil des Kantonsgcrichts in Chur gegen den Juden David Frankfurter nimmt Professor Grimm wie folgt Stellung: „Dieses Urteil ist für jeden, der an der Verhandlung teilnahm und Zeuge der Versuche wurde, das Gericht und Vie Schweizer Oeffentlichkeit mir den schmutzigsten Mitteln einer rücksichtslosen Propaganda für den Mörder Frank furter einzunehmen, ein Beweis für die objektive Einstel lung des Gerichtes, wenn auch das Rechtsempfinden des deutschen Volkes für eine solche Tat die Höchststrafe mit Rech« erwarten durfte. Das Gericht, dessen Vorsitzender die Verhandlungen mit Ruhe und Sachlichkeit zu führen be strebt war, hat sich durch die unverantwortliche politische Stimmungsmache, die die Verteidigung in den Prozeß bin- nntrug, nicht beeinflussen lassen. Es ist der sachlichen Linie gefolgt, die der Amtskläger in anerkennenswerter Weise in diesem Prozeß innegehalien Hai und die der schweizerischen Rechtspflege zur Ehre gereicht. So hat dieses Urteil eine Klärung und Luftreinigung gebracht, von der zu hoffen ist, daß sie sich auf die deutsch- schweizerischen Beziehungen günstig auswirken wird. Die Frage der Hintermänner war nicht unmittelbar Gegen stand des Prozesses, in dem allein über die Schuld Frank furters zu entscheiden war. Immerhin hat der Prozeß auch in dieser Richtung beachtliche Anhaltspunkte ergeben. Es wäre wünschenswert, wenn die Frage nach den Hinter männern jetzt, wo der Prozeß Frankfurter abgeschlossen ist, einer neuen Prüfung unterzogen werden würde. Ein posi tives Ergebnis Hal der Prozeß unter allen Umständen ge zeitigt: die erneute Feststellung der a b s o l u l e n L e g a l i- tät der Tätigkeit d e r Auslandsorgani sation der NSDAP, und der makellosen Persönlich keit Wilhelm Gustloffs, der als Vorbild der Pflichttreue und Hingebung fiel, getreu seiner Parole „Die Fahne muß und wird stehen, wenn der Mann auch fällt." Mms Kriegshetze im Femen Sslen Di- «Mite MonMelloogs - UllgemWl öder das SchWl MiaaMchek Rene Mg-rdriessgesabr in Ma - Japans Flotte lieat bereit Der Staatsstreich des chinesischen Üntergenerals T s ch a u g h s u e l i a n g gegen die Zentralregierung in Nanking, der mit der Verhaftung des Marschalls Tschiangkatschcks begann, hat in China neue Un ruhe hervorgeruscn. Man befürchtet allgemein einen ncnen Ausbruch der Wirren in China, zumal man der Ueberzeugung ist, daß hinter Tschanghsueliang Moskau steht, das aus diesem Wege einen Schlag gegen das japanfreundliche Nanking führt. Schreckensnachrichten durchjagen das chinesische Reich. Gerüchte sagen, Tschiangkaischek sei in Sianfu er mordet, andere wollen wissen, daß der Marschall noch lebt, daß aber seine Frau, die zu Verhandlungen mit Tschanghsueliang nach Sianfu geflogen sei, auch verhaftet worden sei. In ganz China herrscht eine starke Span nung, die jeden Augenblick Unruhen und Zusammenstöße auslösen kann. Truppen der chinesischen Zentralregierung in Nanking befinden sich auf dem Vormarsch nach Sianfu, der Haupt stadt der aufrührerischen Schensiprovinz, um General Tschiankaischek zu befreien oder zu rächen. Tschangh sueliang dagegen soll bei Tungkwan, einem strategisch wichtigen Punkt an der Grenze der Provinzen Schensi und Schansi zwei Divisionen zusammengezogen haben, um den Truppen der Nankingregierung den Weg nach Norden zu verlegen. Zwischen den Truppen Tschangysueliangs und L:v Negierung ist es schon zu den ersten kleineren Vorpostengcfcchten gekommen. Die Frage ist, ob« die Nankinger Militär behörden versuchen werden, Tschanghsueliangs Truppen durch Geld auf ihre Seite binüberzuziehen, statt sich mit ihnen in eine offene Feldschlacht einzulassen. Tschangh sueliang soll über 16» 000 Mann verfügen. Zusammen mn 100 000 Mann verbündeter Truppen der Schensiprovinz soll seine Streitmacht etwa doppelt so stark sein wie die der Nankingregierung. Dazu rechnet man noch die mit ihm im Bunde stehenden K o m m u n i st e n h e e r e, die sich auf schätzungsweise 300 000 Mann belaufen. Marschall Tschiangkaischek slinlS) »nd sein Gegner, der General Tschangshucliang. «Associated Preß.)