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UN- Tageblatt ^§127 Zumugsvcrstcigerung sowie den bei 2». 4/98 Nr. 19. Vr ILnuar Zwangsversteigerung — Pfg-, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteiget werd« ferner sowie 2a. 7/98 Nr. 14. und BranV, den 28. Mai 1898. Freiberg, am 3. Juni 1898. 5«» vormittags 7«» aus 6« 8»» 10« der 21. Juli 189«, Vormittags 19 Uhr, als Bersteigerungstermin, Da- Königliche Amtsgericht. 8tvktr»t. der 8. Aull 189«, Vormittags 11 Uhr, als Anmeldetermtn, der 29. Juli 189«, Vormittag» 19 Uhh al- Bersteigerungstermin, Königliche- Amtsgericht, «bth. I. Nicolai. Königliche Amtshauptmannschaft, vr. 8t«Inert. Königliche AmtShauptmannschaft« Vr 8t«1n«rt. „ Freiberg in Annaberg „ Weipert Königliche AmtShauptmannschaft. vr. 8t«ln«rt- Amirblatl W die M-licheo Md städtischen Bchärdcn zu Freiderg Md Brand, verantwortlich« Leitung: Georg vnrthnrdt. Königliche- Amtsgericht, «bth. I. Idr ILnnnr. Nicolai. Königliche Generaldirektion der Sächsische« StaatSeisenbahnen. r^o 4496 61. LlnSnionn. - 51. Jahrgang. ——— Sonntag, den 3 Juni Erscheint jeden WoLmtag Abends '/,6 Uhr für den ü anderen Lag. Preis vierteljährlich S Mk. SS Psg. » zweimonatlich 1 Mk. SO Psg. u. rmmonatlich7öPig. Inserate werden bis Bsrmittaa 11 Uh^ !/ . OSLO angenommen. Preis für di« Spaltzeile 13 Pfg- ä I FtzrGFH Außerhalb de« Landgerichtsbezir» 15 Pfg ss vv Da» im Grundbuche auf den Namen deS Privatmann» Friedrich Ernst Pfanter in Dresden eingetragene Hausgrundstück unter Nr. 809 deS BrandkatasterS, Abth. Nr. 687 de» Flurbuchs und Folium 581 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, ge schätzt auf 5600 Mark, soll im hiesigen König!. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eSist der 17. Juni 1898, Vormittags 19 Uhr, ak Versteigerungstermin, Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre- RangverhältuisstS kann in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werd«. Zum Bieten wird nur zugelafsen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder SicherstelllM- .... bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 29. April 1898. und o. für den XX. Wahlkreis, in und mit welchem die zum hiesige» Verwaltungs bezirke gehörigen Ortschaften GrotzwalterSdorf mit NeuwalterSdorf uud KleinhartmannSdors zu wählen haben, Herr Amtshauptmann von Soeben zu Flöha ernannt worden sind, werden die Herren Wahlvorsteher des hiesigen Bezirkes hiervon mit der Anweisung in Kenntniß gesetzt, sowohl daS Wahlprotokoll, als auch die sonstigen Wahlunter logen, und zwar: das zur Wahl benutzte zweite Exempla. Ver Wählerliste, welche- Von sämmtlichen Mitgliedern des Wahlvorstandcs unterschristlich mit zu voll ziehen ist, ferner die von einem der Beisitzer geführte und von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zn unterschreibende Gegenliste, nicht minder diejenigen mit fort laufenden Nummern zu versehenden lind dem Wahlprotokolle betzuheftende« Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlvorstand nach 8 13 des Wahl gesetzes vom 31. Mai 1869 Beschluß zu fasten gehabt hat, an die genannten Herren Wahl- «ommissare, und zwar die Wahlprotokolle mit s.n Gegenlisten und den Wählerlisten vereinigt, sofort nach dem Wahltermine und spätesten- am 18. diese- Monat- Portofrei gelangen zu lasten. Freiberg, den 2. Juni 1898. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen Ernst Julius Steher eingetragene HauSgrundstüch Folium 77 deS Grundbuchs für Erbisdorf, No. 77 des BrandkatasterS, bestehend auS der Par- zelle deS Flurbuchs für Erbisdorf, — La 11,1 ar — — Acker 60 oRuthen groß, mit 76,32 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5800 M. — Pf., soll im hiesigen AmtSgerichtSgebLude zwangsweise versteigert werden. Es ist der 6. Juli 1898, Vormittag 19 Uhr, als Anmeldetermin, Wegesperrnng. Weg« Aufbringung von Mastenschutt wird der Eommn«i<a1ion-Weg von Zetha« nach Mulda vom 8. bis mit 19. Junt für den Fährverkehr gesperrt uud der letztere über Helbigsdorf bez. WolfSgrund verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. — Pf- oder Hast bi- zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, am 2. Juni 1898. DaS im Grundbuche auf den Namen der Amalie Juliane verehel. Richter geb. Fritzsche in Freiberg eingetragene Hausgrundstück unter Nr. 348 des BrandcatastrrS, Abth. Nr. 289 de» Flurbuch» und Folium 265 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen StadtgerichtSantheil», geschätzt aus 4150Mk. —»Pfg, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werd« und eS ist Ver 28. Juni 1898, Vormittag» 11 Uhr, al» Termin zu Verkündung des Berthetlung-Plan- anberaumt worden. 12" vorm. (18. Juni) 11" nachm. (12. Ium) 9w Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastend« Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätesten» im Anmeldetermine anzumeld«. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhiltniste» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht» ein gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelasten, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellmtg den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 3. Juni 1898. Wegesperrung. Wegen Vornahme der Versteinung der Fahrbahn und Abwalzung mittelst Dampfwalze wird die Dorsstrahe in Falkenberg vom 7. bis mit 11. Juni dss. Js. für den Fähr verkehr gesperrt und der letztere über Conradsdorf nach Niederschöna, bez. auf die Dresden- Chemnitzer Staatsstraße verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. —. oder Haft bi» zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, am 3. Juni 1898. Königliche AmtShauptmannschaft. V«. 8t«lir«rt. Sonderzug nach dem Erzgebirge Sonntag, den 12. Juni 1898. P auS Dresven-Altst. in Bekanntmachung, Hundefperre betreffend. Nach Mittheilung der Königlichen AmtShauptmannschaft Flöha ist der in der hierseitigen Bekanntmachung vom 27. vor. Mts. bezeichnete tollwuthkranke Hund auch in Frankenstein auf getreten. ES wird deshalb in Gemäßheit der Vorschrift in § 88 flg. de» Reichsgesetzes vom Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit § 20 der unter dem 27. Juni 1895 bekannt gemachten Instruktion zur Ausführung der AZ 19 und 20 diese» Gesetzes und 8 4 Abs. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 hiermit die für den Gemeinde- und Rittergutsbezirk Oberschöna bereits bestehende Hundesperre biS 24. August dieses Jahres verlängert, für die Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke Bräunsdorf und Wegefarth aber solche bis zn gleichem Lage verfügt. Hiernach sind bis zu gedachtem Zeitpunkte alle in den bezeichneten Gemeinden und GutS- bezrrken befindlichen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit emem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde au der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ortspolizeibehörde erthe»lte Erlaubniß aus dem, durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht auSgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit deS Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden »um Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb des Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend betroffen werden, sind einzufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten sind, behält sich die unterzeichnete Königliche Amts hauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des Cavillers anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von 8 26 Absatz 1, 2 und 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche AmtShauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach 8 328 deS Strafgesetz buchs bez. ZZ 65^, 66^ des Neichsgesetzes vom bestraft. der 4. August 1898, Vormittag 19 Uhr, als Lermiu zu Verkündung des VerthetlungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastend« Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Äostenforderungen spätestens im Anmeldetermme n-zu- melden. " Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältmffe» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichnete» Amtsgericht» em- gesehen werden. 10" s „ Oberwiesenthal» K 6" _ (12. Juni) Ermäßigte Fahrkartenpreise. Zehntägige Fahrkartengültigkeit. Schluß de» Fahrkart«- Verkaufs am 11. Juni abend» 9 Uhr. Näheres ergiebt die bei den betheiligten Stationen unentgeltlich zu erhaltend« „Uebersicht". Dresden, am 1. Juni 1898. der 8. August 1898, Vormittag» 11 Uhr, al- Termin zu Verkündung de- VertheUungSplan- anberaumt worden. Bekanntmachung, die bevorstehende Reichstagswahl betr. Nachdem laut Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 21. vorig« MouatS zu Commissaren für die am 16. dieses Monats stattfindende ReichStagSwahl ». für den IX. Wahlkreis, zu welchem vom hiesigen Verwaltungsbezirke die früheren Gerichtsamtsbezirke Freiberg und Brand in dem vor dem 1. Oktober 1874 bestandenen Umfange, sowie der Ort Mulda mit dem dasigen Rittergute gehören, der unterzeichnete Amt-Hauptmann, für den X. Wahlkreis, in und mit welchem die zum hiesigen Verwaltungs bezirke gehörigen Ortschaften Grostvoigtsberg, Kleinvoigtsberg und Reichenbach zu wählen haben, Herr Amt-Hauptmann von Mayer zu Döbeln