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s Anzeige zu machen. L 29/99 Nr. 7. sollen im und anberaumt worden. an kann nach dem Anmeldetermine in der GerichtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein- Die Verwaltung. der Linken gelten lassen, daß der Thaler eine im Verkehr nicht beliebte Münze sei, ja, sie behaupteten sogar theilweise daS Gegentheil. Der von der Rechten beantragten KommissionSberathung wurde von der Linken widersprochen. Heute aber solgte daS Centrum, dessen Fraktionsredner Speck übrigens auch einige Bedenken geäußert hatte, der „Sitte des Hauses" und stimmte, ebenso wie etwa die Hälfte der Nationalliberaken, für eine 14gliedrige Kommission, die denn auch eingesetzt wurde. — Zu Beginn der Sitzung ehrte daS HauS daS Andenken deS Ver storbenen Abg. ür. Ratzinger, deS Führers deS bayerischen Bauernbundes. gesehen werden. Brand, den 2. Dezember 1899. 2» 17/99 Nr. 7. und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand, verautwortlich« Leitung de* Sledaktionr Gear» Burkhardt. Gcmeiudesparlasse zu Oberbobritzsch. Der vorzunehmenden Zinsenberechnung halber bleibt unsere Kasse vom 10. bis 31. Dezdr. dsS. Js. für Einlagen und Rückzahlungen geschloffen und werden in dieser Zeit nur Darlehnsgesuche und Kapitalzinsen angenommen. Oberbobritzsch, den 1. Dezbr. 1899. Inserat« »erde» btt Bormittag« 11 Uhr ü angenommen. Preis für die Spaltzeil« 15 Psg. / I Xrl «uherhalb de» Landgericht-bezirt« 16 Pfg. s, awv» Konkursverfahren. Nebers daS Vermögen deS Molkereibesitzers Rlux Fönet Herr in Freiberg- Fürstenthal wird heute, am 4. Dezember 1899, Nachmittags 4 Uhr, daS Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Januar 1900 bei dem Gerichte anzumelden. ES wiro zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl «in«» anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerauSschusses und «»tretende» Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus den LV. Dezember 1899, Vormittags 10Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf - de« 2. Februar 1900, vormittag» 9'/, Uhr, vor dem unteneickneten Gerichte, Zimmer Nr. 88, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehme«, dem Konkursverwalter bis zum L7. Dezember 1899 Königliches Amtsgericht. Ass. » lael«. W Königliches Amtsgericht,« Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr Kssl«ol»1. Zwangsversteigerung. Die iw Grundbuch« aus den Namen Friedrich Adolf Wolf in Mulda eingetragenen Grundstücke 1, Folium 15 d«S Grundbuchs für Randeck (Halbhufengut), No. 24, 25», 25d, 166, 1664, 167 und 168 deS Flurbuch» fük diesen Ort, No. 15 des BrandkatasterS, 5 da 88,2 nr — 10 Aller 189 mRuthen groß, belegt nnt 175,65 Steuereinheiten, geschätzt aus 7894 Mark — Ps., 2., Folium 84 deS Grundbuchs für Randeck (Feld), No. 166» des Flurbuchs für diesen Ort, 1 k» 59,9 »r --- 2 Acker 267 lURuthen groß, belegt mit 19,84 Steuereinheiten, geschätzt auf 1784 Mark — Pf^ 8, Folium 48 des Grundbuchs für Randeck (Feld, Steinhalde und Fichtenhochwald), No. 166s, 170 und 172 des Flurbuchs für diesen Ort, 3 iw 18,5 »r - 5 Acker Aus dem Reichstage. (Eigenbericht.) - nk. Berlin, 4. Dezember. Die Münzgesetznovelle stand heute zur ersten Berathung und fand eine recht auSgiebige Erörterung. Freilich bot sie für das große Publikum nicht viel des Interessanten, und die Tribünen leerten sich denn auch bald wieder. Und auch der große Saal war nur sehr mäßig besetzt-, die Volksvertreter, die den freien Sonnabend zur Heimfahrt benutzt hatten, feierten noch blauen Montag. Doch waren natürlich die Kämpen der Währungsfrage aus beiden Lagern vollzählig vertreten und standen sich kampf bereit gegenüber. Voll Vertrauen blickte der Reichsschatzsekretär Frhr. v. Thielmann, der sich zu seiner Unterstützung den Reichs bankpräsidenten vr. Koch mitgebracht hatte, zur Linken hinüber, die heute, wie bei allen Währungsangelegenheiten, den seltenen Vorzug hat, Regierungspartei zu sein. Freilich schmilzt die bimetallistische Opposition auf der Rechten immer mehr zusammen, und selbst der unermüdliche Silberapostel v. Rardorff, der in früheren Zeiten selten eine Rede hielt, ohne mit seinem Oetsrum esnsso zu schließen, läßt jetzt ganze Sessionsabschnitte vorüber gehen, ohne eine seiner einst so berühmten Doppelwährungsreden zu halten. Die vorliegende Novelle hat allerdings keine große (?) prinzipielle Bedeutung. Sie zerfällt in 2 Theile. Der erste ordnet die Außerkurssetzung von Münzen an, die sich im praktischen Leben nicht bewährt haben, nämlich der goldenen Fünsmarkstücke und beider Sorten Zwanzigpfennigstücke. Und der zweite giebt der Regierung die Befugniß, diejenigen Sorten von Scheidemünzen, die der Verkehr besonders gern aufnimmt, nämlich die silbernen 5- und 2-Markstücke, in erhöhte:» Maße auszuprägen, (wohl- gemerkt: aus den alten Thalerstücken! daS ist der Pferdefuß! Red.) und zwar so, daß auf den Kopf der Bevölkerung an Einstelleu des Mauerns bei Frost. Da erfahrungsgemäß bei einer Kälte von mehr als 2 Grad Reaumur auf eine dauernde Verbindung von Mörtel und Mauersteinen -Nit Sicherheit nicht zn rechnen ist, wird hierdurch angeordnet, daß alle Maurerarbeiten einzustcllen sind, sobald an dem Bauplatze die Luftwärme im Schatten aus mehr alS zwei Grad Reaumur unter den Nullpunkt Herabsinkfl Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden sowohl gegen den Bauherrn, als den Auisührenden mit Geldstrafe bis zu 60 M. eventuell mit entsprechender Haft bestraft werden. Urberdies haben die Zuwiderhandelnden zu gewärtigen, daß die Wiederabtragung deS verbots widrig hergestellten Mauerwerks angeordnet wird. Freiderg, den 4 Dezember 1899. Der Ltadtrath. Blüher. Wbr. 199 lüRuthen groß, belegt mit 65,81 Steuereinheiten, geschätzt aus 2177 Mark—Pf. hiesigen AmtsgerichtsgebSude zwangsweise versteigert werden. ES ist der 3. Januar 1900, vormittag» 10 Uhr als Anmeldetermin, der 18. Januar 1900, vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin der 81. Januar 1900, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des vertheilungsplan» Scheidemünzen ein Betrag von 14 Mk. entfällt, wäbrend dieser Betrag zur Zeit auf 10 Mk. begrenzt ist. Die Regierungs vertreter motivirtrn diese Aendcrung damit, daß durch die gewaltige Ausdehnung von Handel und Verkehr ein vermehrtes Bedürfniß nacd Scheidemünzen eingetreten sei, was durch vielfache Aeußer- ungen von Handelsvertretungen und auch durch die Erfahrungen der Reichsbank bewiesen sei. Bis hierher folgten so ziemlich alle Redner den Vorschlägen der Regierung. Dr. Heiligenstadt (nl.) erklärte e» sogar für durchaus diskutabel, den Scheidemünzenvetrag bis auf 16 Mk. pro Kopf zu erhöhen. Dr. Arendt (Rp.) und v. Frege (k.) empfahlen dringend die Einführung eines 25 Psg.-Stückes, das der Verkehr sicherlich sehr gern aufnehmen würde. Großes Interesse erregte auch ein vom Staatssekretär vorgelegtes neues Modell für 50 P g.-Stücke. Starke Differenzen ergaben sich aber bei Art. 4, der vorsieht, daß die neuen Silberscheidemünzen aus den alten Thalerbeständen geprägt werden sollen. Hier setzte der Widerstand der Bime tallisten und ihrer Freunde ein. Unstreitig würde ja durch eine solche umfangreiche Umschmelzung der Thaler, die bekanntlich noch immer gesetzliches Zablungsmittel sind, die Goldwährung eine weitere Befestigung erfahren, ja, eS würde damit ein Weg beschritten werden, der uns in einigen Jahren zur reinen Goldwährung führte. Aber auch ein weiterer, wenn auch un wesentlicher Preisdruck des Silbers könnte durch die Maßnahme herbeigesührt werden, da die Reichsscheidemünzen ja viel unter- werflnger geprägt sind als die Thaler es sind. Der Widerspruch erfolgte daher nicht nur von den eigentlichen Doppelwährungs freunden, sondern auch von den agrarischen Abgeordneten, namentlich von vr. Hahn, der die Maßregel für eine schwere wirthschaft- liche Schädigung erklärte. Auch wollten sie (mit Rechfl Red. nicht die Behauptung der Regierung-Vertreter und der Redner Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände wiederkehrrnden Leistungen sowie Kostcnsorderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnisseS Im Einzelnen ist zu berichten: Staatssekretär Frhr. v. Thielmann: Die Vorlage bestehe aus zwei Theilen. Der erste Theil betreffe die Einziehung von Münzsorten, welche der Verkehr nicht oder nicht in genügender Zahl ausgenommen hat. Der zweite Theil will andere Münzsorten vermehren, für welche im Verkehr ein stär keres Bedürfniß hervorgetrctcn. Namentlich habe sich ein ver mehrtes Bedürfniß hcrausgestellt für Vermehrung der Kronen stücke. Ich selbst stehe der Krone sympathisch gegenüber (Heiter keit). Der Verkehr erfordert vor allem eine Vermehrung der Silbermünzen. In anderen Staaten sei die Ausprägung sol cher dem Ermessen der Verwaltung überlassen. Bei uns habe inan den Umlauf mit 10 Mark pro Kopf der Bevölkerung be grenzt. Dabei hat sich schon seit Jahren herausgestellt, daß wir damit nicht auslommen. Wir schlagen ihnen deshalb vor, die Grenze auf 14 Mark zu erhöhen und zu den Neuprägungen Landessilbermünzen in dem Betrage zu verwenden, daß vie Kosten Lurch den Münzgewinn gedeckt werden. Die jetzt an genommene Höchstgrenze' dürfte aber für absehbar« Zett aqt» Konlursverfahre». Zn dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Colonial- und SchnittwaarenhändlerS und Grundstücksbesitzers Ernst Oswald Zimmermann in Hilbersdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlutztermin auf den 19. Dezember 1899, vormittags 9'/, Uh*, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 88, bestimme worden. Freiberg, den 23. November 1899. Sekr. Slleolul, L 1/99. Nr. 68. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht», Abth. I. ! Erscheint jede« Wochentag Abend« '/,6 Uhr sür den > ! '«TULLU j Mittwoch, den 6. Dezember. ...... .... Bekanntmachung. Wtli^ S"uht, Höchst,einen herzlichen Dank hierfür D re »den, den 4. December 1899. Der im Gesammtministerium Vorsitzende Gtaatsminister. — . Freibergsdorf au-gebrochene Mauk- und Klauenseuche ist wieder loschen» Freiberg, am 4. Dezember 1899. Königliche «mtShauptmannfchaft. — vr. 8t«1n«rt. Erlaß an fümmUiche Standesämter im Bezirke der Königliche« «v «mtshauptmannschast Freiberg. Rach 8 46,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben die Königliche« GtiMvtO«mter 1., dem Civilvorfitzenden der Ersatz-Commission eine« für jede einzelne im laufenden Jahre verstorbene mSnnliche Person, welche das 25. LebenS- iahr noch nicht vollendet hatte, gesondert angeserti-ter» AuSzng an» dem Sterberegifter de» Jahre» 1899, sowie ' 2-' den Stadträthen, bez. den Herren Gemeindevorständen einen UnSzng an» dem Geburtsregister de- Jahre» 1883, enthaltend aste Eintragungen der Geburtsföll- von Kindern männlichen Geschlecht», für jeden Ort bez. Ort»theU getrennt angeferttgt, bis zum 15. Januar 1900 zu übersenden. Indem die» hiermit in Erinnerung gebracht wird. werden die Königlichen Standesämter hiermit angewiesen, die unter 1. und 2. gedachten Auszüge unter Benutzung der in den nächsten Tagen zur Vertheilung gelangenden Formulare dem unterzeichneten Civilvorfitzenden bez. den betreffenden Stellen kn» zu obenbezeichnetem Tage zu übersenden. Freiberg, am 2. December 1899. Der Livilvorfitzende der Königliche« Ersatz-Sommisstonen der AuShebungSbezirke Freiberg und Brand. Amtshauptmann.