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n Gang ewissen- S so gut ' weiter in ihr erquick- ' immer mehr- häftigt, m nur lenden Lager, wie in ihrer WM, Wn, Mkckhi lü die WWidei. Amts b taLL für die Kgl. Amlsbauvtmannlchaft zu Meißen, das Kat. Amtsgericht und den Ktadkatö zu Wilsdruff. räthin unals, Ersckcii-t wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Ab onn eine ntdreis vierteljährlich I Mark. Emrelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. als je t jede wache echten blatt; eise, chsel- den lanie Blick wäh- em- üm- und sich aus - so lter. ein. die tem res aut en- >t.) Nr 26. Freitag, den 30. März 1888. Bekanntmachung, KmSereoueerte betreffend. Die Königliche Bezirksschulinspection findet sich in Folge gemachter widriger Wahrnehmungen rücksichtlich der bedauerlicher Weise immer mehr um sich greifenden Neigung der Schulvorstände und Ortsbehörden, die Veranstaltung öffentlicher Eoncerte unter Verwendung von Schul kindern zu gestatten, veranlaßt, hiermit zu bestimmen, daß derartige Coneertc in keinem Falle an einem regulativmäßigen öffentlichen Tanztage oder überhaupt dann stattfinden dürfen, wenn in demselben öffentlichen Etablissement, sei eS im unmittelbaren Anschlusse an das Concert, sei es im spätern Verlaufe des betreffenden Tages eine Tanzbelustigung stattfindet. Im klebrigen haben diejenigen Lehrer, welche mit ihren Schulkindern öffentliche Conccrte zu veranstalten beabsichtigen, vor Beginn der be treffenden Vorbereitungen unter dem Nachweise der Zustimmung des Schulvorstandes die Genehmigung des mitunterzeichneten Bezirksschulinspectors dazu einzuholen und sich der Ertheilung derselben nur dann zu gewärtigen, wenn diese Nebenbeschäftigung ohne Beeinträchtigung der eigentlichen Dienstgeschäfte ausführbar ist. Meißen, am 23. März 1888. Königliche Bezirksschulinspection. v. Mirchbach. Wangemann. EU a ü, Wegebefferuugeu betreffend. Je nachtheiliger die Witterungsverhältniffe des verstossenen Winters auf die Beschaffenheit der öffentlichen Verkehrswege gewirkt haben, um so dringlicher erwächst für die wegebaupflichtigen Gemeinden und die Besitzer oder Vertreter exemter Grundstücke die — übrigens ihrem eigenen wohl verstandenen Interesse entsprechende — Verpflichtung, sofort nach Aufbruch des Frostes die in ihren Fluren befindlichen Wege in gehörig fortkömm- lichen Zustand zu bringen, zu dem Ende aber vorzugsweise den Schlamin, und zwar nicht blos von den Fahrbahnen, sondern auch von den Fuß wegen "abzuziehen, anstehende Gewässer abzuleiten, Gleise und Vertiefungen auszufüllen, Gräben zu heben und Schleusen zu reinigen. Diese Arbeiten sind unerwartet der in diesem Jahre in Aussicht genommenen umfänglicheren Wegebauten ohne jeden Verzug auszuführen, um die Königliche Amtshauptmannschaft der unerfreulichen Nothwendigkeit zu überheben, gegen säumige Wegebaupflichtige nicht blos mit Strafauflagen, sondern ohne Weiteres für die verhangene Zäumniß selbst mit Ordnungsstrafen, welche bis zur Höhe von30Mk. hiermit angedroht werden, vorzugehen. Die Herren Amtsstraßcnmeister wollen die Befolgung vorstehender Anordnungen thätig überwachen und, soweit nöthig, anregen. Meißen, am 26. März 1888. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung. Nachdem in der Generalversammlung des Krankenkassenverbandes im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff am 10. dieses Monats beschlossen worden ist, die Beiträge zur gemeinsamen Gemeindekcankenversicherung vom 1. April ds. Js! ab von 1'/.2 Prozent auf 2 Prozent des ortsüblichen Tagelohnes zu erhöhen, dieser Beschluß auch von der vorgesetzten Regierungsbehörde Genehmigung gefunden hat, so werden die Betheiligten davon andurch in Kenntniß gesetzt und die Herren Specialcassirer zugleich veranlaßt, vom 1. April ds. Js. an, die wöchentlichen Beiträge zur gemeinsamen Gemeinde- krankcnversicherung von den Beitragspflichtigen mit 18, 9«/,„ und 6 Pfennigen zu erheben. Wilsdruff, am 27. März 1888. Der Krankenkassenverband im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. — Ficker, Brgmstr., Vors. Aekanntmachung. Etwaige Gesuche um Versetzung von Schulkindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis Mittwoch, den 4. April, von den Eltern persönlich resp. schriftlich abzugcben. Wilsdruff, den 24. März 1888. Der Direktor der städt. Schulen. E. Gerhardt. HchlaghshhüNfm - Umtim. Im Reviere des Rittergutes Klipphausen sollen Mittwoch, den 4. tztpril d. I., von früh s Uhr an ca. 200 Haufen Schlagholz gegen gleich baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Der Sammelplatz ist auf dem Schlage nächst der Silberstraße. Förster. Hierdurch zeige ich ergebest an, daß vom I. April a» in dem von meinem Schwiegervater Herrn Gutsbesitzer Faust übernommenen Kalkwerk zu Blaukenstein täglich guter srischgebrauuter Kalk zu baben ist. Dabei erlaube ich mir die ergebene Bitte auozusprechen, das meinem Schwiegervater geschenkte Vertrauen, für welches derselbe hiermit verbindlichst dankt, auch auf mich übertragen zu wolle», indem ich zugleich stets gitte und reelle Bedienung zusichere. Hochachtungsvoll Blankenstein, den 27. März 1888. Kalkwerksbesitzer. v»»» - L Bezugnehmend auf mein schon früher an die hochgeehrten Familien von hier und Umgegend erlassenes Inserat, gestattr ich mir nun hier- Ech anzuzeigen, day mein Unterricht ausnahmsweise den 2 April, also den 2. Osterfciertag, Nachmittags 3 Uhr im Saale des Herrn Hotelbesitzer Gast m Wilsdruff seinen Anfang nimmt. > Hochachtungsvoll Friedrich Schulze, Lehrer d. höh. Tanzkunst.